Kategorie: Mobile Business

Datenschutzprobleme bei Apples iOS behoben

8. Juni 2011

Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ist das im April einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordene Datenschutzproblem bei Apples iOS, welches auf populären Geräten wie dem iPhone 4 oder dem iPad läuft, mittlerweile behoben.

Apples Betriebssystem iOS speicherte dabei in großem Umfang Standortinformationen zu nahegelgenen WLAN-Zugangspunkten und Mobilfunkmasten mit einem Zeitstempel auf den Geräten der Nutzer ab. Durch ein Auslesen der Daten, welche nicht durch den Nutzer gelöscht werden konnten, waren Rückschlüsse auf den Standort des Geräts zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Somit ließ sich zumindest für das Gerät ein relativ genaues Bewegungsprofil erstellen.

Das von Apple als Programmierfehler bezeichnete Verhalten wurde durch ein Softwareupdate vom 03. Mai abgestellt. Nunmehr verbleiben keinerlei Geodaten im lokalen Zwischenspeicher (Cache) der Apple-Geräte,  wenn die Funktion “standortbezogene Dienste” ausgeschaltet wird. Selbst bei eingeschalteter Funktion “standortbezogene Dienste” speichert das Gerät die Standortdaten nur noch bis zu sieben Tagen, während diese zuvor bis zu einem Jahr vorgehalten wurden. Mit einer zukünftigen Version seines iOS Betriebssytems möchte Apple die Daten noch zusätzlich auf dem Gerät verschlüsseln, was ein Auslesen der Daten unmöglich machen würde.

Die ergriffenen Maßnahmen sieht das Landesamt als ausreichend an. Da es für einen konkreten Missbrauch der Daten keine Anhaltspunkte gibt und  datensicherheitsrechtliche Verstöße als solche nicht bußgeldbewehrt sind, gibt es aus Sicht des Landesamtes für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens keinen Anlass. (se)

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Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 06.05.2011: Mehr Datenschutz bei Smartphones

6. Mai 2011

Wohl anlässlich der jüngst bekannt gewordenen heimlichen Erhebung von Standortdaten über iPhones forderten die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden die Hersteller von Betriebssystemen und Software von Smartphones auf, ihren Fokus verstärkt und bereits bei der Konzeption der Hard- und Software auf die Einhaltung von Datenschutzstandards zu legen (“Privacy by Design”).

Es müsse den Nutzern leichter gemacht werden ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Außerdem müsse der Grundsatz der Datensparsamkeit ernst genommen und umgesetzt werden. Dies umschließe die Schaffung von Transparenz über eine etwaige Offenbarung personenbezogener Daten, die Steuerungsmöglichkeit von Nutzern für eine Offenbarung, Einflussmöglichkeiten der Nutzer, Datenspuren zu löschen sowie die anonyme, zumindest pseudonyme Nutzung von Smartphones und über Smartphones vermittelte Dienste.

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