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LG Bielefeld: Verbot “gebrauchte” eBooks weiterzuverkaufen

29. April 2013

Medienberichten zufolge urteilte das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 05.03.2013, Az.: 4 O 191/11), dass der Weiterverkauf von Ebooks nicht vom Erschöpfungsgrundsatz gedeckt sei.

Der Europäische Gerichtshof bejaht für Software grundsätzlich eine Weiterveräußerbarkeit “gebrauchter” Software (Urteil vom 03.07.2012, Az.: C-128/11). Die Richter des LG Bielfefelds schlossen sich der Used-Soft-Entscheidung des EuGH jedoch hinsichtlich eBooks nicht an. Sie lehnten die Anwendung vielmehr ausdrücklich ab und urteilten, dass AGB-Klauseln, die eine Weiterveräußerung eines eBooks verbieten, wirksam seien.

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Anti-Terror-Datei: Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserung

26. April 2013

Medienberichten zu folge, hat das Bundesverfassungsgericht am 24.04.13 geurteilt, dass die Datensammlung über mutmaßlich gefährliche Islamisten in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäß sei, verlangte jedoch Korrekturen an  wesentlichen Teilen der Antiterrordatei.

Als Konsequenz der Anschläge vom 11. September 2001 wurde die sog. Antiterrordatei, welche die Erkenntnisse aller 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten und deren Kontaktpersonen zusammenfasst, eingeführt. Die Karlsruher Richter mussten unter anderem urteilen, ob die Zusammenführung der Daten verfassungsrechtlich zulässig ist, da für die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten das Trennungsgebot gilt. Das Karlsruher gericht entschied unter anderem, dass die Praxis der Behörden, Daten von Bürgern, die zufällig und nichtsahnend Kontakt zu Verdächtigen hätten, als sogenannte Klarinformation an andere Behörden weitergegeben würden, verfassungswidrig sei und damit einige Regelungen für die Sammlung der Daten zu weit gingen. So untersagten die Richter auch die Aufnahme von Menschen in die Datei, die ohne Wissen über einen Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Gruppierung unterstützen oder die Erfassung von Daten, die bei Telefonüberwachungen und Lauschangriffen auf Wohnungen gewonnen worden seien.

Das Bundesverfassungsgericht gab der Politik bis Ende 2014 Zeit, um die beanstandeten Regelungen nachzubessern.

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BITKOM: Ein Drittel aller Berufstätigen sind rund um die Uhr erreichbar

25. April 2013

Nach einer Studie des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) sind drei Viertel aller Berufstätigen in Deutschland außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten für Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden per Handy oder E-Mail erreichbar. 30 Prozent sollen jederzeit erreichbar sein und 32 Prozent zu bestimmten Zeiten, z.B. abends an Wochentagen oder am Wochenende. Weitere 15 Prozent sollen angegeben haben, nur in Ausnahmefällen erreichbar zu sein. Weitere 16 Prozent seien gar nicht erreichbar. Um so erstaunlicher ist es, dass in 62 Prozent der deutschen Betriebe nach den Studienergebnissen gar keine Vorgaben getroffen sind, wann Mitarbeiter elektronisch erreichbar sein sollten und wann nicht.

„Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten klare Vereinbarungen über Arbeitszeiten und Erreichbarkeit treffen“, kommentierte BITKOM-Präsident Kempf die Studienergebnisse. Arbeitgeber würden verstärkt auf flexible Arbeitsmodelle setzen, da feste Arbeitszeiten und ortsgebundene Arbeitsplätze dank neuer Technologien für viele Büro-Jobs nicht mehr” zeitgemäß” seien. Man lehne jedoch eine gesetzliche „Antistress-Verordnung“ ab. Das umfangreiche deutsche Arbeitsrecht reiche aus, um die Folgen der Digitalisierung für die Arbeitswelt zu regeln.

 

OVG Schleswig-Holstein: Für Facebook gilt kein deutsches Datenschutzrecht!

24. April 2013

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat Anfang dieser Woche Medienangaben zufolge mittels zweier Beschlüsse (Az. 4 MB 10/13, 4 MB 11/13) entschieden, dass auf die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerkes Facebook auch in Bezug auf deutsche Nutzer nicht deutsches, sondern ausschließlich irisches Datenschutzrecht anwendbar ist. Damit wurde die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen Facebook Inc./USA und Facebook Ireland Ltd. gemäß deutschem Telemediengesetz eine anonyme oder pseudonyme Nutzung zuzulassen, rechtskräftig aufgehoben. Das Gericht führte aus, dass Facebook Ireland Ltd. eine Niederlassung von Facebook in Europa darstelle, nicht aber die Facebook Germany GmbH, die nur in den Bereichen der Anzeigenakquise und des Marketing für den Konzern tätig sei.

“Das Gericht erlaubt es, dass durch geschickte interne Organisation in einem IT-Konzern die Anwendbarkeit des strengen deutschen Datenschutzrechts ausgehebelt wird. Bedauerlich ist auch, dass die vom ULD vorgetragene grundrechtliche Begründung seiner Bescheide nicht aufgegriffen wurde. Für Nutzende und deutsche Unternehmen, die sich an den deutschen Datenschutzstandards halten müssen, ist es schwer zu verstehen, weshalb ein Angebot für den deutschen Markt diese Standards ignorieren darf. Wir müssen diese Entscheidung aber akzeptieren und werden deshalb den Widersprüchen von Facebook gegen unsere Verfügungen im Hauptsacheverfahren entsprechen.”, kommentierte der Leiter des ULD Weichert die Beschlüsse.
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Ermittlungen im Fall “Groupon” dauern an

22. April 2013

Noch Anfang März 2013 hat sich Groupon nicht näher über einen Hackerangriff auf Kundendatenkonten geäußert. Groupon erstattete Anzeigen, konnte aber wegen des Anhaltens von Untersuchungen keine weiteren Auskünft geben. Nunmehr teilte Groupon mit, dass es keinen Einbruch oder ein technsiches Datenleck gegeben habe. Heise berichtete, dass es nahe lege, dass Daten bei Partnerunternehmen abhanden gekommen seien. Geklärt werden müsse, ob es sich um ein Versehen oder um einen Hackerangriffe gehandelt habe.

Kritik an Senkung des Datenschutzniveaus

19. April 2013

Nach einem Bericht von heise hat der Krypto Experte und IT-Sicherheitspezialist Karsten Nohl heftig kritisiert, dass der Schutz für Steuer-, Sozial und Justizdaten gesenkt werden soll.

Anlass der tadelnde Worte war, dass die Vortragenden im Innenausschuss sich innerhalb eines umfangreichen Gesetzesvorhaben dafür aussprachen, dass das Datenschutz- und Datensicherheitsniveau in Deutschland erheblich gesenkt werden müsse. Lediglich der Chaos Computer Club war hiermit nicht einverstanden. Geplant sei, dass die Gesetze nicht mehr einen verschlüsselten Ende-zu-Ende Transport vorsehen. Dies gelte insbesondere für den bisher besonderen Schutz für Steuer-, Sozial- und Gerichtsdaten. Diese Entwicklung sei vor dem Hintergrund erstaunlich, dass sich die Regierung in der Vergangenheit stets für eine erhöhte Cybersicherheit ausgesprochen habe.

Noch vor kurzer Zeit wurde eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung von elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächern aus datenschutzrechlichen Gründen als notwendig erachtet. Nicht nachvollziehbar, so heise, sei es nun, dass der Sicherheitsstandard von De-Mail nunmehr gekürzt werde. Zudem habe Deutschland mit dem neuen Personalausweis bereits ein geeignetes Zertifikat, das eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung ermögliche. Warum das Bundesministerium des Inneren diese vorhandene Möglichkeit nicht nutze, sei unerklärlich.

Gerade in letzter Zeit haben Hackerangriffe deutlich vor Auge geführt, dass eine Senkung des Schutzniveaus nicht vertretbar erscheint.

 

 

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BigBrotherAwards 2013

18. April 2013

Am 12. April sind in Bielefeld die 13. BigBrotherAwards verliehen worden. Preisträger dieses Negativpreises für schlechten Datenschutz wurde in der Kategorie “Globales Datensammeln” Google Inc. für das Kategorisieren von Menschen für Werbeprofit. Die Apple Retail Germany GmbH wurde für die umfassende Videoüberwachung von Beschäftigten mit dem Award in der Kategorie Arbeitswelt “geehrt”. Der BigBrotherAward in der Kategorie ging an die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer für Einrichtung des Gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Nachfolger der GEZ. In der Kategorie “Wirtschaft” bedachte man die Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG. In der Kategorie “Behörden und Verwaltung” siegte die Bundespolizei für vorgeworfene rassistische Rasterungen (“racial profiling”/”ethnic profiling”), die auch zugleich mit einem Publikumspreis bedacht wurde. 44 Prozent des Publikums haben damit signalisiert, dass sie dieser Preis “besonders beeindruckt, erstaunt, erschüttert oder empört” hat.

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Deutsche Post: E-Postbrief ersetzt De-Mail-Angebot

Die Deutsche Post stoppt Medienberichten zufolge die Entwicklung eines eigenen De-Mail-Angebotes für eine verschlüsselte und rechtssichere elektronische Kommunikation. Man setze stattdessen auf den seit 2010 etablierten E-Postbrief und werde diesen mit neuen Funktionen für Privatkunden attraktiver machen. Hintergrund sei, dass die Post bei der Registrierung von Kunden mehr Daten als erforderlich erhebe und speichere. Im Rahmen des Postident-Verfahrens frage man auch nach der Personalausweisnummer und der ausstellenden Behörde, was allerdings im De-Mail-Gesetz nicht vorgesehen ist. Eine Änderung des Postident-Verfahrens werde jedoch kategorisch abgelehnt, da es sich seit 17 Jahren bewährt habe.

“Wir werden das Zertifzierungsverfahren für De-Mail vorerst nicht weiterverfolgen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhält, hat das keinen Sinn.”, so Ralph Wiegand, Vorstand für den E-Postbrief gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

 

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Report an Sophos stets aktiv!

16. April 2013

Nach heftiger Kritik und Widerstand gegen das am 10.04.2013 auf  den deutschen Markt gekommene Datensammler-Tool “Report an Sophos” hat die Entwicklerfirma eine Zusatzfunktion eingeführt, durch die das Sammeln von Nutzungsdaten in der Management-Oberfläche deaktiviert werden kann. Laut Sophos habe diese Möglichkeit schon immer Bestand gehabt.

Die Deaktivierung der Sammlung von Nutzerdaten erfolge durch ein Herausnehmen eines Häckchens bei der Genehmigung für die Berichte. Das Herausnehmen könne unter dem Menüpunkt “Extras/Report” in der Sophos Enterprise Console vorgenommen werden. Nach Aussage von Sophos efolge die Datenübertragung auf Grundlage der Lizenzbedingungen und diene zur Verbesserung der Produkte.

Kunden erhielten von Sophos E-Mails, in denen ihnen mitgeteilt worden sei, dass das Datensammel-Tool stets deaktiviert voreingestellt sei. Ein Sprecher revidierte dies jedoch, da versehentlich falsche Informationen an die Kunden übermittelt worden seien; das Tool sei vielmehr standardmäßig aktiv.

Google: Online Testament

15. April 2013

Medienberichten zufolge können Nutzer von Google-Diensten mittels einer Testament-Funktion nun regeln, was mit ihren Daten nach ihrem Tod geschehen soll. Niemand beschäftigt sich gerne damit, doch die Frage, was nach dem eigenen Ableben mit digitalen Spuren, wie Mails, Dokumenten, Fotos und Online-Profilen geschieht, drängt immer mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft.

Bislang ist es für Hinterbliebene schwierig, Zugang zu E-Mail-Konten und Online-Profilen Verstorbener zu erlangen oder eine Löschung zu erreichen. Anbieter wie Twitter oder LinkedIn verlangen in solchen Fällen eine Kopie des Totenscheins/Sterbeurkunde/ Erbschein, bei Facebook kann man Profile in einen Gedenkmodus schalten, Yahoo löscht Konten nur. Überdies gibt es Anbieter, bei denen Online-Passwörter für Erben hinterlegt werden können, deren Dienst jedoch genau geprüft werden sollte.

Google stellt mit dem Kontoinaktivität-Manager ein tool zur Verfügung, mit welchem der Nutzer bestimmen kann, dass E-Mails in Gmail, aber auch Daten anderer Dienste (Online-Videoplattform YouTube, Foto-Dienst Picasa, soziales Netzwerk Google+, Online-Datenspeicher Drive) nach einer selbst festgelegten Zeit (nach drei, sechs oder zwölf Monaten ohne Aktivität auf dem Konto) der Inaktivität automatisch gelöscht werden. Zudem sollen Bekannte oder Familienmitglieder zu Verwaltern des digitalen Nachlasses bestimmt werden können.

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