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BfDI/vzbv: Forderung nach mehr Unterstützung für europäische Datenschutzreform

22. Oktober 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar sowie der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband  (vzbv) Billen haben im Wege der Internationalen Konferenz „Datenschutz im 21. Jahrhundert“ explizit auf die Notwendigkeit der europäischen Reform des Datenschutzes hingewiesen und davon abgeraten, die Diskussion über die Reformvorschläge der EU-Kommission für ein Absenken des Datenschutzniveaus zu nutzen.

Man kritisiere, dass das Bundesministerium des Inneren (BMI)  zu Lasten der Rechts auf informationelle Selbstbestimmung grundlegende datenschutzrechtliche Prinzipien – etwa das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt – in Frage stelle und den Regelungsbereich des Datenschutzrechtes auf ausschließlich risikobehaftete Datenverarbeitungen reduzieren wolle. Nach Ansicht von Schaar und Billen geht die Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren weder auf Vorschläge zur Modernisierung des Datenschutzes ein, noch setzt sie selbst bedeutende Impulse. Mit einer Grundsatzdebatte riskiere man derzeit, die EU-Reform zu kippen. Das BMI müsse vielmehr die Reform auf EU-Ebene mit konstruktiven Vorschlägen unterstützen und sich gemeinsam mit Verbraucher- und Datenschützern für einen starken und modernen Datenschutz auf Basis der anerkannten und in der Praxis etablierten Prinzipien einsetzen.

Google: Neue Datenschutzerklärung ist mangelhaft

17. Oktober 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat am gestrigen Tag das Ergebnis der Prüfung der neuen Datenschutzerklärung des Unternehmens Google durch die europäischen Datenschutzbehörden, welche federführend durch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés durchgeführt wurde, bekannt gegeben.

Leider habe sich die Erwartung von mehr Transparenz und Wahlmöglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer nicht erfüllt, kommentierte Schaar das mit “mangelhaft” bewertete Prüfergebnis. Die Zusammenfassung und Kürzung der Datenschutzerklärung führe nicht zu einem dringend erforderlichen Informationsgewinn, sondern zu einem Informationsverlust. Die Verknüpfung von Nutzerdaten aus verschiedenen Google-Diensten zu einem umfassenden Metaprofil sei aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzerinnen und Nutzer seien weder um Einwilligung gebeten worden, noch bestünde eine Widerspruchsmöglichkeit, sofern sie den Dienst weiterhin nutzen wollen.

 

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Berliner Senat hält an Funkzellenabfrage fest

16. Oktober 2012

Die von den Berliner Strafverfolgungsbehörden massenhaft praktizierte Funkzellenabfrage sorgt weiterhin für Unstimmigkeiten zwischen der Berliner Regierungskoalition und den Oppositionsparteien. Nach einem Bericht der Onlineausgabe der Zeit beabsichtigt der Berliner Senat die als datenschutzwidrig kritisierte Funkzellenabfrage auch weiterhin einzusetzen. Allerdings beabsichtige die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine Modifizierung der Maßnahme. Danach soll die Handyüberwachung nur noch zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt werden sowie eine nachträgliche  Informationspflicht gegenüber den betroffenen Bürgern installiert werden. Nach Ansicht der Regierungsparteien soll damit ein rechtsstaatlicher Ausgleich von Grundrechtsschutz und Strafverfolgungsinteresse geschaffen werden. Den Oppositionsparteien in Form der Grünen, der Linken und der Piraten gehen diese Maßnahmen indes nicht weit genug. Ihrer Ansicht nach bleibt die Funkzellenabfrage auch bei Modifizierungen unverhältnismäßig. Der Antrag zur Beibehaltung der Funkzellenabfrage soll noch im Oktober in verschiedenen Ausschüssen diskutiert ehe es im Anschluss zu einer Beschluss im Plenum kommen wird.

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eBay: Stärkere Nutzung von Kundendaten geplant

15. Oktober 2012

Medienangaben zufolge möchte das Internetauktionshaus eBay bis 2013 die Daten seiner mit 100 Millionen angegebenen aktiven Nutzer stärker für eine direkte Kundenansprache nutzen. Hierfür soll der Online-Auftritt überarbeitet werden, was u.a. das Einfügen neuer Funktionen und ein neues Design beinhalte. “Kein Unternehmen der Welt hat so umfassende Kundendaten wie wir.” äußerte sich Marketingchefin Rochelle Parham hierzu. Diese wolle man nun auch nutzen. Das Kauferlebnis solle künftig durch maßgeschneiderte Angebote persönlicher werden, zudem sollen regionale Angebote möglich sein.  Zunächst wird das Projekt in den USA starten, ab dem nächsten Jahr sei eine weltweite Umsetzung geplant. Die Entwicklung von eBay bewege sich hierdurch weiter weg von der originären Online-Auktionsplattform hin zu einem universellen Online-Warenhaus.

Es wird sich zeigen, wie sehr die Kunden diese Entwicklung schätzen und welche datenschutzrechtlichen Implikationen sich aus der erweiterten Nutzung der Kundendaten ergeben werden.

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BITKOM: Verkaufszahlen von E-Readern “explodieren”

11. Oktober 2012

Nach einer Prognose des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) werden im Jahr 2012 rund 800.000 E-Reader – also reine Lesegeräte, die speziell für die Darstellung von elektronischen Büchern optimiert sind – verkauft, was einen Anstieg von 247 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Der Umsatz mit E-Readern steige wiederum um 163 Prozent auf insgesamt 78 Millionen Euro. Gleichzeitig sinke der Durchschnittspreis für E-Reader, der aktuell bei 97 Euro liege, im Vorjahr hingegen 24 Prozent höher gewesen sei. Man rechne mit weiteren Absatzsteigerungen – voraussichtlich um 78 Prozent – im Jahr 2013.

“Der Markt für E-Reader und den entsprechenden Inhalten, allen voran E-Books, steht vor dem Durchbruch“, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder im Vorfeld der Frankfurter Buchmesse. „Die Kombination aus preiswerten Geräten und attraktiven Inhalten wird für die Kunden immer interessanter.“

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Europa: Cyber Europe 2012

10. Oktober 2012

Im Rahmen der “Cyber Europe 2012” haben vergangene Woche nach Angaben der EU-Agentur für Internetsicherheit (European Network and Information Security Agency, ENISA) mehr als 300 IT-Sicherheitsexperten von Großbanken, Telecom-Unternehmen und Internetprovidern sowie staatlichen Stellen von 25 EU-Mitgliedstaaten in einer gemeinsamen Übung getestet, wie gut sie auf die Abwehr von Cyberangriffen vorbereitet sind. Sie ließen sich bei der Übung u.a. mit einer Distributed Denial of Service-Attacke und anderen technisch realisitischen Bedrohungen konfrontieren. Mit der Übung sollen existierende Mechanismen, Methoden und der Informationsfluss für die Kooperationen öffentlicher Behörden in Europa auf ihre Effektivität hin getestet und skaliert werden. Gleichzeitig sollen die Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern untersucht werden und Sicherheitslücken und Herausforderungen für einen effektiveren Umgang mit umfangreichen Internetstörfällen in Europa benannt werden.

Die ENISA hat die Übung nach den ersten vorläufigen Ergebnissen als Erfolg bezeichnet. Sie plane den detaillierten Report der Übung zum Ende des Jahres zu erstellen.

 

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Hamburg: Inkrafttreten des Transparenzgesetzes

9. Oktober 2012

Am 6. Oktober 2012 ist das drei Monate zuvor verkündete Hamburgische Transparenzgesetz in Kraft getreten. Künftig sind Politik und Verwaltung danach verpflichtet, Dokumente von öffentlichem Interesse – wie zum Beispiel in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse, Haushalts- und Aktenpläne, Globalrichtlinien und Verwaltungsvorschriften, konkrete Datenbestände wie Geodaten, das Baumkataster, Bauleit- und Landschaftspläne, die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen sowie Subventions- und Zuwendungsvergaben oder Verträge zur Daseinsvorsorge – unaufgefordert und kostenfrei im Internet in einem sog. Informationsregister zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationsregister soll nun binnen zwei Jahren verfügbar sein. Bis dahin kann der Einblick in Altverträge direkt bei den zuständigen Behörden beantragt werden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Caspar begrüßt das Inkrafttreten des neuen Transparenzgesetzes. “Hamburg setzt mit dem Transparenzgesetz national neue Maßstäbe auf dem Weg zu einem umfassenden voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen als integralen Bestandteil der Informationsgesellschaft. Das Transparenzgesetz stärkt die demokratische Mitwirkung und das Vertrauen in staatliche Entscheidungs- prozesse. Demokratie ist ein entwicklungsoffenes und dynamisches System. Wissen ist hierbei die zentrale Ressource, die es gilt, zu den Bürgern zu bringen. Die modernen technisch-digitalen Instrumente gilt es künftig zu nutzen, um die demokratische Willensbildung zu optimieren und modernen gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen.“, so Caspar.

 

ArbG Augsburg: Beweisverwertungsverbot aufgrund unverhältnismäßiger Überwachung eines Betriebsrats-Computers

8. Oktober 2012

Medienberichten zufolge hat das Arbeitsgericht (ArbG) Augsburg mit Urteil vom 04.10.2012 entschieden, dass die Überwachung des Computers eines Betriebsratsvorsitzenden und dessen anschließende (Verdachts-)Kündigung unzulässig waren. Der Computer wurde aufgrund des Verdachtes einer Manipulation des Arbeitszeitkontos heimlich mittels einer Spähsoftware ausgelesen. Mit der Installation der Spähsoftware hat die Arbeitgeberin beabsichtigt, die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Verdachtskündigung vor Gericht zu beweisen.

Das Gericht wies jedoch den Antrag der Arbeitgeberin ab, weil die Überwachung des Betriebsratsrechners das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt habe und überdies “nicht verhältnismäßig” gewesen sei. Es könnten nur strafbare Handlungen, eine schwere Pflichtverletzung und ein schwerer Vertrauensbruch Grundlage für eine Verdachtskündigung sein. Der Verdacht müsse durch Tatsachen begründet werden und überdies dringend sein. Die heimliche Installation der Überwachungssoftware stelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betriebsratsvorsitzenden dar. Die Arbeitgeberin habe auf mildere Maßnahmen verzichtet und die Kontrolle in einem Übermaß betrieben. Selbst der persönliche E-Mail-Verkehr wurde erfasst. Die sekündlich angefertigten Screenshots erstreckten sich jeweils über eine Dauer von fünf bis sieben Minuten und durften wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit im Verfahren nicht gewertet werden. Damit fehlte auch der Nachweis für den von der Arbeitgeberin angegebenen dringenden Verdacht. Hätte die Arbeitgeberin nur die Aktivitäten des Betriebsrats auf seinem Arbeitszeitkonto dokumentiert, wäre – so das Gericht – die Überwachung wohl zulässig gewesen, um mögliche Manipulationen nachweisen zu können.

Piratenpartei: Vorstandsmitglied wegen Datenschutzverstoß gefeuert

5. Oktober 2012

Seit das Orange der Partei aus dem Farbkasten der deutschen Politik nicht mehr hinweg zu denken ist, steht das Thema Datenschutzrecht stets weit oben auf der Agenda der Piratenpartei. Nun führte nach einem Bericht von Spiegel-Online ein “schwerer Datenschutzverstoß” zu einer weitreichenden Personalentscheidung bei den Piraten in Nordrhein-Westfalen (NRW). Danach wurde Vorstandsmitglied Klaus Hammer seines Amtes enthoben. Nach Angaben des Landesverbandes ist Klaus Hammer die Befähigung, ein Parteiamt zu bekleiden, auf zwei Jahre aberkannt worden, da er mit seinem Verhalten insgesamt gegen die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen habe. Die Amtsenthebung diene der Abwendung zukünftigen Schadens im Ansehen der Piraten.

Die Hintergründe und Einzelheiten des Datenschutzverstoßes bleiben indes mysteriös. Der Landeschef der Piraten NRW ” Sven Sladek sprach von einer unbefugten Weitergabe von Kommunikationsdaten von “bis zu zehn Personen”. Die genauen Umstände der Datenweitergabe müssten indes noch aufgeklärt werden. Das Kernproblem sei die Weitergabe der vertraulichen Angaben an sich. Als Datenschutzpartei müssten “die Grundlagen des Datenschutzes”  beherrscht und ernst genommen werden. Nach dem Bericht von Spiegel-Online wurden die Piraten NRW in einen Konflikt zwischen zwei zerstrittenen Piratengruppen involviert. Hammer habe im Zuge dessen gegen die Absprache verstoßen, die Daten jener Piratengruppen vertraulich zu behandeln. Er habe den Schriftverkehr und Namen von vermeintlich rechtsradikalen Parteimitgliedern heimlich – mittels Deponierung in einer Mülltonne – an einen Rechtsanwalt zur weiteren Aufklärung übergeben, obgleich diese Weitergabe nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen stand. Hammer soll selbst angegeben haben, von dem Anwalt unter Druck gesetzt worden und anschließend in Panik geraten zu sein.

Hammer, der nun aus der Partei austreten will, äußerte sich anschließend über seinen Twitteraccount: “Das war’s. Macht’s gut. Und danke für die Messer im Rücken”.

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LG Essen: Internet-Pornografiepranger unzulässig

4. Oktober 2012

Mit ablehnendem Beschluss vom 26. September  2012 (Az: 4 O 263/12) hat das Landgericht (LG) Essen ein Eilverfahren beendet, das sich mit der geplanten Veröffentlichung der Namen von Personen beschäftigte, die bei dem illegalen Download von Kinderpornographie im Internet erwischt worden waren, wie nun die SZ-Online berichtete. Gegenüber der diesen Internetpranger planenden Kanzlei Urmann+Collegen aus Regensburg war bereits in einem dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorgelagerten Verfahren eine Anordnung seitens des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz (LDA Bay) erteilt worden, welche die Veröffentlichung der Namen untersagte. Ziel der Kanzlei war es, die Namen der Personen in einer sogenannten Gegnerliste zu veröffentlichen. Dieses nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 grundsätzlich als zulässig anerkannte Instrument dient Rechtsanwälten inzwischen im Rahmen ihrer Berufsausübung vermehrt zu Werbezwecken. Wie das LG Essen jedoch feststellte, waren die grundrechtlichen Interessen der Betroffenen in Form ihrer Persönlichkeitsrechte im Rahmen einer Abwägung höher zu bewerten, als die Interessen der Kanzlei. Dem Verweis der Kanzlei auf das BVerfG-Urteil folgte das Landgericht nicht. Dieses beträfe schließlich nur bereits in der Öffentlichkeit stehende Unternehmen, die nicht mit den vorliegend betroffenen Privatpersonen vergleichbar seien. Daher bestehe ein vorbeugender Unterlassungsanspruch. Den Betroffenen sei ein Abwarten, ob und in welcher Form sie auf der Liste erscheinen, nicht zuzumuten. Die Kanzlei sieht nach eigener Auskunft nun von der Veröffentlichung der Gegnerliste ab.

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