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Destatis: 15 Prozent der Deutschen haben keine Interneterfahrung

23. August 2013

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren 15 Prozent der Einwohner Deutschlands zwischen 16 und 74 Jahren noch nie im Internet aktiv. Damit sei der Anteil geringer als im EU-Durchschnitt, der bei 22 Prozent liege. In Schweden, Dänemark, Luxemburg, Finnland und den Niederlanden sollen nach Erhebungen des Statistischen Amts der Europäischen Union weniger als 10 Prozent der 16- bis 74-Jährigen ohne Interneterfahrung sein. In Rumänien, Griechenland und Bulgarien seien immer noch auf mehr als 40 Prozent dieser Altersgruppe offline.

 

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Neues Google-Handy Moto X schürt datenschutzrechtliche Bedenken

21. August 2013

Nachdem Google im letzten Jahr die Mobilsparte von Motorola gekauft hat, wurde jetzt das erste Smartphone mit Namen Moto X vorgestellt, wie die FAZ berichtete. Neben den üblichen technischen Neuerungen, schneller, leichter, besser soll das Smartphone vor allem eines sein: Vernetzter. Datenschutzrechtler horchen auf, denn das neue Gerät horcht ebenfalls mit – und zwar permanent. Eine neue umfangreiche Sprachsteuerung soll dafür sorgen, dass der Benutzer seinem Gerät jederzeit Sprachbefehle geben kann, und das sogar im Ruhezustand, wie Testberichte zeigen. Das Smartphone hört also permanent mit. Zwar soll das Mikrofon nur auf den Befehl „ok Google now“ reagieren, wie die FAZ schreibt. Aber der Mikrofon-Sensor muss auch dafür permanent angeschaltet sein. Was genau das Gerät alles „mithört“ und wo das gesprochene Wort als Datei letztlich landet und was damit alles anzurichten ist, ist wohl schwer zu kontrollieren.

Dem Bericht der FAZ zu urteilen geht Google sogar noch weiter. Auf der neuesten Version des Betriebssystems Android, soll der Wlan-Empfang am Handy nicht mehr abschaltbar sein bzw. trotz abgeschaltetem Wlan-Empfang soll das Gerät in der Lage sein, Positionsdaten zu übermitteln. Dies soll immer dann geschehen, wenn das Gerät in die Nähe eines Netzes kommt. Wenn dem wirklich so ist, besteht jedenfalls technisch für Google die Möglichkeit Bewegungsprofile der Handynutzer aufzuzeichnen. Wann war ich wo? Google könnte es wissen…

BVerfG: Mehr Datenschutz für Versicherungs- nehmer

19. August 2013

Laut eines nun veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungs- gerichts (BVerfG) müssen Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht die Abfrage aller Informationen – insbesondere keiner pauschalen Gesundheitsauskunft – durch ihr Versicherungsunternehmen hinnehmen, um Leitungen zu erhalten (Az.: 1 BvR 3167/08). Versicherungsunternehmen seien vielmehr verpflichtet, gezielt Auskunft darüber zu geben, welche Daten sie benötigen, um einen Antrag zu prüfen. So müsste “ eine versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtent- bindung hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten“. Kein Versicherungsnehmer sei gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, die sämtliche bei der Auskunftsstelle vorhandenen Informationen umfasst. Es sollte in einem Dialog zwischen Versichertem und Versicherer die zur Abwicklung des Versicherungsfalls erforderlichen Daten ermittelt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hob mit diesem Beschluss die Entscheidung des Landgericht Nürnberg-Fürth auf. Die Richter führten aus, dass die Versicherungsnehmer generell keine Chance hätten, über die Geschäftsbe- dingungen und insbesondere auch über Schweigepflicht-Klauseln zu verhandeln. Folglich sei es Aufgabe des Staates und der Gerichte, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und somit die Anforderungen an einen angestrebten Dialog festzulegen und ihn auszugestalten.

 

London: Verbot datensammelnder “intelligenter Mülleimer”

16. August 2013

Laut der Online-Ausgabe der ZEIT hat die zuständige britische Behörde den Londoner Einsatz von “intelligenten” Mülleimern gestoppt. Die Firma Renew hatte ihre Mülleimer während der Olympischen Sommerspiele 2012 aufgestellt, allerdings damals nur als High-Tech-Müllbehälter, die mit Bildschirmen ausgestattet, Finanznachrichten, Wetterinfos und Werbung anzeigen sollten. Aktuell seien diese Mülleimer jedoch auch eingesetzt worden, um bei eingeschalteten WLAN-Funktionen Smartphone-Daten von vorbeigehenden Passanten zu sammeln und zu speichern. Die derart erhobenen Daten sollten an Unternehmen zwecks passgenauer Werbungsschaltung verkauft werden. Der Renew-Firmenchef Kaveh Mamari wehrt sich nach dem Bericht der ZEIT gegen den Vorwurf der Ausspähung und den Vorwurf des Rechtsbruchs. Es sei nicht Sinn der Datensammlung gewesen, Passanten auszuspionieren, sondern vielmehr liege der Fokus auf der Erfassung der Anzahl der Passanten und der Zeit, die sie in Geschäften verbringen.

Diese Art der Datensammlung sei eine Technologie, die sich in anderen Bereichen (z.B. bei Werbeeinschaltungen im Internet) bereits lange durchgesetzt hat. Die Anwendung im öffentlichen Raum sei jedoch eine völlig neue Art der Datensammlung, weswegen durch die Verwaltungsbehörde London gefordert wurde, dass die Datensammlung “umgehend aufhört”. Außerdem sei die ICO, Bürgerrechtsbehörde, eingeschaltet worden.

Das Verbot der Anwendung dieser Technik in London wird den Schritt der personalisierten Werbung vom Internet in die Öffentlichkeit vermutlich nur verzögern, jedoch nicht verhindern können. Schon heute wird eine ähnliche Technik beispielsweise in amerikanischen Einkaufszentren angewendet.

US-Regierung reagiert auf Spionage-Affäre

14. August 2013

Dem Handelsblatt zufolge, haben die USA eine Expertenkommission aus unabhängigen Fachleuten eingesetzt, um die in der Kritik stehende Überwachungstechnologie der US-Geheimdienste genauer zu analysieren. Überprüft wird vor allem die bisherige Praxis der elektronischen Datensammlung und in welchem Verhältnis dies zur nationalen Sicherheit zu sehen ist. Denn Außenpolitisch leidet das Ansehen der USA seit Bekanntwerden der Spähaktionen gewaltig. Deshalb zeigt auch Präsident Barack Obama Initiative und sprach vergangene Woche mit Apple und Google über den Datenschutz, wie das Handelsblatt mitteilte. Es ging vor allem darum, wie Datenschutz und nationale Sicherheit in Einklang zu bringen sind und um die Konsequenzen aus den Enthüllungen zu den Spionageaffären.

Erst im Juli berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass NSA und FBI sogar die Server sämtlicher großen US-Internetkonzerne wie Google, Apple, Yahoo, AOL, Skype, YouTube und Microsoft  durchsuchen  und damit die Internetpräsenz von Nutzern überwachen und auf deren persönliche Daten zugreifen kann. Besonders brisant, es soll sich dabei nicht um Daten von US-Bürgern, sondern  auch um Daten von Ausländern handeln. NSA-Direktor Keith Alexander zufolge, sei es den Firmen gesetzlich vorgeschrieben mit den Geheimdiensten zu kooperieren. Das Projekt Prism finde seine Legitimation im Protect America Act, der unter der Präsidentschaft von George W. Bush am 11.09.2007 verabschiedet wurde. Heise brachte es in einem Bericht aus dem selben Jahr bereits auf den Punkt: „Damit kann die NSA praktisch alle Kommunikation auch der Amerikaner überwachen“.

Wie Süddeutsche.de schreibt, wehren sich jedoch die genannten Unternehmen gegen die Behauptung, dass die NSA direkten Zugriff auf ihre Server habe.

Telekom überwacht Verbindungsdaten

12. August 2013

Das Magazin WirtschaftsWoche berichtete in der Online-Ausgabe, dass die Deutsche Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden auswerte. Hierüber lägen dem Magazin vertrauliche Informationen einer Arbeitsgruppe der Telekom vor, die unter dem Namen GBS-MIS fungiere. Grundlage für die Arbeit dieser Arbeitsgruppe sei ein Überwachungssystem, das bei ungewöhnlichen Nutzungsmustern der Kunden Alarm auslöse. Insbesondere gehe es dabei um die Aufdeckung von Missbrauch von Ausland-Flatrates sowie das Auffinden von Hackern, die Telefonanlagen von Telekom-Firmenkunden manipulieren, umso im Ausland teure Servicenummern anrufen zu können. Ziel der Telekom sei es, solche Kunden, die mehr Kosten verursachen, als sie für ihre Flatrate zahlen, ausfindig zu machen, um neue Verträge mit ihnen zu schließen.

Datenschutz bei Facebook

6. August 2013

Datenschutz bei Facebook – es gleicht einer neverending story. Vor knapp zwei Jahren war es laut Medienberichten der österreichische Jurastudent Max Schrem, der aufdeckte, in welchem Ausmaß Facebook persönliche Daten seiner Nutzer speichert. Diesen Sommer wurde bekannt, dass wegen einer Sicherheitslücke bei Facebook, private Kontaktdaten für Unbefugte sichtbar gewesen waren – und das ein Jahr lang.

Und selbst die umsichtigsten der rund 900 Millionen Nutzer, die sich aktiv darum bemühen, auf Facebook gewissenhaft mit ihren eigenen Daten umzugehen, haben es nicht leicht. Das Sichern persönlicher Daten ist auf Facebook immer noch ziemlich undurchsichtig, wenn gleich in der Vergangenheit von Seiten Facebooks hier nachgebessert wurde. Dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zufolge hat nur ein Zehntel der Jugendlichen das Gefühl, dass seine Daten bei Facebook sicher sind. Ein Grund ist auch, dass sich die Datenschutzbestimmungen oft ändern und schwer verständlich sind.

So einfach und intuitiv es dem Nutzer auf Facebook gemacht wird, sich mitzuteilen, so undurchsichtig, vielseitig und oft versteckt sind die einzelnen Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre.

Als User sollte man sich immer fragen, was man im welchem Maße öffentlich nutzen oder posten möchte. Beiträge, Kommentare, Fotos, Anwendungen, Standortmitteilungen, Chroniken, Markierungen und Freunde – alles kann Spuren hinterlassen. Deshalb gilt es bereits bei der ersten Anmeldung bei Facebook und dem Erstellen eines Profils besonders sorgfältig die Einstellungen zu wählen – auch wenn es zunächst sehr mühsam ist. Denn schon bei der Registrierung werden die Geburtsdaten und die Emailadresse des Users abgefragt. Nach erfolgter Registrierung sollte man über die Standard-Einstellungen für die Sichtbarkeit von Informationen („Alle“, „Freunde von Freunden“, „Nur Freunde“) hinaus die individuellen Privatsphäre-Einstellungen anpassen, um festzulegen, in welchem Umfang andere User mit einem in Kontakt treten und persönliche Daten sehen dürfen. Sein Profil richtig einzurichten ist unerlässlich und doch immer noch nicht genug. Es gilt auch die Einstellungen zur Chronik und zu Markierungen sorgfältig einzustellen, wie chip-online rät. Darüber hinaus sollte man behutsam mit Facebook-übergreifenden Anwendungen und der Nutzung von Facebook über mobile Endgeräte sein. Wird zum Beispiel über die Freundefinder-Anwendung beim iPhone synchronisiert, so werden alle Telefonbucheinträge an den Facebook-Server übermittelt. Wer weiß das schon?

Doch auch nach erfolgter Kündigung seines Facebook-Profils hat man nicht unbedingt Ruhe. Ob, in welchem Umfang und wie lange Daten auch nach der Kündigung bei Facebook gespeichert bleiben, ist seit Max Schrems Initiative zurecht fraglich. Auch kommt es vor, dass man weiterhin von Freunden auf Fotos markiert oder zu Veranstaltungen hinzugefügt werden kann. Bevor man sein Profil also endgültig löscht, sollte man vorsichtshalber alle bestehenden Facebook-Freundschaften „trennen“.

Was bleibt, ist, als User selber aktiv zu sein was den Schutz der eigenen Daten angeht und regelmäßig zu überprüfen, welche Möglichkeiten Facebook bietet, seine Einstellungen zu individualisieren und anzupassen. Als mündiger User sollte man sich zudem überlegen, was man der Öffentlichkeit in welchem Maße preisgeben will, anstatt wild zu posten, zu liken und zu kommentieren. Ebenfalls schadet es nicht, zu überlegen, wen man als Freund hinzufügen und welche Daten man mit ihm oder ihr teilen möchte. Facebook bietet zahlreiche Möglichkeiten die persönlichen Daten zu schützen. Es ist nur nicht immer einfach, diese zu finden oder richtig anzuwenden. Zeit, die hier investiert wird, ist jedoch ganz bestimmt keine vergeudete.

Demonstrationen gegen Datenüberwachung

1. August 2013

Ein Bündnis verschiedener Organisationen – darunter auch die Piratenpartei und Bündnis90/Die Grünen – hatte zu Demonstrationen gegen Datenüberwachung aufgerufen. Medienberichten zufolge gingen vergangenen Samstag tausende Menschen weltweit und in über 30 deutschen Städten auf die Straßen, um für den Datenschutz und gegen Internetüberwachung und das Ausspähen von Telefonverbindungen zu demonstrieren.

Gerade nach den jüngst bekannt gewordenen Abhöraktionen der NSA und den Berichten über den Geheimdienstaussteiger Edward Snowden ist der Datenschutz wieder in aller Munde und die Aufregung groß. Jedoch nicht so groß, wie man meinen möchte. Medienberichten zufolge gingen weit weniger Menschen auf die Straßen, als von den Veranstaltern erwartet wurden. So versammelten sich in Magdeburg lediglich 50 Menschen und in Halle, wo ebenfalls eine Demonstration angemeldet wurde, niemand, um für mehr Sicherheit im Datenschutz zu demonstrieren. Auch in Großstädten wie Frankfurt am Main, wo 5000 Demonstranten erwartet wurden, kamen lediglich rund 850 bis 1000 Menschen zusammen.

Die Demonstranten forderten nicht nur mehr Sicherheit für ihre Daten und eine umfassende Aufklärung der US-Abhöraktionen. Sie verteidigten und skandierten auch für Edward Snowden, der den US-Abhörskandal erst ins Rollen gebracht hatte und verlangten einen staatlichen Schutz für Whistleblower. Bisher gibt es einen solchen Schutz so gut wie gar nicht. Bereits 2012 hatten SPD und Güne einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Schutz vor Benachteiligung von Whistleblower vorsieht. Dieser scheiterte laut Golem jedoch im Bundestag.

Deutsche Politiker stehen dem Thema sehr unterschiedlich gegenüber. Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hält den Trubel rund um das Thema Ausspähen von Daten für überzogen. So wird er diesbezüglich zitiert mit den Worten: „Ich finde manches Getöse, was da im Moment zu hören ist, nicht angemessen.“ Wohingegen Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sogar einen Beauftragten für „Cyber-Außenpolitik“ einsetzen wolle. Von Sigmar Gabriel (SPD) wird Angela Merkel laut Tagesspiegel sogar vorgeworfen, sie nehme Grundrechtsverletzungen in Kauf.

Es bleibt wohl abzuwarten, wie das Thema Datenschutz und Spionage im Wahlkampf behandelt werden wird. Bislang bemüht man sich noch um Aufklärung des Abhörskandals.

Google ist nicht für Web-Inhalte verantwortlich

29. Juli 2013

Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) meinen, dass Google nicht für Inhalte der Webseiten verantwortlich sind, für die er Links anbietet. Konsequenz hieraus sei, so der Generalanwalt Niilo Jääskinen, dass nationale Datenschutzbehörden Google nicht verpflichten können, Informationen aus seinem Index zu entfernen. Auch die EU-Datenschutzrichtlinie ändere daran nichts . Ein allgemeines “Recht auf Vergessenwerden” normiere die EU-Datenschutzrichtlinie nicht. Google müsse sich nationalem Recht unterwerfen, was aber nicht dazu führe, dass er rechtmäßige Veröffentlichungen löschen müsse.

 

Baden-Württemberg: Keine dienstliche Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen

25. Juli 2013

Im Rahmen einer Handreichung hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stellung zu dem Einsatz sozialer Netzwerke an Schulen bezogen. Danach soll die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten mittels sozialer Netzwerke generell verboten sein. Hierunter falle jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander, ferner das (Zwischen-)Speichern von personenbezogenen Daten jeder Art auf sozialen Netzwerken. Allerdings dürfe man im Rahmen des Unterrichts soziale Netzwerke dazu nutzen, um Funktionsweise, Vorteile, Nachteile, Risiken usw. pädagogisch aufzuarbeiten.

Man gestatte – trotz rechtlicher Umstrittenheit – die Nutzung von Fanpages zur Selbstdarstellung von Schulen. Jedoch sei eine Selbstdarstellung mittels konventioneller Homepage vorzugswürdig. Social Plugins, wie etwa der Like-Button von Facebook, dürfen nach der Handreichung nicht verwendet werden.

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