Kategorie: Allgemein

Petitionsausschuss spricht sich für stärkeren Datenschutz bei Privatversicherten aus

30. Mai 2011

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 25.05.2011 für eine Verbesserung des Datenschutzes privatkrankenversicherter Personen ausgesprochen und möchte verschiedenen Ministerien eine öffentliche Petition und Informationsmaterial zuleiten. Trotzdem meint er, dass  ”derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar ist“. Momentan gibt es im Bereich der privaten Krankenversicherungen keine dem Gutachterverfahren der GKV vergleichbare Rechtsnorm. Ein zwischen der Versicherungswirtschaft und den Datenschutzbehörden der Länder im Jahr 1993 abgestimmtes Verfahren sieht lediglich vor, dass Behandlungs- und Befundberichte dem beratenden Arzt der Versicherung, nicht jedoch den Sachbearbeitern zugehen sollen. Der Ausschuss meldete dabei jedoch Zweifel an, ob diese Vereinbarung ”allen dem Verband der privaten Krankenversicherungen angeschlossenen Versicherungsunternehmen bekannt ist und in der Praxis auch beachtet wird“.

Hintergrund ist eine vom Ausschuss behandelte Petition, in der gefordert wird, dass im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen durchgeführte Gutachterverfahren (Psychotherapie-Richtlinien bzw. Psychotherapie-Vereinbarungen Primärkassen/EKV) in analoger Weise und damit verpflichtend im Bereich der Privaten Krankenkassen und der Beihilfe durchgeführt werden müssen. Durch diese Regelungen solle unsachgemäßer und rechtswidriger Umgang mit vertraulichen, höchst persönlichen und intimen Patientendaten bei den Privaten Krankenkassen und/oder der Beihilfe verhindert werden.

Momentan wird laut der Eingabe bei der Beantragung psychotherapeutischer Leistungen von den behandelnden Psychotherapeuten ein Bericht angefertigt, der höchstpersönliche Daten beinhaltet (u. a. zu aktuellen Beschwerden, Phantasien, Affekten/Gefühlen, Träumen; zum psychischen und körperlichen Befund etc.).

Im Bereich der GKV ist das Gutachterverfahren dagegen in den PT-Richtlinien (Abschnitt F II und III) sowie in den PT-Vereinbarungen Primärkassen und EKV (jeweils §§ 11 und 12) geregelt. Von der Krankenkasse beauftragte Gutachter erhalten die Berichte von Psychotherapeuten einschließlich weiterer Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag. Durch die Pseudonymisierung (Chiffre aus Anfangsbuchstabe des Familiennamens und Ziffern des Geburtstags) der Unterlagen ist eine Identifizierung der Patienten durch die Gutachter nicht (oder nur mit erheblichem Aufwand) möglich. Die Krankenkassen erhalten, abgesehen von den zur Bearbeitung notwendigen administrativen und medizinischen Daten (Versichertendaten, Diagnose/n), keine weiteren Informationen.

Die Petition kritisiert, dass im Bereich der Beihilfe und der Privatkassen  die Berichte an die jeweils beauftragten Gutachter dagegen häufig einfach weitergeleitet werden bzw. die Gutachter  die Berichte in aller Regel unter Angabe der Versicherungsnummer und des Namens der Patienten erhielten. Zwar liegt eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht vor. Die Patienten wissen allerdings in der Regel nicht, wer alles (Gutachter, Mitarbeiterder Krankenkassen/Beihilfestellen) was über sie erfährt. Insoweit

Dieses Verfahren wird als gegen das BDSG verstoßend angesehen, da es dessen Grundsätzen der Zweckbestimmung, Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit zuwider läuft.

Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein

27. Mai 2011

Das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2000 soll an technische Neuerungen und an aktuellere datenschutzrechtliche Standards angeglichen werden. Anfang dieser Woche beschloss die Landesregierung einen entsprechenden Änderungsentwurf. Neben der Implementierung strengerer Regeln zur Verbreitung personenbezogener Daten im Internet ist darin u.a. eine § 42a BDSG entsprechende Selbstanzeigepflicht vorgesehen, wonach Behörden und andere öffentlichen Stellen verpflichtet werden, Betroffene und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu informieren, falls bei ihnen gespeicherte sensible Daten (z.B. Angaben zur Gesundheit) unzulässig übermittelt oder auf eine andere Weise unrechtmäßig Dritten zur Kenntnis gekommen sind. Zusätzlich werden erweiterte Dokumentationspflichten für Erfassung und Transfer der Daten formuliert. Herkunft, Zweck, Empfänger sowie Übermittlungszeitpunkt und Übermittlungszweck sollen in Zukunft protokolliert und für ein Jahr gespeichert werden.

“Cookie – Gesetz” in Schweden verabschiedet

24. Mai 2011

In Schweden wurde am Donnerstag über das neue „Cookie – Gesetz“ abgestimmt, das nun zum 01.07.2011 in Kraft treten wird. Hintergrund ist die „E-Privacy-Richtlinie“ (RICHTLINIE 2009/136/EG). In Deutschland wird die Frist zur Umsetzung bis zum 25. Mai 2011 nicht eingehalten, da momentan im Bundestag immer noch über einen Gesetzesentwurf beraten wird, bei dem im Übrigen das Thema Cookies außen vor bleibt.

Im Unterschied zur bisherigen Gesetzeslage in Schweden, die dem Nutzer nur die Möglichkeit gab Cookies auszuschalten, wird nun künftig vom Besucher einer Seite eine vorherige aktive Zustimmung zur Nutzung von Cookies auf einer Seite erwartet.

Das neue Gesetz hat bereits im Vorfeld zahlreiche starke Kritik hervorgerufen, da es deutlich weiter gehe als aufgrund der EG-Richtlinie erforderlich. Naturgemäß kritisch sind die Stimmen aus der Werbebranche, die erhebliche Einbußen befürchten. Im Bereich der Online-Zeitungen hat die schwedische Zeitung Aftonbladet beispielsweise im Jahr 2010 mit Online-Werbung mehr verdient als mit Print-Werbung. Aber auch „neutrale“ Stimmen äußern sich kritisch. Eine wörtliche Interpretation des Gesetzes werde jedenfalls erhebliche Nachteile mit sich bringen, auch wenn das eigentliche Ziel des Gesetze- das zu starke Ausspionieren von Seitenbenutzern- durchaus begrüßenswert sei. Das Surfen im Internet werde aufgrund des Zustimmungserfordernisses nun unübersichtlich und unkomfortabel. Erhebliche Probleme werden jedenfalls in nächster Zeit bei der praktischen Umsetzung erwartet. Teilweise wird angenommen, dass auf einer Internetseite eine deutliche Information über Cookies und wie man sie abstellt  doch- anders als der Gesetzestext vermuten lässt- ausreichend sein sollte. Von anderer Seite wird in diesem Zusammenhang die Nutzung von Pop-ups zur Informations- und Zustimmungszwecken befürwortet, da die Information so jedenfalls nicht so leicht übersehen werden könne. Zudem wird die Idee einer der eigentlichen Zielseite vorgeschalteten Informationsseite, wo die Zustimmung erklärt werden kann, diskutiert.

Frankreich verstärkt die Datenschutzkontrolle im Gesundheitssektor

23. Mai 2011

Nach neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Indien  gibt es auch in Frankreich aktuell Bestrebungen den Datenschutz zu verstärken, auch wenn es in diesem Fall nicht durch neue gesetzliche Bestimmungen erfolgt. Die französische Datenschutzbehörde CNIL will künftig die Kontrolle in Firmen und Organisationen verstärken. Ziel ist dabei die Zahl der im Jahr 2011 kontrollierten Firmen auf mindestens 400 zu erhöhen, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von ca. 30% bedeuten würde. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der internationale Datenverkehr in den betroffenen Firmen sowohl den französischen als auch den europäischen Datenschutzvorschriften entspricht. Diese Kontrollverstärkung soll dabei insbesondere bei den US-Firmen, die an dem U.S.-E.U. Safe Harbor Program beteiligt sind betreffen, um sicherzustellen, dass diese die geforderten europäischen Standards einhalten.

Die Kontrollen konzentrieren sich dabei zunächst auf den Gesundheitssektor, wo naturgemäß besonders sensible Daten verarbeitet werden. Zu überprüfende Bereiche liegen dabei beispielsweise in der Telemedizin oder bei der Speicherung von Gesundheitsdaten in für  Monitoringzwecke in der medizinischen Forschung. Im späteren Verlauf des Jahres soll zudem die Aufsicht hinsichtlich des Datenschutzes im Rahmen von Videoüberwachung verstärkt werden.

Im Falle von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmung stehen der CNIL verschiedene Befugnisse zu Verfügung. Neben Warnungen oder einstweiligen Verfügungen kann sie Bußgelder von bis zu 300.000€ aussprechen.

 

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

SONY: Neue Sicherheitslücken bei PSN und Qriocity

19. Mai 2011

Nachdem Sony erst vor einem Monat durch einen Hacking-Angriff auf mehr als 100 Millionen Kundendaten im Zentrum des öffentlichen Interesses gestanden hat, wurde nun nach dem Neustart des PlayStation Network und des Qriocity-Dienstes eine neue Sicherheitslücke publik. Diese betrifft die Internetseite, die für die Zurücksetzung der Passwörter für die Sony-Dienste genutzt wird. Es ist möglich gewesen, Passwörter allein mit der Kenntnis von E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des berechtigten Account-Inhabers zu ändern. Die Möglichkeit der Änderung des Passworts eröffnet wiederum potentiellen Angreifern die Möglichkeit, alle weiteren Daten zu ändern und sich sonst zu eigen zu machen. Sony hat die Internetseite zur Passwortänderung umgehend offline gestellt.

Volkszählung 2011: Zensus

10. Mai 2011

Am 09.05.2011 erfolgt die erste gesamtdeutsche Volkszählung. Die letzte Volkszählung der alten Bundesrepublik fand im Jahre 1987 statt und war Gegenstand des “Volkszählungsurteils” des Bundesverfassungsgerichts, das erstmalig das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung benannte.

Es wird nun ein neues Verfahren zur Volkszählung angewandt (“registergestützter Zensus”): Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben in erster Linie registergestützt Daten. Es werden vorwiegend die bei den öffentlichen Registern der Verwaltung vorhandenen Daten der Einwohner verwendet. Es sollen aber auch rund 8 Millionen Einwohner per Zufallsprinzip ausgewählt  und einer direkten Befragung unterzogen werden. Gefragt wird unter anderem nach Familienstand, Wohnsituation, Bildung/Schulabschluss, Erwerbstätigkeit und Migrationshintergrund. Darüber hinaus werden die Daten von Eigentümern von Immobilien und Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die zur Befragung Auserwählten sind nach dem Zensusgesetz, welches wiederum aufgrund einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 09.07.2008 erlassen worden ist, zur Auskunft verpflichtet.

Ein zentrales Ergebnis des Zensus 2011 soll die amtliche Einwohnerzahl sein, die wiederum für viele Entscheidungen und Planungsprozesse in Bund, Ländern und Gemeinden – beispielsweise für die Festlegung finanzieller Zuweisungen an die Kommunen, die Bestimmung des Länderfinanzausgleichs und die Festlegung von Wahlkreisen – herangezogen werden wird. Die Ergebnisse der Auswertungen werden für Herbst 2012 erwartet.

 

Kategorien: Allgemein

Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 06.05.2011: Mehr Datenschutz bei Smartphones

6. Mai 2011

Wohl anlässlich der jüngst bekannt gewordenen heimlichen Erhebung von Standortdaten über iPhones forderten die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden die Hersteller von Betriebssystemen und Software von Smartphones auf, ihren Fokus verstärkt und bereits bei der Konzeption der Hard- und Software auf die Einhaltung von Datenschutzstandards zu legen (“Privacy by Design”).

Es müsse den Nutzern leichter gemacht werden ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Außerdem müsse der Grundsatz der Datensparsamkeit ernst genommen und umgesetzt werden. Dies umschließe die Schaffung von Transparenz über eine etwaige Offenbarung personenbezogener Daten, die Steuerungsmöglichkeit von Nutzern für eine Offenbarung, Einflussmöglichkeiten der Nutzer, Datenspuren zu löschen sowie die anonyme, zumindest pseudonyme Nutzung von Smartphones und über Smartphones vermittelte Dienste.

1 206 207 208