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WSJ: Umfrage zur E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz

15. Februar 2013

Nach einer im Auftrag des Wall Street Journal Deutschland (WSJ) in Deutschland durchgeführten Umfrage glauben mehr als 82 Prozent der Befragten nicht, dass die E-Mail ein Auslaufmodell ist, was durch soziale Netzwerke, Instant Messenger oder interne Online-Netzwerke sinnvoll ersetzt werden könnte. Für mehr als 65 Prozent sei elektronische Post am Arbeitsplatz  sogar gänzlich unverzichtbar und für 70 Prozent die beste Kommunikationsform im Geschäftsleben. Nur 36 Prozent der Befragten wünschen sich zudem nach den Umfrageergebnissen eine Regelungen zur Eindämmung der E-Mail-Flut nach Feierabend, wie z.B. der Betriebsrat von Volkswagen durchgesetzt hat.

Trotz alledem sollen insgesamt 61 Prozent der Aussage zugestimmt haben, dass sie es als vorteilhaft empfinden würden, wenn Dokumente in Netzwerken von Teams gemeinsam bearbeitet werden könnten, ohne dass ständig E-Mails versendet werden müssen. Rund 35 Prozent sollen sich wiederum durch E-Mails von der eigentlichen Arbeit abgehalten fühlen.

In Expertenkreisen bestünde insgesamt Einigkeit, dass die E-Mail auch in der Zukunft noch eine Rolle in Unternehmen spielen wird, allerdings viel fokussierter eingesetzt werden wird. Man gehe davon aus, dass die Akzeptanz von E-Mail-Alternativen seitens der Mitarbeiter steigen wird und insbesondere die interne Kommunikation beherrschen werde.

OLG Hamm: Auskunftspflicht eines Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

14. Februar 2013

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 06.02.2013 entschieden, dass ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen kann (Az. I-14 U 7/12).

Das Interesse der Klägerin, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurde und den Namen ihres biologischen Vaters erfahren wollte, sei höher zu bewerten als die Interessen des beklagten Arztes und des Samenspenders an einer Geheimhaltung der Spenderdaten. Geheimhaltungsinteressen der Mutter und des gesetzlichen Vaters seien nicht zu berücksichtigen, weil sie mit der Auskunftserteilung an die Klägerin einverstanden seien. Zu dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf Menschenwürde der Klägerin gehöre ein autonomer Bereich privater Lebensgestaltung, in dem sie ihre Persönlichkeit entwickeln und wahren könne. Um ihre Persönlichkeit verstehen und entfalten zu können, müsse die Klägerin die für diese konstitutiven Faktoren kennen. Hierzu zähle auch ihre Abstammung.

Unklar ist derzeit, ob die Klägerin die begehrten Daten tatsächlich erhalten wird. Der Beklagte hat vorgetragen, die Daten gemäß den damals geltenden Aufbewahrungsfristen gelöscht zu haben.

 

EU-Kommission: Cybersicherheitsplan veröffentlicht

12. Februar 2013

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, eine Cybersicherheitsstrategie und einen Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) veröffentlicht zu haben.

In der Cybersicherheitsstrategie für einen offenen, sicheren und geschützten Cyberraum werde umfassend dargelegt, welche Vorstellungen man habe, wie Cyberstörungen und -angriffe am besten verhindert und bewältigt werden können, damit die europäischen Werte der Freiheit und Demokratie gefördert werden können und dafür gesorgt würde, dass die digitale Wirtschaft auf sicherer Grundlage weiter wachsen kann. Vorgesehen seien konkrete  Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Informationssystem im Cyberraum, zur Eindämmung der Cyberkriminalität und zur Stärkung der internationalen Cyberpolitik und Cyberverteidigung der EU.

Die vorgeschlagene NIS-Richtlinie – ein wichtiger Teil der Gesamtstrategie – sehe für alle Mitgliedstaaten nebst aller Betreiber zentraler Internetdienst, aller Betreiber kritischer Infrastrukturen und aller Betreiber von Energie-, Verkehrs-, Bank- und Gesundheitsdiensten verpflichtend vor, in der gesamten EU ein sicheres und vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu gewährleisten. Dazu gehöre u.a. eine Verpflichtung der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zur Einführung von Risikomanagementmethoden und eine Meldepflicht von großen Sicherheitsvorfällen in ihren Kerndiensten.

Stauverhalten im Kölner Rosenmontagszug: Tracking durch GPS-Messgeräte

Medienberichten zufolge soll der 56-jährige Wissenschaftler der Uni Duisburg-Essen Prof. Dr. Michael Schreckenberg dieses Jahr folgendes Phänomen erforschen: Warum sind die Gruppen am Anfang des Kölner Rosenmontagszugs nach 3,5 Stunden, die am Ende nach nur 2,5 Stunden, also einer Stunde weniger, am Ziel? Daher soll der Rhythmus des “Zochs” unter die Lupe genommen werden, unter anderem durch Einsatz von 20 GPS-Messgeräte bei Fußgruppen, Reitern und Festwagen, um so die Bewegungen tracken zu können. Nach ein, zwei Wochen sollen die GPS-Daten ausgewertet worden sein, um Bewegungsmodelle erstellen zu können.

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BMJ: Erklärung zum 10. Internationalen Safer Internet Day

6. Februar 2013

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat anlässlich des 10. Internationalen Safer Internet Day Stellung zu der Abschaffung von Internetsperren sowie zu der vielfach geforderten Klarnamenpflicht bezogen.

“Die Abschaffung der Internetsperren durch diese Bundesregierung und die Absage an jedwede Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen haben ein Mehr an Freiheit in der digitalen Welt geschaffen. Die netzpolitische Agenda dieser Bundesregierung ist ein Erfolg.”, so Bundesjustizministerin Leutheusser-Scharrenberger. Sie warnt allerdings auch davor, sich auf diesen Erfolgen auszuruhen. Denn der rasante Wandel der digitalen Welt werde leider immer wieder für politische Forderungen instrumentalisiert, die das Netz unter Generalverdacht stellen. So werde die anonyme Kommunikation als gefährlich bezeichnet und betont, dass sie eine effektive Rechtsdurchsetzung erschwere und dazu führe, Hemmschwellen zu senken und damit die Verrohung der Gesellschaft zu fördern. Auch soziale Netzwerke fordern aus kommerziellen Interessen – so Leutheusser-Schnarrenberger – eine Klarnamenpflicht. Ihr Geschäftsmodell sei darauf ausgerichtet, möglichst viele private Daten zu sammeln, um Details über Interessen, Kauf- und Surfverhalten der Menschen zu erfahren und entsprechende Profile anzulegen, die wiederum attraktiv für Werbekunde der Netzwerke sind. Zur Stärkung der Selbstbestimmung der Nutzer müsse jedoch die Möglichkeit einer pseudonymen Nutzung von sozialen Netzwerken und Plattformen weiter erhalten bleiben.Außerdem müsse der User künftig wieder stärker entscheiden können, welche Daten er preisgibt, was er an Privatem mitteilt und was mit seinen Daten passiert. Dazu müsse er auch wissen, was mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen passieren soll. Dieser Ruf nach umfangreicher Aufklärung und Transparenz werde immer lauter – er werde aber auch immer mehr von den betroffenen Unternehmen erhört. Die Europäisierung des Datenschutzes durch die Europäische Kommission sei trotz Kritik im Detail ein Schritt in die richtige Richtung.

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BfDI: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich dafür ausgesprochen, dass Meldedaten zukünftig nur noch mit der Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten – nämlich Pflichtangaben, die Bürger gegenüber dem Staat machen müssen – sei es nicht nur fair, sondern auch rechtlich erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage müsse ausgeschlossen werden. Deshalb trete er dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im vergangenen Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem empfiehlt Schaar, die Hotelmeldepflicht und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzesentwurf zu streichen. Er setze sich zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten für Verbesserungen, z.B. durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein und verweise insoweit auch auf gemeinsame Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesen.

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Ryanair: Datenschutz-Leck

4. Februar 2013

Nach Medienberichten, wurde ein Datenschutz-Leck bei JT Touristik hinsichtlich Flügen mit Ryanair entdeckt. Recherchen der dpa nach, seien die Daten von knapp 5000 Ryanair-Flugreisenden wegen der Buchungen über eine einheitliche E-Mail-Adresse für andere Kunden des Reiseveranstalters JT Touristik einsehbar gewesen.

Ihre Kunden hätten eine einheitliche E-Mail-Adresse für den Web Check-In bekommen, wenn sie eine Reise mit einem Ryanair-Flug gebucht haben, so habe JT Touristik bestätigt. Dies habe die Folge gehabt, dass die Einsichtnahme  fremder Buchungen auf der Internet-Seite von Ryanair möglich geworden sei. Laut Aussage von Jasmin Taylor, Geschäftsführerin JT Touristik habe JT Touristik den Fehler bei den aktuellen Buchungen beseitigt und teile seitdem jeder Buchung eine individuelle Email-Adresse zu.

Ein ähnlicher Vorfall ist zu Beginn des Jahres beim Reiseanbieter Urlaubstours entdeckt worden, der zur Online-Unternehmensgruppe Unister gehört.

Kritik am Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft

1. Februar 2013

Die Opposition hat sich eindeutig gegen den Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft in seinem jetzigen Zustand ausgesprochen. Die im Entwurf normierten Voraussetzungen einer Bestandsdatenauskunft, so der SPD-Politiker Michael Hartmann, seien nicht ausreichend, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu erfüllen. Insbesondere sei ein Richtervorbehalt erforderlich, bevor ein Zugriff auf Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift etc.) des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses erfolgen dürfe.

Die Linke sieht es als problematisch an, dass der Entwurf keinerlei Regelungen dahingehend enthalte, wann Behörden auf Pins, PUKs oder auf sonstige Zugangssicherungscodes zugreifen dürfen. Zumal stelle solch ein Zugriff ohne eine konkrete Gefahrenlage, die der Gesetzentwurf bisher nicht vorsehe, einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

Ebenfalls skeptisch gaben sich die Grünen (Bündnis 90/Grüne), da die geplanten Eingriffe zu dem geplanten Ziel unverhältnismäßig seien.

Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP räumte ein, dass es noch Veränderungen des Entwurfes bedürfe. Sie fügte an, dass der Zugriff der Provider auf Zugangssicherungscodes praktische Probleme hervorriefe. Ebenfalls meinte sie, dass auch in verfassungsrechtlicher Sicht noch Hindernisse bestehen.

Ole Schröder, CDU-Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sieht neue Regelungen, insbesondere für eine effektive Strafverfolgung bei Straftaten im Internet, als unbedingt notwendig an. Die Zuordnung von IP Adressen sei meist der einzig erfolgreiche Weg.

 

 

BSI: Warnung vor Schadcode in vermeintlichen ELSTER-Steuerbescheid

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist auf eine Spam-Welle hin, mit der aktuell angebliche ELSTER-Steuerbescheide an Bürger versendet werden. Die Spam-Mail informiere den Empfänger, dass “von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Zip-Datei zur Abholung bereitgestellt” wurde. Diese Datei enthalte jedoch einen Schadcode. Bislang seien als Versandadressen “finanzamt-online@elster.de”, “online@elster.de”, “einkommensteuerbescheid@elster.de” und “steuerverwaltung@elster,de” verwendet worden. Die Versandadressen könnten jedoch variieren. Derzeit werde diese Spam-Mail von vielen Virenschutzprogrammen nicht zuverlässig erkannt. Empfehlenswert sei es daher, die Spam-Datei zu löschen.

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BfDI: De-Mail bietet viele Vorteile

31. Januar 2013

Nach einer Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar können Zweifel, die an der Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Integrität einer einfachen E-Mail zu Recht bestehen, durch die Nutzung von De-Mails grundsätzlich ausgeräumt werden. Im Vergleich zum klassischen Postweg oder der E-Mail verbessere eine De-Mail die Sicherheit und auch den Datenschutz in den Kommunikationsbeziehungen mit den Bürgern. In den meisten Bereichen könne eine De-Mail ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden. Aufmerksamkeit sei jedoch dort angebracht, wo sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) versandt werden sollen. Denn es bestünde das Restrisiko, dass insbesondere Administratoren des De-Mail-Anbieters vom Nachrichteninhalt Kenntnis nehmen können, da eine durchgängige Verschlüsselung (“Ende-zu-Ende-Verschlüsselung”) – entgegen der Empfehlung des BfDI – nicht verpflichtend für das De-Mail-Verfahren ist. Daher  müsse auf die Versendung mittels De-Mail verzichtet werden, wenn sensible Daten betroffen sind und keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen realisiert wurden.

 

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