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Alvaro: Forderung nach Aussetzung des SWIFT-Abkommens

18. Januar 2013

Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Alvaro hat Medienberichten zufolge gefordert, das Abkommen über die Übermittlung von EU-Bankdaten in die USA (“SWIFT-Abkommen”) auszusetzen. Anlass dazu sei die unzureichende Umsetzung des Abkommens, die auch seitens der Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten  (Artikel-29-Gruppe) kritisiert wurde und dazu geführt hat, dass die Artikel-29-Gruppe im Dezember des vergangenen Jahres ihre Aufsichtsfunktion über den Bankdatentransfer demonstrativ niedergelegt hat.

“Für eine magere Ausbeute von durchschnittlich einem Verdachtsfall pro EU Mitgliedstaat pro Jahr, werden seit zwei Jahren milliardenfach Daten europäischer Bankkunden übertragen. Bisher haben sich alle Kontroll- und Aufsichtsmechanismen als absolut unzureichend erwiesen. Rechte, die Bankkunden laut dem Abkommen haben, werden ignoriert. Die EU-Kommission schaut dabei wissend zu und verweigert einen Beitrag zur Lösung dieses Problems. Dass nun Mitaufseher über das Abkommen auf unbestimmte Zeit ihre Mitarbeit einstellen, sollte das letzte Zeichen sein, welches nötig ist, damit die anderen Parteien endlich handeln.”, so Alvaro in einer Pressemitteilung.

 

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BKA is watching (listening) you!?!?!

17. Januar 2013

Ausweislich eines geheimen Schreibens, adressiert an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundetages, hat die Firma Elaman/Gamma dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Überwachungssoftware programmiert. Zu sehen ist das Schreiben auf dem Blog „Netzpolitik.org”.

Diese Überwachungssoftware soll bereits Ende 2014 von der sich in Entwicklung befindlichen Quellen-Telekommunikationsüberwachung abgelöst werden, die zur Aufzeichnung von Internet-Telefonie gebraucht werden wird.

Kritiker befürchten einen Eingriff in die Privatsphäre, da sich die Quellen-Telekommunikationsüberwachung eines Trojaners bediene, der die Gespräche während der Übertragung mitschneidet.

Das Schreiben enthielt weitere Informationen über die Finanzmittel, die an das das BKA zur Entwicklung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung fließen sollen sowie über die Zusammenarbeit mit Forschungszentren und weiteren Experten.

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Den Haag: Eröffnung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung von Cyberkriminalität

Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung von Cyberkriminalität (European Cybercrime Centre, EC3) ist vergangene Woche in Den Haag offiziell von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström eröffnet worden. Das der europäischen Polizeibehörde EUROPOL angegliederte Zentrum soll den EU Mitgliedsstaaten helfen, effizienter gegen Cyberkriminalität – insbesondere in organisierten kriminellen Vereinigungen – vorgehen zu können. Dieses soll durch Forschung, u.a. durch die Entwicklung neuer forensischer Werkzeuge, sowie die Verbreitung der Forschungsergebnisse an die nationalen Strafverfolgungsbehörden realisiert werden.

 

Beschäftigtendatenschutz: Nun doch nicht?

16. Januar 2013

Die Bundesregierung hat Medienberichten zufolge den Gesetzesentwurf für den Beschäftigtendatenschutz überraschend von der Tagesordnung genommen. Dieser sollte ursprünglich am heutigen Tage von CDU/CSU und FDP abgesegnet und vom Parlament abgestimmt werden. Der Vorsitzender des Innenausschuss Bosbach begründete gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel diese überraschende Wendung mit einer verkürzten Wartezeit. Es hätten in dem Gremium nur 45 Minuten für Besprechungen zur Verfügung gestanden, man habe dieses Vorhaben aber nicht “durchpeitschen” wollen. Einen neuen Termin für die Befassung des Gremiums mit der Gesetzesvorlage gebe es noch nicht.

ULD: Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz “enttäuscht maßlos”

Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat Kritik an dem jüngst von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz geäußert und diesen als maßlose Enttäuschung bezeichnet. Er orientiere sich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit und insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und -nehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt worden sei. Die Verbesserungen wiederum seien nur marginal.

Der Gesetzestext bringe, nicht zuletzt wegen seiner wortreichen Placeboregelungen, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, so der Leiter des ULD Weichert. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, werde so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen habe, dürfe diesen Entwurf nun nicht im Schnelltempo durchwinken. Dafür sei das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes zu wichtig.

Datenschutz auf Android-Smartphones durch gratis App “APEFS”

15. Januar 2013

Es ist keine Neuigkeit, dass diverse Apps umfangreiche Berechtigungen enthalten, auf persönliche Informationen wie z.B. SMS, Kontakte oder Anrufe zuzugreifen, obwohl dies nicht notwendig für deren Funktionalität ist. Die von der Universität Siegen entwickelte kostenlose Android App “APEFS” (Android Permission Filter System) bringt Licht in den Dschungel der Berechtigungslisten von Apps, um Nutzern so die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie diese App mit dieser Berechtigungsliste tatsächlich installieren wollen. APEFS kann dabei sowohl den Google Play Store sowie bereits heruntergeladene Apps nach bestimmten Berechtigungen filtern.

Wie ein Blog berichtet, soll APEFS zum Beispiel verhindern, dass Apps unbemerkt Daten ausspähen und dann im Hintergrund zum Beispiel kostenpflichtige Dienste anrufen oder teure, sogenannte Premium-SMS versenden. Zudem soll eine Vorfilterung beim Google Play Store möglich sein, indem der Benutzer Filterkriterien wie möglicher Internetzugriff, Anrufe, SMS, E-Mails etc. eingibt, die seinen Sicherheitsvorstellungen entsprechen, APEFS anschließend in den Suchen und Charts nach verdächtigen Mustern sucht und so ein kontrolliertes Installieren der Apps ermöglicht. Die von Norton online angebotene App Permissions Comparison Widget soll  ähnlich wie APEFS arbeiten.

BfDI: Beschäftigtendatenschutzgesetz ist “kein großer Wurf”

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hält den von den Koalitionsparteien vorgelegten Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz für unzureichend. Im Rahmen einer Presseerklärung spricht er zum einen sein Bedauern aus, dass eine überwiegende Anzahl von Anregungen, die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder formuliert wurden, keine Berücksichtigung finden. Zum anderen kritisiert er, dass die nunmehrigen Änderungen zwar Verbesserungen, aber überwiegend Verschlechterung mit sich bringen. Positiv sei, dass es bei dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung bleibe. Allerdings sei es z.B. inakzeptabel, dass es auch in dem aktuellen Entwurf dem Arbeitgeber gestattet sein soll, nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn der Beschäftigte eingewilligt hat. Sowohl im Bewerbungsverfahren als auch in einem Beschäftigtenverhältnis seien derartige “Einwilligungen” regelmäßig nicht freiwillig. Auch würden Arbeitgebern im Call-Center-Bereich zu weite Aufzeichnungsbefugnisse eingeräumt, die für die dort Beschäftigten einen nicht hinnehmbaren Überwachungsdruck darstellen. Zudem fehlen nach Ansicht Schaars wichtige für den Arbeitnehmerdatenschutz bedeutsame Regelungen in Gänze, wie beispielsweise Regelungen zur automatisierten Personalaktenführung, zur privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten sowie zu Beweisverwertungsverboten bei unzulässiger Datenerhebung und -nutzung. Als schlechtes Signal sei weiterhin zu werten, dass der Entwurf hinter der von der EU-Kommission vorgeschlagen EU-Datenschutzgrundverordnung zurück bleibt.

Der Gesetzesentwurf für das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll am 16. Januar im Bundestaginnenausschuss beraten werden.

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Studie “Datenschutz 2012”: Mittelstand vernachlässigt Datenschutz

14. Januar 2013

Nach einer im Jahre 2011 in überwiegend mittelständischen Unternehmen aus dem B2B-Bereich durchgeführten Studie des TÜV Süd und der Ludwig-Maximiliams-Universität München hat der Stellenwert von Datenschutz in Unternehmen im Vorjahresvergleich abgenommen. Nur 58 Prozent der Befragten sollen angeben haben, das Thema Datenschutz als hoch bis sehr hoch einzuschätzen. Es trete in aller Regel hinter Effizienzerwägungen zurück und werde immer seltener regelmäßig behandelt. Insbesondere werde der Kundendatenschutz vernachlässigt. Kunden von einem Fünftel der befragten Unternehmen würden z.B. nicht hinreichend über eine mögliche Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert oder deren Einwilligungserklärungen werden nicht formgerecht eingeholt.

Positiv falle auf, dass bei 90 Prozent der Befragten der gesetzlich geforderten Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nachgekommen werde. Außerdem sind nach den Umfrageergebnissen Mitarbeiter, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, überwiegend über die Relevanz des Datenschutzes informiert und auf das Datengeheimnis verpflichtet.

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Ausschreitungen in Göteborg nach Cybermobbing

13. Januar 2013

Wenn Daten unfreiwillig den Weg in die Öffentlichkeit finden, ist der Schaden bei den Betroffenen häufig nicht mehr zu beheben. Das gilt insbesondere, wenn dies im Internet geschieht. Denn eine vollständige Löschung ist angesichts der Kopiermöglichkeiten quasi unmöglich zu gewährleisten.

Dieser Umstand sorgte nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung kürzlich für erhebliche Ausschreitungen im schwedischen Göteborg. Auslöser war ein zunächst anonym eröffnetes Instagram-Konto, auf welchem durch ebenfalls anonyme Einsender Fotos von Schülerinnen mit Namensangabe in teilweise diffamierender Art zur Schau gestellt wurden. Trotz der zeitnahen Schließung des Kontos, gelangten rund 200 Bilder ins Netz, welche wiederum kopiert und auf anderen Instagram- und Facebook-Konten weiter geteilt wurden.

Als dann letztlich eine 17-jährige Schülerin des “Framtidsgymnasiet” als Urheberin ausgemacht werden konnte, formierte sich nach einem Aufruf bei Facebook eine 500 Personen starke Schar wütender Betroffener, die vor der Schule mit Steinen und Flaschen schmiss, erhebliche Sachbeschädigungen beging und die angerückte Polizei über Stunden vor unlösbare Probleme stellte. Letztlich kam es zu 27 Festnahmen sowie einigen Verletzten.

 

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Datenklau durch Disney’s Panzerknacker?

11. Januar 2013

Das Entertainment-Unternehmen Disney kündigte an, dass die Besucher von Disneyworld in Orlando Armbänder, sog. „MagicBands“, am Eingang erhalten werden. Damit werde das Unternehmen die Standortdaten und die Daten über das Kaufverhalten der Besucher im Vergnügungspark zu Marketingzwecken verarbeiten. Das Tragen dieser „MagicBands“ soll für sämtliche Besucher verpflichtend sein. Immerhin obliege es den Besuchern bzw. den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Besucher frei entscheiden zu können, welche Daten durch Disney erhoben werden.

Weiter, so Disney, könne mit den “MagicBands” der Vergnügungseffekt der Besucher verbessert werden. Die Besucher können beispielsweise ihren Namen sowie ihr Alter hinterlassen, um somit individuell mit ihren Namen von den als Disneyfigur verkleideten Mitarbeiter des Vergnügungsparks angesprochen zu werden.

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