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Bitkom: Umfrage zur DSGVO

13. Oktober 2022

Der Digitalverband Bitkom veröffentlichte vor Kurzem die Ergebnisse einer Umfrage, bei der deutsche Unternehmen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befragt wurden. Für die Umfrage „Datenschutz in der deutschen Wirtschaft: DSGVO & internationale Datentransfers“ erhob Bitkom die Daten von 503 Unternehmen, mit mindestens 20 Mitarbeitern.

Größtenteils umgesetzt

Zunächst wurde im Rahmen der Umfrage die Frage gestellt, wie weit die Unternehmen mit der Umsetzung der DSGVO seien. Hierbei gaben 22 Prozent an, dass sie die DSGVO bereits vollständig umgesetzt hätten. Danach folgten 40 Prozent der Unternehmen, die die DSGVO nach eigenen Angaben bereits größtenteils umgesetzt hätten. Allerdings sei laut 33 Prozent der befragten Unternehmen in ihrem Betrieb die DSGVO nur teilweise umgesetzt worden.  Zwei Prozent aller Unternehmen hätten erst kürzlich mit der Umsetzung begonnen

Probleme bei der Umsetzung

Anschließend wollte Bitkom wissen, woran die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen gescheitert sei. Dafür ermittelte der Verband zunächst alle externen Faktoren, die ein Hindernis bei der Umsetzung der DSGVO darstellten.

Laut 88 Prozent aller befragten Unternehmen sei die Umsetzung der DSGVO im Betrieb nie vollständig abgeschlossen. Demnach sei die Rechtsumsetzung, beispielsweise aufgrund immer neuer Guidelines, regelmäßig erneut anzugehen. Den zweiten und dritten Platz der Faktoren, die die Umsetzung der DSGVO hemmten, belegen die fehlende Rechtssicherheit (78 Prozent) und die Implementierung neuer Anwendungen im Betrieb (77 Prozent). Zusätzlich sei ein weiteres Problem die uneinheitliche Auslegung der DSGVO innerhalb der Europäischen Union (EU; 57 Prozent) und die uneinheitliche Auslegung innerhalb Deutschlands (40 Prozent).

Hinzu kommen weitere Faktoren, auf die die Unternehmen einen direkten Einfluss haben.  Der zeitliche Aufwand bei der IT- und Systemumstellung (45 Prozent) sowie fehlende finanzielle Ressource (32 Prozent) stellen für die Unternehmen die größten Hemmnisse dar. Im Vergleich zum Vorjahr sank allerdings die Anzahl der Unternehmen, die angaben, dass fehlende qualifizierte Beschäftigte ein Hemmnis darstellten, von 33 auf 24 Prozent.

Hemmnisse bei der Digitalisierung

Als weiteres Problem der DSGVO- Umsetzung im Unternehmen erwies sich, dass ein strenger Datenschutz die Digitalisierung erschwere (68 Prozent). Außerdem gaben 65 Prozent der befragten Unternehmen an, dass der uneinheitliche Datenschutz die Digitalisierung bremse. Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder betonte dabei, dass „(…) eine Balance zwischen Datennutzung und Datenschutz (…)“ erforderlich sei.

Datenübermittelung in Drittländer

Zusätzlich ermittelte Bitkom, dass lediglich 40 Prozent der befragten Unternehmen personenbezogene Daten nicht in Drittländer außerhalb der EU übermittelten. Demnach stimmten 39 Prozent der Unternehmen dafür, dass für den internationalen Datentransfer eine politische Lösung erforderlich sei.

Kein DSGVO-Bußgeld mehr für Unternehmen?

17. November 2021

Nach der bisherigen Annahme der deutschen Aufsichtsbehörden wird von der Geltung des funktionalen Unternehmensbegriffs auch im Datenschutz ausgegangen. Danach können Bußgelder unabhängig von der Feststellung des Fehlverhaltens einer konkreten Person verhängt werden. Diese Annahme bestätigte das LG Bonn im letzten Jahr und erklärte damit das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in diesem Anwendungsbereich für nicht europarechtskonform. Das Gericht korrigierte lediglich die Höhe des Bußgeldes, stellte aber nicht den Adressaten des Bußgeldes in Frage.

Das LG Berlin vertrat gegenüber dem Bonner Gericht jedoch eine konträre Ansicht. Zu Beginn dieses Jahres entschied die 26. Strafkammer, dass entgegen der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde eine juristische Person nicht Betroffene in einem Bußgeldverfahren sein könne. Nur eine natürliche Person sei imstande, eine Ordnungswidrigkeit vorwerfbar zu begehen. Mit der Annahme, dass ein beweisbares Fehlverhalten einer konkreten Person eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldes darstellt, folgt das LG Berlin insbesondere rechtsstaatlichen Grundprinzipien, wie dem Schuldprinzip.

Auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestätigt diese Auffassung in seinem Bericht zur Evaluierung des BDSG. Dabei geht das Ministerium davon aus, dass die Neufassung des § 41 BDSG absichtlich darauf verzichtet, die Anwendbarkeit der §§ 130, 30 OWiG auszunehmen, auch wenn andere Regelungen des OWiG ausdrücklich ausgenommen werden. Das Innenministerium schließt daraus, dass eine von der konkreten Person des Verursachers unabhängige Unternehmenshaftung nicht dem Willen des deutschen Gesetzgebers entspricht.

Unternehmen sollten zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keinesfalls davon ausgehen, dass Behörden nach der Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zurückhaltender agieren oder auf Bußgelder verzichten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass den bisherigen Auffassungen der Datenschutzbehörden gefolgt wird. Eine höchstrichterliche Klärung der Thematik bleibt also abzuwarten.

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Mangel an Verschlüsselungstechniken in mittelständischen Unternehmen

27. Februar 2018

In einem Unternehmen gibt es zahlreiche sensible Daten, die jeden Tag verarbeitet werden. Sei es in Form von Speichern von sensiblen Daten oder im Versenden dieser an Vertragspartner.

Dennoch ergab eine Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums, dass ein Viertel der mittelständischen Unternehmen keine Verschlüsselungstechniken bei ihren Verarbeitungstätigkeiten anwenden. Bei Großunternehmen sind es lediglich 10 %, die es mit der Verschlüsselung nicht ganz so genau nehmen.

Es zeichnen sich auch erhebliche Branchenunterschiede ab. IT- und Telekommunikationsunternehmen speichern und tauschen mit Dritten nur verschlüsselt Daten aus. In der Autobranche sind es beispielsweise jedoch nur zwei Drittel, die verschlüsselt arbeiten.

Als Grund werden technischer und finanzieller Aufwand genannt sowie Komforteinbußen täglicher Arbeit.

„Informationen in einer unverschlüsselten E-Mail sind etwa genauso geschützt wie die auf einer Postkarte“, sagte Brigitte Zypries (SPD), die geschäftsführende Bundeswirtschaftsministerin.

Aus diesem Grund entwickelte das Bundeswirtschaftsministerium auch einen Kompass für Unternehmen, wie man am besten Daten verschlüsseln kann.