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Guten Rutsch und ein erfolgreiches neues Jahr!

30. Dezember 2013

Nach einer kurzen Winterpause versuchen wir, wie gewohnt, an dieser Stelle wieder einige interessante und relevante Meldungen rund um das Thema Datenschutz zusammenzutragen.

Bis dahin wünscht das Datenschutzticker.de Team allen Lesern einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2014.

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Auslagern von Patientendaten entbindet nicht von datenschutzrechtlichen Pflichten

17. Dezember 2013

Dies macht gerade ein Fall aus Thüringen deutlich. Die 1993 gegründete Aufbewahrungsfirma Ad Acta aus Immelborn hat unter anderem im Auftrag von Arztpraxen deren Dokumente archiviert  und in ein eigenes Depot ausgelagert. Bereits vor fünf Jahren ging das Unternehmen jedoch in die Insolvenz, vom Geschäftsführer fehlt jede Spur. Seit dem modern schätzungsweise 250.000 Ordner mit zum Teil empfindlichen personenbezogenen und sogar Patientendaten vor sich hin. Gerade bei medizinischen Dokumenten gelten Aufbewahrungsfristen von bis zu 30 Jahren, erklärt der Thüringische Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse in der Ärztezeitung. Er muss nun alle Akten sichten und die Besitzer ausfindig machen, denn diese müssen die Akten abholen und erneut einlagern. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass ein Vertrag mit einer Aufbewahrungsfirma nicht von den datenschutzrechtlichen Pflichten entbindet, denn Eigentümer und somit Verantwortlicher bleibt weiterhin der Auftraggeber.

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Body-Cams für Polizisten

12. Dezember 2013

Nach amerikanischem Modell tragen nun auch in Hessen einige Polizisten Körperkameras während ihres Einsatzes auf der Straße, wie heise schreibt. Das ganze ist ein Pilotprojekt und wird seit Mai 2013 in einigen Teilen Frankfurts getestet.

In den USA tragen vielerorts Polizisten Body-Cams; in New York wird dies sogar von einer Richterin gefordert, schreibt der ndr. Übergriffe von Polizisten sollen somit besser unterbunden werden.

Die Cams schützen aber auch die Polizisten selbst. Erste Meinungen von Polizisten zu dem Projekt sind durchaus positiv. Die Menschen, mit denen die Beamten zu tun haben, seien weniger aggressiv und kooperativer, schreibt heise. Die Kameras schützen in erster Linie den Träger, also den Polizisten. Zudem liefern sie in schwierigen Fällen auch verwertbares Beweismaterial.

Dennoch, ganz unumstritten sind die Body-Cams nicht. Nicht nur, dass mit ihnen Polizeieinsätze einer permanenten Kontrolle unterliegen. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hier Vorsicht geboten, denn auch Bürgerrechte sind von dem Einsatz der Kameras betroffen und es besteht die Gefahr flächendeckender Videoüberwachung, sagt Oliver Malchow, Bundesvorsitzender Gewerkschafter der Polizei, der einer Ausrüstung der Polizei mit Body-Cams skeptisch gegenüber steht.

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Wie Massenüberwachung die Demokratie gefährdet

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst“, soll Voltaire gesagt haben. Was er damit zum Ausdruck gebracht hat, war seine außerordentliche Wertschätzung der Meinungsfreiheit. Das war im achtzehnten Jahrhundert und zu jener Zeit alles andere als selbstverständlich. Zwei Jahrhunderte später fand der Grundsatz der freien Meinungsäußerung seine verfassungsmäßige Anerkennung und einen Platz in unseren Grundrechten und war damit ein Selbstverständnis. „Meinungs- und Pressefreiheit sind unveräußerliche Grund- und Menschenrechte. Sie sind zugleich das Fundament jeder Demokratie“,  so die heutige Erweiterung Voltairs Ausruf von Markus Löning, aktueller FDP-Politiker und Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe.

Nicht einmal einhundert Jahre später erfährt diese Entwicklung offenbar einen Rückschritt. George Orwells Fiktion scheint allgegenwärtig. Massenüberwachung ist das nicht abreißen wollende Thema. Kaum ein anderes Wort in den Medien ist so sehr negativ behaftet. Dabei soll mit Hilfe von Überwachung doch der Terrorismus bekämpft werden. Wird das, was uns schützen soll, zur Gefahr?

Ganz klar: Ja!, heißt es heute in einem offenen Aufruf von 560 Schriftstellern in 30 bedeutenden Zeitungen weltweit. Unter der Überschrift „Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter“ protestieren sie gegen die systematische Überwachung, fordern eine internationale Charta der digitalen Rechte und rufen dazu auf, die Demokratie auch in der digitalen Welt zu verteidigen. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Umberto Eco, Peter Sloterdijk, T. C. Boyle, Doris Dörrie und viele weitere. Auch fünf Literaturnobelpreisträger, unter ihnen Günter Grass, gehören zu den Unterstützern.

In vier Punkten fokussieren sie ihre Kritik:

-Überwachung verletze die Privatsphäre und die Gedanken- und Meinungsfreiheit.

-Massenhafte Überwachung behandle jeden Bürger als Verdächtigen und zerstöre somit die historische Errungenschaft der Unschuldsvermutung.

-Überwachung durchleuchte den Einzelnen, während Staaten und Konzerne im Geheimen operieren. Diese Macht werde systematisch missbraucht.

-Überwachung sei Diebstahl. Denn die Daten seien kein öffentliches Eigentum, sie gehören dem Bürger. Wenn sie benutzt werden, um das Verhalten von Menschen vorherzusagen, würde noch mehr gestohlen werden, nämlich der freie Wille, der unabdingbar ist für die Freiheit der Demokratie.

Die sogenannten neuen Medien waren einst ein neuer Schritt in noch mehr Freiheit. Freier Zugang zu freien Informationen und freien Gedanken. Doch wurde uns in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, wie wenig frei wir uns tatsächlich in ihnen bewegen. So schrieb in diesem Zusammenhang vor kurzem die Wochenzeitung „der Freitag“ sehr selbstkritisch: „Es verwundert, mit welch reinem Gewissen Politikerinnen und Politiker der westlichen Welt von anderen, nicht-westlichen Regierungen verlangen, dass sie ihren Bürgerinnen und Bürgern ungehinderten und unzensierten Zugang zum Internet gewähren sollen. Dabei wird fein unterschieden: Beschränkt ein Staat das Internet, ist dies Beschneidung von Freiheit und Freiheitsrechten. Späht ein Staat seine Bürger aus, dann dient es dem Schutz vor Terrorismus und sonstigen Gefahren.“

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es fast schon lächerlich, in Gefahr befindliche Freiheitsrechte und Demokratien mit Gesetzen und Aufklärungs-Aufforderungen schützen zu wollen. Doch was tun?

„Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit“, sagte einst George Bernhard Shaw. Vielleicht liegt darin die Lösung. Wenn wir Freiheit nicht nur fordern, sondern auch das Verständnis dafür schärfen, wie wir verantwortungsbewusst mit ihr umzugehen haben, um sie zu erhalten.

BfDI: Über 100.000 Kontenabrufersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern

9. Dezember 2013

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar sind im Jahr 2013 die Kontenabrufersuchen deutscher Behörden deutlich –  von insgesamt 72.578  auf 102.416 Kontenabrufersuchen bis Ende September 2013 – angestiegen. Dies sei bereits heute ein Anstieg von über 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

“Das Kontenabrufverfahren wurde 2002 mit der Begründung eingeführt, die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken. Hierfür wurde eine zentrale Abrufmöglichkeit für die Daten aller Konteninhaber in Deutschland eingerichtet. In den Folgejahren wurden die Befugnisse zum Abruf stark ausgeweitet: Finanzämter, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden nutzen inzwischen das Abrufverfahren. Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten. Wie Prüfungen der Aufsichtsbehörden ergeben haben, fehlen oftmals sogar die Begründungen für den konkreten Abruf und Benachrichtigungen der Betroffenen unterbleiben. Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen.” so Schaar.

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Allianz: Outsourcing von Kundendaten in die USA

5. Dezember 2013

Medienberichten zufolge plant der Allianz-Versicherungskonzern seine derzeit weltweit 140 Rechenzentren in sechs regionalen Standorten zusammenzuführen und in einem einheitlichen IT-Infrastrukturbetrieb zu bündeln. Dabei plane man ein Outsourcing in Rechenzentren von IBM, die in den USA gelegen sind. Ob konzerninterne Regeln bestehen, die einen Zugriff von ausländischen Behörden auf deutsche Kundendaten ausschließen, sei nicht bekannt. Insoweit wurden bereits datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Die Allianz halte jedoch an dem geplanten Modell fest. Man werde die Gesamtverantwortung sowie das Design und die Datenhoheit behalten und IBM liefere lediglich operative Services. Der Schutz der Daten von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern sei dem Unternehmen wichtig.

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IT-Sicherheit im europäischen Mittelstand gewinnt an Bedeutung

3. Dezember 2013

Eine aktuelle Studie des European Information Technology Observatory (EITO) zeigt einen bedeutenden Trend: Firmen legen verstärkt Wert auf die eigene IT-Sicherheit.

Befragt wurden 800 Unternehmen aus Europa mit mindestens 250 Mitarbeitern, wie heise online schreibt. 70  Prozent der Befragten gaben an, im Bereich IT-Sicherheit mehr investieren zu wollen. Rund die Hälfte der befragten Firmen wollen künftig auch verstärkt auf Cloud Computing und Big Data setzen. Gerade letzteres ist auch für mittelständische Unternehmen enorm wichtig, um Wettbewerbsvorteile zum Beispiel durch zeitnahe Auswertung von Statistiken auf Einsparungspotential oder neue Geschäftsfelder reagieren, Marktforschung und E-Commerce effektiver nutzen zu können.

Interessant ist, dass trotz anhaltender Spionage-Affären jedes zweite Unternehmen Cloud Computing ausbauen möchte. Dies liege laut BITCOM-Präsident Prof. Dieter Kempf vor allem daran, dass das Verfahren enorme Sicherheitsvorteile habe, da die wenigsten Unternehmen ihre Daten so gut sichern können, wie es spezialisierte Cloud-Anbieter derzeit leisten können.

Während das Sicherheitsverständnis einen hohen Stellenwert einnimmt, gaben lediglich 41 Prozent der Befragten an, auch mehr in die Firmenpräsentation in sozialen Netzwerken investieren zu wollen.

Die ausführliche Studie ist kostenpflichtig im Internet abrufbar.

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Einscannen und Speichern von Personalausweisdaten verboten

Das Einscannen oder Kopieren und Speichern von Personalausweisen ist rechtswidrig. So sieht es das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11).

Den Fall ins Rollen gebracht hat der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Niedersachsen. Ein Automobillogistikunternehmen hat es sich zur gängigen Praxis gemacht, zur besseren Überwachung die Personalausweise von Fahrern, die Fahrzeuge vom Gelände des Unternehmens abholen, zu scannen und auf einem speziellen Rechner zu speichern. Der niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz forderte das Unternehmen auf, dies zu unterlassen, wie eurotransport.de schreibt. Das Logistikunternehmen klagte gegen die Unterlassungsverfügung – jedoch ohne Erfolg.

Wie datenschutz-nord.de erklärt, habe der Gesetzgeber im Personalausweisgesetz das unbeschränkte Erfassen der Daten zum Schutz der Inhaber und im Interesse der Datensicherheit untersagt. Der Personalausweis diene als Mittel zur Identifizierung;  die Missbrauchsgefahr einmal gespeicherter Daten sei sehr hoch.

Hamburg: Fahndung über Facebook

2. Dezember 2013

Der Innensenator Hamburgs Michael Neumann möchte Medienberichten zufolge bei der anstehenden Innenministerkonferenz empfehlen, den Weg für polizeiliche Fahndungen über das soziale Netzwerk Facebook  freizumachen. Eine Fahndung der Polizei müsse möglichst viele Menschen erreichen, da käme man um soziale Netzwerke wie Facebook “nicht länger herum”, so der Senator.  Er sei davon überzeugt, dass die Nutzung des Netzwerke die Erfolgsaussichten der Fahndung der Polizei deutlich verbessern werde. Bislang würde Facebook nur von den Beamten des Bundeskriminalamtes sowie in Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern zu Fahndungszwecken genutzt.

Contipark: Kennzeichenerfassungssystem in Parkhäusern

28. November 2013

Medienberichten zufolge setzt die Contipark-Kette in einigen ihrer Parkhäuser eine automatische Kennzeichenerkennung für Service-Zwecke ein. Mittels Hinweisschildes würden die Betroffenen – jedenfalls im Wiesbadener Kurhaus-Parkhaus – über die Aufzeichnung sowie die Löschung der Daten innerhalb von 24 Stunden nach Ausfahrt informiert. Wer in dem Wiesbadener Parkhaus sein Auto abstellen wolle, könne sich gegen die Erfassung nicht wehren. Die hessische Datenschutzbehörde soll sich nunmehr mit dem Fall in Wiesbaden befassen.

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