Schlagwort: Unlauterer Wettbewerb

Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

4. Januar 2017

Seit 2004 gilt gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das Verbot von Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung bzw. ge­gen­über sonstigen  Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, sind im Jahr 2016 dennoch über 125.000 Beschwerden und Anfragen zum Missbrauch von Rufnummern sowie zu unerlaubten Werbeanrufen eingegangen. Wegen unerlaubter Telefonwerbung wurden insgesamt Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro verhängt. Damit fiel der Gesamtbetrag an Geldbußen fast doppelt so hoch aus, wie im Vorjahr (rund 460.000 Euro).

In Fällen von Rufnummernmissbrauch und belästigender Telefonwerbung nutze die Agentur ihre Befugnisse konsequent aus, wie der Präsident der Behörde, Jochen Homann, mitteilt. Als wirksame Mittel stehen ihr dazu die Abschaltung von Rufnummern, die Verhängung von  Bußgeldern sowie das Verbot der Einziehung von Rechnungsbeträgen zur Verfügung.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, dass Verbraucher, die durch unerlaubte Werbeanrufe belästigt werden oder von Rufnummernmissbrauch betroffen sind, dies der Bundesnetzagentur melden, um entsprechende Ermittlungen zu ermöglichen.

Kritik an Google wegen unfairem Wettbewerb verschärft sich

16. April 2015

Wie Medien berichten, hat die EU-Kommission angedroht, scharf gegen Google vorzugehen. Heise Online spricht davon, dass es das wichtigste Wettbewerbsverfahren in der Geschichte des Internets werden könnte.

Der Vorwurf: Unlauterer Wettbewerb durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Position. Konkret wird dem Internet-Giganten unterstellt, konkurrierende Suchmaschinen in der Google-eigenen Suche zu benachteiligen, indem vor allem Ergebnisse spezialisierter Suchmaschinen hinter den eigenen Treffern, die vornehmlich zu eigenen Angeboten führen, platziert werden.

Das eigentliche Verfahren läuft bereits seit einigen Jahren. Google hatte in der Vergangenheit mehrfach Zugeständnisse getätigt, die den Konkurrenten aber nicht ausreichten. So hat Medienberichten zufolge die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärt, das Vorgehen gegen Google zu verschärfen.

Gerade im europäischen Raum besitzt Google teilweise bis zu 90 % Marktanteile. Ein Wettbewerbsverfahren kann hier eine Strafe in der Größenordnung von rund zehn Prozent eines Jahresumsatzes betragen. Härter als finanzielle Abgaben dieser Größenordnung würden Google aber mögliche Sanktionen bei seiner Suchmaschine treffen. Einen großen Anteil des Umsatzes erwirtschaftet das Unternehmen nämlich durch Anzeigen im Umfeld der Internetsuchen, wie heise online weiter berichtet.