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ArbG Oberhausen: Permanente Kameraüberwachung zur Leistungs-und Sicherheitskontrollle ohne Anlass ist unzulässig

2. Oktober 2012

Das Arbeitsgericht (ArbG) Oberhausen hat nach einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf  ein Verfahren, das gegen eine Arbeitgeberin wegen Schmerzensgeldes aufgrund Verletzung des Persönlichkeitsrecht von einem ehemaligen Arbeitnehmer geführt wurde, mit einem Vergleich beendet. Die Klage sei damit begründet worden, dass der Kläger einer dauerhaften Überwachung bei ihrer Arbeit durch fest installierte Kameras unterzogen wurde. Zudem habe die Beklagte regelmäßig geschlechterübergreifende Leibesvisitationen und Taschenkontrollen bei dem Kläger und den anderen Mitarbeitern durchgeführt. Die Beklagte soll ihre Maßnahmen mit Sicherheitsinteressen und dem Zweck der Leistungskontrolle gerechtfertigt haben. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass permanente Kameraaufzeichnungen zur Leistungs- und Sicherheitskontrolle rechtlich nicht zulässig sind, wenn hierzu kein begründeter Anlass bestehe. Zu einer Beweisaufnahme über die Überwachungspraktiken der Beklagten sei es wegen des Vergleichsschlusses, nach dem die Beklagte an den Kläger 3.000,00 EUR zu zahlen hat, nicht mehr gekommen.

BfDI: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat auf der Internetseite seiner Behörde einen “Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten” veröffentlicht. Dieser wurde auf Anregung von Telekommunikationsanbietern unter Mithilfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstellt und soll zu einer datenschutzgerechten und einheitlichen Auslegung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) führen. Diese waren in der Vergangenheit vermehrt vom BfDI dafür kritisiert worden, unnötig viele Daten von ihren Kunden zu erheben und diese länger als erforderlich zu speichern. Das TKG regelt zwar wann Verkehrsdaten erhoben werden dürfen, da diese Regelungen jedoch auslegungsfähig sind, kam es wiederholt zu Unstimmigkeiten, die mit dem nun veröffentlichten Leitfaden ausgeschlossen werden sollen. Nach Ansicht Schaars gewährleistet der Leitfaden ein höheres Maß an Rechtssicherheit und veranlasst Unternehmen die in der Praxis teilweise deutlich zu lang ausgelegten Speicherfristen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

UK: Big Brother Watch Report über Videoüberwachung an Schulen

1. Oktober 2012
Nach dem Big Brother Watch Report für September 2012 der britischen Organisation Big Brother Watch werden rund 2000 Schulen in England, Wales und Schottland mit insgesamt 47.806 Kameras videoüberwacht. Knapp die Hälfte der Kameras seien auf die Schulgebäude gerichtet. Allerdings hätten auch mehr als 200 Schulen Umkleide- oder Sanitärräume mit Kameras ausgestattet. Durchschnittlich komme eine Kamera auf 38 Schüler, es gebe hingegen auch Schulen bei denen eine Kamera auf 5 Schüler komme.

Die Schulen müssen Rechenschaft darüber ablegen, warum sie diese Kameras benutzen und was mit dem Filmmaterial geschieht, kommentiert der Direktor der OrganisationPickles. Außerdem sei zwingend die Kenntnis und die Einwilligung von Eltern und Schülern über installierte Videokameras erforderlich. Zusätzlich müsse behördlich geprüft und damit sichergestellt werden, dass die Privatssphäre von Schülern hinreichend geschützt wird.

Ministerpräsident Bouffier verliert sein Smartphone im Flugzeug

28. September 2012

Nach Medienangaben hat der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf der Rückreise von Berlin nach Frankfurt sein iPhone 4S in einem Flugzeug der Lufthansa verloren. Das Smartphone sei zwar zunächst von der Bodencrew unter einem Sitz entdeckt worden, nach der Übergabe an einen Flugbegleiter der Airline habe sich jedoch jede Spur verloren. Das Brisante an diesem Vorfall ist nicht der Verlust des Gerätes an sich, sondern der Verlust und die potentielle Zugriffsmöglichkeit Unbefugter auf die auf dem Smartphone abgelegten Daten. Die Daten umfassen neben Kurzmitteilungen und E-Mails insbesondere auch zahlreiche persönliche Kontaktdaten. Regierungssprecher Michael Bußer bestätigte, dass auf dem Smartphone Daten gespeichert waren, die “[…] ein Ministerpräsident so auf seinem Handy hat“. Die Daten seien jedoch bereits gesperrt worden.

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Melderegister: Lukratives Geschäft mit den Bürgerdaten

Medienangaben zufolge war das Jahr 2011 ein für die großen deutschen Städte sehr erfolgreiches Jahr, soweit man die Zahl der Auskünfte und Einnahmen von Einwohnermeldedaten heranzieht. Insgesamt soll im vergangenen Jahr etwa 4,5 Millionen Auskunftsersuchen nachgekommen sein und damit über 12 Millionen Euro Umsatz gemacht worden sein, der kausal auf das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) zurückzuführen sei.

Jeder Bürger ist nach dem MRRG verpflichtet, einen Wohnortwechsel der Meldebehörde mitzuteilen (§ 11 Abs. 1 MRRG). Die von der Meldebehörde erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten sind dabei umfangreicher, als es sich auf den ersten Blick vermuten lässt. Gemäß § 2 Abs. 1 MRRG sind neben dem Namen und der Anschrift etwa auch Daten zu Geburtstag und –ort, dem ggf. vorhandenen gesetzlicher Vertreter, Staatsangehörigkeiten, der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, dem Familienstand und der Familienverhältnisse gespeichert. Einen bestimmten Teil dieser Daten, namentlich den Vor- und Familiennamen, einen ggf. vorhandenen Titel sowie die Anschrift dürfen die Melderegister gemäß § 21 Abs. 1 MRRG an Unternehmen und Private herausgeben.

Davon werde rege Gebrauch gemacht. Allein Berlin soll 2011 fast 1,1 Millionen einfachen Melderegisterauskünften nachgekommen sein ,was zu Einnahmen in Höhe von  1,3 Millionen Euro geführt habe. Hamburg könne mit knapp 230.000 Auskünften sogar 1,9 Millionen Euro an Einnahmen verbuchen. Ein großer Teil der Auskunftsersuchen komme i.d.R. von Unternehmen. Genauere Angaben über das Ausmaß und die Art der übermittelten Daten sowie an welche Stellen die Daten übermittelt werden, sollen die meisten Städte jedoch nicht liefern.

Die Übermittlung der Daten durch die Meldebehörden unterliegt nicht den im Datenschutz sonst vorherrschenden Grundsätzen, nach denen eine Datenübermittlung nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder enge gesetzliche Ausnahmetatbestände greifen. Möglich macht dies das MRRG. Der Betroffene kann die Übermittlung lediglich durch die in den in § 21 Abs. 5 und 7 MRRG bestimmten Fällen verhindern. Mit der Schaffung des neuen Bundesmeldegesetzes besteht nach dem aktuellen Stand der Entwurfsfassung sogar die Gefahr, dass die bisher bestehenden gering ausgeprägten Widerspruchsmöglichkeiten des Bürgers noch weiter eingeschränkt werden. Es besteht jedoch Grund zur Hoffnung, dass der Bundesrat, der dem Gesetzesentwurf zustimmen muss, das Gesetz in dieser Form nicht passieren lassen wird. In seiner Sitzung vom 21. September 2012 hat der Bundesrat dann auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, so dass mit weiteren Änderungen gerechnet werden kann.

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Bundeskabinett: E-Government-Gesetz beschlossen

27. September 2012

Vergangene Woche hat die Bundesregierung nach Angaben des Bundesministerium des Inneren (BMI) den Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Kabinett beschlossen. Mit Hilfe des Gesetzes sollen Bürger und Unternehmen künftig einfacher und schneller mit der Verwaltung kommunizieren können. Der Gesetzentwurf schafft nach Angaben des BMI die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung den Auf – bzw. weiteren Ausbau von E-Government-Angeboten voranbringen kann. So regele er beispielsweise, wie die persönliche Unterschrift auf einem Blatt Papier ersetzt werden kann, etwa durch die Einbindung der Onlineausweisfunktion des neuen Personalausweises oder die Verwendung von De-Mail. Elektronische Nachweise müssen danach nicht mehr von den  Bürgern erbracht werden, sondern können von den Behörden abgerufen werden. Durch elektronische Bezahlverfahren werde die Einzahlung vor Ort hinfällig. Zeitaufwendige Behördenbesuche könnten so vermieden werden.

Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung”, betonte Bundesinnenminister Friedrich. Mit Hilfe von elektronischen Verwaltungsdiensten werde in ländlichen Räumen schon bald eine für alle leicht zugängliche Verwaltungsinfrastruktur angeboten. Überflüssige Bürokratie werde entfallen

Den Bürgen sollen zeitnah von Bund, Länder und Kommunen nutzerfreundliche und kundenorientierte Verwaltungsdienste angeboten werden. Wert werde dabei auf serviceorientierte, transparente Verfahren gelegt. Es bestehe aber keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Kommunikation – jeder soll seine Verwaltungsangelegenheiten weiterhin persönlich oder am Telefon abwickeln können.

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Inbetriebnahme von Rechtsextremismusdatei (RED)

26. September 2012

Am vergangenen Mittwoch ist Medienberichten zufolge die Rechtsextremismusdatei (RED, Neonazidatei) in Betrieb genommen worden. In dieser Datei werden zentral Daten zusammengeführt, die in anderen Dateien und Informationssystemen von Behörden, u.a. der Verfassungsschutzämter oder des Militärischen Abschirmdienstes, gespeichert sind. Werden der besonderen Geheimhaltung unterliegende Daten abgefragt, wird die verwaltende Behörde per E-Mail alarmiert und muss dann Kontakt mit der abfragenden Behörde zwecks Abstimmung und Freigabe aufnehmen. Es soll mittels dieser Datei ermöglicht werden, schneller Verbindungslinien aufzudecken und regionale Bezugspunkte offenzulegen. Insgesamt 36 Behörden sollen RED benutzen und mit Daten versehen.

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Meldegesetz: Weitere Kritik an der Position des Bundesrates

25. September 2012

Medienberichten zufolge mehren sich die kritischen Stimmen von Daten- und Verbraucherschützern gegenüber der Position des Bundesrates zum neuen Meldegesetz („Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“). Nach der neuesten Ausschussempfehlung des Bundesrats wird  zwar wieder eine Opt-in-Lösung favorisiert, allerdings sollen nicht die Meldeämter die Einwilligung in die Datenweitergabe einholen, sondern die Unternehmen, die Werbung und Adresshandel betreiben. Diese wären nur verpflichtet, auf Verlangen der Meldebehörde dieser entsprechende Nachweise vorzulegen. U. a. das Aktionsbündnis „Meine Daten sind keine Ware“ fordert  hingegen, dass der Betroffene direkt bei der Meldebehörde einwilligen können muss, wenn er mit der Weitergabe seiner Daten für Werbung und Adresshandel einverstanden ist. Auch sei der Widerruf einer Einwilligung an die Meldebehörde, als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle, zu richten. Alles andere sei eine Förderung des Datenhandels und schlichtweg eine Benachteiligung der Bürger. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. sieht in dem Vorstoß des Bundesrates einen „entschiedenen Rückschritt beim Datenschutz“, der aller Voraussicht nach zudem nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist.

Einsatz großer Lauschangriffe im Jahr 2011

21. September 2012

Nach einer nun veröffentlichten Unterrichtung der Bundesregierung, die auf Basis einer Statistik des Bundesamts für Justiz erstellt wurde, haben im Jahr 2011 Gerichte in zehn Verfahren die Überwachung von Wohnungen mittels technischer Mittel (sog. große Lauschangriffe) angeordnet, wie heise online nun berichtete. Das Bundeskriminalamt soll zur Gefahrenabwehr drei solcher Lauschangriffe  in zwei Verfahren durchgeführt haben. Die Anzahl der Wanzeneinsätze sei zwar weiter auf niedrigem Niveau geblieben, im Vergleich zum Jahr 2010 aber deutlich angestiegen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen seien zur Aufklärung schwerer Straftaten ergriffen worden, wobei es sich um den Vorwurf der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129, 129a Strafgesetzbuch) sowie den Vorwurf des Begehens von Kapitaldelikten (§§ 211, 212 Strafgesetzbuch) gehandelt habe. Die Wohnraumüberwachungen zur Gefahrenabwehr seien mit länderübergreifenden Gefahren des internationalen Terrorismus begründet worden. Sie sollen im Schnitt zwischen einem und 130 Kalendertagen angedauert haben.

BKA: Stärker werdende Bedrohung durch Cybercrime

20. September 2012

Nach dem jüngst veröffentlichten Lagebericht Cybercrime 2011 des Bundeskriminalamts (BKA) wächst die Bedrohung durch Cyberkriminalitiät (Cybercrime) trotz stagnierender Fallzahlen konstant an. In 2011 seien rund 60.000 Fälle von Internet-Kriminalität registriert worden, der verursachte Schaden sei allerdings um 16 Prozent auf schätzungsweise 71,2 Millionen Euro gestiegen, so der Präsident des BKA Zierke. Die größte Straftatengruppe sei dabei der Computerbetrug gewesen: Mit Phishing-Mails und dem missbräuchlichen Einsatz von Kreditkartendaten sei ein Schaden von rund 50 Millionen Euro entstanden. Problematisch sei außerdem, dass die Dunkelziffer bei der Verfolgung von Cybercrime besonders hoch sei, was unter anderem an dem gering ausgeprägten Anzeigeverhalten von betroffenen Unternehmen – u.a. aus Angst vor Imageschäden – liege. Um das unbefriedigende Anzeigeverhalten zu verbessern, haben die Polizeibehörden der Länder und das BKA „Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime“ erarbeitet, die den betroffenen Unternehmen konkrete Hinweise zum Verhalten bei Cyberangriffen geben und zudem Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anzeige solcher strafrechtlich relevanten Vorfälle nehmen sollen.

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