Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) meinen, dass Google nicht für Inhalte der Webseiten verantwortlich sind, für die er Links anbietet. Konsequenz hieraus sei, so der Generalanwalt Niilo Jääskinen, dass nationale Datenschutzbehörden Google nicht verpflichten können, Informationen aus seinem Index zu entfernen. Auch die EU-Datenschutzrichtlinie ändere daran nichts . Ein allgemeines “Recht auf Vergessenwerden” normiere die EU-Datenschutzrichtlinie nicht. Google müsse sich nationalem Recht unterwerfen, was aber nicht dazu führe, dass er rechtmäßige Veröffentlichungen löschen müsse.
Bei der Zusammenkunft der europäischen Innen- und Justizminister in Vilnius hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sich dafür ausgesprochen, dass eine Meldepflicht eingeführt werden müsse, wenn Unternehmen Daten von EU-Bürgern an Drittstaaten weitergegeben. Eine Meldepflicht müsse bestehen, da anderenfalls die “Datensouveränität der Bürger” gefährdet sei.
Anlass der Zusammenkunft war die Beratung der anstehenden europäischen Grundverordnung zum Datenschutz. Zudem wurde über die Lage der syrischen Flüchtlinge gesprochen.
Im Zuge der Zusammenkunft teilte Friedrich seinen europäischen Kollegen mit, dass die USA zugesichert habe, keine Industriespionage betrieben zu haben. Zudem sprach er sich zur Verbesserung des europäischen Datenschutzniveaus für eine regulierte Selbstregulierung der Wirtschaft aus.
Die Bundeskanzlerin, Angela Merkel (CDU), hat im ARD-Sommerinterview angekündigt, dass sie die internationalen Regelungen durch ein Zusatzprotokoll zum Datenschutz zum UN-Abkommen über bürgerliche und politische Rechte von 1966 stärken möchte. Sie forderte die anderen europäische Regierungen zur Zusammenarbeit auf, um einheitlich auftreten zu können.
Sie befürwortete es, dass die geplante europäische Datenschutzgrundverordnung europäische Internet-Unternehmen zur Auskunftserteilung verpflichten werde, an wen sie Daten weitergeben. Dies müsse unabhängig davon gelten, wo ein Internet-Unternehmen seinen Sitz habe.
Die Bundeskanzlerin nahm auch Stellung zu der Spionage-Affäre der USA und begrüßte, dass die amerikanische Regierung ankündigte, die Geheimhaltungsstufe von Akten herabzusetzen. Überdies hinaus kündigte sie weitere Gespräche mit den USA und Großbritannien an und zeigte Verständnis mit den Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Integrität ihrer Daten sorgen.
Medienberichten zu folge, haben die USA und EU gestern die Verhandlungen zur größten Freihandelszone der Welt, dem Transatlantischen Wirtschaftsabkommen (TTIP), begonnen. Wenige Tage zuvor wurde das Thema Datenschutz im Rahmen der Spionagevorwürfe durch den ehemaligen amerikanischen Geheimdienstmitarbeiter Snowden bundes- und europaweitweit diskutiert. Das Freundschaftliche Verhältnis zu den USA scheint von Misstrauen überschattet und Aufklärung über das Vorgehen der US Geheimbehörden werden von Politikern sämtlicher EU Länder gefordert. Es gab sogar Forderungen, die Gespräche über das Freihandelsabkommen aufzuschieben.
Doch das Projekt TTIP sei für beide Seiten zu wichtig, um Verzögerungen zuzulassen. Gestern begann deshalb wie geplant der Auftakt zu vermutlich jahrelangen Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen. Parallel dazu wird in gemischten Arbeitsgruppen an der Aufklärung zu den Spionagevorwürfen gearbeitet; US Justizminister Eric Holder berate nebenbei mit Vertretern der EU über Sicherheit und Datenschutz.
Der Umgang mit sensiblen Daten muss auch ein Thema im Rahmen des so wichtigen Transatlantischen Wirtschaftsabkommens sein. Laut RP-online sieht Rainer Brüderle (FDP) die Klärung der Spionagevorwürfe sogar als Grundvoraussetzung hierfür an. Dabei stehe vor allem die brisante Frage im Raum, ob und gegebenenfalls was die Bundesregierung über etwaige Spionage-Vorgänge des US – Geheimdienstes NSA gewusst haben soll. Nicht zuletzt wegen diverser Ungereimtheiten sehe vor allem die Opposition Kanzlerin Merkel in der Pflicht, für Aufklärung zu sorgen. Aber auch verständnisvolle Stimmen sind zu vernehmen. So warnt beispielsweise Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (ehemaliger Innenminister) laut SWR vor zu viel Aufregung und betont, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den US – Geheimdienstbehörden und deren Informationsaustausch auch für Deutschland ist und in der Vergangenheit bereits im Rahmen von Terrorbekämpfung erfolgreiche Voraussetzung war.
Medienberichten zu folge, wurde im Rahmen des NSA – Skandals offenkundig, dass US – Behörden Telefon und Internet auch hierzulande überwacht haben sollen. Doch Umfang und Reichweite der Überwachung gehen noch weiter. Nach eigenen Angaben der Deutschen Post, arbeite auch sie eng mit US – Behörden im Rahmen von Pilotprojekten zur Vereinfachung von Zollabfertigungen zusammen. Konkret heißt es, die Deutsche Post soll Adressen abfotografiert, gespeichert und Daten bezüglich Sendungen in die USA an US – Behörden übermittelt haben. In seltenen Fällen würden den Behörden auf Anfrage weitere Informationen über eine Sendung zur Verfügung gestellt. Privatkunden sollen hiervon jedoch nicht betroffen sein, wie Focus berichtet.
Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Deutsche Post auch alle ihre inländischen Sendungen abfotografiert. Unklar ist, wie lange sie diese speichert und in welchem Umfang sie ggf. weiterverarbeitet werden. Das Unternehmen gab jedoch bekannt, die Daten nicht weiterzugeben, sondern sie nur für interne Zwecke zu verwenden, zum Beispiel für den korrekten Briefversand.
Nicole Wong hat nach langanhaltenden Gerüchten über einen Tweet bestätigt, dass sie ihren Posten als Twitter-Justiziarin gegen den des Chief Technology Officer (CTO) in der US-Regierung eintauscht. Hier soll sie nunmehr für den Datenschutz im Internet zuständig sein. Fraglich bleibt, ob sie auch in den derzeitigen diskutierten geheimdienstlichen Zugriff auf Bürgerdaten involviert sein werden wird.
Vor ihrer Zeit bei Twitter war sie bei Google tätig. Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte u.a. der Umgang mit Zensuranliegen.
Der US-amerikanische Präsident Barack Obama hat sich in einem Interview mit dem Journalisten Charlie Rose explizit zu der anhaltenden Kritik an der Spionagetätigkeit der National Security Agency (NSA) geäußert. Obama wand ein, dass die USA ihre Freiheit nicht aufgeben müssten um Sicherheit zu erhalten, es wären jedoch Eingeständnisse hinsichtlich dieser notwendig. Darüber hinaus versicherte er jedoch, dass sich sämtliche Überwachungstätigkeiten im Rahmen gesetzlicher Schranken abspielen würden. Zum einen gäbe es ausreichend Ausgleichsmechanismen, zum anderen würde auch bei der derzeitigen Praxis kein Telefongespräch abgehört oder Email mitgelesen, für die kein richterlicher Beschluss vorlag.
Obama äußerte jedoch auch Verständnis für die Kritik an dem Programm. Seiner Ansicht nach sei dies jedoch auf einen Mangel an Information zurück zu führen. Daher sei nun zu prüfen, inwiefern weitere Details zu dem Vorgehen der Behörde veröffentlicht werden könnten, ohne dass dieses dadurch gefährdet würde.
Auch im Rahmen seines Deutschlandbesuches war das Überwachungsprogramm zwischen Merkel und Obama thematisiert worden. Merkel hatte im Rahmen dessen vermittelnde Töne angestimmt und das Internet als Neuland bezeichnet. Dies hatte zu einem wahren Hashtag-Hype auf Twitter geführt und der Kanzlerin breite Häme eingebracht. Eine Stellungnahme ihres Regierungssprechers Steffen Seibert kam ebenfalls über Twitter postwendend: “Zur Neuland-Diskussion: Worum es der Kanzlerin geht – Das Internet ist rechtspolitisches Neuland, das spüren wir im politischen Handeln täglich.” Auch Peter Altmaier sprang ihr zur Seite und stellte fest:”Übrigens: Wenn es kein #Neuland wäre, gäbe es längst international wirksame Regelungen zu Datenschutz und Privatsphäre in diesem Bereich!”
Medienberichten zufolge, spioniert der US-Geheimdienst NSA Internet-Firmen wie Google, Facebook, Microsoft, Apple, Yahoo und Co. im Rahmen eines Programms mit dem Namen „PRISM“ aus. Dabei gehe es um eine Fülle an Informationen wie etwa E-Mails, Fotos, Videos, Chats und andere gespeicherte Daten. Hierdurch könnten Aktivitäten von Personen über längere Zeiträume hinweg verfolgt werden. Um einer “Totalüberwachung”, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sie nannte, zu entgehen, sollten Internetnutzer alternative Dienste nutzen, die – nach aktuellem Wissensstand – nicht überwacht werden. Berichten zufolge sei das Angebot bei den E-Mail-Diensten groß, da deutsche Unternehmen wie die Telekom, web.de oder GMX, dem strengen deutschen Datenschutzrecht unterlägen. Zur Auswahl stünden zudem Twitter für den Bereich der sozialen Netzwerke, ixquick.com (bzw. www.startpage.com) als Suchmaschinen, openstreetmap.de als Kartendienst, zum Speichern und Teilen seien das Angebot der Telekom oder jenes von wuala.com zu beachten.
Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.05.2013 das Land Schweden zu einer EU-Strafe von 3 Millionen Euro verurteilt. Grund ist die verspätete Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahre 2006 (2006/24/EG). Die Richtlinie hatte als Vorgabe, dass Verbindungsdaten der Bürger anlasslos für mindestens sechs Monaten zu Strafverfolgungszwecken zu speichern sind. Indem Schweden die Richtlinie verspätet umgesetzt habe, sei eine Störung der Arbeit von Justiz und Polizei gegeben; Schweden habe nach Erlass der Richtlinie fünf Jahre abgewartet, bis es Verbidnungsdaten gespeichert habe, so die Richter am EuGH.
Zwar wurde in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, das jedoch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder aufgehoben worden ist. Eine Neuregelung wurde bisher nicht getroffen, so dass zu erwarten ist, dass auch gegenüber Deutschland ein hohes Bußgeld verhängt werden wird.
Aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung konnte bisher keine Neuregelung getroffen werden.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Internet-Konzerne Google und Facebook ermahnt, den Datenschutz ernster zu nehmen und “sich nicht von der Lebenswirklichkeit ab(zu)koppeln”. Bei kontinuierlicher Verletzung des Datenschutzes sei es Aufgabe der Politik, entsprechende Regelungen zu erlassen. Damit das Individuum weiter Herr seiner Daten bleibe, müsse Transparenz geschaffen und Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Diese Kritik ging insbesondere an Facebook und Google, die Teile der deutschen Abgesandten den Zutritt in ihre Unternehmen verweigerten. Hingegen, so Rösler, habe Twitter eine Vorbildfunktion, da es als Basis für seinen Kurznachrichtendienst auf die Nachrichten und die Offenheit seiner Nutzer setze.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Analyse-Technologien um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder Standortinformationen auf dieser Website verarbeiten. Ein Personenbezug sowie eine Identifizierbarkeit der Nutzer ist dabei stets ausgeschlossen. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.