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EU-Kommissionsklage zur Vorratsdatenspeicherung: Scharfe Kritik an Justizministerin

5. Juni 2012

Nachdem die EU-Kommission letzte Woche Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Untätigkeit hinsichtlich der nationalen Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie erhoben hat, gerät Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Medienangaben zufolge  mehr und mehr in das Visier der Kritiker aus den Reihen der Union.

Nach Ansicht von Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) stellt sie “in mehreren wichtigen Fragen ein Bremsklotz für die Bundesregierung” dar. Nun sei es erforderlich, in den Reihen der Union Überlegungen anzustellen, wie den klaren Richtungsvorgaben aus Brüssel Folge geleistet werden könne. Notfalls müsse die Ministerin am Kabinettstisch überstimmt werden. “Dass die Ministerin durch die Passivität jetzt deutsches Steuergeld in Millionenhöhe gefährdet, bringt das Fass zum Überlaufen” so Krings weiter.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag Hans-Peter Uhl (CSU) sehe in Leutheusser-Schnarrenberger ein “Sicherheitsrisiko für Deutschland”. Angesichts der falschen Politik der Ministerin sei diese vollkommen isoliert und bekommen nun dafür die Quittung. Bundeskanzlerin Merkel solle von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und ein Machtwort sprechen.

Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission erhebt Klage gegen Deutschland

1. Juni 2012

Sechs Jahre nach dem Erlass der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, da diese der Richtlinie bis dato nicht nachgekommen ist. Bis heute konnte sich die schwarz-gelbe Koalition um Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht auf eine gesetzlichen Regelung verständigen.

Die Richtlinie, welche Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vorschreibt, Verbindungs- und Standortdaten für Strafverfolgungszwecke zu speichern, war in ihrer konkreten gesetzlichen Umsetzung zunächst durch das Bundesverfassungsgericht nach einem dreijährigen Verfahren am 2. März 2010 aufgehoben worden. Zwar wurde die grundsätzliche Umsetzbarkeit der EU-Richtlinie zu keiner Zeit durch das Bundesverfassungsgericht gänzlich in Abrede gestellt, weitere Schritte zur Umsetzung blieben seitdem jedoch aus.

Nun soll nach dem Bestreben der EU-Kommission in Brüssel mit der Verhängung von Geldstrafen die Umsetzung vorangetrieben werden. Diese schlägt mit ihrer Klage vor, gegen die Bundesrepublik Deutschland ein tägliches Zwangsgeld von 315.036,54 € zu verhängen.

EU-Standardvertragsklauseln für die Microsoft Cloud

30. Mai 2012

Nach einer Meldung von heise.de hat Microsoft angekündigt, dass künftig die EU-Standardvertragsklauseln auch für den Cloud-Dienst „CRM-Online“ verfügbar seien. Neben Office 365 ist dies der zweite Cloud-Dienst von Microsoft, für den die Vertragsklauseln aus der Feder der EU-Kommission herangezogen werden können. Unternehmen in Europa ist auf ihrer Grundlage gestattet, Daten in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau zu transferieren, wenn sich der Vertragspartner zur Einhaltung der Standardvertragsklauseln verpflichtet hat. Sie stellen nach einer Orientierungshilfe zum Cloud-Computing der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund Ländern vom Septemer 2011 die Mindestanforderungen für internationales Cloud-Computing dar, wenn die Anbieter keine Safe-Harbor-Zertifizierung vorweisen können.

BITKOM: 9,5 Millionen elektronische Einkommensteuererklärungen in 2011

29. Mai 2012
Nach Angaben des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) sind die Nutzerzahlen der Elektronischen Einkommensteuererklärung (ELSTER) deutlich angestiegen. Im Jahre 2011 seien 9,5 Millionen Einkommensteuererklärungen online abgegeben worden, das seien 10 Prozent mehr als im Vorjahr. “Für das laufende Jahre erwarten wir bei ELSTER einen regelrechten Boom”, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Dazu trage bei, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verschiedene Berufsgruppen (z.B. Gewerbetreibende und Freiberufler) zur elektronischen Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung gesetzlich verpflichtet sind.

Bing Maps Streetside: Derzeit nicht in Deutschland verfügbar

25. Mai 2012

Der von Microsoft angebotene Straßenatlas Bing Maps Streetside ist Medienan- gaben zufolge in Deutschland derzeit nicht verfügbar. Der Dienst solle jedoch nach Angaben des Unternehmens sobald möglich wieder freigeschaltet werden. Die Kamerafahrten in deutschen Städten würden weiterbetrieben, aktuell in Köln. Der Betrieb sei wegen geäußerter Sorgen einzelner Bürger, dass nicht hinreichend sorgfältig die Unkenntlichmachung von Fassaden betrieben werde, vorläufig eingestellt worden. Die Begründetheit dieser Sorgen werde derzeit geprüft und es werde nach Lösungen gesucht.

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Datendiebstahl bei Online-Dienstleister WHMCS

Medienangaben zufolge ist es Hackern Anfang dieser Woche erfolgreich gelungen, in die Web-Server des Online-Dienstleisters WHMCS einzubrechen. Dabei sollen die Angreifer nicht nur den gesamten Serverinhalt kopiert und anschließend gelöscht haben, sondern auch die gesamte Kundendatenbank ausgelesen haben. Laut Angaben von WHMCS umfasst diese neben allen Bestellungen und Supportanfragen der letzten 17 Stunden vor dem Angriff auch über 500.000 E-Mail-Adressen und weitere personenbezogene Daten der Kunden. Die für den Angriff verantwortliche Hackergruppierung UGNazi soll unmittelbar nach dem Angriff die Benutzerdatenbank als MySQL-Dump online gestellt haben. Der Angriff sei damit begründet worden, dass den Betroffenen die mangelhafte Datensicherheit in eindeutiger Weise vor Augen geführt werden sollte.

Hierdurch wird wieder einmal mehr als deutlich, dass IT-Sicherheit und Datenschutz zwei Seiten der gleichen Medaille sind, die aufeinander abgestimmt dafür sorgen können, dass der Schaden solcher Angriffe auf ein Minimum reduziert werden kann.

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Medien-Apps erfassen und übermitteln Unique Device ID an App-Anbieter und Dritte

Journalisten des NDR-Medienmagazins Zapp haben etwa 100 Apps von Massenkommunikationsanbietern, die sämtlich aus dem Apple App-Store heruntergeladen wurden, getestet. Ungefähr die Hälfte der getesteten Apps soll unbemerkt, also insbesondere ohne Kenntnis der Betroffenen, Nutzerdaten an die Anbieter übermitteln, einige zudem auch an andere Dritte (z.B. Facebook). Betroffen seien insbesondere Apps von öffentlich-rechtlichen Radios, Privatsendern und Verlagen. Als besonders kritisch sei die festgestellte Übermittlung der Unique Device Identification (UDID) anzusehen. Diese weltweit einmalige Seriennummer könne als eine Art digitaler Fingerprint des Mobiltelefons eingeordnet werden. Da Mobiltelefone regelmäßig nur von einer Person genutzt werden und somit über die UDID ein Nutzer wiedererkannt werden kann, sei die UDID als personenbezogenes Datum zu werten. Da die Übermittlung der UDID für die Funktionsweise der Apps jedoch nicht notwendig ist, sei diese als überaus problematisch einzustufen.

Die Ergebnisse dieses Tests offenbaren, dass sparsames Installieren und Nutzen von Apps, entsprechend dem Grundsatz der Datensparsamkeit, die Maßnahme der Wahl ist, um weitestgehende Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten.

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EU-Datenschutzbeauftragte: Technischer Fortschritt verstärkt Gefährdung für Datenschutz

22. Mai 2012

Die Artikel-29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbeuaftragten, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes, fordert in einer 34-seitigen Stellungnahme den rechtskonformen Einsatz biometrischer Technik. Die fortschreitende Verbreitung der Technologie stelle eine “enorme Bedrohung der Grundrechte” dar. Vor allem der Umstand, dass Technologie wie etwa Lesegeräte für Fingerabdrücke und Videoüberwachungen zunehmend günstiger zu erstehen und somit längst auch Privaten zugänglich sind bedinge, dass die Gefährdung für Dritte enorm zugenommen habe. Auch DNA-Analysen seien erheblich schneller und kostengünstiger durchzuführen. Dies in Kombination mit dem praktisch unbegrenzt zur Verfügung stehenden Speicherplatz sowie der fortschreitenden Rechenkraft der Technologien führe aufgrund der Datenmengen zwangsläufig auch zu einer wachsenden Gefährdung des grundrechtlichen Datenschutzes.

Positiv an dieser Entwicklung sei zwar die höhere Aufklärungsrate von Straftaten, dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Grundrechte Betroffener führen. So sei etwa der Identitätsdiebstahl nicht länger nur ein theoretisches Problem. Gerade in Fällen in denen biometrische Daten mit einem Individuum direkt verknüpft werden bestünde eine besondere Gefahr. Kritisch setzt sich das Gremium daher zum Beispiel mit der in sozialen Netzwerken wie Facebook initiierten Technik der Gesichtserkennung auseinander und fordert derartigen Gefahren für den Datenschutz sowohl technisch als auch organisatorisch entschieden entgegen zu wirken. Informationen zu Körpermerkmalen dürften nur zweckgebunden verarbeitet sowie grundsätzlich nur sparsam erhoben werden. Der Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei dabei zu wahren. Zudem sei immer die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.

BITKOM: Umfrage zur Billigung von Online-Werbung

18. Mai 2012

Nach einer im Auftrag des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) durchgeführten Umfrage akzeptiert eine große Mehrheit der deutschen Internetnutzer Werbung, um Online-Angebote günstiger oder kostenlos nutzen zu können. 64 Prozent der deutschen Internetnutzer sollen angegeben haben, Werbeeinblendungen zu billigen, wenn dadurch ihr Geldbeutel geschont werden könne. 28 Prozent der Internetnutzer hingegen wären bereit, für keine Werbung einen höheren Preis zu zahlen. Nach den Umfrageergebnissen sind gerade Internetnutzer in der Altersgruppe 50+ offener für werbefreie Bezahlangebote. Werbefinanzierte Services würden von 83 Prozent der jungen Nutzer bevorzugt, aber nur von 49 Prozent der Internetnutzer ab 50 Jahren.

„Viele Internetnutzer sind offen für Werbung, weil sie ein niedriges Preisniveau bei Online-Diensten ermöglicht“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf das Umfrageergebnis. Da es aber auch für werbefreie Bezahlangebote ein inzwischen recht hohes Potenzial gebe, müsse man die rechtlichen Möglichkeiten der Werbefinanzierung von Online-Angeboten erhalten.

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LAG Schleswig-Holstein: Whistleblowing kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

15. Mai 2012

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden (Urteil v. 20.03.2012, Az. 2 Sa 331/11), dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der seinen Arbeitgeber angezeigt hat, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben, gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden kann. Eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien sei dann regelmäßig nicht zu erwarten. Es reiche auch aus, wenn eine Anzeige bei einer Behörde zu Ermittlungen gegen den Arbeitgeber führt. Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft sei mithin nicht zwingend.

Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger befand sich nach mehreren Monaten der Arbeitsunfähigkeit im Jahre 2009 in Kurzarbeit. Nach erfolglosen Versuch der Beklagten, mit dem Kläger einen Aufhebungsvertrags zu schließen, kündigte die Beklage im März 2011 das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich, weil zwei eng mit dem Kläger zusammenarbeitende Kollegen, die für hohen Umsatz sorgten, gedroht hätten, bei einer Weiterbeschäftigung des Klägers selbst zu kündigen. Das erstinstanzliche Arbeitsgericht Lübeck gab der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage statt. Vor dem LAG beantragte die Beklagte, das Arbeitsverhältnis – sofern erforderlich – auch gegen den Willen des Klägers gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit könne nicht mehr erwartet werden, da der Kläger mehrmals gegenüber der Bundesagentur für Arbeit den Verdacht geäußert hätte, dass die Beklagte gezielt Kurzarbeitsleistungen missbrauche. Darauf erstattete die Bundesagentur für Arbeit eine Strafanzeige gegen die Beklagte. Es folgte die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Beklagte, was noch andauert.

Das LAG hat die Kündigungsschutzklage stattgebende Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt, gab jedoch dem gestellten Auflösungsantrag statt. Die Voraussetzungen des § 9 Kündigungsschutzgesetz, wonach die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers trotz unwirksamer Kündigung erfolgen kann, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen, lagen nach Auffassung des Gerichts vor. Aufgrund des klägerischen Verhaltens müsse die Beklagte erwarten, dass jede Meinungsverschiedenheit mit dem Kläger zur Einschaltung von Behörden, ggf. zu Strafanzeigen und zu starken Belastungen des betrieblichen Friedens führen wird. Unabhängig vom möglichen Ausgang des Ermittlungsverfahrens könne daher der Beklagten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger nicht zugemutet werden.

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