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Regulierungsfreier Verbraucherdatenschutz in den USA diskutiert

25. August 2011

US-amerikanischen Regierungskreisen zufolge streben die Vereinigten Staaten bezüglich des Verbraucherdatenschutzes im Internet einen regulierungsfreien Ansatz an. Danny Weitzner, der für die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) tätig ist, führte aus, dass Unternehmen, die sich durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Datenschutz auszeichneten, nicht noch zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden sollten. Weiterhin vertritt Weitzner die Auffassung, dass man bessere Datenschutzgesetze, klarere Regeln, sowie rechtlich verankerte Prinzipien auch ohne die Kosten und Nachteile traditioneller Regulierungsstrukturen erreichen könnte.

Erwartungsgemäß begrüßten Branchenvertreter, wie Victor Nichols von Experian North America, den Vorschlag, auf eine strikte Regulierung zu verzichten. Nichols betonte, dass nur eine Selbstregulierung flexibel genug sei, um ausreichend schnell auf den Markt zu reagieren und den Verbrauchern gleichzeitig Transparenz und Wahlmöglichkeiten zu bieten.

Im März 2011 hatte Weitzners Vorgesetzter Lawrence Strickling dem Kongress vorgeschlagen, dass durch Verbraucherdatenschutzgrundrechte ( “consumer privacy bill of rights”) eine breitere Basis für Datenschutz geschaffen werden könnte. Die Ausführungen Stricklings blieben jedoch recht unspezifisch. Unter anderem forderte er, dass der Zweck der Datenerhebung durch die Unternehmen offengelegt wird. Ob dies auch eine Zweckbindung im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG impliziert, lässt sich den Aussagen Stricklings nicht entnehmen. Auch seine weitreichende Formulierung, dass die Unternehmen die einmal gesammelten Daten sicher verwahren müssten, lässt noch keine Rückschlüsse auf einen möglichen Regelungsgehalt der zukünftigen Vorschriften zu.

Bereits im Dezember 2010 hatte das US-Handelsministerium, welchem auch die NTIA unterfällt, einige Anregungen gemacht, wie man die Bundesgesetze bezüglich der Datenerhebung durch Unternehmen, aktualisieren könnte. Konkrete Umsetzungsvorschläge folgten bisher jedoch nicht. Ein sogenanntes white paper, welches klarstellt, wie die Regierung die Frage handhaben möchte, wird für den Herbst 2011 erwartet.

Die USA haben bisher kein dem europäischen Datenschutzrecht vergleichbares Regelwerk. Jedoch haben US-Bundesbehörden wie die Federal Communications Commission und die Federal Trade Commission bereits jetzt einige Möglichkeiten bei Datenschutzverstöße einzuschreiten. Auch auf Grundlage einzelstaatlicher Regelungen ist die Ahndung von Datenschutzverstößen bereits möglich. (se)

“Datenschutz-Auskunftsportal”

22. August 2011

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem IT-Unternehmen Consist Software Solutions GmbH und dem Institut für Verbraucherpolitik ConPolicy das Forschungsprojekt “Datenschutz-Auskunftsportal” ins Leben gerufen. Das Projekt soll dazu dienen, den Aufwand zur Wahrnehmung von Auskunftsrechten für Verbraucher deutlich zu reduzieren. Verbraucher sollen vor allem dadurch unterstützt werden, dass deren Anfragen formuliert und an die unterschiedlichen am Portal teilnehmenden Unternehmen direkt elektronisch adressiert werden. Außerdem sollen über eine Internetplattform allgemeine Informationen zum Auskunftsrecht angeboten werden. Unternehmen wiederum soll die Abwicklung von Auskunftsanfragen erleichtert werden, indem Tools zur prozessgestützten Bearbeitung von Auskunftsersuchen zur Verfügung gestellt werden.

In der nun laufenden 15-monatigen Projektphase wird ein Labormuster entwickelt, dessen Schwerpunkt auf dem Internetportal und der Interaktion mit den Verbrauchern liegt. Nach Beendigung der Projektphase ist geplant, auf Basis der gewonnenen Ergebnisse ein Internetportal zu realisieren, das Verbrauchern und Unternehmen als Schnittstelle für Anfragen zum Datenschutz dient. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung. (sa)

 

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Studie “Datenschutz 2011”

18. August 2011

Die TÜV SÜD Management Service GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München von Dezember 2010 bis März 2011 die Studie „Datenschutz 2011“ durchgeführt. Im Rahmen der Studie wurden überwiegend mittelständische Unternehmen, aber auch Betriebe mit über 10.000 Mitarbeitern zu ihrer Einstellung zum Datenschutz, ihrem datenschutzrechtlichen Informationsstand und zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Standards befragt.

Die Ergebnisse der Studie belegen, dass das Thema Datenschutz zwar für gut zwei Drittel der Befragten einen hohen bis sehr hohen Stellenwert, trotz dieses hohen Stellenwertes allerdings häufig keine schriftlichen Regelungen oder Richtlinien für Verfahren und Prozesse mit Datenschutzrelevanz existieren. Ferner sollen nicht alle Unternehmen bei der Änderung oder Implementierung neuer Verfahren die Einhaltung des Datenschutzes prüfen. Die Studie zeigt nach Angaben der Initiatoren zudem unternehmensseitige Defizite im Krisenmanagement auf. Die überwiegende Mehrheit der befragten Unternehmen soll kein systematisches Vorgehen zum Umgang mit Datenschutzverstößen haben, knapp die Hälfte zudem keine definierten Vorgaben, wie Kunden über den Umgang mit ihren Daten zu informieren sind. (sa)


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Colgate-Palmolive: “Bring Your Own Device”-Programm

16. August 2011

Nach Berichten des Technology Review wurde bei dem Unternehmen Colgate-Palmolive ein “Bring Your Own Device” (BYOD)-Programm ins Leben gerufen, das Mitarbeitern die Nutzung privater Smartphones und Tablets für dienstliche Zwecke ermöglicht. Interessierte Mitarbeiter müssen zur Teilnahme ihr privates Smartphone oder Tablet über eine Website registrieren, die IBM-App Traveler herunterladen und können sodann Zugriff auf ihren dienstlichen Kalender und ihre dienstlichen E-Mails nehmen. Über die IBM-Software kann das Unternehmen wiederum Firmendaten aus der Ferne löschen und damit sicherstellen, dass bei Verlust oder Diebstahl eines privaten Smartphones oder Tablets bzw. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters keine Interna unbefugt zur Kenntnis genommen werden können.

Mittels des Programms soll dem allgemein verbreiteten Trend entgegengewirkt werden, dass viele Mitarbeiter ohne offizielle Gestattung ohnehin Consumer-Geräte zur Erledigung dienstlicher Aufgaben verwenden und damit nicht unerhebliche Sicherheitsrisiken schaffen. Zudem erwartet Colgate-Palmolive eine langfristige Kostenersparnis, da zum einen keine Anschaffungskosten für Geräte entstehen und zum anderen bei Firmengeräten anfallende Lizenzgebühren eingespart werden. Die Mitarbeiterschaft soll nach Angaben des Unternehmens das Programm sehr positiv annehmen. Schon am ersten Tag des Programms sollen sich 400, mittlerweile über 2500 Mitarbeiter registriert haben. (sa)

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Deutsche Post: Irreführende Werbung für den E-Postbrief

15. August 2011

In einer Werbekampagne behauptete die Deutsche Post über den seit Mitte Juli des vergangenen Jahres angebotenen E-Postbrief, er mache E-Mails ebenso “sicher und verbindlich” wie den papiergebundenen Brief und übertrage “die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet”. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Klage mit der Begründung eingereicht, dass Verbraucher wichtige Fristen versäumen könnten, würden sie den Werbeaussagen der Deutschen Post Glauben schenken und den E-Postbrief als gleichermaßen verbindlich wie einen papiergebundenen Brief einordnen.

Nach Angaben des Spiegel bestätigte das Landgericht Bonn nun in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss, dass die Werbeaussagen tatsächlich irreführend seien. In vielen Bereichen, z.B. bei der Kündigung von Wohnraummietverträgen, sei die Schriftform nebst eigenhändiger Unterschrift nach wie vor zwingend. Eine sichere elektronische Signatur gebe es hingegen bei dem von der Deutschen Post beworbenen E-Postbrief nicht, so dass dieser nicht als Ersatz für den herkömmlichen Brief dienen könne. (sa)

Veranstaltungshinweis: “Datenschutz in der Assekuranz – Haftungsrisiken im Zuge von Kooperationen” in Leipzig

11. August 2011

Wir möchten Sie heute auf einen Workshop zum Thema “Datenschutz in der Assekuranz – Haftungsrisiken im Zuge von Kooperationen” hinweisen.

Dieser Workshop wird im Rahmen der Veranstaltung “Partnerkongress der Leipziger Foren – Aktuelle Trends aus Wissenschaft und Praxis”, welche durch die Versicherungsforen Leipzig GmbH organisiert wird, veranstaltet und wird fachlich von Herrn Dr. Karsten Kinast geleitet. Die Veranstaltung findet am Mittwoch den 28. September von 9.30-16.00 Uhr in dem Mediencampus Villa Ida in Leipzig statt. (se)

Ermittlungen wegen Denial of Service-Attacken

10. August 2011

Medienberichten zufolge ermitteln das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen vier Beschuldigte in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen wegen banden- und gewerbsmäßiger Erpressung und Computersabotage.

Die Beschuldigten sollen auf Server von rund 30 Online-Shop-Betreibern Denial of Service-Attacken (DoS-Attacken), bei denen Gegenstellen mutwillig durch das Absenden einer hohen Zahl an Anfragen überlastet und in Folge arbeitsunfähig gemacht werden, durchgeführt haben. Den geschädigten Unternehmen soll durch die zeitweise eingetretene Blockade eine Umsatzeinbuße von mindestens 100.000 Euro entstanden sein. Den Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, weitere DoS-Attacken in Aussicht gestellt zu haben, wenn die Betreiber der Online-Shops keine Zahlungen – zwischen 50 und 250 Euro – leisten. Die Wohnungen der 17- 23 jährigen Beschuldigten sind nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bereits durchsucht worden, von dem Erlass von Haftbefehlen wurde aus Verhältnismäßigkeitsgründen abgesehen. (sa)
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Kritik an “GEZ-Klausel” in Rundfunkänderungsstaatsvertrag

9. August 2011

Im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der im Dezember des vergangenen Jahres verabschiedet wurde, von den Landesparlamenten jedoch noch bis zum Ende dieses Jahres bestätigt werden muss, ist eine Klausel vorgesehen, wonach Eigentümer und vergleichbare dingliche Berechtigte der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beim Auffinden zunächst nicht ermittelbarer Mieter durch Abgabe von Informationen Hilfe zu leisten haben. § 9 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags sieht ein entsprechendes Auskunftsrecht der zuständigen Landesrundfunkanstalt vor. Im Einzelfall kann die Landesrundfunk- anstalt außerdem weitere Daten erheben, die über die vom Beitragsschuldner bei der Anmeldung selbst abzugebenden Informationen hinausgehen, sofern diese “erforderlich” sind.

Sowohl Vermieterverbände als auch Datenschützer kritisierten diese Neuregelung vehement. Haus- und Wohungseigentümer würden genötigt, Mieter zu bespitzeln, bemängelt der Verbandsdirektor von „Haus und Grund“ in Schleswig-Holstein. Seitens des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein wird angesichts der Formulierungen vermutet, dass weiterhin eine ‘Beitragsspitzelei’ geplant sei. Weiterhin reichten die Melderegisterdaten, auf die die GEZ ohnehin Zugriff habe, zur Ermittlung von Beitragszahlern aus, so dass es für den betreffenden Passus sachlich keine Rechtfertigung gebe. Es scheine eher so, als ob “die Schnüffelei durch die GEZ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll”. (sa)

trendforum gesundheit – Gipfeltreffen der Branche

8. August 2011

Am 29. September treffen sich im Kölner RheinEnergieStadion führende Vertreter der Gesundheitswirtschaft mit Politikern und Journalisten zum trendforum gesundheit. Für Zwecke der Trendentwicklung und des Informationsaustausches werden im Rahmen von Impulsreferaten, Diskussionsrunden und Panels u.a. Themen wie “Kinder- und Schulverpflegung”, “Krankenhäuser im Wandel” und “Social Media im Gesundheitsbereich” behandelt. Im Anschluss wird der Health Media Award 2011 verliehen. Dafür nominiert sind Persönlichkeiten und Projekte, wie z.B. Anke Engelke und die action medeor e.V., Tom Buhrow mit der 1. FC-Köln-Stiftung, Red Bull-Gründer Dietrich Mateschitz für sein Engagement in der Rückenmarksforschung und Sky du Mont, Botschafter der DSK-Deutsche Stiftung Kinderdermatologie. Noch bis zum 01. September können weitere Beiträge für den Health Media Award eingereicht werden.

Die Kanzlei Kinast & Partner Rechtsanwälte wird bei der Verleihung und dem Kongress u.a. mit einer Teilnahme an einer Diskussionsrunde zu Social Media vertreten sein. Weitere Informationen zum trendforum gesundheit sowie zur Beteiligung am Wettbewerb finden Sie unter www.healthmediaaward.de. (sa)

DARPA: “Cyber Fast Track”

Die dem US-Verteidigungsminsterium angegliederte Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) hat das Programm “Cyber Fast Track” ins Leben gerufen, welches die Entwicklung innovativer Sicherheitskonzepte gegen Cyberangriffe förden soll. Wie jüngst bekannt geworden, sollen im Rahmen des Programms jährlich zwischen 20 und 100 experimentelle IT-Projekte staatlich finanziell unterstützt werden, damit für das Militär neue IT-Werkzeuge erschlossen werden können.

Die DARPA möchte mittels des Programms außerdem eine Möglichkeit etablieren, wie Menschen und Personengruppen, die üblicherweise nicht mit der Regierung kooperieren – z.B. Hackergruppierungen, Hobbytüftler und kleine IT-Sicherheitsfirmen – mit der US-Regierung für alle Seiten gewinnbringend und effektiv zusammenarbeiten können. (sa)

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