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Bundesweites massenhaftes Erfassen von Kfz-Kennzeichen

23. Oktober 2014

Wie Medien berichten, werden in Deutschland massenhaft Kfz-Kennzeichen gescannt, ohne dass die Fahrer davon wissen.

Der NDR und die Süddeutsche Zeitung wollen erfahren haben, dass Hersteller von Erfassungssystemen rund 80 Campingplätze und allein in diesem Jahr 200 Parkhäuser und Parkplätze mit entsprechenden Systemen ausgerüstet haben.

Die Betreiber von Campingplätzen und Parkhäusern wollen dadurch Missbrauch, zum Beispiel durch Parkmanipulationen auf ihren Geländen verhindern. Der Betreiber des Phantasielandes in Brühl bei Köln setzt ebenfalls ein System ein, um Kennzeichen zu scannen. Laut Geschäftsführer Ralf-Richter Kenter werden aber nur die ein- bis dreistelligen Regionskürzel erfasst, um zu ermitteln, woher die meisten Besucher kämen.

Im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht Polizeibehörden bereits das massenhafte Erfassen und Speichern von Kfz-Kennzeichen untersagt, weil es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Was die Verwendung entsprechender Systeme durch private Betreiber angeht, so gibt es bislang keine einheitliche Regelung. Datenschützer sehen die Verwendung der Systeme durch Private äußerst kritisch. Kennzeichen sind wie andere personenbezogene Daten gesetzlich geschützt. Über diese Daten lassen sich Rückschlüsse auf den Halter ermitteln. Auch liegt keine Einwilligung der Betroffenen vor. In vielen Fällen wissen sie noch nicht einmal, dass ihr Kennzeichen gescannt wird und erst recht nicht, wie lange die Daten gespeichert werden und was darüber hinaus mit ihnen geschieht.

BITKOM: Trend zu mehr Eigenverantwortung bei der Internetnutzung

22. Oktober 2014

Eine im Auftrag des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass Internetnutzer die Hauptverantwortung für den Schutz ihrer Daten zunehmend bei sich selbst sehen. Fast zwei Drittel (62 Prozent) seien danach der Ansicht, dass in erster Linie sie selbst für den Schutz ihrer Daten im Internet zuständig sind. Im Jahr 2012 seien lediglich 54 Prozent der Internetnutzer dieser Auffassung gewesen, im Jahr 2009 nur 52 Prozent. Nach den Umfrageergebnissen sind zugleich aber auch die Erwartungen der Intnernetnutzer an die Wirtschaft gestiegen. Aktuell sehe gut jeder Fünfte den Schutz der eigenen Daten vorrangig als Aufgabe der Anbieter von Online-Diensten sowie der Hersteller von Hard- und Software an. Im Jahr 2012 seien es 6 Prozent, 2009 gar nur 3 Prozent gewesen.

„Immer mehr Verbraucher sind sich bewusst, dass der Schutz und die Sicherheit ihrer persönlichen Daten im Internet stark vom eigenen Verhalten abhängt“, kommentierte BITKOM-Präsident Kempf diese Entwicklung. Der Trend zu mehr Eigenverantwortung entließe Wirtschaft und Politik jedoch keinesfalls aus ihrer Verantwortung. Jeder müsse seinen Beitrag zum Datenschutz und zur Datensicherheit leisten.

Landesregierung MV: Verzicht auf Auftritte in sozialen Medien

20. Oktober 2014

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern (MV) verzichtet, wie der zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dankert mitgeteilt, bewusst auf Auftritte in sozialen Medien, wie z.B. Facebook und Twitter. Sie sehe in diesen Plattformen keinen größeren Nutzen, der den Einsatz des dafür erforderlichen Personals rechtfertigen würde.

„Nicht nur die Landesregierung sondern alle öffentlichen Stellen sollten sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein und nicht dazu verleiten, datenschutzrechtlich fragwürdige Angebote zu nutzen.“, kommentierte Dankert den Verzicht der Landesregierung. Bereits im Oktober 2011 hatte er alle öffentlichen Stellen des Landes aufgefordert, auf die Nutzung sozialer Netzwerke zu verzichten, weil diese Plattformen nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen.

 

 

EU und Wirtschaft investieren 2,5 Mrd. EUR in Big Data

15. Oktober 2014

Laut einer EU-Pressemitteilung vom vergangenen Montag sollen bis 2020 rund 2,5 Mrd. Euro in den Datensektor investiert werden.
Weltweit werden jede Minute 1,7 Billiarden Bytes generiert. Dabei handele es sich um Daten unterschiedlichster Herkunft: Satellitendaten, GPS-Signale oder Geschäftsvorgänge gehören ebenso hierzu wie private Bilder oder Videos. Eine solch große und schnell wachsende Menge an Daten biete großes Potential in nahezu allen Lebensbereichen. Der Datensektor verzeichnet jährlich einen Zuwachs von rund 40 %. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto genauer können Wirtschaft und Forschung diese auswerten. Die Ergebnisse führen zu Produktionssteigerungen von Unternehmen und genaueren Prognosen beispielsweise beim Klima. Solch große Datenmengen bringen aber auch die Herausforderung mit sich, diese sachgerecht analysieren und verarbeiten zu können. Deshalb brauche es neue Ideen, Werkzeuge, Infrastrukturen sowie einen Rechtsrahmen und technische Lösungen zum Schutz von Daten und Privatsphäre, wie heise online schreibt.

Damit ein innovatives Europa die durch Big Data entstehenden Möglichkeiten effizient nutzen und zugleich deren Schwierigkeiten bestmöglich ausmerzen kann, wurde eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der Big Data Value Association , ein gemeinnütziger Branchenverband, dem unter anderem führende IT-Unternehmen und Hochschulen angehören, ins Leben gerufen, die zum 01. Januar 2015 starten soll. Am vergangenen Montag unterzeichnete nun die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes das Abkommen, das garantiert, dass in den Jahren 2016 bis 2020 von Seiten der EU 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit weiteren rund 2 Milliarden Euro Investitionen sei aus der Privatwirtschaft zu rechnen, so die Kommissarin.

Durch das Vorhaben verspricht sich die Partnerschaft nicht nur einen wachsenden Datenmarkt für Europa, sondern auch 100.000 neue Arbeitsplätze in der Datenverarbeitung sowie um 10 % geringeren Energieverbrauch, ein leistungsfähigeres Gesundheitswesen und produktivere Industriemaschinen.

DSK: Young Data-Datenschutzseite wird bundesweit

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat nach Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LDI RLP) entschieden, dass die vom LDI RLP erstellte und betreute Datenschutzseite für die Jugend “www.youngdata.de” künftig von allen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder als bundesweites Internetportal betrieben werden wird. Bei Rheinland-Pfalz verbleibe die technische Verantwortung für das Gesamtangebot und die redaktionelle Letztverantwortung für die gemeinsamen Teile des Portals. Unter “Bildungsangebote in deiner Region” sollen die jeweiligen Datenschutzbeauftragten ihre eigenen spezifischen Informationen unter ihrer eigenen Verantwortung bereitstellen. Dieses neu gestaltete Angebot soll mit dem Safer Internet Day am 8. Februar 2015 ans Netz gehen.

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Polizei Hessen: Landesweiter Einsatz von Body-Cams

14. Oktober 2014

Medienberichten zufolge soll die Verwendung von Schultervideokameras (Body-Cams) für Hessische Polizisten, die bislang auf Pilotprojekte in Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden beschränkt war, bald auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden. Die Aufzeichnung durch Body-Cams soll Polizeieinsätze sicherer machen, etwa wenn Personen kontrolliert oder Streit geschlichtet werden muss. Das Landespolizeipräsidium arbeite die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Body-Cams derzeit mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten aus. Bisher habe gegolten, dass permanente Videoaufzeichnungen vermieden werden und keine Tonaufzeichnungen angefertigt werden sollten. Letzteres solle sich perspektivisch jedoch ändern, damit  Beleidigungstatbestände und der Eskalationsverlauf beweisbar werden, so der Hessische Innenminister Beuth.

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BSI: Sichere Nutzung von Cloud-Diensten

13. Oktober 2014

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Veröffentlichung einer Publikation zur Nutzung von Cloud-Diensten bekannt gegeben. Die Publikation “Sichere Nutzung von Cloud-Diensten” stelle eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dar, die strategische Überlegungen über den Einsatz der Cloud und die Datenmigration ebenso behandelt wie die Auswahl des passenden Anbieters. Zudem würden Vertragsdetails behandelt, die mit Blick auf eine sichere Nutzung notwendig sind. Die Publikation richte sich an IT-Entscheider und das Management von Behörden und Unternehmen, die Cloud-Dienste nutzen möchten und dabei Antworten auf sicherheitsrelevante Fragen benötigen.

 

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88. DSK: Datenschutz erfordert unabhängige Kontrollbehörden

9. Oktober 2014

Die 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat im Rahmen einer Entschließung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten abzielt, explizit begrüßt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine unabhängige Datenschutzaufsicht jedoch nur erfolgen könne, wenn der Behörde ausreichende Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere müsse sich der stetige Aufgabenzuwachs auch in der personellen Ausstattung widerspiegeln. Das gelte auch gerade für viele Datenschutzbehörden in den Ländern, die oft defizitär ausgestattet sind und damit die Grundrechte Betroffener nur unzureichend schützen können. 

Die weiteren Entschließungstexte der 88. DSK sind auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar.

Dänemark: Peilsender für Obdachlose

In der dänischen Gemeinde Odense wurden Medienberichten zufolge im Rahmen eines jüngst abgeschlossenen Pilotprojekts Obdachlose mit einem Peilsender ausgestattet. Die durch den Peilsender erhobenen Daten seien direkt an eine städtische Behörde übermittelt worden, damit die Bewegungsabläufe und Aufenthaltsorte der Obdachlosen auswertet werden konnten. Ziel sei es gewesen, möglichst viel über das Leben der Obdachlosen zu erfahren. Man habe erfahren wollen, wohin sie gehen, wann sie dort hingehen und wie lange sie bleiben. Man habe die die Daten nicht gesammelt, um Obdachlose aus der Öffentlichkeit zu verdrängen oder sie zu drangsalieren, so einer der Initiatoren. Vielmehr sei es darum gegangen, das Leben auf der Straße zu verbessern, z.B. durch Verbesserung der sozialen Hilfsangebote und zielgruppenorientierte Errichtung von Notunterkünften, Suppenküchen oder Beratungsstellen. Die GPS-Ortung sei anonym erfolgt, d.h. man habe nicht erfasst, welcher Obdachlose welchen Peilsender getragen hat. Eine individuelle Verfolgung der Teilnehmer sei unmöglich gewesen. Zudem habe man die Datenerfassung auf eine Woche zeitlich begrenzt. Als “Belohnung” für die Teilnahme sollen die 20 Personen, die beim ersten Durchlauf des Projekts teilgenommen haben, täglich drei feste Mahlzeiten erhalten haben.

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BayLDA: Bußgeld für Veröffentlichung von DashCam-Aufnahmen

7. Oktober 2014

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzbeaufsicht (BayLDA) hat angekündigt, künftig gegen die unzulässige Veröffentlichung von DashCam-Aufnahmen vorzugehen. Wenn bekannt werde, dass Autofahrer die mit ihrer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder ähnliche weitergeben oder im Internet veröffentlichen, würde das BayLDA prüfen, ob im jeweils konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Dabei sei eine Bußgeldhöhe von bis zu 300.000 EUR möglich. Das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds mit einer Dashcam sei datenschutzrechtlich unzulässig, wenn diese Aufnahmen mit dem Ziel gemacht werden, sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch Veröffentlichung im Internet auf Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe der Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder sonstige Dritte. Nur dann, wenn von Anfang an fest steht – und das auch bis zum Ende, d.h. dem Löschen der Aufnahmen, durchgehalten wird – , dass derartige Aufnahmen den privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen, seien die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig.

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