11. März 2024

Cookie-Banner und das damit verbundene Tracking sind nicht nur nervig, sondern beachten auch regelmäßig nicht sämtliche Datenschutzvorschriften. So hat erst letzten Monat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in einer anlasslosen Untersuchung die deutliche Mehrheit der geprüften Cookie-Banner als rechtswidrig eingestuft. In einer Entscheidung vom 07.03.2024 hat nun der EuGH Klarheit zu Tracking und personalisierter Werbung geschaffen. Er befasst sich unteranderem mit dem Begriff von personenbezogenen Daten und dem gemeinsamen Verantwortlichen. Das Urteil betrifft insbesondere das Real Time Bidding (RTB) und die Rolle von IAB Europe beim Ausspielen von personalisierter Werbung. (mehr …)
27. Februar 2024

Im Rahmen eines Rechtsstreits in Polen steht die Frage im Raum, ob der Verkauf einer Datenbank im Zwangsvollstreckungsverfahren zulässig ist, obwohl die Personen, deren personenbezogenen Daten betroffen sind, keine Zustimmung gegeben haben. Nach den Schlussanträgen von Generalanwalt Priit Pikamäe vom 22.02.2024 soll dies unter gewissen Voraussetzungen möglich sein. (mehr …)
8. Februar 2024
Die Speicherung und Aufbewahrung sensibler Daten ist grundsätzlich ein schwieriges Thema. Nun hat sich der EuGH mit Urteil vom 30.01.2024 über die lebenslange Speicherung von biometrischen Daten von Verurteilten Straftätern geäußert. Nach seiner Ansicht ist eine allgemeine und unterschiedslose Aufbewahrung solcher biometrischen und genetischen Informationen bis zum Tod europarechtswidrig. (mehr …)
30. Januar 2024
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verschärft die Anforderungen an immaterielle Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen weiter. Im vorliegenden Fall erklärt er mit Urteil vom 25.01.2024 (C-687/21), dass für einen Schadensersatz allein ein ungutes Gefühl nicht reicht. Insofern begründet eine nur kurze Datenweitergabe nach Ansicht des EuGH keinen Schaden. (mehr …)
22. Januar 2024
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt klare Richtlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Doch wie steht es um die Einhaltung der Regeln durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss? Besonders relevant wird diese Frage, wenn die nationale Sicherheit im Spiel ist. Ob ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss bei der Veröffentlichung eines Polizistennamen die DSGVO hätte beachten müssen, hat am 16.01.2024 der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Fall aus Österreich entschieden. (mehr …)
18. Januar 2024
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11.01.2024 (C-231/22) hat dieser sich zur Verantwortlichkeit nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und daraus folgenden Pflichten bei mehreren Akteuren geäußert. Dabei macht der EuGH insbesondere verschiedene Feststellungen für Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 Hs. 2 DSGVO. (mehr …)
8. Januar 2024
Kurz vor Weihnachten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil Stellung zum Gesundheitsdatenschutz bezogen. Zuvor hatte er bereits wegweisende Entscheidungen zum Schufa-Scoring und den Verschuldensanforderungen bei der Bußgelderteilung erlassen. Mit Urteil vom 21.12.2023 (C-667/21) hat der EuGH sich nun mit dem Gesundheitsdatenschutz im Arbeitsverhältnis auseinandergesetzt. (mehr …)
12. Dezember 2023
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 07.12.2023 klare Grenzen für Schufa-Praktiken gezogen. Laut EuGH-Urteil (C-634/21) verstößt das Schufa-Scoring gegen die DSGVO, wenn die Bonitätsprüfung ein maßgeblicher Entscheidungsfaktor für Vertragsverhältnisse ist. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Bonitätsprüfungen an sich, sondern auch die Speicherung von Informationen zur Restschuldbefreiung.
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11. Dezember 2023
Mit zwei wegweisenden Urteilen vom 05.12.2023 präzisiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen, unter denen nationale Datenschutzbehörden Bußgelder gegenüber Verantwortlichen erteilen dürfen. Dabei stellt der EuGH fest, dass eine Behörde eine Geldbuße nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur bei Verschulden verhängen darf. Unternehmen haften jedoch für alle Beschäftigten. Zudem richtet sich die Berechnung der Höhe der Geldbuße für Unternehmen nach dessen Jahresumsatz. (mehr …)
1. November 2023
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.10.2023 (C-307/22) den Zugang zu Patientenakten gestärkt. Hierin bestätigte er das Recht der Patienten auf eine kostenlose erste Kopie der Patientenakte, auch wenn sie ohne Begründung angefordert wurde. Dieses Urteil sorgt für mehr Transparenz durch Ärzte im Gesundheitswesen.
Der zugrundeliegende Fall
Das Urteil beruht auf einem Fall in Deutschland, bei dem ein Patient von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Patientenakte verlangte. Hiermit wollte er wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens der Ärztin rechtliche Schritte gegen sie einleiten. Die Zahnärztin verlangte im Gegenzug jedoch, dass der Patient die Kosten für die Kopie übernehmen sollte.
Bisherige Rechtslage
Im deutschen Recht regelt § 630g BGB das Recht des Patienten auf Einsichtnahme in die Patientenakte. Nach Abs. 1 S. 1 darf dieses Recht nur verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Im Übrigen hat nach Abs. 2 S. 2 der Patient die Kosten für eine Kopie hiervon zu tragen. Hingegen würde nach dem EU-Recht in Art. 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO im Rahmen des allgemeinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch dem Behandelten eine kostenlose erste Kopie der Patientenakte zu stehen.
Der EuGH hatte das Verhältnis dieser beiden Regelungen bislang nicht abschließend geklärt. Bisher hatte er lediglich den Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs geregelt (C-487/21). Demnach haben Patienten das Recht auf eine vollständige Kopie der in ihrer Patientenakte enthaltenen Informationen, sofern diese notwendig sind, um die personenbezogenen Daten der Akte eindeutig zu verstehen. Dies umfasst Daten wie Befunde und Angaben zu Heilungsmaßnahmen.
Das EuGH-Urteil
Der EuGH hat nun in seinem Urteil festgelegt, dass Patienten das Recht auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte haben. Kostentragungspflichten entstehen nur, wenn weitere Kopien der Akte angefordert werden.
Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob der Patient beabsichtigt, die Informationen zum Beispiel im gerichtlichen Prozess gegen medizinische Fachkräfte zu nutzen. Im Übrigen besteht auch keine Pflicht zur Begründung des Antrags. Es ist lediglich erforderlich, dass der Patient legitime Zwecke verfolgt, selbst wenn sie wie im vorliegenden Fall keinen datenschutzrechtlichen Bezug aufweisen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Urteil sieht der EuGH in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der EuGH betont, dass nationale Gesetze den Patienten nicht die wirtschaftliche Last einer ersten Kopie übertragen dürfen. Vielmehr sind die Ärzte „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO und müssen deswegen entsprechend Art. 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO eine kostenlose Kopie zur Verfügung stellen. Die wirtschaftlichen Interessen der Ärzteschaft müssen demgegenüber zurücktreten. Weder Art. 12 DSGVO noch Art. 15 DSGVO normieren zudem eine Pflicht zur Angabe von Gründen. Weiterhin wird für den Verantwortlichen hierin auch kein Ermessen eingeräumt, eine Begründung zu fordern oder diese zu bewerten.
Damit kommt der EuGH zum Ergebnis, dass eine diesen Grundsätzen entgegenstehende nationale Regel, wie § 630g Abs. 2 S. 2 BGB, unionsrechtswidrig ist.
Fazit
Das EuGH-Urteil stärkt die Rechte der Patienten und fördert die Transparenz im Gesundheitswesen. Geregelt werden zwei wesentliche Punkte. Zunächst bestätigt er das Recht auf eine kostenlose Kopie der Patientenakten. Zum anderen bedarf es keiner Angabe von Gründen für das Auskunftsverlangen von Seiten des Antragsstellers. Durch das Urteil schafft der EuGH nicht nur Deutschland, sondern EU-weit einheitliche Standards im Umgang mit Patientenakten und dem Recht auf Information. Ob dies zu einem steigenden Rechtsmissbrauch des Auskunftsanspruchs führen wird, bleibt abzuwarten.