Eignet sich FaceTime für den Gebrauch an Schulen sowie in Unternehmen?

26. März 2021

Der Apple-Videotelefondienst FaceTime machte im Jahr 2019 mit einer Negativschlagzeile auf sich aufmerksam, so dass auch Datenschützer hellhörig wurden. Es kam bei der zu dieser Zeit neu hinzugefügten Gruppen-FaceTime-Funktion zu einer Softwarepanne, wodurch Nutzer des Dienstes unerlaubt belauscht werden konnten. Durch Hinzufügen einer Rufnummer konnten Anrufer das Mikrofon des Angerufenen aktivieren, ohne dass die angerufene Person hierfür abnehmen musste. Drückte der Angerufene eine Taste des eigenen iPhones, wurde außerdem das Videobild übertragen. Nachdem dieses von Apple verursachte Problem immer mehr in sozialen Netzwerken kursierte und mediale Aufmerksamkeit auf sich zog, deaktivierte Apple die Gruppen-FaceTime-Funktion.
Der Fehler wurde sodann zeitnah behoben und die Funktion wieder freigeschaltet, so dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Gefahr droht.

Jenseits des Vorfalls stellt sich die Frage: Wie sicher ist FaceTime eigentlich? FaceTime bietet eine gute Übertragungsqualität für iOS-Gerätenutzer. Und auch in Sachen Sicherheit muss sich der Apple-Dienst nicht hinter anderen Anbietern verstecken. Der Dienst ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und Metadaten zu den Videokonferenzen werden nach 30 Tagen gelöscht. Der Dienst ist somit zumindest für den privaten Gebrauch als sicher zu bewerten.

FaceTime weist zwar einen hohen Sicherheitsstandard auf und auch die Gespräche werden Ende-zu-Ende verschlüsselt; dennoch bleibt weiterhin das Problem hinsichtlich des US-Bezugs. Die Aufsichtsbehörden sind beim Einsatz von US-Dienstleistern für Videokonferenzen streng, vor allem bezüglich Videkonferenzsystemen an Schulen. Die Behörden (Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie LfDI Rheinland-Pflaz) lassen den Einsatz von US-Software nur noch für einen begrenzten Zeitraum zu und verweisen hier auf Open-Source-Software wie Big Blue Button oder Jitsi Meet. Gerade im Hinblick auf das Schrems-II-Urteil erscheint die Nutzung der Open-Source-Software aus datenschutzrechtlicher Sicht sinnvoller als die Nutzung von US-Anbietern.

Grundsätzlich ermöglicht FaceTime Videokonferenzen mit bis zu 32 Teilnehmern. Insofern bietet sich das Tool für Videokonferenzen für kleine bis mittlere Gruppen an. Dabei ist die Anrufqualität des Messengers auch regelmäßig gut. Allerdings muss bedacht werden, dass FaceTime ausschließlich auf Apple-Geräten nutzbar und nicht für den Einsatz im Unternehmen konzipiert ist. Insofern sollten, auch um flexibel zu bleiben, andere Videokonferenz-Apps zum Einsatz im Unternehmen in Betracht gezogen werden, sofern nicht alle Mitarbeiter über ein Apple-Gerät verfügen. Sämtliche Alternativen bieten den Vorteil, dass die Nutzer nicht auf den Apple-Kosmos beschränkt sind. Gerade in der Geschäftswelt ist es jedoch oftmals erforderlich, auch Nutzer anderer Geräte einzubinden, um mit unternehmensexternen Personen kommunizieren zu können. In vielen Fällen scheitert der Einsatz außerdem an der begrenzten Teilnehmerzahl. Eine Limitierung auf 32 Personen mag zunächst nicht niedrig klingen, doch gerade im Rahmen von Schulungen und anderen größeren Veranstaltungen stößt das Tool schnell an seine Grenzen.

Folglich ist FaceTime in datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht groß zu beanstanden. Der US-Bezug ist allerdings immer als problematisch anzusehen. Dementsprechend obliegt es schlussendlich der unternehmerischen bzw. persönlichen Entscheidung, ob der Einsatz von FaceTime für den konkreten Zweck geeignet ist und der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko steht.