Kategorie: Verordnung (EU) 2018/1725

Pseudonymisierung: Kein Schutz bei geringem Identifizierungsrisiko

20. Februar 2025

Am 06.02.2025 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Schlussanträge des Generalanwalts Spielmann in der Rechtssache C-413/23 veröffentlicht. Die Stellungnahme befasst sich mit Fragen zur Pseudonymisierung und Informationspflichten bei Datenübermittlungen nach Verordnung (EU) 2018/1725. Die Schlussanträge enthalten insbesondere Klarstellungen zu den Voraussetzungen, unter denen pseudonymisierte Daten als personenbezogen gelten. Hiernach bestünde im Rahmen von Pseudonymisierung kein datenschutzrechtlicher Schutz bei einem nur geringen, also unbedeutenden, oder gar nicht vorhandenem Identifizierungsrisiko. (mehr …)