Internationale Datenverarbeitung – erste Proteste gegen neue Regelungen im indischen Datenschutz

25. Mai 2011

Die Neuerungen im indischen Datenschutzrecht zeigen nun bei Firmen in den USA erste Auswirkungen. Verschiedene amerikanische Firmen und auch einige indische Firmen, die um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten, halten die nun erforderte schriftliche Zustimmung einer Person, bevor ihre persönlichen Daten gesammelt und genutzt werden dürfen, für viel zu restriktiv. Es wird befürchtet, dass viele Firmen nicht bereit sind, das Risiko einzugehen, dass ein Kunde, der die ausdrücklich Anfrage aus Indien bekommt, ob seine Daten dort gespeichert und genutzt werden dürfen, seine Zustimmung dafür verweigert. Stattdessen würden Firmen ihr Geschäft dann eher nach China oder auf die Philippinen auslagern, wo solche Bestimmungen nicht gelten. Auch Google protestiert gegen einige Passagen aus dem neuen Gesetz, wonach ein Internetanbieter für Inhalte verantwortlich gemacht werden, die als “belästigend”, “grob schädlich” oder “ethnisch verwerflich anzusehen sind.

Der indische Minister für Informationstechnologie verteidigte das Gesetz damit, dass es einem seit langem geäußerten Begehren der IT-Industrie nachkäme, endlich gesetzlich Rahmenregelungen für den Datenschutz zu schaffen. Auch einige amerikanische Firmen befürworteten jedenfalls die Richtung des Gesetzes, da so das Vertrauen im Ausland hinsichtlich der ausgelagerten Datenverarbeitung in Indien gestärkt werde.

Ob und wie lange das Gesetz in seiner momentanen Ausgestaltung bestehen bleibt, dürfte letztlich maßgeblich von der Frage abhängen, wie stark der Druck aus dem Ausland noch wird. Da Indien in extrem hohen Maß auf die IT- und Outsourcing- Branche angewiesen ist, könnten allzu starke Proteste und Rückzugsdrohungen von Firmen aus diesem Bereich durchaus noch zu einer Änderung des Gesetzes führen.