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Google: Transparenzbericht zur Löschung von Links

2. Januar 2015

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus Mai dieses Jahres können Einzelpersonen bei Suchmaschinenbetriebern wie Google beantragen, dass Suchergebnisse zu ihrer Person gelöscht werden. Das Unternehmen Google hat nun seinen Transparenzbericht in aktualisierter Fassung veröffentlicht, der Gesamtzahlen zu eingereichten Ersuchen um Löschung von URLs beinhaltet.

Danach haben deutsche Internetnutzer seit der Verkündung des o.g. Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Löschung von fast 120 000 Links aus Google-Sucherergebnissen beantragt. Fast jeder zweite Link sei daraufhin gelöscht worden. Aus Deutschland seien seit Mai mehr als 31 700 entsprechende Anträge bei Google eingereicht worden. Google nennt in dem Bericht erstmals Beispiele für Links, die entfernt oder auch nicht entfernt wurden. So seien auf den Antrag eines Vergewaltigungsopfers aus Deutschland hin Verweise auf Artikel über das Verbrechen entfernt worden. Ein Ersuchen von einem ehemaligen britischen Geistlichen, zwei Links zu Artikeln zu entfernen, in denen über die Ermittlungen zum Verdacht auf in Ausübung seines Berufs begangenen sexuellen Missbrauch durch den Antragsteller berichtet wird, sei jedoch abgelehnt worden.

 

Google: Regierungsanfragen nach Nutzerdaten deutlich angestiegen

3. April 2014

Das Unternehmen Google hat seinen neu aufgelegten Transparenzbericht veröffentlicht, in dem die Anzahl der Ersuchen zur Herausgabe von  Nutzerdaten von hoheitlichen Stellen, die innerhalb von sechs Monaten aus jedem Land an Google adressiert wurden, aufgeführt und analysiert werden. Die Dienste von Google würden jährlich stärker genutzt, deswegen sei auch die Anzahl der Auskunftsersuchen angestiegen. Seit 2009 habe sich die Zahl der Regierungsanfragen nach Nutzerdaten um 120 Prozent erhöht. Der Prozentsatz der Auskunftsersuchen, bei denen Daten übermittelt wurden, ist nach dem Bericht hingegen rückläufig. Ende 2010 habe er bei 76 Prozent gelegen, im zweiten Halbjahr 2013 bei  64 Prozent. Deutschland belege im internationalen Vergleich mit insgesamt 2660 Anfragen zu 3255 Nutzerkonten einen der Spitzenplätze in der Statistik – lediglich von Frankreich und den USA übertrumpft.

Google betont, dass es dem Unternehmen bei dem Nachkommen von behördlichen Ersuchen ein besonderes Anliegen sei, den Datenschutz und die Sicherheit der Daten, die kundenseitig gespeichert werden, zu respektieren. Jedes Ersuchen werde auf die Einhaltung von den gesetzlichen Anforderungen und den Richtlinien von Google überprüft. Zudem müsse das Ersuchen im Allgemeinen schriftlich erfolgen, von einem bevollmächtigten Beamten der Behörde, die das Ersuchen stellt, unterzeichnet und gemäß einem geltendem Gesetz ausgestellt sein. Komme Google dazu, dass das Ersuchen zu weit gefasst ist, versuche man es, dies einzugrenzen. Nutzer würden gegebenenfalls über Rechtsersuchen informiert, sofern dies nicht per Gesetz oder gerichtlicher Verfügung untersagt ist.