Kategorie: Mobile Business

Studie zu Nutzen und Risiken von BYOD

29. Oktober 2013

Eine von Samsung beauftragte Studie gibt interessante Einblicke über die Nutzung und Verwendung von BYOD (Bring Your Own Device). Hierzu wurden in acht europäischen Ländern IT-Leiter und Entscheidungsträger von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern befragt.

40 Prozent der Unternehmen geben an, dank BYOD ein höheres Engagement der Mitarbeiter zu verzeichnen, wie Heise Online schreibt. Auch wirtschaftlich und finanziell messbare Vorteile seien durch BYOD zu erreichen. Zum Beispiel könnten die Telefonkosten durch BYOD immens gesenkt werden.

Aber die mit BYOD einhergehenden Gefahren sind groß und die damit einhergehende Kritik reißt nicht ab. Besonders drastisch urteilt mobile-zeitgeist.com über die Verwendung von BYOD. BYOD sei tot, Programme zur Trennung von geschäftlichen und privaten Daten auf einem Gerät seien nicht praxistauglich oder weisen oft große Sicherheitslücken auf, heißt es dort. Mit keiner Technologie sei es möglich, die rechtlichen Hürden bei der Verwendung von BYOD zufriedenstellend zu bewältigen.  So geht auch aus der Studie weiter hervor, dass etwa 29 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, die BYOD verwenden, bereits geschäftliche Daten verloren haben. Besonders erstaunlich: Obwohl die Gefahren bekannt sind, haben nur rund 39 Prozent der an der Studie teilgenommenen Unternehmen aktuelle Richtlinien für einen sicheren und angemessenen Umgang mit BYOD.

Es wird erwartet, dass die Nutzung privater Endgeräte im geschäftlichen Bereich in den kommenden Jahren noch ansteigen wird. Die Studie macht auch deutlich, dass die Gefahren von BYOD noch viel zu oft unterschätzt werden. Sofern Unternehmen darauf achten, gute und sichere BYOD-Konzepte zu konzipieren und sinnvolle Richtlinien zu verwenden, können hieraus durchaus messbare Vorteile entstehen.

 

EGMR: Haftung von Portalen für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer

16. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, hat der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 10. Oktober 2013 – 64569/09- entschieden, dass Internetportale für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können, für den Fall, dass ein solches Portal seinen Nutzern Kommentare ohne Registrierung erlaubt. Denn es sei zweckmäßig und angemessen, Portale für die Kommentare in diesen Fällen verantwortlich zu machen, auch weil der Portalbetreiber aus diesen einen wirtschaftlichen Vorteil ziehe.

Kategorien: Allgemein · Mobile Business
Schlagwörter: , ,

Skype als möglicher NSA-Lieferant unter Verdacht

15. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, wird gegen den Internet-Telefondienstanbieter Skype wegen potentieller Datenweitergabe an den US-Geheimdienst NSA ermittelt. Geprüft werde, ob das zu Microsoft gehörende Unternehmen Daten an die NSA weitergegeben und damit gegen Luxemburger Gesetze verstoßen habe, wie die britische Tageszeitung  The Guardian berichtet. Es werde bereits seit Juni 2013 ermittelt. Bis Ende Oktober soll geklärt werden, ob ein Verstoße gegen Luxemburger Gesetze durch Weitergabe von Daten durch Skype vorliegt, um sodann zu entscheiden, ob ein Verfahren gegen Skype angestrengt wird.

 

Kein Recht auf Privatsphäre bei Google?

1. Oktober 2013

Aktuell steht Google gleich zweifach in der Kritik: Angeblich scanne der Internetgigant sämtliche ein- und ausgehenden Emails von Gmail-Nutzern – auch Emails, die über andere Anbieter an ein Gmail-Konto versandt werden. Ein schwerer Vorwurf. Doch Googles Verteidigung hiergegen hat sodann die nächste Empörung zu Tage gerufen: Kunden sollen bei Google keine Privatsphäre erwarten können.

Worum geht es im Einzelnen? Im US-Bundesstaat Kalifornien hat die Bezirksrichterin Lucy Koh entschieden, eine Sammelklage gegen Google zuzulassen. Verbraucherschützer in den USA haben diese Klage vorangetrieben. Konkret wird Google vorgeworfen, automatisiert Emails seiner Gmail-Kunden nach Schlagworten zu scannen, um damit passgenaue, individualisierte Werbung betreiben zu können. Mit einem solchen Verfahren erklärt sich der Gmail-Kunde einverstanden, indem er die Nutzungsbedingungen von Google akzeptiert. Damit stellt sich die Frage, ob, und wenn, in welchem Ausmaß die Email-Inhalte „gelesen“ werden.  Konkreter sind die Vorwürfe für eingehende Emails anderer Anbieter. Google soll nämlich auch solche Mailinhalte scannen, die Dritte von einem nicht Gmail-Konto an ein Gmail-Konto senden. Während es zumindest fragwürdig ist, dass Gmail-Kunden mit dem Scannen ihrer Emails einverstanden sind, kann dies nicht automatisch bei Personen vorausgesetzt werden, die gar nicht an Googles Vertragsbedingungen gebunden sind.

Google hatte mit einem Antrag auf Klageabweisung reagiert. Das Dokument  wurde von der Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog veröffentlicht; die darin enthaltenen  Verteidigungs-Argumente von Google werden in den Medien überschwänglich diskutiert und ausgelegt. Wie unter anderem Die Zeit und Focus.de mitteilen, beruft sich das Unternehmen auch auf eine Gerichtsentscheidung des obersten Gerichtshofs aus dem Jahre 1979, in der es heißt, dass Personen keinen Anspruch auf Privatsphäre hätten, wenn sie Informationen an Dritte freiwillig weitergeben. Auch bei Briefen sei das nicht anders, denn der Absender hätte nicht die Garantie, dass das Schreiben nicht doch von einem Assistenten des Empfängers geöffnet würde. Die Anwälte wollten mit dem Zitat untermauern, dass es allgemein bekannt sei, dass das Unternehmen Mails automatisch scanne, denn nur so sei das umfangreiche Angebot zu gewährleisten. Nicht-Gmail-Nutzer stimmten somit der gängigen Praxis zu.

Consumer Watchdog sieht Googles Erklärung als Eingeständnis dafür an, dass Nutzer von Gmail- Konten scheinbar keinen Anspruch auf Privatsphäre hätten, wie der Spiegel schreibt.

Google bemüht sich hingegen um Richtigstellung und betont, dass dem Unternehmen die Sicherheit und Privatsphäre seiner Nutzer wichtig und die Datenschutzvorkehrungen auf höchstem Niveau seien.

Was wohl bleibt, ist ein fader Beigeschmack, der möglicherweise einen weiteren Kratzer im Image eines Internetriesen hinterlässt und die Unsicherheit der Nutzer, die fast täglich neue News im Rahmen von Webspionage erfahren. Wer glaubt da noch an Datensicherheit?

Kategorien: Allgemein · Mobile Business
Schlagwörter: , ,

Facebook erneuert seine Datenschutz-Bestimmungen – schon wieder

3. September 2013

Selbst achtsamen Facebook-Nutzern fällt es bisweilen nicht immer leicht, durch die rechtlichen Rahmenbedingungen bei dem sozialen Netzwerk durchzublicken. Nicht zuletzt deshalb, weil sich die Bestimmungen häufig ändern. Am 29.08.2013 stellte Facbooks Chief Privacy Officer, Policy, Erin Egan offiziell die kommenden Neuerungen im Bereich der Nutzungsregelungen vor. Dort wird von „vorgeschlagenen Aktualisierungen“ gesprochen, zu denen der Nutzer innerhalb von sieben Tagen ein Feedback abgeben kann. Die geplanten Änderungen sollen 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft treten.

Bei den aktuellen Änderungen geht es vor allem um Gesichtserkennung und personalisierte Werbung, wie die Augsburger Allgemeine schreibt. Facebook bemüht sich um mehr Transparenz, räumt sich zugleich aber mehr Rechte an den Daten der Nutzer ein. So heißt es laut Spiegel Online konkret, dass Der Nutzer Facebook eine generelle Werbeerlaubnis mit seinem Namen und Profilfoto erteilt, sobald er den Dienst des Netzwerkes nutzt. Weiter heißt es, dass personalisierte Werbung nicht mehr als Werbung gekennzeichnet sein muss.

Auch die früher einmal geplante, aber auf Eis gelegte Gesichtserkennung ist wieder im Gespräch. Angeblich soll Facebook eine Datenbank für Fotos aufbauen und pflegen, um künftig Gesichtserkennungen bei geposteten Fotos anwenden zu können.

Facebook sagt zwar, dass mit den neuen Bestimmungen erreicht werden soll, dass der Nutzer konkreter als zuvor erfährt, was mit seinen Daten geschieht. Der Wortlaut der neuen Regelungen jedoch lässt Facebook an mehreren Stellen viel Spielraum bei der Auslegung bestimmter Begriffe.

Nutzer, die mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden sind können wenig unternehmen. Zwar wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt sieben Tage lang die neuen Bestimmungen zu kommentieren. In Kraft treten sie aber so oder so 30 Tage nach Veröffentlichung. Wer dann Facebook weiterhin nutzt, erklärt sich automatisch mit den neuen Bestimmungen einverstanden. N24.de rät deshalb jedem Nutzer, wenigstens die Werbe-Einstellungen auf seinem Profil manuell zu überprüfen. In der Kategorie „Werbeanzeigen“ sollte beim Unterpunkt „Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für“ die Kategorie „niemand“ ausgewählt werden.

Sicherheitslücken bei WhatsApp rufen Alternativen auf den Plan

27. August 2013

Eine der beliebtesten Apps für Smartphones und ein Messenger mit umfangreichen Möglichkeiten: WhatsApp. Nicht zuletzt dieser App wird nachgesagt, sie habe die klassische SMS nahezu überflüssig gemacht. Langezeit kostenlos, jetzt für 80 Cent pro Jahr erhältlich und auf allen gängigen Betriebssystemen einsetzbar, hat der Messenger die 160-Zeichen-SMS mitverantwortlich vom Markt verdrängt. Das erstaunliche daran: Trotz großer Sicherheitsmängel und datenschutzrechtlicher Bedenken, ist WhatsApp so erfolgreich. Whatsapp ist ein US-amerikanisches Produkt mit Unternehmenssitz in Kalifornien. Jedes erfolgreiche Produkt findet schnell Nachahmer: Threema, Heml.is, Hike, eBoddy, IM+ und andere Messenger seien – jedenfalls aus technischer Sicht – Alternativen zu WhatsApp.

Doch zwei Studenten aus Deutschland ist das nicht genug. Unter dem Gesichtspunkt, dass nicht abreißende Meldungen über Datenspionage ebenfalls ihren Nährboden (u.a.) in den USA haben, arbeiten sie an einem  Messenger, der vor allem eines sein soll: sicher! Ihr Fokus liegt auf dem Schutz der Anwenderdaten. Medienberichten zu Folge ist der deutsche Messenger namens whistle.im bereits in einer Beta-Version gestartet. Der Instant Messenger soll laut computerbild.de Nachrichten mit einer 2048-Bit-Ende-zu-Ende-Verschlüsseldung versenden und empfangen. Die Nachrichten werden hierbei bereits auf dem Gerät des Senders verschlüsselt und erst auf dem des Empfängers entschlüsselt. Damit gehen die versendeten Nachrichten nicht wie beispielsweise bei  WhatsApp als Klartext auf dem Server des App-Anbieters ein. Die Verbindung zum Server läuft über eine SSL-Verschlüsselung.  Eine weitere Sicherheitsmaßnahme: Bei der Installation der App muss der Benutzer nur relativ geringe Berechtigungen erteilen. Dadurch darf die App keine Kontaktdaten im Hintergrund auslesen oder abspeichern.

Zurzeit ist es nur möglich Textnachrichten über whistle.im zu versenden. Weitere Funktionen wie der verschlüsselte Austausch von Multimedia-Dateien soll in Planung sein.

Kategorien: Allgemein · Mobile Business
Schlagwörter: , ,

Neues Google-Handy Moto X schürt datenschutzrechtliche Bedenken

21. August 2013

Nachdem Google im letzten Jahr die Mobilsparte von Motorola gekauft hat, wurde jetzt das erste Smartphone mit Namen Moto X vorgestellt, wie die FAZ berichtete. Neben den üblichen technischen Neuerungen, schneller, leichter, besser soll das Smartphone vor allem eines sein: Vernetzter. Datenschutzrechtler horchen auf, denn das neue Gerät horcht ebenfalls mit – und zwar permanent. Eine neue umfangreiche Sprachsteuerung soll dafür sorgen, dass der Benutzer seinem Gerät jederzeit Sprachbefehle geben kann, und das sogar im Ruhezustand, wie Testberichte zeigen. Das Smartphone hört also permanent mit. Zwar soll das Mikrofon nur auf den Befehl „ok Google now“ reagieren, wie die FAZ schreibt. Aber der Mikrofon-Sensor muss auch dafür permanent angeschaltet sein. Was genau das Gerät alles „mithört“ und wo das gesprochene Wort als Datei letztlich landet und was damit alles anzurichten ist, ist wohl schwer zu kontrollieren.

Dem Bericht der FAZ zu urteilen geht Google sogar noch weiter. Auf der neuesten Version des Betriebssystems Android, soll der Wlan-Empfang am Handy nicht mehr abschaltbar sein bzw. trotz abgeschaltetem Wlan-Empfang soll das Gerät in der Lage sein, Positionsdaten zu übermitteln. Dies soll immer dann geschehen, wenn das Gerät in die Nähe eines Netzes kommt. Wenn dem wirklich so ist, besteht jedenfalls technisch für Google die Möglichkeit Bewegungsprofile der Handynutzer aufzuzeichnen. Wann war ich wo? Google könnte es wissen…

US-Regierung reagiert auf Spionage-Affäre

14. August 2013

Dem Handelsblatt zufolge, haben die USA eine Expertenkommission aus unabhängigen Fachleuten eingesetzt, um die in der Kritik stehende Überwachungstechnologie der US-Geheimdienste genauer zu analysieren. Überprüft wird vor allem die bisherige Praxis der elektronischen Datensammlung und in welchem Verhältnis dies zur nationalen Sicherheit zu sehen ist. Denn Außenpolitisch leidet das Ansehen der USA seit Bekanntwerden der Spähaktionen gewaltig. Deshalb zeigt auch Präsident Barack Obama Initiative und sprach vergangene Woche mit Apple und Google über den Datenschutz, wie das Handelsblatt mitteilte. Es ging vor allem darum, wie Datenschutz und nationale Sicherheit in Einklang zu bringen sind und um die Konsequenzen aus den Enthüllungen zu den Spionageaffären.

Erst im Juli berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass NSA und FBI sogar die Server sämtlicher großen US-Internetkonzerne wie Google, Apple, Yahoo, AOL, Skype, YouTube und Microsoft  durchsuchen  und damit die Internetpräsenz von Nutzern überwachen und auf deren persönliche Daten zugreifen kann. Besonders brisant, es soll sich dabei nicht um Daten von US-Bürgern, sondern  auch um Daten von Ausländern handeln. NSA-Direktor Keith Alexander zufolge, sei es den Firmen gesetzlich vorgeschrieben mit den Geheimdiensten zu kooperieren. Das Projekt Prism finde seine Legitimation im Protect America Act, der unter der Präsidentschaft von George W. Bush am 11.09.2007 verabschiedet wurde. Heise brachte es in einem Bericht aus dem selben Jahr bereits auf den Punkt: „Damit kann die NSA praktisch alle Kommunikation auch der Amerikaner überwachen“.

Wie Süddeutsche.de schreibt, wehren sich jedoch die genannten Unternehmen gegen die Behauptung, dass die NSA direkten Zugriff auf ihre Server habe.

Datenschutz bei Facebook

6. August 2013

Datenschutz bei Facebook – es gleicht einer neverending story. Vor knapp zwei Jahren war es laut Medienberichten der österreichische Jurastudent Max Schrem, der aufdeckte, in welchem Ausmaß Facebook persönliche Daten seiner Nutzer speichert. Diesen Sommer wurde bekannt, dass wegen einer Sicherheitslücke bei Facebook, private Kontaktdaten für Unbefugte sichtbar gewesen waren – und das ein Jahr lang.

Und selbst die umsichtigsten der rund 900 Millionen Nutzer, die sich aktiv darum bemühen, auf Facebook gewissenhaft mit ihren eigenen Daten umzugehen, haben es nicht leicht. Das Sichern persönlicher Daten ist auf Facebook immer noch ziemlich undurchsichtig, wenn gleich in der Vergangenheit von Seiten Facebooks hier nachgebessert wurde. Dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zufolge hat nur ein Zehntel der Jugendlichen das Gefühl, dass seine Daten bei Facebook sicher sind. Ein Grund ist auch, dass sich die Datenschutzbestimmungen oft ändern und schwer verständlich sind.

So einfach und intuitiv es dem Nutzer auf Facebook gemacht wird, sich mitzuteilen, so undurchsichtig, vielseitig und oft versteckt sind die einzelnen Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre.

Als User sollte man sich immer fragen, was man im welchem Maße öffentlich nutzen oder posten möchte. Beiträge, Kommentare, Fotos, Anwendungen, Standortmitteilungen, Chroniken, Markierungen und Freunde – alles kann Spuren hinterlassen. Deshalb gilt es bereits bei der ersten Anmeldung bei Facebook und dem Erstellen eines Profils besonders sorgfältig die Einstellungen zu wählen – auch wenn es zunächst sehr mühsam ist. Denn schon bei der Registrierung werden die Geburtsdaten und die Emailadresse des Users abgefragt. Nach erfolgter Registrierung sollte man über die Standard-Einstellungen für die Sichtbarkeit von Informationen („Alle“, „Freunde von Freunden“, „Nur Freunde“) hinaus die individuellen Privatsphäre-Einstellungen anpassen, um festzulegen, in welchem Umfang andere User mit einem in Kontakt treten und persönliche Daten sehen dürfen. Sein Profil richtig einzurichten ist unerlässlich und doch immer noch nicht genug. Es gilt auch die Einstellungen zur Chronik und zu Markierungen sorgfältig einzustellen, wie chip-online rät. Darüber hinaus sollte man behutsam mit Facebook-übergreifenden Anwendungen und der Nutzung von Facebook über mobile Endgeräte sein. Wird zum Beispiel über die Freundefinder-Anwendung beim iPhone synchronisiert, so werden alle Telefonbucheinträge an den Facebook-Server übermittelt. Wer weiß das schon?

Doch auch nach erfolgter Kündigung seines Facebook-Profils hat man nicht unbedingt Ruhe. Ob, in welchem Umfang und wie lange Daten auch nach der Kündigung bei Facebook gespeichert bleiben, ist seit Max Schrems Initiative zurecht fraglich. Auch kommt es vor, dass man weiterhin von Freunden auf Fotos markiert oder zu Veranstaltungen hinzugefügt werden kann. Bevor man sein Profil also endgültig löscht, sollte man vorsichtshalber alle bestehenden Facebook-Freundschaften „trennen“.

Was bleibt, ist, als User selber aktiv zu sein was den Schutz der eigenen Daten angeht und regelmäßig zu überprüfen, welche Möglichkeiten Facebook bietet, seine Einstellungen zu individualisieren und anzupassen. Als mündiger User sollte man sich zudem überlegen, was man der Öffentlichkeit in welchem Maße preisgeben will, anstatt wild zu posten, zu liken und zu kommentieren. Ebenfalls schadet es nicht, zu überlegen, wen man als Freund hinzufügen und welche Daten man mit ihm oder ihr teilen möchte. Facebook bietet zahlreiche Möglichkeiten die persönlichen Daten zu schützen. Es ist nur nicht immer einfach, diese zu finden oder richtig anzuwenden. Zeit, die hier investiert wird, ist jedoch ganz bestimmt keine vergeudete.

WhatsApp: Zahlungen manipulierbar

29. Juli 2013

Die Bezahlfunktion des Messenger-Dienstes WhatsApp ist Medienberichten zufolge unzureichend geschützt. Wer sein WhatsApp-Abo über die Messenger-App verlängere, werde auf eine Website geleitet, auf der man die gewünschte Zahlungsart auswählen könne. Der Bezahlprozess setze jedoch nicht auf verschlüsseltes HTTPS, sondern führe einen HTTP-Request aus. Dieses könne durch einen Cyberkriminellen manipuliert werden, indem er eine Man-in-the-Middle-Position einnimmt und den User damit auf eine beliebige andere Website – beispielsweise eine Spoofing-Site – schickt. So könnten Kreditkartendaten oder andere sensible Zugangsdaten abgegriffen und in Folge unbefugt verwendet werden. Da der potentielle Cyberkriminelle die Manipulation des HTTP-Requests lediglich in dem gleichen Netzwerk wie sein Opfer ausführen könne, sei derzeit der einzige Schutz, dass man die Verlängerung des WhattsApp-Abos in einem vertrauenswürdigen Netz oder über das Mobilfunknetz abwickelt.

Kategorien: Mobile Business
Schlagwörter: ,
1 8 9 10 11 12 15