Kategorie: Gesundheitsdatenschutz

Analyse medizinischer Daten – zukünftig möglich oder weiterhin durch das Datenschutzrecht unantastbar?

5. Oktober 2017

Bisher war eine umfangreiche Datenanalyse innerhalb der Medizin nahezu unmöglich. Grund dafür ist, dass medizinische Daten innerhalb des Datenschutzes eine besondere Art der personenbezogenen Daten darstellen. Diese Daten rechtskonform für eine Analyse nutzbar zu machen setzt dabei eine Anonymisierung der Daten voraus.

Da eine Analyse medizinischer Daten ein großes Potenzial aufweist und durchaus zu einer besseren medizinischen Entwicklung beitragen kann, hat ein deutsches Start-up Unternehmen eine Methode entwickelt die sensitiven Personendaten zu anonymisieren.

Mittels Algorithmen wird dabei eine Systematik der Daten erstellt ohne diese einem speziellen Patienten zuordnen zu können. Das Ergebnis ist eine Ansammlung von rein synthetischen Daten, die der bald wirksamen Datenschutzgrundverordnung nicht unterliegen.

Trotz sinkender Qualität der Daten überwiegen die Möglichkeiten die sich für Unternehmen daraus bilden. Unternehmen soll dabei die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Analyse der Daten zusammen mit Partnern ermöglicht werden. So sollen zukünftig alle Bereiche personenbezogener Daten erschlossen werden, ohne die Privatsphäre der Patienten oder Kunden zu beeinträchtigen.

Bezüglich der Frage, welchen Auflagen eine derartige Synthese von Daten zukünftig unterliegen wird, debattieren Juristen und Datenschutzbeauftragte derzeit.  Ob eine vollständige sowie fehlerfreie Synthese unabhängig von der Datenschutzgrundverordnung durchgeführt werden kann, bleibt jedoch abzuwarten.

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Datenschutzmängel in Berliner Krankenhäusern

7. April 2017

Die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk moniert den Umgang der Berliner Gesundheitsbehörden mit Gesundheitsdaten, insbesondere im Zusammenhang mit Patientendaten in Berliner Krankenhäusern. In ihrem aktuellen Tätigkeitsbereich kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragten die fehlende Ausstattung der Gesundheitsbehörden unter anderem mit moderner Technik und den erforderlichen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund lassen sich Datenpannen, wie das unbeabsichtigte Offenlegen von Patientendaten gegenüber unbeteiligten Dritten durch die Gesundheitsbehörden, nicht verhindern.

Erhebliche Kritik äußerte die Datenschutzbeauftragte auch hinsichtlich einer mangelnden Erfassung dezentraler Prozesse innerhalb von Tochtergesellschaften der Krankenhäuser oder einer lückenhaften Umsetzung der IT Sicherheitsvorgaben bei Wartungen von Krankenhaus-ITs.

In diesem Zusammenhang wird der aktuelle Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, nach dem die Datenschutzaufsichtbehörden keine Kontrollen mehr vor Ort im Arbeitsbereich von Berufsgeheimnisträgern ausüben dürfen, keinesfalls zu einem besseren Schutzniveau der Berliner Gesundheitsdaten führen. Denn ob die Krankenhäuser die ihnen datenschutzrechtlich vorgegebenen Maßnahmenergreifungen auch tatsächlich umsetzen, könnten die Aufsichtsbehörden demnach überhaupt nicht mehr nachkontrollieren.

Neues Gesetz in den USA: Arbeitnehmer müssen Gentests vorlegen

23. März 2017

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet wurde in den USA, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein neues Gesetz zu Gentests auf den Weg gebracht. Laut dieses Gesetzes müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber Gentests vorlegen.

Die Gentests beruhen nicht auf einer freiwilligen Basis, denn den Unternehmen ist es zukünftig gestattet Gentests einzufordern. Die Arbeitnehmer müssen also einen Gentest durchführen lassen und die Ergebnisse offen legen. Hierin liegt ein starker Eingriff in die Privatsphäre, da “Gentests freiwillig sein sollten und vor allem kein Zwang bestehen darf die Ergebnisse zu veröffentlichen”,  European Society of Human Genetics (ESHG).

Nicht nur amerikanische Gentechniker sind von dem Gesetz entsetzt. Auch europäische Wissenschaftler äußerten ihre Befürchtungen, weil Neuerungen im Bereich der Bioethik irgendwann von den USA nach Europa kommen und damit auch hier die Gefahr eines solchen Eingriffs besteht. Ob im europäischen Raum tatsächlich ein solcher Vorstoß geplant ist, ist nicht bekannt und wenn muss ein solches Gesetz auch erst mal verabschiedet werden und der rechtlichen Prüfung durch die obersten Gerichte standhalten. Somit besteht, vorerst jedenfalls, hier keine Gefahr.

Noch im Jahr 2008 wurde in den USA ein Gesetz beschlossen, dass genau solche Gentests verboten hat.

Jedoch lässt sich das Interesse der Unternehmen an einer solchen Untersuchung nicht von der Hand weisen. Die Unternehmen können genetische Informationen in Erfahrung bringen und aufgrund dieser über ihre Arbeitnehmer entscheiden. Ein risikobelasteter Arbeitnehmer kann für das Unternehmen im Krankheitsfall höhere Kosten bedeuten. Für die Arbeitgeber ist es demnach nur logisch, dass sie Konsequenzen aus den Ergebnissen ziehen. Diese könnten zum Beispiel auch eine Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrages sein oder eine Nichteinstellung. Jedoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das bloße Risiko einer Erkrankung noch keine Gewissheit auf einen späteren Ausbruch der Krankheit darstellt. Was aber feststeht ist der Eingriff in die Privatsphäre.

Beschwerden über den Umgang mit Beschäftigtendaten bei den Landesdatenschutzbehörden nehmen zu

10. März 2017

Die Bundesländer Bremen, Rheinland-Pfalz und Hessen verspürten in den letzten zwei Jahren einen erheblichen Anstieg der Beschwerden im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes. So nimmt beispielsweise der Beschäftigtendatenschutz in Bremen den größten Beschwerdebereich bei der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde ein.

Die schwerpunktmäßigen Beschwerdebereiche bilden dabei die Vorratsdatenspeicherung von Internetaktivitäten, die Videoüberwachung am Arbeitsplatz sowie Krankschreibungen und Personalausweiskopien.

So konnten betroffene Arbeitnehmer in acht Fällen die installierten Videoüberwachungsanlagen des Arbeitsgebers an ihrem Arbeitsplatz verhindern. In einem Fall musste der Arbeitgeber die Videoüberwachungseinrichtung an den Arbeitsplätzen seiner Auszubildeneden wieder abbauen, nachdem der Datenschutzbeauftragte es für angemessen und auch zumutbar gehalten hatte, wenn der Arbeitgeber seine sensiblen Unterlagen am Arbeitsplatz einfach einschließt, um sie vor Diebstahl von Auszubildenden in seinem Großraumbüro zu schützen. Und auch in einem anderen Fall, indem eine Videokamera auf Toilettenzugänge in den Geschäftsräumen eines Großhandels gerichtet war, setzte der Datenschutzbeauftragte den Abbau der Videoüberwachungsanlage durch.

Auch auf einem anderen klassischen arbeitnehmerdatenschutzrechtlichen Gebiet konnten betroffene Beschäftigte Erfolge erzielen: Ein Arbeitgeber hatte versucht, sich beim behandelnden Arzt seines krangeschriebenen Arbeitnehmers über den Grund von dessen Arbeitsunfähigkeit zu erkundigen. Der betroffene Arbeitnehmer beschwerte sich daraufhin bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten. Letzterer klärte den Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehemers daraufhin darüber auf, dass er seine bestehenden Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar mit dem betroffenen Arbeitnehmer selbst klären müsse.

Imke Sommer, die Bremer Datenschutzbeauftragte, spricht sich vor dem Hintergrund dafür aus, dass es “höchste Zeit für ein wirksames Beschäftigtendatenschutzgesetz” sei. Die Datenschutzgrundverordnung lege den Erlass dieses Gesetzes im Übrigen den nationalen Gesetzgebern nahe.

Big Data – Chancen und Risiken

16. Dezember 2016

Ein aufsehenerregender Artikel des Schweizer MAGAZINs lässt vermuten, dass durch die gezielte Auswertung von Datensätzen der Wahlkampf um das Amt des US-Präsidenten beeinflusst werden konnte. So behauptet ein Unternehmen, durch die Auswertung von öffentlich zugänglichen Daten von Wählern mit Hilfe von sogenannten Big-Data-Anwendungen Persönlichkeitsprofile der Wähler erstellt zu haben. Diese Profile seinen dann genutzt worden um gezielt Wählergruppen persönlich oder mittels Werbebotschaften anzusprechen. Wahlhelfern sei dabei eine mobile App zu Verfügung gestellt worden, in der individuelle Persönlichkeitesprofile der anzusprechenden Wähler, inklusive Gesprächsleitfaden, gespeichert gewesen sein soll.

Ob und in wie weit hierdurch tatsächlich der Ausgang der Wahl beeinflusst wurde, lässt sich nur vermuten. Sorgen um die Möglichkeit einer Beeinflussung der Wähler durch eine auf die Persönlichkeit abgestimmte Werbung dürften allerdings ihre Berechtigung finden.

Dass die Auswertung großer Datenmengen auch Chancen bietet, zeigt der Berliner Kongress “Big Data konkret”, im Rahmen dessen die Vorteile der Auswertung von Patientendaten zur Behandlung und Entwicklung von Therapiemöglichkeiten thematisiert wurden.

Mangelhafter Datenschutz beim Internet der Dinge

5. Oktober 2016

Wie das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mitteilt, bestehen erhebliche Mängel hinsichtlich des Datenschutzes beim Internet der Dinge (engl: Internet of Things, IoT).

Das BayLDA untersuchte im Rahmen einer internationalen Prüfaktion des Global Privacy Network (GPEN) gemeinsam mit weiteren 25 Aufsichtsbehörden aus verschiedenen Ländern sogenannte smarte Alltagsgeräte, vom Fitnesstracker über das Smart-TV bis hin zur vernetzten Zahnbürste. Im Fokus standen vor allem die Datenschutzbestimmungen für die Nutzung der Geräte.

Die internationale Prüfgemeinschaft kommt dabei zu dem Schluss, dass erhebliche Mängel bestehen. Überwiegend seien die Nutzer weder über die Art und den Umfang der Erhebung und Nutzung ihrer Daten noch über die Speicherung oder Löschung der Daten informiert. Etwa ein Drittel der untersuchten Unternehmen stelle keine Kontaktinformationen für Rückfragen bereit. Insgesamt sei die Datenverarbeitung intransparent und, gerade im Bereich von Gesundheitsdaten, nicht ausreichend geschützt.

Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA, begrüßt die gemeinsame Prüfaktion und kündigte an, nun mit den jeweiligen Unternehmen in Kontakt zu treten um für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu sorgen.

 

Risiko BYOD: über 90% der Organisationen im Gesundheitssektor von Datendiebstahl betroffen

23. Juni 2016

Laut einer Studie  des US-Konzerns Forcepoint wurden in den vergangen zwei Jahren 91 Prozent der Organisationen im Gesundheitssektor Opfer von Datendiebstahl.

Als größtes Risiko hat der Anbieter von Software-Lösungen zur IT-Sicherheit vor allem den Einsatz privater Endgeräte wie Smartphones in der betrieblichen IT-Umgebung ausgemacht.

So wäre es heute Praxis, dass zum Beispiel Ärzte sowohl im Rahmen der Forschung als auch der Patientenuntersuchung ungehinderten und räumlich unabhängigen Zugang zu elektronischen Patientenakten benötigen und dabei regelmäßig über ihre Privatgeräte auf Datenbanken zugreifen, Patientendaten versenden und empfangen.

In Deutschland herrscht nach Aussage der Studie noch weitgehende Unklarheit, welche Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Patientendaten das sogenannte E-Health-Gesetz  künftig verlange. Den meisten Krankenhäusern attestiert das Unternehmen deutliche Missstände hinsichtlich Präventivmaßnahmen zu einer frühzeitigen Angriffserkennung und fehlenden Überblick über die im Betrieb eingesetzte „Schatten-IT“ durch den Einsatz privater Endgeräte.

Lesenswerte Broschüre zum Datenschutz im Krankenhaus

16. Juni 2016

Der Bayrische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hat eine Broschüre zum Datenschutz im Krankenhaus veröffentlicht. Was zunächst recht träge klingt, ist anschaulich, lebendig und verständlich geschrieben. Die Broschüre begleitet einen (fiktiven) Patienten bei seinem Krankenhausbesuch. Dabei werden selbstverständlich verschiedene Daten des Patienten erfasst und verarbeitet, teilweise aber auch schon vorhandene Daten wieder aufgerufen oder an andere Stellen übermittelt. Die Fragen, die sich dem Patienten dabei stellen, werden in der Broschüre kurz und übersichtich beantwortet.

Insgesamt hat es der Bayrische Landesbeauftragte für den Dateschutz damit geschafft, eine durchaus lesenswerte Lektüre zu erstellen, nicht nur für Patienten.

Barmer GEK: Online-Zugriff auf Patientendaten erschleichbar

14. März 2016

Medienberichten zufolge gibt es bei Deutschlands zweitgrößter Krankenkasse Barmer GEK ein Datenleck. Unbefugte könnten durch das Vortäuschen einer falschen Identität mit wenigen Telefonaten und ein paar Mausklicks Details zu Diagnosen, verordneten Arzneien, Klinikaufenthalten und andere intime Informationen abfragen. Einem von einer Zeitung beauftragten Tester sei es gelungen, sich über einen Online-Zugang der Kasse in Patientendaten einzuloggen. Der Tester habe ausschließlich den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer des Datenopfers zur Verfügung gehabt. Die Kasse soll der Darstellung, Unbefugte könnten sich mühelos Zugriff auf Versichertendaten im Internet verschaffen, widersprochen haben. Bei der Aktion habe es sich “eher um einen simulierten Diebstahl einer Versichertenkarte, gegen die sich keine Institution wehren kann” gehandelt, so der Sprecher der Krankenkasse. In dem konkreten Fall habe der Sprecher aber eine Panne eingeräumt. Der Tester der Zeitung sei bei einem Telefonanruf nicht – wie sonst vorgeschrieben –  zusätzlich nach den letzten vier Ziffern der Kontonummer des Versicherten gefragt worden, dessen Identität er vorgetäuscht habe. Dadurch habe er sich Zugang zu den Daten verschaffen können.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist nach dem Medienbericht alarmiert. Sie werde “beim Bundesversicherungsamt nochmals dringend anregen, die Thematik im Rahmen seiner Zuständigkeit zu untersuchen”. Außerdem wolle sie den Fall zum Anlass nehmen, den Datenschutz der Kassen bei telefonischen Kundenkontakten, insb. das Authentifizierungsverfahren bei telefonischen Kundenkontakten, “grundsätzlich zu überprüfen”.

 

Zwei Männer, ein Thema, zwei Welten

24. Februar 2016

Es ist ein Zufall, wie er manchmal in der Berichterstattung vorkommt, und er verdeutlicht, wie unterschiedlich die Welten und Ansichten sind wenn es um das Thema Datenschutz geht.

Innerhalb von 5 Stunden veröffentlichte heise online gestern erst die Nachricht über das “düstere Fazit” des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, und anschließend die Forderung des Kanzleramtsministers Peter Altmaier (CDU), die Grenzen der Datensparsamkeit zu erkennen und das Konzept der informationellen Selbstbestimmung neu zu denken.

Beide Männer haben somit dasselbe Thema, nämlich Datenschutz, aber die Ansichten und Forderungen könnten unterschiedlicher nicht sein.

Während Peter Altmaier die (in solchen Fällen gerne genannte) Terror-Bedrohung als Allzweck-Argument für die massenhafte Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Meta- wie auch persönlichen Daten (und deren Verknüpfung untereinander) heranzieht, sieht Harald von Bose in genau jenem Argument lediglich einen Vorwand, der vor allem dazu diene, den Sicherheitsbehörden (noch) mehr Befugnisse zu geben.

In seinem Tätigkeitsbericht sieht der sachsen-anhaltische Datenschutzbeauftragte Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zwar habe der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen zum “Recht auf Vergessen” und zum Verhältnis von EU und USA als nicht sicherem Datenhafen die Grundrechte gestärkt. Umsetzungen in der Praxis ließen aber vielfach auf sich warten. Stattdessen würden die Menschen immer gläserner, ob als Bürger, als Verbraucher, als Kunde, im Verhältnis zum Staat, zu Unternehmen und zu anderen Menschen, auch als Autofahrer, als Patient, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit. Algorithmen erfassen und steuern zunehmend das Verhalten bis hinein in die Gedankenfreiheit, so Harald von Bose in seiner Pressemitteilung vom 23.02.2016.

Im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sieht er den Staat eindeutig auf der Seite der (vermeintlichen) Sicherheit und in der Übermacht. Das, was Harald von Bose also als Gefährdung der Privatsphäre und damit der freien Gesellschaft insgesamt sieht, stellt für Peter Altmaier den aus seiner Sicht wohl wünschenswerten Anfang des Endes der Datensparsamkeit dar. Nach seinen Forderungen sollten sämtliche Daten von sämtlichen Stellen den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt und das Konzept der informationellen Selbstbestimmung neu gedacht werden. Man darf davon ausgehen, dass ein solches “neu denken” des Konzepts der informationellen Selbstbestimmung wohl kaum zu mehr Datenschutz für die Bürger führen würde.

Die beiden konträren Ansichten zweier Männer über ein Thema an einem Tag zeigen Fragen auf, die sich Viele stellen:

In welcher digitalen Welt wollen wir leben? Können und wollen wir die digitale Zukunft (und Gegenwart) mitbestimmen? Es sind auch grundsätzliche und persönliche Fragen, die manchen vielleicht an die ein oder andere Schulstunde erinnern: War ich Fan oder Gegner von George Orwells “1984” und Aldous Huxleys “Brave New World”?

Hier geht es um Fragen, die in Form von verschiedenen Themen immer wieder in den Nachrichten oder Foren auftauchen. So z.B. die Übertragung von Gesundheitsdaten an Krankenkassen durch sog. Wearables, die Übertragung des Fahrverhaltens an Autohersteller oder auch die Einschränkung von Suchergebnissen in Internetsuchmaschinen.

Es sind Fragen und Entscheidungen, die möglichst frei und informiert beantwortet und getroffen werden sollten. Sowohl von Jedem einzelnen als auch der Gesellschaft als Ganzem.

 

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