Schlagwort: Verfassungsschutz

Neue Befugnisse für den Verfassungsschutz?

15. Mai 2019

Die Union will die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten. Der Nachrichtendienst soll gleiche Rechte wie viele Polizeibehörden bekommen.

Momentan bremst Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bei diesem Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) allerdings noch.

Nach den Plänen Seehofers soll der Verfassungsschutz mutmaßliche Extremisten künftig besser ausspähen können. Konkret geht es um die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen; also den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll in bestimmten Fällen die sogenannte Quellen-TKÜ gestattet werden. Damit können auch verschlüsselte Chats und Sprachnachrichten abgehört werden.

Der Entwurf aus dem Innenministerium erlaubt zudem die Speicherung von Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. Das zielt vor allem auf Kinder ab, die in Dschihadisten-Familien aufwachsen und womöglich schon im ehemaligen Kampfgebiet der IS-Terrormiliz mit Waffen hantiert haben. “Hier geht es nicht um Strafverfolgung, sondern darum, die Gefahr frühzeitig zu erkennen und dann mit den Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe einzugreifen”, sagte Armin Schuster, Vorsitzender des für die Geheimdienste zuständigen Kontrollgremiums des Bundestags . Sollte sich herausstellen, “dass die Familie der Radikalisierungsherd ist”, könne es “im Maximalfall dazu führen, dass ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird”.

Gegner des Entwurfs befürchten, dass der Einsatz der oben genannten Maßnahmen, zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre führen könnte. Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass es – anders als bei Ermittlungen der Polizei – keine Voraussetzung für das Hacken eines Computers ist, dass dem Besitzer eine Straftat zur Last gelegt wird.

Eine Sprecherin des Justizministeriums erinnert an den Koalitionsvertrag, der “maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen” für den Verfassungsschutz und eine gleichzeitige Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vorsieht. Das Justizministerium vermisst stärkere Kontrollmöglichkeiten für den Bundestag.

Bundesregierung beschließt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz

18. Dezember 2014

Wie Medien berichten, hat die Bundesregierung in dieser Woche einen überarbeiteten Entwurf für das geplante IT-Sicherheitsgesetz beschlossen.

40 Prozent der weltweiten Wertschöpfung basiere bereits auf der Informations- und Kommunikationstechnologie, heißt es beim bmi (Bundesministerium des Innern). Die Bundesregierung verfolge daher mit ihren Maßnahmen das Ziel, Deutschland als einen der sichersten digitalen Standorte weltweit zu etablieren.

Das neue Gesetz verpflichtet künftig Betreiber von kritischen Infrastrukturen einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einzuhalten. Zu den Betreibern kritischer Infrastrukturen zählen zum Beispiel Energieversorger, Unternehmen im Gesundheits-, Finanz- und Versicherungswesen sowie aus der Transport- und Verkehrsbranche – also Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von großer Bedeutung sind. Auch sieht das Gesetz eine Meldepflicht für IT-Sicherheitsfälle vor. Gemeint sind damit vor allem Cyberangriffe. Betroffen sind Betreiber, die mehr als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro aufweisen. Für die so genannten Kleinunternehmer werden die Regelungen nicht gelten.

Darüber hinaus verschärft das IT-Sicherheitsgesetz Regelungen für Dienstanbieter im Bereich Telekommunikation und Telemedien. Diese sollen künftig ihre IT-Sicherheit nach dem aktuellsten technischen Stand aus- und einrichten und ihre Kunden darüber informieren, wenn dem Betreiber Auffälligkeiten am Anschluss des Kunden bekannt werden, die ebenfalls auf Angriffe oder Sicherheitslücken hindeuten.

Wie golem berichtet, sind in dem Gesetzesentwurf auch höhere Budget- und Personalressourcen vorgesehen. Bis zu 38 Millionen Euro jährlich für Personal und Sachmittel und bis zu 425 zusätzliche Stellen sollen bei Sicherheitsbehörden wie dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundeskriminalamt und dem Verfassungsschutz entstehen.

Deutsche Sicherheitsbehörden setzen vermehrt auf “Stille SMS”

7. August 2014

Der deutsche Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Bundespolizei haben im ersten Halbjahr 2014 mit 53.000 Aktivitäten doppelt so oft zum Werkzeug der “stillen SMS” gegriffen wie in der ersten Hälfte des Vorjahres. Dies bestätigte nun die Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion, wie Heise berichtet. Hinter dem Begriff der “Stillen SMS”, auch “Stealth Ping” oder “Silent SMS” genannt, verbirgt sich eine spezielle Form der SMS. Das angewählte Gerät löst weder ein akustisches noch optisches Signal aus, es fallen jedoch Verbindungsdaten an. Die Bundesbehörden und Landesbehörden können die Mobilfunkbetreiber zur Herausgabe dieser Daten zwingen, wodurch eine Ortung des Mobilfunkgeräts erreicht wird.

Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko äußerte sich besorgt: “Auf diese Weise wird das Mobiltelefon zur Ortungswanze, ohne dass die Betroffenen davon etwas merken. Alle Behörden versenden mehr stille SMS als in den vorangegangenen Jahren. […] Die Hemmschwelle zum behördlichen Einsatz digitaler Überwachungstechnologie sinkt weiter, die Zahlen steigen an. Das Auskunftsverhalten der Bundesregierung verhält sich hierzu leider entgegengesetzt: Wichtige Informationen bleiben geheim.”

BMI: Längere Speicherfristen von Daten über Tatverdächtige

22. November 2011

Der Bundesinnenminister Friedrich sieht Medienangaben zufolge aufgrund der Mordserie der rechtsextremen Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund” Reformbedarf hinsichtlich der Speicherfristen von Daten über Tatverdächtige durch den Verfassungsschutz. Die derzeitige Speicherfrist von fünf Jahren sei zu kurz. Ferner sei es nicht sachdienlich, zwischen gewalttätigen und anderen Extremisten zu differenzieren. Außerdem könne sich Friedrich vorstellen, die Kompetenzen des Generalbundesanwaltes zu stärken, wenn Ermittlungen in Bezug auf Fälle schwererer Kriminalität die Landesgrenzen überschreiten. Auf diese Weise soll unterbunden werden, dass die Staatsanwaltschaften der Länder größere Zusammenhänge von Verbrechensserien übersehen. (sa)