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Bundesgerichtshof: Unerwünschte Inbox-Werbung ist rechtswidrig

10. Juni 2022

E-Mail-Dienste wie T-Online dürfen Nutzern kostenfreier Basisversionen nicht mehr ohne Einwilligung Werbung in der Inbox anzeigen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 13. Januar diesen Jahres entschieden (Az.: I ZR 25/19). 

In dem Streit ging es um eine Werbemaßnahme des Stromlieferanten Eprimo aus der Eon-Gruppe. Dieser hatte in Zusammenarbeit mit einer Agentur Werbenachrichten in E-Mail-Postfächer von Nutzern des E-Mail-Dienstes T-Online geschaltet. 

Vergleichbar mit Spam-E-Mails 

Kennzeichnend für Inbox-Werbung sei, dass sie in der Inbox – also im für private Nachrichten gedachten Bereich – angezeigt wird. Der Zugang zu den eigentlichen E-Mails sei so ähnlich versperrt wie durch Spam-E-Mails. Inbox-Werbung sei bei vielen webbasierten E-Mail-Diensten gängige Praxis. 

Der Bundesgerichtshof entschied über den Streit, nachdem er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Interpretation vorgelegt hatte. Der EuGH entschied auf die Vorlage hin im November, dass Zweck der E-Privacy-Richtlinie sei, Nutzer gegen die Verletzung ihrer Privatsphäre durch unerbetene Nachrichten für Zwecke der Direktwerbung zu schützen. Inbox-Werbung behindere den Zugang zu den eigentlichen E-Mails, ähnlich wie Spam. Das Versenden von Werbenachrichten in dieser Form stelle zwar keine E-Mail dar, aus Sicht des Empfängers sei die Werbenachricht von Spam-E-Mails aber kaum zu unterscheiden. Daher solle ein Opt-in zwingend erforderlich sein. 

Allgemeine Einwilligung nicht wirksam 

Inbox-Werbung ist deshalb künftig nur dann rechtmäßig, wenn der Nutzer zuvor informiert wurde und ausdrücklich in sie eingewilligt hat. Dafür stellen die Karlsruher Richter hohe Anforderungen auf. Es reiche nicht aus, dass der Nutzer eine allgemeine Einwilligung in Werbung erteilt hat, um den Dienst kostenlos nutzen zu können. Der Nutzer müsse vor der Einwilligung vielmehr über die Umstände derartiger Werbung aufgeklärt werden. Insbesondere müsse der Dienst darauf hinweisen, dass Werbenachrichten in der Liste der empfangenen privaten E-Mails angezeigt werden. 

Einige E-Mail-Anbieter wie GMX und web.de reagierten unmittelbar auf das Urteil und passten ihre Einwilligungserklärungen an. Hier kann der Nutzer nun auch in Inbox-Werbung einwilligen – oder dies verweigern.

Deutsche Telekom, WEB.DE und GMX: E-Mail Made in Germany

12. August 2013

Die Deutsche Telekom und United Internet haben laut Medienberichten ein Projekt, das eine SSL/TSL-Verschlüsselung für den deutschen E-Mail-Verkehr vorsieht, gestartet (sog. E-Mail Made in Germany). Man setze damit einen weiteren Sicherheitsstandard, der Nutzern von GMX, T-Online.de und Web.de erstmals eine automatische Verschlüsselung von Daten auf allen Übertragungswegen ermöglicht und zusichert, dass die Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Verschlüsselung erfolge automatisch durch die Provider, so dass technisches Know-How oder ein Zusatzaufwand durch den Kunden entbehrlich seien. Die Speicherung aller Daten erfolge in sicheren Rechenzentren in Deutschland. Überdies werde eine Kennzeichnung für E-Mail-Adressen eingeführt, so dass Nutzer vor dem E-Mail-Versand erfahren, ob die ausgewählten Empfänger-Adressen den Sicherheitsstandards des Mailverbundes entsprechen.

“Die jüngsten Berichte über mögliche Zugriffe auf Kommunikationsdaten haben die Deutschen stark verunsichert. Mit unserer Initiative tragen wir diesen Sorgen Rechnung und machen die E-Mail-Kommunikation in Deutschland insgesamt sicherer. Der Schutz der privaten Sphäre ist ein hohes Gut”, kommentierte René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, den Projektstart.