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88. DSK: Datenschutz erfordert unabhängige Kontrollbehörden

9. Oktober 2014

Die 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat im Rahmen einer Entschließung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten abzielt, explizit begrüßt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine unabhängige Datenschutzaufsicht jedoch nur erfolgen könne, wenn der Behörde ausreichende Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere müsse sich der stetige Aufgabenzuwachs auch in der personellen Ausstattung widerspiegeln. Das gelte auch gerade für viele Datenschutzbehörden in den Ländern, die oft defizitär ausgestattet sind und damit die Grundrechte Betroffener nur unzureichend schützen können. 

Die weiteren Entschließungstexte der 88. DSK sind auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar.

Dänemark: Peilsender für Obdachlose

In der dänischen Gemeinde Odense wurden Medienberichten zufolge im Rahmen eines jüngst abgeschlossenen Pilotprojekts Obdachlose mit einem Peilsender ausgestattet. Die durch den Peilsender erhobenen Daten seien direkt an eine städtische Behörde übermittelt worden, damit die Bewegungsabläufe und Aufenthaltsorte der Obdachlosen auswertet werden konnten. Ziel sei es gewesen, möglichst viel über das Leben der Obdachlosen zu erfahren. Man habe erfahren wollen, wohin sie gehen, wann sie dort hingehen und wie lange sie bleiben. Man habe die die Daten nicht gesammelt, um Obdachlose aus der Öffentlichkeit zu verdrängen oder sie zu drangsalieren, so einer der Initiatoren. Vielmehr sei es darum gegangen, das Leben auf der Straße zu verbessern, z.B. durch Verbesserung der sozialen Hilfsangebote und zielgruppenorientierte Errichtung von Notunterkünften, Suppenküchen oder Beratungsstellen. Die GPS-Ortung sei anonym erfolgt, d.h. man habe nicht erfasst, welcher Obdachlose welchen Peilsender getragen hat. Eine individuelle Verfolgung der Teilnehmer sei unmöglich gewesen. Zudem habe man die Datenerfassung auf eine Woche zeitlich begrenzt. Als “Belohnung” für die Teilnahme sollen die 20 Personen, die beim ersten Durchlauf des Projekts teilgenommen haben, täglich drei feste Mahlzeiten erhalten haben.

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BayLDA: Bußgeld für Veröffentlichung von DashCam-Aufnahmen

7. Oktober 2014

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzbeaufsicht (BayLDA) hat angekündigt, künftig gegen die unzulässige Veröffentlichung von DashCam-Aufnahmen vorzugehen. Wenn bekannt werde, dass Autofahrer die mit ihrer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder ähnliche weitergeben oder im Internet veröffentlichen, würde das BayLDA prüfen, ob im jeweils konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Dabei sei eine Bußgeldhöhe von bis zu 300.000 EUR möglich. Das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds mit einer Dashcam sei datenschutzrechtlich unzulässig, wenn diese Aufnahmen mit dem Ziel gemacht werden, sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch Veröffentlichung im Internet auf Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe der Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder sonstige Dritte. Nur dann, wenn von Anfang an fest steht – und das auch bis zum Ende, d.h. dem Löschen der Aufnahmen, durchgehalten wird – , dass derartige Aufnahmen den privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen, seien die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig.

Standortvorteil Deutschland: Oracle eröffnet deutsche Rechenzentren

29. September 2014

Nach Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) eröffnet der SAP-Konkurrent Oracle noch vor Jahresende zwei Rechenzentren in Deutschland. Der Konzern kündigte an, dass sie in Frankfurt und München ans Netz gehen sollen. Der Deutschlandchef Jürgen Kunz erklärte, dass damit vor allem Unternehmen bedient werden sollen, die ihre Cloud-Dienste aus Deutschland beziehen wollen. Die Ankündigung sei seiner Meinung nach ein Zeichen dafür, dass Oracle als US-Unternehmen dem deutschen Markt verbunden bleibt.  Es gebe durhaus Kundnen mit dem Bedürfnis, ihre Daten in Deutschland zu speichern, und dem wolle man gerecht werden.

Nach der Diskussion um die Internet-Überwachung durch Geheimdienste wie die NSA bieten amerikanische Unternehmen für ihre Kunden in Europa verstärkt lokal angesiedelte Dienste an. So setzte sich jüngst der Deutschlandchef des Computerriesen Hewlett-Packard, Heiko Meyer, für eine europäische Cloud ein. „Wir sollten einen gemeinsamen Datenraum für Europa entwickeln wie den europäischen Wirtschaftsraum“, sagte er. Microsoft prüft Cloud-Möglichkeiten für den deutschen Mittelstand.

Die Deutsche Telekom macht sich für ein sogenanntes Schengen-Routing stark: Internet-Dienste, bei denen die Daten auf dem Weg zwischen zwei Punkten in Europa entsprechend auch die europäischen Grenzen nicht verlassen sollen.

Der Oracle-Deutschlandchef zeigte sich für diese Ideen eher skeptisch, so die FAZ weiter. „Es ist überhaupt nicht notwendig, sich in einem einzelnen Datenraum abzuschotten.“ Es gebe Möglichkeiten, Daten überall auf der Welt sicher zu lagern, viele Unternehmen machten das auch.

Datenleck bei WhatsApp: Messenger verrät Online-Status

25. September 2014

WhatsApp hat ein Datenschutzproblem:  Der Messenger verrät den Online-Status seines Nutzers, selbst, wenn man dies in den Datenschutz-Einstellungen deaktiviert hat – und zwar jedem, der die Rufnummer kennt, berichtet Heise Online. Wer den Status eines Nutzers  langfristig aufzeichnet, kann mühelos auf das Nutzungsverhalten und potenziell sogar auf den Tagesablauf des Überwachten schließen.

Man müsse lediglich die Rufnummer, deren Online-Status man abrufen möchte, zu den Kontakten hinzufügen und ein Chat-Fenster öffnen. Der Besitzer der Rufnummer erfährt dies nicht und muss auch nichts bestätigen.

Ein Student aus Turin, Flavio Giobergia, hat bereits ein Skript entwickelt, mit dem sich das WhatsApp-Nutzungsverhalten von Freunden und Fremden aufzeichnen lässt. Damit will er die Nutzer von WhatsApp und ähnlichen Apps dazu bringen, mehr über das Thema Privatsphäre nachzudenken, so Flavio Giobergiader.

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Bayern: Softwaregestütztes Predictive Policing geplant

19. September 2014

Das bayerische Landeskriminalamt plant Medienberichten zufolge in München und Nürnberg den Einsatz einer Software für prädiktive Polizeiarbeit (sog. Predictive Policing), um Einbrechern auf die Schliche zu kommen. Es werde die Software Precobs vom Insititut für musterbasierende Prognosetechnik in Oberhausen eingesetzt – der diesbezügliche sechsmonatige Testlauf stehe noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Software analysiere Daten über erkannte und aufgezeichnete Einbrüche und versuche, algorithmisch, aus diesen Daten Muster für kommende Einbrüche zu extrahieren. Diese Form der Vorhersage soll Hinweise geben, wo mit verstärkter Polizeipräsenz vor Ort Einbrüche verhindert werden können.

Nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann soll die Software sehr effizient sein. Ihr Einsatz bei der Stadtpolizei Zürich habe beispielsweise gezeigt, dass 86 Prozent der Prognosen zutreffend waren. Gleichzeitig sollen dort die Einbruchsfälle stadtweit in einem halben Jahr um knapp 40 Prozent zurückgegangen sein.

Sicherheitslücke im Browser von Android-Handys entdeckt

18. September 2014

Jeder der den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwendet, kann ein potentielles Opfer von Datendiebstahl werden. Betroffen sind alle Smartphones, die den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwenden und nicht mit der aktuellen KitKat-Version ausgestattet sind. Dies veröffentlichte ein pakistanischer Sicherheitsexperte in seinem Blog.

Durch einen Softwarefehler können Passwörter, Benutzernamen, Cookies und alles was mit der Tastatur eingegeben wird, ausgelesen werden. Möglich wird das durch eine Lücke in der Same Origin Policy (SOP). Diese Technik soll eigentlich verhindern, dass über externe Codes eben solche Informationen ausgelesen werden können. Ein externer Code kann zum Beispiel eingebettete Werbung auf einer Webseite sein.

Etwa drei Viertel der Andoried-Nutzer surfen laut Google noch mit dem Browser einer nicht ganz neuen Version, die diese Sicherheitslücke aufweist, durch das Netz.  Wer nicht weiß, welche Android-Version er auf dem Handy hat, kann dies mit einer Internetseite überprüfen. Durch einen Tipp auf den Test-Knopf erfährt man, ob das eigene Smartphone von der Sicherheitslücke betroffen ist. Erscheint ein Pop-Up-Fenster, besteht die Gefahr des Datenklaus.

Auf Anfrage von FAZ teilte Google inzwischen mit, dass für ältere Android-Versionen Patches veröffentlicht wurden, also Updates, die nur die spezielle Sicherheitslücke schließen sollen. Diese wurden an die Hersteller der Geräte übermittelt.

Außerdem kann man sich schützen, indem man einen anderen Browser (wie z. B.  Mozilla Firefox und Google Chrome) herunter lädt, so dass das Handy nicht mehr auf den Standard-Android-Browser zugreifen muss.

 

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NSA & GCHQ: Zugriffe auf Deutsche Telekom und Netcologne

Der US-Auslandsgeheimdienst NSA sowie der britische GCHQ verfügen Medienberichten zufolge über einen verdeckten Zugang in das Netz der Deutschen Telekom und von Netcologne. Dies soll aus als streng geheim eingestuften Unterlagen aus dem Fundus des Whistleblowers Edward Snowden hervorgehen. Das undatierte Dokument soll eine mit einem NSA-Programm namens Treasure Map erstellte Grafik enthalten, die namentlich u.a. die Deutsche Telekom sowie Netcologne erwähnt und mit einem roten Punkt markiert. In der Bildlegende heiße es dazu erklärend, dass die rote Markierung bedeute, dass es “innerhalb” dieser Netze “Zugangspunkte” für eine technische Überwachung gebe.

Sowohl die Deutsche Telekom, als auch Netcologne haben nach eigenen Angaben Nachforschungen betrieben, aber bislang keine verdächtigen Vorrichtungen oder Datenverkehre feststellen können. Ein Zugriff ausländischer Geheimdienste ist völlig inakzeptabel, sagt Telekom-Sicherheitschef Tschersich . “Wir gehen jedem Hinweis auf eine mögliche Manipulation nach. Zudem haben wir die deutschen Sicherheitsbehörden eingeschaltet.”

BND: Auswertung von Daten aus Krisenregionen für die NSA

15. September 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) speichert und analysiert Medienberichten zufolge zeitweilig den gesamten Datenverkehr aus Krisenregionen in Afghanistan, Somalia und dem Nahen Osten. Gespeichert würden die Daten für insgesamt sieben Tage, damit eine elektronische Auswertung stattfinden könnte. Dabei arbeite der BND eng mit dem US-Geheimdienst NSA zusammen. Für die Auswertung würden “15 bis 20 funktional unterschiedliche Systeme” verwendet, die von der NSA stammen. Die Auswerter bekämen von den Amerikanern auch Suchbegriffe, etwa Telefonnummern, E-Mail-Konten und IP-Adressen von Zielpersonen. Die NSA erhalte letztlich “die resultierenden Telekommunikationsverkehre”.

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Apple: Apple Watch ab 2015 erhältlich

11. September 2014

Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Apple nun zusammen mit den neuen Modellen des iPhones die Smartwatch Apple Watch präsentiert. Ab Anfang 2015 könne sie käuflich erworben werden. In den USA soll sie ab einem Preis von 349 US-Dollar erhältlich sein – in Deutschland voraussichtlich ab derselben Summe in Euro. Die Apple Watch soll es in zwei Größen – entsprechend den Höhen herkömmlicher Damen- und Herrenarmbanduhren – geben. Das Basismodell verfüge über ein Edelstahlgehäuse, das in den drei Farben erhältlich ist. Das Edelstahlgehäuse sei mit Saphirglas geschützt und mit verschiedenen Armbändern aus Metall oder Leder kombinierbar. Neben den bei Smartwatches üblichen Benachrichtigungen und Fitness-Sensoren soll die Apple Watch u.a. eine Steuerung durch den Sprachassistenten Siri anbieten. Außerdem könne das Gerät die Musikwiedergabe auf iPhones, Apple TV oder iTunes auf PCs fernsteuern.

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