Kategorie: Allgemein

Facebook ändert Einstellungen für Teenager

24. Oktober 2013

Wie die FAZ berichtet, ändert das größte soziale Online-Netzwerk einige seiner Datenschutzbestimmungen. Wegen  andauernder Kritiken und Diskussionen über den Umgang mit persönlichen Daten, will Facebook nun besonders Teenager besseren Schutz gewähren. Bei neuen Mitgliedern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren wird künftig als Standard für das Empfangen von eigenen Einträgen  „nur Freunde“ voreingestellt sein, wie stern.de schreibt. So können nicht mehr automatisch auch Freunde der Freunde lesen, was der minderjährige Nutzer schreibt. Will der Nutzer doch einen öffentlichen Beitrag erstellen, erscheint ein Pop-up-Warnhinweis: „Wusstest du, dass öffentliche Beiträge von jedem gesehen werden können, nicht nur von Personen, die du kennst?“. Will der Nutzer weitere öffentliche Posts tätigen, erscheint eine zweite, etwas kürzere Warnung.

Man habe besonders auf eine klare, verständliche Sprache geachtet, wird Facebook zitiert. Neben dem Schutz der Teenager-Daten  sei aber auch wichtig, dass beispielsweise politisch oder sozial engagierte Teenager mit Hilfe von Medien wie Facebook, die Möglichkeit haben, eine breite Öffentlichkeit erreichen können. Deshalb spricht Facebook im Rahmen der neuen Datenschutzeinstellungen für Minderjährige auch von einer „Lernkurve“, die die jugendlichen Nutzer durchlaufen sollen,  um auf diese Weise für einen angemessenen Umgang mit öffentlichen Beiträgen sensibilisiert zu werden, schreibt n-tv.de.

Kategorien: Allgemein · Online-Datenschutz
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Aktuelles zur EU-Datenschutzreform

23. Oktober 2013

Am gestrigen Abend haben der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Reform des Datenschutz in der EU verabschiedet, wie mehrere Medien berichten.

Die alte Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, als es praktisch noch gar kein Internet, geschweige denn einen Bedarf für Datenschutz in eben diesem gab, soll rundum erneuert  werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Hierzu müssen nun die 28 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission zustimmen. Das größte Manko der noch aktuellen Regelung sei es, dass sie von allen Mitgliedstaaten unterschiedlich auslegt und angewendet werde. Dies habe zur Folge, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen  Datenschutzregelungen gebe. So entstehen rechtliche Lücken und Schlupflöcher. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass sich Online-Unternehmen in dem Land mit dem niedrigsten Datenschutzstandard niederlassen. Derzeit gelte beispielsweise Irland als „Datenparadies“, in dem u.a. auch das aus datenschutzrechtlicher Sicht oft kritisierte Facebook seinen Firmensitz habe.

Die neue Richtlinie soll vor allem die Rechte der Bürger stärken, aber auch Unternehmen mehr Sicherheiten und Klarheit verschaffen. Denn was im Internet erlaubt sei und was nicht, sei bislang ein sehr wackeliges Thema ohne klare Linien und wo klare Regeln fehlen, gedeihe der Nährboden für schwarze Schafe. Deshalb sollen auch Sanktionen künftig wesentlich höher ausfallen als bisher.

Im medialen Zeitalter, in dem das Internet einen wichtigen Stellenwert in unserem privaten und Arbeitsalltag eingenommen habe, sei es deshalb wichtig, zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar betont.

Konferenz „Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für marginalisierte Gruppen“

22. Oktober 2013

Im Rahmen der Konferenz datACT, die vom 25. bis zum 27. September 2013  in der Bremer Landesvertretung in Berlin stattgefunden hat, wurde das Thema “Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für marginalisierte Gruppen: eine Herausforderung in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels” behandelt. Es trafen erstmals Datenschutz-Sachverständige und Akteure aus der Menschenhandelsbekämpfung aus 15 europäischen Ländern aufeinander, um sich über die Sammlung, Verarbeitung sowie Weitergabe personenbezogener Daten von Betroffenen im Kampf gegen Menschenhandel auszutauschen. Mangels datenschutzrrechticher Orientierungshilfen in diesem “wenig präzisen und verbindlich ausgestalteten Rechtsgebiet” wurden klare festgelegte Definitionen der Kooperation der Datensammlungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren gefordert. Den Betroffenen von Menschenhandel müsse ein Recht auf Privatsphäre und hinreichender Schutz vor Überwachung gewährt werden.

„Die informationelle Selbstbestimmung für Betroffene von Menschenhandel und anderen marginalisierten Gruppen ist regelmäßig nicht existent. Daran ändert sich wenig, wenn sie aus den Fängen der Menschenhändler und Schleuserorganisationen entkommen. Sie unterliegen dann einer staatlichen oder halbstaatlichen Fürsorge und Aufsicht, die mit einer umfassenden informationellen Kontrolle einhergeht. Diese dient einerseits – fürsorgend – der Betreuung der Betroffenen. Sie dient zugleich aber auch deren Freiheitsbegrenzung.“, so Thilo Weichert des ULD zu dem Spannungsfeld Datenschutz und Datensammlung im Kontext von marginalisierten Gruppen.

EGMR: Haftung von Portalen für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer

16. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, hat der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 10. Oktober 2013 – 64569/09- entschieden, dass Internetportale für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können, für den Fall, dass ein solches Portal seinen Nutzern Kommentare ohne Registrierung erlaubt. Denn es sei zweckmäßig und angemessen, Portale für die Kommentare in diesen Fällen verantwortlich zu machen, auch weil der Portalbetreiber aus diesen einen wirtschaftlichen Vorteil ziehe.

Kategorien: Allgemein · Mobile Business
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Skype als möglicher NSA-Lieferant unter Verdacht

15. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, wird gegen den Internet-Telefondienstanbieter Skype wegen potentieller Datenweitergabe an den US-Geheimdienst NSA ermittelt. Geprüft werde, ob das zu Microsoft gehörende Unternehmen Daten an die NSA weitergegeben und damit gegen Luxemburger Gesetze verstoßen habe, wie die britische Tageszeitung  The Guardian berichtet. Es werde bereits seit Juni 2013 ermittelt. Bis Ende Oktober soll geklärt werden, ob ein Verstoße gegen Luxemburger Gesetze durch Weitergabe von Daten durch Skype vorliegt, um sodann zu entscheiden, ob ein Verfahren gegen Skype angestrengt wird.

 

Roßnagel: Beweiskraft der elektronisch archivierten Rechnung

14. Oktober 2013

Laut dem Statistischen Bundesamt werden jährlich rund 35 Milliarden Rechnungen von deutschen Unternehmen verschickt. Um dem Papierchaos entgegenzuwirken, würden viele Rechnungen eingescannt und elektronisch archiviert und die papiergebundenen Originale vernichtet, sodass ungefähr 26 Milliarden Rechnungen nur noch in digitaler Form existieren (sog. ersetzendes Scannen).  Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel, äußert diesbezüglich Bedenken, da völlig ungeklärt sei, welche Beweiskraft diese gescannten Dokumente haben. Bislang gebe es kein Urteil, das diese Streitfrage thematisiere. Daher werde Ende Oktober eine Studie ins Leben gerufen: In 14 simulierten Gerichtsverhandlungen, denen aber Richter und Rechtsanwälte beiwohnen werden, soll sich mit der Beweiskraft eingescannter Dokumente auseinandergesetzt werden. Ziel sei es, herauszufinden, wie die Justiz die Beweiskraft von solchen Dokumenten einschätzt.

“Wenn wir warten, bis es irgendwann einmal zum ersten Rechtsstreit kommt, ist es vielleicht zu spät”, so Roßnagel. Denn das ersetzende Scannen sei auf dem Vormarsch. Würden die Richter die ersetzend gescannten Dokumente anerkennen, könnte das die elektronische Archivierung vorantreiben. Lehnten die Richter dagegen die digitalen Abbilder ab, sei dies ein Signal an den Gesetzgeber nachzujustieren, wenn er die Digitalisierung fördern wolle.

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LArbG Mainz: Fotos von krankgeschriebenen Arbeitnehmern zulässig

9. Oktober 2013

Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Mainz hat entschieden, dass ein Vorgesetzter einen krankgeschriebenen Mitarbeiter mit einer Handykamera während der Krankschreibungsphase fotografieren darf und dies nicht dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt.

Dieser Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Der krankgeschriebene Mitarbeiter wurde fortgesetzt – für die Dauer von über einen Monat – krankgeschrieben. Während dieses Zeitraums wurde er von seinem Vorgesetzten in einer öffentlichen Autowaschanlage angetroffen und dabei beobachtet, sein Auto zu reinigen. Der Vorgesetzte dokumentierte dies mittels seiner Handykamera. Darauf folgten verbale und körperliche Auseinandersetzungen. Der Arbeitgeber des krankgeschriebenen Mitarbeiters kündigte daraufhin dem krankgeschriebenen Mitarbeiter – u. a. wegen der körperlichen Auseinandersetzungen – außerordentlich sowie hilfsweise ordentlich. Dieser reagierte auf die Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern und beantragte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, die Handydokumentationen nicht zu verwenden. Diese verletzen seiner Ansicht nach sein Persönlichkeitsrecht.

Das Gericht teilte diese Auffassung nicht: “Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers durch die Speicherung der Fotos auf der Handykamera ist nicht schwerwiegend. Der Beklagte hat die Aktivitäten des Klägers an der öffentlich zugänglichen Autowaschanlage unmittelbar beobachtet, so dass er als Augenzeuge zur Verfügung steht. Die Speicherung der Fotos über seine punktuelle persönliche Beobachtung stellt unter den gegebenen Umständen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers dar. Es bestand aus Sicht des Vorgesetzten der konkrete Verdacht, dass der Kläger seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und damit einen Entgeltfortzahlungsbetrug begangen haben könnte.”

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WhatsApp vs. Facebook – Wer ist Line?

Der Instant-Messenger WhatsApp gehört laut Chip.de  zu den meistgenutzten Smartphone-Apps auf Android- und Apple-Geräten. Die Nutzung der Facebook-App zum Versenden von Nachrichten wird laut dem Mediendienst kress deutlich seltener genutzt. Interessanter Weise stammen beide Dienste aus den USA, jedoch ist WhatsApp dort weitaus weniger verbreitet. Golem-Berichten zu Folge avanciere das Startup-Unternehmen aus Mountain View sogar zu einer ernstzunehmenden Bedrohung für das börsennotierte Facebook, denn vermehrt wird auch die US-amerikanische Presse auf den Konkurrenten aus dem eigenen Land aufmerksam.

Wenn zwei sich streiten…

In Deutschland noch unbekannt, aber weltweit viel genutzt, wird Medienberichten zu Folge noch in diesem Jahr Line auf den heimischen Markt kommen. Line ist ein aus Japan stammender Instant-Messenger mit rund 230 Millionen registrierten Nutzern, der vor allem in Japan, Thailand, Taiwan und Indonesien einen ähnlichen Markt- und Stellenwert innehat, wie WhatsApp im deutschsprachigen Raum. Der Dienst bietet eine Mischung aus den bekannten Programmen WhatsApp, Skype und Facebook. Nun soll Line auch den europäischen Markt erobern. In Spanien erfreut sich die App bereits seit einem Jahr wachsender Beliebtheit; in Italien startete jüngst eine TV-Werbekampagne.

Seit einigen Wochen ist Line nun auch in deutscher Sprache für alle gängigen mobilen Betriebssysteme verfügbar.

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TÜV vergibt Prüfzeichen für Apps

7. Oktober 2013

Das neutrale und weltweit anerkannte Prüfinstitut TÜV Rheinland hat in einem Testverfahren 500 Smartphone- und Tablet-Apps dahingehend getestet, wie bei der Verwendung der Produkte mit den Daten des Nutzers umgegangen wird. Das Ergebnis zeigt, laut Haufe.de, dass etwa 40 Prozent der getesteten Apps Daten ausspähen, ohne dass es für die eigentliche Funktion des Programms notwendig sei. Getestet wurden Apps der drei großen Betriebssysteme iOS, Android und Windows Phone.

Auf www.checkyourapp.de stellt der TÜV die Apps vor, die er nach erfolgreich bestandenem Test für sicher im Umgang mit Nutzerdaten erachte. Darüber hinaus kann man hier in einer Datenbank nach Apps suchen, wenn man wissen will, ob die heruntergeladene App nach TÜV-Kriterien sicher ist – oder noch besser: vor dem Download erst einmal dort nachschauen. Angezeigt werden dort alle erfolgreich getesteten Apps, zu denen unter anderem die Apps von HolidayCheck und Lufthansa für Android gehören. Anbieter sicherer Apps haben mit dem TÜV-Prüfsiegel die Möglichkeit sich seriös im Markt zu platzieren.

Die TÜV-Prüfer schätzen, dass etwa 30 Prozent aller Anwendungen dazu dienen, unbemerkten Datenklau als Geschäftsmodell zu nutzen.  Kostenlose Apps seien hiervon besonders betroffen, so Dieter Schober, Projektleiter des Testverfahrens beim TÜV Rheinland, aber auch öffentliche, ungesicherte Netzwerke, sogenannte HotSpots. Besonders gefährlich werde es, wenn sensible Daten wie Passwörter oder private Fotos, die sich auf dem Smartphone oder Tablet befinden, ausgelesen oder auf die Server des App-Anbieters übertragen werden.

Christoph Kemetmüller, IT-Sicherheitsspezialist beim TÜV SÜD erklärt, dass das Betriebssystem Android von Google – gegenüber den Systemen von Apple (iOS) und Windows – anfälliger sei für Datenmissbrauch durch App-Anbieter. Es sei mit über 750 Millionen Installationen aber auch das meistgenutzte mobile Betriebssystem, wie Stern.de schreibt.

Nutzer sollten also vor der Installation einer App immer sorgfältig die Berechtigungen durchlesen und hinterfragen, ob diese tatsächlich für die angebotenen Services von Bedeutung sind.

Frankreich will Google wegen mangelnden Datenschutzes sanktionieren

2. Oktober 2013

Wie The Wall Street Journal  schreibt, will Frankreich den Internetgiganten Google mit einer Strafe belegen.

Die Französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Google aufgefordert, seine Datenschutzbestimmungen den französischen Vorgaben anzupassen und dazu eine Frist von drei Monaten gesetzt. Diese soll der Konzern Stern.de zufolge    verstrichen lassen haben. Als Strafe droht Google nun eine Zahlung von bis zu 150.000 €.

Bereits im Oktober 2012  wurde Google von der Artikel-29-Datenschutzgruppe dazu aufgefordert, Anwendern mehr Kontrolle über ihre Daten einzuräumen. Die Artikel-29-Gruppe wurde im Rahmen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingerichtet.  Eine erste Frist, seine Bestimmungen den jeweiligen Datenschutzgesetzen der Mitgliedsstaaten anzupassen, lies Google bereits im März 2013 verstreichen. Die Kritik der Datenschützer richtet sich besonders dagegen, dass der Konzern etwa sechzig Datenschutzbestimmungen seiner diversen Online-Dienste in einer einzigen zusammengefasst und sich darin umfangreiche, diensteübergreifende Rechte zur Verwendung der Nutzerdaten eingeräumt hatte.

Googles Bestimmungen laufen damit den europäischen Datenschutzregeln zuwider, die verlangen, dass Nutzer darüber informiert werden müssen, was mit ihren Daten geschieht, wofür sie genutzt und wie lange sie gespeichert werden. Grundsätzlich bedarf es zur Verarbeitung persönlicher Daten nach EU-Datenschutzrecht der Zustimmung des Nutzers.

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