Schlagwort: Vorratsdatenspeicherung

Österreichisches „Überwachungspaket“: Keine Einigung der Koalitionspartner zustande gekommen

5. September 2017

Der österreichische Innenminister hatte Ende August als Reaktion zu den Barcelona-Anschlägen den Nationalen Sicherheitsrat einberufen. Das Ziel war für das geplante Überwachungspaket zu werben. Dies war dennoch kein Erfolg: Nach der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates am ersten September stand fest, dass das umstrittene Paket in der aktuellen Legislaturperiode nicht eingeführt werden kann, und somit auch kein unmittelbares Wahlkampfthema für die vorgezogenen Neuwahlen im Oktober sein wird. Die Koalitionspartner konnten nämlich keine Einigung erzielen. Vor allem hatte die SPÖ zu viele rechtliche Bedenken über die im Paket enthaltenen Änderungen der Strafprozess- und Straßenverkehrsordnung und der Sicherheitspolizei- und Tekommunikationsgesetze. Ob dies ein endgültiges Scheitern des Pakets ist, steht noch nicht fest.

Geplant ist im Paket u.a. die Einführung von Staatstrojanern und IMSI Catcher, sowie von einer Vorratsdatenspeicherung und einer erweiterten Videoüberwachung. SIM Karten sollen auch einer Registrierungspflicht unterliegen. Netzsperren sollen eingeführt, und Lauschangriffe auf PKWs ermöglicht werden.

Diese Maßnahmen sind bei der IT-Branche, Telekombranche sowie der Justiz und Zivilgesellschaft auf Kritik gestoßen. Insgesamt wurden innerhalb der Begutachtungsfrist des Paketes mehr als 6000 Stellungnahmen  abgegeben, die es größtenteils ablehnen.

Vor allem wird dem Paket seine „Maßlosigkeit“ vorgeworfen. Seine Gegner halten die vorgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen für unverhältnismäßig, und zweifeln deshalb an ihrer Vereinbarkeit mit EU- und EMRK-Recht, u.a. angesichts der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung die ähnliche Vorhaben für rechtswidrig erklärt hatten. Zudem rechnen Experten damit, dass über viele Teile des Paketes, wenn seine Einführung doch gelingen sollte, von dem österreichischen Verfassungsgerichthof (VfGH) ein Urteil gesprochen werden muss.

 

Gesetzesentwurf: Polizeiliche Ermittlung mit Vorratsdaten und Funkzellenabfragen

14. Juli 2017

Die Bundesländer haben jüngst einen Gesetzesentwurf bestätigt, nachdem Ermittler im Kampf gegen Wohnungseinbrüche, also auf Anlass, Standortdaten von Handys abfragen dürfen und von der Vorratsdatenspeicherung profitieren.

Mit dem Gesetztesentwurf wird das Stafgesetzbuch (StGB) sowie die Strafprozessordnung (StPO) entsprechend geändert. Da der Bundesrat den Gesetztesentwurf ohne Ausspache befürwortet hat, können die neuen Vorschriften schon bald in Kraft treten.

Nachdem die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung allerdings auf Druck eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts aussetzte, setzen die meisten Provider die Auflage nicht um, sodass die neuen Ermächtigungen bislang ins Leere laufen.

Nach der neuen Regelung können Ermittler auch auf Standortdaten zurückgreifen, die sie aufgrund von Funkzellenabfragen erhalten haben. Dies folgt aus der Strafrahmenerhöhung des § 244 Abs. 4 StGB, nachdem ein Wohnungseinbruchdiebstahl nunmehr generell mit einer Haft von mindestens zwölf Monaten bestraft werden kann. Damit handelt es sich beim Wohnungseinbruchdiebstahl um eine “schwere Straftat”, bei der die Polizei dazu ermächtigt wird, alle zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle anfallenden Verbindungs- und Standortdaten zu erheben und durchzurastern. Hierzu reicht es aus, dass ein einschlägiger Verdacht besteht.

Den mit einer solchen Abfrage verbundenen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis des Betroffenen sieht die Länderkammer als notwendig und verhältnismäßig an. Für die Gesetzesänderung ausschlaggebend war vor allem, dass die Wohnungseinbruchsrate laut Polizeilicher Kriminalstatistik einige Jahre angestiegen war. Zuletzt, 2016, sank sie allerdings um fast 10 Prozent.

DSK: Vorratsdatenspeicherung muss diskutiert werden!

10. Juni 2015

In ihrer aktuellen Entschließung formuliert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden. Der Entwurf berücksichtige nicht in Gänze die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind.

Dies gelte in Hinblick auf den Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern (z. B. Abgeordneten, Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten), die Differenzierung nach Datenarten, Verwendungszwecken und Speicherfristen sowie das Fehlen einer Evaluierungsklausel.

Daher fordert die DSK vor der Verabschiedung des geplanten Gesetzes ein ergebnisoffenes Verfahren mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung.

„Nach jahrelanger ergebnisloser Schwarz-Weiß-Debatte darf die Politik nicht durchzocken, was sich spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht rächen würde. Im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung können die Speicherfristen stark verkürzt werden, wenn in Verdachtsfällen ein Einfrieren der Daten – also ein ´Quick Freeze` – gesetzlich vorgesehen wird. Auf den Prüfstand müssen ebenso die viel zu langen heute praktizierten Speicherfristen von einigen Telekommunikationsprovidern wie Vodafone und E-Plus. Zudem muss der Entwurf abgestimmt werden mit den Datenspeicherungen für Zwecke der IT-Sicherheit, wozu derzeit parallel ein Gesetzentwurf behandelt wird. Qualität und Rationalität müssen der Geschwindigkeit vorgehen. Nur so kann das geplante Vorhaben die nötige gesellschaftliche Akzeptanz erlangen.“, so Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Regierungsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Voßhoff zweifelt an Vereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtecharta

21. April 2015

Einer Pressemitteilung vom gestrigen Tage zufolge, ist für die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff fraglich, ob der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechen kann. So ist sie der Auffassung, dass die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen müsse, sein werde, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden solle. Aus den nun vorgelegten Leitlinien von Bundesjustizminister Heiko Maas lasse sich jedenfalls nicht erkennen, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar seien. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren Fragen werde jedoch erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegen.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundesjustizminister mit Innenminister Thomas de Maizière die “Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” vorgestellt, womit die Bundesregierung ihren Plan zur heftig umstrittenen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung offenlegte. Es beschreibt die Pläne der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für Zwecke der Strafverfolgung wieder zu erlauben. Es solle danach eine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter bestehen, in Zukunft erneut Standortdaten für vier sowie weitere Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern.

Bundesregierung legt Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung fest

15. April 2015

Bundesjustizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière haben heute die „Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ vorgestellt. Damit legt die Bundesregierung ihren Plan zur heftig umstrittenen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung offen. Nicht zuletzt das Justizministerium selbst hatte sich zuvor gegen die Initiative ausgesprochen. Nachdem im April 2014 der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, wird ein Jahr später ein deutscher Alleingang immer konkreter.

Die inhaltlichen Eckpunkte des Papiers:

  • Gespeichert werden Verkehrsdaten – also solche Daten, die bei einem Telekommunikationsvorgang anfallen, so Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs; außerdem IP-Adressen inklusive Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse – sowie beim Mobilfunk Standortdaten, die aussagen, wo sich die Endgeräte innerhalb eines Kommunikationsvorgangs befinden.
  • Die Speicherfrist für Verkehrsdaten beträgt zehn Wochen, die Speicherfrist für Standortdaten vier Wochen.
  • Nicht gespeichert werden E-Mails, Telekommunikationsinhalte sowie Protokolle über aufgerufene Internetseiten.
  • Zugriffsberechtigt sind die Strafverfolgungsbehörden zu Zwecken der Strafverfolgung hinsichtlich „konkreter schwerster Gefahren“.
  • Diese Maßnahmen sehen einen strengen Richtervorbehalt vor; eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaften ist nicht vorgesehen.
  • Betroffene werden informiert.
  • Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen sollen strengen Verpflichtungen unterliegen, insbesondere detaillierter Löschungspflichten nach Ablauf der Speicherfristen.

Die Leitlinien werden maßgebend für den späteren Gesetzesentwurf sein.

UN-Sonderberichterstatter für Datenschutz

23. März 2015

Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf für die Schaffung einer neuen Stelle eines Sonderberichterstatters für Datenschutz ein. Zum Abschluss der 28. Tagung des Gremiums brachte eine breite Koalition aus europäischen und südamerikanischen Ländern einen entsprechenden Entwurf ein. Wie heise.de berichtet, wird dieser begründet mit der “tiefen Besorgnis über die negativen Effekte der Überwachung und Ausspähung der Kommunikation“. Die im Zuge der NSA-Affäre wieder aufgeflammte Diskussion über Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung führte zu einer breiten Unterstützung von 65 NGOs, die die Schaffung einer solchen Stelle fordern. Aufgabe des Sonderbeauftragten soll in erster Linie die Beobachtung und Dokumentation von Datenschutzproblemen in allen UN-Mitgliedsländern sowie die Erstellung von Berichten hierzu sein. Ob eine solche Stelle tatsächlich geschaffen wird, dürfte entscheidend von der Haltung der so genannten “Five Eyes”, also der Geheimdienstallianz von USA, Großbritannien, Kanada, Neuseeland und Australien, abhängen. Im Rahmen der Diskussion wurde auch die Frage aufgeworfen, inwieweit die massenhafte Speicherung von Metadaten datenschutzrechtlich zu bewerten ist. Diese Frage dürfte auch in der momentanen Planung zur Vorratsdatensspeicherung in Deutschland bald wieder heiß diskutiert werden.

Keine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

16. März 2015

Wie die EU-Komission durch den zuständige Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag mitteilen ließ, wird es keine neue europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geben. Vielmehr wird der Umgang mit der umstrittenen Datenspeicherung zur nationalen Angelegenheit – und die Meinungen innerhalb der Großen Koalition gehen dazu nach wie vor auseinander.

Bundesinnenminister Thomas de Mezière spricht sich vehement für eine Speicherung aus, um zumindest, so der Kompromissvorschlag der Union, für ausgewählte Straftaten die Speicherung von Mail- und Telefonverbindungen oder Surfprotokollen zu ermöglichen. Besonders nach den Anschlägen von Paris im Januar werden diese Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wieder lauter. Die SPD hingegen, allen voran der Jusitzminister Heiko Maas, äußerte sich bisher stets entschieden gegen die Möglichkeit einer flächendeckenden und anlasslosen Datenspeicherung. Seit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes die ehemalige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2014 erst für rechtswidrig erklärt hatte, ist diese Art der Speicherung nach wohl mehrheitlicher Ansicht in der SPD nicht mehr machbar.

Datenschützer kritisieren die Speicherung von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass und für eine Zeitspanne von mehreren Monaten, wie bislang in den Gesprächen vorgebracht. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Hostein, hält eine Speicherung für maximal eine Woche für ausreichend, um den Speicherungszwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gerecht werden zu können.

 

Papier fordert stärkeren Schutz vor Massenüberwachung

4. Dezember 2014

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, forderte auf einer Diskussionsveranstaltung des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft , dass der Staat eine sichere und vertrauenswürdige Kommunikation seiner Bürger garantieren können müsse. Er sprach sich dafür aus, dass diese Staatsaufgabe als ein Grundrecht auf IT-Sicherheit “gegebenenfalls ins Grundgesetz aufgenommen werden und dann eben auch durchgesetzt werden” müsste, so berichtet die ZEIT.

Papier verteidigte die Grundrechte der Bürger, die auch dann nicht aufgegeben werden dürften, wenn der Staat sich neuer technischer Methoden wie Vorratsdatenspeicherung oder Rasterfahndung bedienen wolle, die dem Schutz von Leib, Leben und Freiheit dienten. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfe durch staatliche Überwachungsmaßnahmen “in keinem Fall angetastet werden”, sagte Papier. Er regte des Weiteren an, dass auch auf nationaler und EU-Ebene verschärfte Vorschriften zu Datensicherung bei den Telekommunikationsdienstleistern erlassen werden könnten. So könnten sie gegebenenfalls verpflichtet werden, ihre Server in Deutschland oder in Europa zu betreiben.

UK: Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren

24. Juli 2014

Das britische Parlament hat nun Medienberichten zufolge die geplante Einführung eines Notfallgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, das Telefonanbieter dazu verpflichtet, die Daten über Telefonate, Kurznachrichten und die Internetnutzung ihrer Kunden weiterhin aufzubewahren, umgesetzt. Dieses umstrittene Gesetz habe nach nur drei Tagen Beratung die letzte Hürde im Parlament genommen und sei in der vergangenen Woche bereits durch das britische Oberhaus abgesegnet worden. Man reagiere damit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten rückwirkend für ungültig erklärt hat. Das Eilverfahren sei durchgeführt worden, da Unternehmen sonst Daten löschen würden, auf die Geheimdienste und Polizei zur Terrorismusbekämpfung sowie bei der Bekämpfung von Verbrechen zugreifen müssten. Nach Angaben des britischen Premierminister Cameron würden mit dem Gesetz keine neuen Möglichkeiten zur Überwachung der Bürger geschaffen – Kritiker sollen hingegen eine  “bedenkliche Ausweitung des britischen Überwachungsstaats” befürchten.

UK: Vorratsdatenspeicherung soll bleiben

10. Juli 2014

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat, plant das britische Parlament Medienberichten zufolge die Einführung von Notfallgesetzen, um Telefonanbieter dazu zu verpflichten, die Daten über Telefonate, Kurznachrichten und die Internetnutzung ihrer Kunden weiterhin aufzubewahren. Die britische Regierung wolle die Speicherbefugnisse trotz des EuGH-Urteils beibehalten, nicht jedoch ausweiten. Eine Rückkehr zur Draft Communications Data Bill (Snooper’s Charter), wo eine Speicherfrist von 12 Monaten für alle Metadaten vorgesehen war, sei nicht beabsichtigt. Anlässe für die Einführung der Notfallgesetze seien u.a. die Gefahr, die von radikalisierten, aus Syrien zurückkehrenden Muslimen ausgehe sowie die anhaltende Debatte über die NSA.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,