Schlagwort: Widerruf

Themenreihe Fotos: Ist der Widerruf einer Einwilligung möglich?

8. Februar 2017

Wie bereits in den vorherigen Beiträgen ausgeführt müssen die fotografierten Personen sowohl in das fotografiert werden als auch in die Veröffentlichung der Fotos einwilligen. Was passiert jedoch, wenn die Einwilligung im widerrufen wird, bzw. ist ein solcher Widerruf überhaupt möglich?

Grundsätzlich ist ein Widerruf möglich. Es stellt sich aber zunächst die Frage, wann eine zuvor erteilte Einwilligung widerrufen werden kann. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Umstände müssen sich seit Erteilung der Einwilligung also geändert haben. Der Betroffenen muss durch die Einwilligung in seiner Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt werden. Dafür kann eine Änderung der persönlichen Einstellung des Fotografierten ausreichen.

Die Einwilligung kann jedoch nur für die Zukunft widerrufen werden. Das bedeutet, dass die Fotos ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr benutzt werden dürfen.

Bei Arbeitnehmern ist zu differenzieren. Sofern der Arbeitnehmer als solcher zum Beispiel auf einer Internetpräsenz des Unternehmens als Mitarbeiter dargestellt wird, ist das Foto mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Seite zu entfernen, weil ansonsten der Eindruck vermittelt wird, dass der Betroffene noch bei dem Unternehmen arbeitet. Ist der Arbeitnehmer lediglich als schmückendes Beiwerk auf dem Foto, zum Beispiel wenn eine alltägliche Situation, wie ein Telefongespräch, abgebildet wird und der Betroffene auf dem Foto telefonierend zu sehen ist, dann muss er einen wichtigen Grund anführen, warum er seine Einwilligung zu dem Bild widerruft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Widerruf der Einwilligung grundsätzlich möglich ist, aber eines wichtigen Grundes bedarf.

 

Der nächste Beitrag befasst sich mit dem Thema: Welche Rechtsfolgen hat ein Verstoß?