Kategorie: Internationaler Datenschutz

Einschränkung der NSA-Spionage: Das US-Repräsentantenhaus stimmt über Gesetzesentwurf ab

27. Mai 2014

Bereits nach den Enthüllungen durch den Ex-Geheimdienstmann Edward Snowden hatte US-Präsident Barack Obama die Reform der NSA angekündigt. Medienberichten zufolge hat nun das US-Repräsentantenhaus mit breiter Mehrheit einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Datenüberwachung durch den Geheimdienst NSA eingeschränkt werden solle. Bei der Abstimmung am Donnerstag stimmten 303 Abgeordnete für den Entwurf, 121 Abgeordnete stimmten dagegen. Dem Entwurf muss nun noch der Senat zustimmen.

Nach diesem Entwurf sollen Telefon-Verbindungsdaten von Amerikanern zukünftig nur noch von den privaten Telefonanbietern gespeichert werden und nicht mehr von der NSA selbst.  Die Daten müssen jedoch wie bisher 18 Monate lang gespeichert werden. Eine Durchsuchung der Daten durch die NSA solle nur nach vorheriger Genehmigung des Geheimgerichts FISC erfolgen dürfen.

Laut Heise-Online bemängeln Kritiker, dass die Reform nicht weitgenug gehe. Bereits vor einigen Wochen sei ein erster im Geheimdienstausschuss verabschiedeter Entwurf verwässert worden. Es sei eine Passage gestrichen worden, in der dem Geheimgericht auch eine Art Ombudsmann als Vertreter öffentlicher Interessen angehöre.

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BfDI: Binding Corporate Rules der Telekom genehmigt

26. Mai 2014

Die Deutsche Telekom AG hat nach Angaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff das Verfahren zur Anerkennung ihrer Konzernrichtlinie Datenschutz als unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) erfolgreich abgeschlossen. Seitens der BfDI werde bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG künftig nach Maßgabe ihrer Bindung Corporate Rules personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln kann, ohne dafür im Einzelfall eine Genehmigung einholen zu müssen.

“Die Einführung von unternehmensweiten Datenschutzregelungen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Sicherstellung und Verbesserung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei internationalen Datentransfers. Daher begrüße ich es, wenn sich Unternehmen dazu entschließen, den Genehmigungsprozess zu durchlaufen; insbesondere wenn ihr Kerngeschäft darauf beruht, täglich in hohem Maße personenbezogene Daten zu verarbeiten. Ich hoffe, dass in Zukunft weitere Unternehmen dem Vorbild der Telekom folgen und ebenfalls die Vorzüge der Binding Corporate Rules nutzen.”, so Voßhoff.

CAUSE: Coalition Against Unlawful Surveillance Exports

22. April 2014

CAUSE (Coalition Against Unlawful Surveillance Exports) ist ein neues Bündnis, das von Reporter ohne Grenzen, der Digitalen Gesellschaft und Human Rights Watch gegründet worden ist. Sie fordern eine Exportkontrolle für Hard- und Software aus dem deutschen Überwachungssektor, um den Verkauf von Überwachungssystemen an autoritäre Staaten zu stoppen.

Gerade weil Deutschland Produzent und Exporteur solcher Überwachungstechniken sei, obliege ihm auch eine besondere Verantwortung, so Sayed Yusuf-Muhafda vom Bahrain Center for Human Rights.

CAUSE kann auf die Unterstützung von Amnesty International, der internationalen Liga für Menschenrechte, dem Open Technology Institute und Privacy International bauen.

Kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

14. April 2014

Die Bundesregierung plant derzeit kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, so heise.de. Der Europäische Gerichtshof hatte letzte Woche verkündet, dass die gegenwärtig existierende Richtlinie gegen europäisches Recht verstoße. Die Bundesregierung wolle erst dann aktiv werden, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegen werde. Dies sei, so die Bundesregierung, frühestens im Herbst 2016 denkbar. Dieses Abwarten der Regierung wird teilweise als kritisch erachtet, da eine Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität notwendig sei.

Viviane Reding fordert die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes

11. April 2014

Die EU-Justizkommissarin hat die USA, aber auch Deutschland in einem Interview bezüglich der Aufarbeitung des NSA-Skandals scharf kritisiert. Insbesondere äußerte sie Unmut darüber, dass die Europäer weniger geschützt seien als US-Bürger. Eine Safe Harbor Zertifizierung müsse wieder mehr an Bedeutung gewinnen und die NSA dürfe sodann nicht unberechtigt auf Nutzerdaten zugreifen.

Aufgrund des Mangels eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechtes können US-Internetfirmen wie Google und Facebook fast ungehindert auf Daten von Internetnutzern zugreifen.

Reding zeigte sich über das deutsche Verhalten verwundert, da die EU-Datenschutzreform auf dem deutschen Datenschutzrecht basiere und nunmehr Deutschland diese blockiere.

Ebenfalls verkündete sie, dass das US-amerikanische und deutsche Abkommen über den Datenschutzaustausch in der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit fast fertig sei.

Meldung vorlesen und MP3-Download

 

Frankreich: Mea-Culpa-Kasten auf Google.fr

24. März 2014

Wie heise.de im Februar 2014 berichtete, hat die französische Aufsichtsbehörde Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) eine Strafe von 150.000 Euro gegen Google verhängt. Google versuchte diese Entscheidung durch das Oberste Verwaltungsgericht in Paris aussetzen zu lassen. Erfolglos! Google musste die Besucher mit einer Textbox auf der Startseite darüber informieren, dass es einen Verstoß gegen französische Datenschutzrecht begangen hat. Ebenfalls war ein Link auf die Entscheidung vorzufinden. Google erklärte sich sogar bereit, eine höhere Geldstrafe zu bezahlen, da es befürchtete, dass die Textbox zu einem erheblichen Imageschaden führt.

         

The effects of the upcoming changes in EU Data Protection Laws on Safe Harbor

21. März 2014

On 12th March 2014, the European Parliament adopted the Draft of a Proposal for a New Data Protection Regulation from 25th January 2012 that published the European Commission. This Proposal aims at adapting the existing EU Data Protection Directive 95/46/EC to the new threats and risks, as well as to establish stronger measures and higher fines in case of data breaches.

The most important consequence for Non-European companies is that they will also be subject to the same rules as these in force in the EU when operating in EU markets. In some cases, it may be also mandatory to appoint a representative in the EU for the companies that are located outside the EU but offer services in the EU.

The Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs, a standing committee from the European Parliament, published a report on 21st February 2014, in which it recognizes the necessity to find new mechanisms to protect the private sphere of individuals, as U.S. Data Protection legal Framework and U.S. Safe Harbor are considered not to provide an adequate level of protection.

Additionally, the European Commission already stated in the “Communication from 27th November 2013 on the Functioning of the Safe Harbor from the Perspective of EU Citizens and Companies established in the EU”, that it is an essential aspect to restore trust in data transfers between the U.S.A. and the EU/EEA. To achieve this, U.S. companies will have to act according to European legislation, as well as provide adequate safeguards regarding Data Processing.

All these aspects will have an impact on the EU-U.S. Safe Harbor Framework. For example, U.S.-based companies will have to search for alternative means to carry out international data transfers, if the Commission Decision 520/2000, which declared the adequacy of the Safe Harbor Privacy Principles, is suspended.

Moreover, the Proposal for a Directive concerning measures to ensure a high common level of network and information security across the Union, also called “NIS – Network and Information Security”, for which the European Parliament voted on 13th March 2014, will enforce issues regarding Data Security. This implies, for example, that the EU Member States’ companies will have to improve their infrastructures and that more requirements will be demanded by the national authorities respectively Data Processing and especially network and information security.

 

Strafe von 385.000 Dollar für die Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung

20. März 2014

Wie heise.de berichtet habe ein US-Bundesgericht die Betreiber der Revenge-Porn-Website “U got posted” zu einem Schadensersatz in Höhe von 385.000 Dollar verurteilt. Grund sei, dass sexuelle Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht worden seien. Im konkreten Falle habe es sich um eine minderjährige Klägerin gehandelt, deren Bilder das Gericht als Kinderpornographie gewertet habe. Die Bilder, die ohne Einwilligung der Betreiber veröffentlicht worden seien, stammen meist von deren Ex-Partnern, die durch die Veröffentlichung Rache üben wollen. Die Seite wurde mittlerweile vom Netz genommen.

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Anti-Spionage-Abkommen mit USA droht zu scheitern

14. Januar 2014

Nachdem in jüngster Vergangenheit der NSA-Skandal, das Sammeln von Telefondaten durch US-Geheimdienste und sogar das Abhören des Telefons von Kanzlerin Angela Merkel bekannt wurden, kam es zu hitzigen Debatten mit den USA. Das eigentlich sehr enge, freundschaftliche und respektvolle Verhältnis beider Staaten zueinander wurde auf die Probe gestellt.
Die Bundesregierung zeigte – zumindest nach außen hin – dass sie mit den Tätigkeiten der USA ganz und gar nicht einverstanden ist und kündigte an, hiergegen vorgehen zu wollen. Die US-Regierung ihrerseits war scharfer Kritik, insbesondere aus Europa, ausgesetzt und musste nicht unwesentliche Image-Einbußen hinnehmen. Sogar ein Bundesgericht in Washington bezeichnete das Abspeichern von Telefondaten in millionenfachen Fällen als „im Kern verfassungswidrig“, wie die Zeit schrieb. Für die USA galt es vor allem außenpolitisch Schlimmeres zu vermeiden.

So wurde Ende letzten Jahres ein Anti-Spionage-Abkommen auf den Weg gebracht, das im Kern bis Weihnachten hätte stehen sollen. Das Abkommen solle ein gegenseitiges Ausspähen von Regierungen und Bürgern verbieten, wie die Zeit im November schrieb. Es war sogar von einem Einlenken und Entgegenkommen der USA die Rede. Die Zeichen für ein bilaterales Abkommen beider Regierungen und einem verbindlichen Beschluss ihrer Geheimdienste standen gut, sodass die Hoffnungen Deutschlands berechtigt groß gesät waren.

Nun droht das Abkommen, Medienberichten zufolge, zu scheitern. Wie Süddeutsche Zeitung schreibt, habe die Bundesregierung kaum noch Hoffnung, das Abkommen abschließen zu können.
Die US-Regierung rudert zurück. Man wolle keinen Präzedenzfall schaffen, heißt es, denn auch andere Staaten wie Frankreich stehen in ähnlichen Verhandlungen mit den USA. In den USA werden die Abhörtätigkeiten der NSA zwar auch kritisch betrachtet. Jedoch wiegt das Verständnis  erhöhter nationale Sicherheit dort mehr.
Vielleicht ist es aber auch nicht ganz fair, den erhobenen Zeigefinger ausschließlich in Richtung der USA zu heben. Aus Snowden-Dokumenten solle laut dem Guardian auch der Bundesnachrichtendienst (BND) seit Jahren mit Geheimdiensten aus England, Frankreich, Spanien und Schweden zusammenarbeiten, wie die Zeit schrieb und transatlantische Glasfasernetze angezapft und geheime Absprachen mit Kommunikationsunternehmen getroffen haben.

Institut für Digitale Ethik eröffnet

An der staatlichen Hochschule der Medien in Stuttgart eröffnete gestern das neue Institut für Digitale Ethik (DIE), das erste seiner Art im deutschsprachigen Raum, wie heise online berichtete . Da der Cyberspace kein rechtsfreier Raum ist, darf er auch kein ethik-freier Raum sein. Die Digitalisierung der Gesellschaft begründe die Notwendigkeit, zu überprüfen, wie die Online-Welt die reale Welt und umgekehrt beeinflusse, sagt Professorin Petra Grimm, Angehörige des dreiköpfigen Leitungsteams. Wie in der realen Welt, brauche es auch im Internet einvernehmliche Verhaltens-Vereinbarungen für ein homogenes, sicheres und respektvolles Miteinander – in beiden Welten.

Das neue Institut wartet mit Veranstaltungen, Beratung, Forschung und Lehre auf. Auch der Medienenthik-Award, kurz META genannt, zur Auszeichnung von „wertevermittelndem Journalismus“ ist hier angesiedelt, der jährlich von einer studentischen Jury der Hochschule verliehen wird. „Ziel ist es, Positivbeispiele eines ethischen und wertebewussten Journalismus hervorzuheben und so auf ethische Fragestellungen in der Medienwirtschaft aufmerksam zu machen“, heißt es auf der Instituts-Homepage.

Das Institut finanziere sich aus öffentlichen Mitteln und aus Aufträgen. Einen Auftrag erhielte das Institut bereits von der EU-Initiative Klicksafe, in deren Auftrag es einen Leitfaden für Jugendliche für wertebezogenes Handeln im Netz entwickeln solle, schreibt heise.

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