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Weichert: Google Glass ist eine “Waffe”

25. April 2014

Nur kurz nachdem das Unternehmen Google erstmals für eine begrenzte Zeit in den USA seine Datenbrille Google Glass frei verkäuflich angeboten hat, äußerte auch der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Weichert gegenüber dem ARD-Magazin Kontraste datenschutzrechtliche Kritik.

Die Datenbrille sei eine “Waffe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten”, die nur auf den Markt gebracht worden sei, “um Daten zu sammeln.” Das damit verbundene Geschäftsmodell sei als “hochproblematisch” einzustufen, weil es massiv in die Freiheitsrechte der Bürger eingreife. Sollte Google Glass massenhaft Verbreitung in Deutschland oder Europa finden, wäre das eine Katastrophe für den Datenschutz”, so Weichert. Glass-Nutzer würden “andere Menschen aufnehmen und zwar den Ton, das Bild, die Gesichter, die Bewegungen”.

Google soll auf eine Anfrage von “Kontraste” zu den geäußerten Bedenken gegenüber der Datenbrille (noch) nicht Stellung bezogen haben.

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ULD: Einladung Snowdens ist verfassungsrechtlich geboten!

24. April 2014

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) kritisiert die auf Bundesebene bestehenden Widerstände, den US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden in Deutschland einreisen zu lassen, um hier den offiziellen Stellen über die Internetüberwachung durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA sowie weitere Geheimdienste Auskunft zu geben.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier umfassend über seine Erkenntnisse Auskunft geben zu können. Nur dadurch lassen sich die massiven Verletzungen der digitalen Grundrechte der Menschen in Deutschland aufklären, die offensichtlich von der NSA und weiteren Geheimdiensten ausgehen. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die diesem auch auferlegen, die zum Grundrechtsschutz unerlässlichen Informationen zu beschaffen und in geeigneter Form zu nutzen bzw. bereitzustellen. Das derzeit geöffnete Zeitfenster für eine Einreise Snowdens nach Deutschland könnte schnell verschlossen sein. Deshalb müssen die verantwortlichen Stellen schnell entscheiden, eine Einladung aussprechen sowie die nötigen Maßnahmen zur Einreise und zum Schutz von Snowden ergreifen. Ein solches Vorgehen im Interesse des Grundrechtsschutzes ist alternativlos.“, so der Leiter des ULD Weichert.

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Weichert: Achtung vor Kfz-Versicherungsangebot mit Protokollierung des Fahrverhaltens

6. Januar 2014

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Weichert warnt vor dem neuen Kfz-Versicherungsangebot der Sparkasse (S-Direkt), bei dem das Fahrverhalten durch eine im Auto installierte GPS-Blackbox überwacht und bewertet wird. Nach Ansicht Weicherts ermöglichen die so erhobenen „sehr detaillierten und sensiblen“ Informationen die Erstellung von Bewegungsprofilen sowie die Kenntnis von Wohn- und Arbeitsstätte, der besuchten Personen sowie persönlicher Gewohnheiten und Abweichungen davon. Diese Datenerhebungen könnten – sobald sie erst einmal vorhanden seien – schnell Begehrlichkeiten erwecken, z. B. bei der Polizei, die mittels Rasterfahndungen prüfen könnte, welche Versicherungsteilnehmer bei einem Unfall zugegen waren.

Nach Angaben von Heise Online verfügt die o. g. Blackbox über Beschleunigungssensoren, GPS-Antenne, GSM-Modul, Mikrofon, Lautsprecher sowie eine separate Stromversorgung. Bei Bewegung des Fahrzeugs sende sie alle 20 Sekunden Daten an die Londoner Zentrale des Anbieters Telefónica, bei abgeschalteter Zündung jede Stunde. Aus den Fahrdaten ermittele das Unternehmen einen monatlichen Score-Wert, der Auskunft über die Fahrsicherheit geben soll. Wer mit seinem Punktewert in einem bestimmten Bereich liege, erhalte einen Rabatt – den der Versicherungsteilnehmer dann mit der Jahresmiete für die Blackbox inklusive der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung verrechnen könne.

ULD: Inszenierte Abstimmung bei Facebook über Änderung der Nutzungsbedingungen

6. Juni 2012

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat sich kritisch bezüglich der Abstimmungsmöglichkeiten von Facebook-Nutzern über die Änderungsvorschläge der Nutzungsbedingungen geäußert. Zwar sei es grundsätzlich begrüßenswert, dass die Nutzer von Facebook überhaupt abstimmungsberechtigt, jedoch bestünde keine echte Wahlmöglichkeit der Nutzer. Zum einen würden nur solche Nutzer von Facebook über die Abstimmung informiert, die „Fan“ von der Seite „Facebook Site Governance“ sind, was gegenüber angeblich 900 Millionen Facebook-Mitgliedern eine verschwindend geringe Zahl sei. Zum anderen müssten nach dem Regelungswerk von Facebook weit mehr als 200 Millionen registrierte Nutzer abstimmen, um eine verbindliche Entscheidung zu erzwingen. Bei derart umfänglichen Änderungen wäre es erforderlich gewesen, alle Nutzer hierauf hinzuweisen. Besonders kritisch sei, dass wer an der Abstimmung teilnehmen möchte, nur zwischen den alten und den neuen Bedingungen wählen könne. Beide Alternativen enthielten allerdings rechtswidrige Klauseln, so dass guten Gewissens beide nicht wählbar seien.

„Ehrlich wäre es gewesen, sich mit den Forderungen der Nutzerinnen und Nutzer ernsthaft auseinanderzusetzen und echte Alternativen – natürlich auf Basis einer rechtskonformen Lösung – zur Wahl zu stellen. So ist die Abstimmung reine Augenwischerei. Das ganze Verfahren zeigt, dass Facebook keine wirkliche Mitbestimmung der Mitglieder möchte. Facebook stößt die vielen tausend Nutzerinnen und Nutzer, die sich an der Diskussion um die Regelungen beteiligt haben, vor den Kopf.“, kommentiert der Leiter des ULD Weichert.