Kategorie: Online-Datenschutz

Bundesregierung weiterhin gegen Snowden-Befragung

3. Juni 2014

Die Bundesregierung macht in einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss vom 02.06.2014 deutlich, dass sie nach wie vor nichts davon hält, den NSA-Whistleblower Snowden in Berlin zu befragen. Nach dieser Stellungnahme  ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet habe, zumindest eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Des Weiteren gab sie an, nach wie vor zu prüfen, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe oder nicht. Sofern eine solche tatsächlich vorläge, bestünde möglicherweise ein Auslieferungshindernis. Die Fahndung Snowdens sei von Interpol jedoch noch nicht ausgeschrieben worden.

Medienberichten zufolge poche jedoch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin auf eine Vernehmung Snowdens in Berlin. Angesichts neuer Enthüllungen über das Vorgehen der NSA habe die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betont, dass die Politik den Bürgern eine sorgfältige Aufklärung im NSA-Untersuchungsausschuss schuldig sei. Dafür brauche man Edward Snowden als Zeugen in Berlin. Daher wolle die Opposition nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um Snowden doch noch in Berlin zu hören.

Urteil zu Whatsapp – AGB

28. Mai 2014

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte 2012 Whatsapp zweimal vergeblich abgemahnt wegen der ausschließlich auf Englisch bereitgestellten AGB. Da Whatsapp nicht reagierte, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Berlin geklagt. Laut Urteil des Gerichts (Az. 15 O 44/13) muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen.

Das Urteil wurde dem Unternehmen zwar förmlich an dessen Firmensitz in den USA zugestellt. Dieses verweigerte aber die Annahme der Dokumente, weshalb nun ein Versäumnisurteil erging, dass in zwei Wochen rechtskräftig werden könnte, wie heise online schreibt.

Wird das Urteil nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig, muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen. Zudem wurde das Unternehmen in dem Urteil dazu aufgefordert, ein vollständiges Impressum auf seiner Website zu implementieren. Kommt das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen dem Urteil nicht nach, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft des Chief Executive Officer von bis zu sechs Monaten.

Kategorien: Online-Datenschutz · Social Media
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“Quizduell”-Daten der Teilnehmer waren im Netz einsehbar

21. Mai 2014

Der Siegeszug der App “Quizduell” suchte in den vergangenen Monaten seinesgleichen. Die Downloadzahlen für die kostenfreie Standardversion, sowie auch für die kostenpflichtige Premiumversion ließen die Zähler auf über 23.000.000 Downloads klettern. Dies blieb auch den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht verborgen und die App wurde in einer Sendung der ARD adaptiert.

Die vom NDR verantwortete Sendung legte jedoch einen klassischen Fehlstart hin. Zahlreiche Pannen sorgten bereits nach der ersten Sendung für resignierte Gesichter in den Reihen der Programmverantwortlichen sowie hämische Kommentare im Netz. Wie nun das Onlineportal Heise berichtete, war dies jedoch nur die offensichtliche Problematik der Sendung. Nach einem Leserhinweis waren darüber hinaus auch die Daten der 50.000 teilnehmenden interaktiven Nutzer und Zuschauer ungeschützt einsehbar. Nach einem Test von Heise waren auf der Website der Sendung tatsächlich mit geringem Aufwand die Klarnamen, Wohnorte, Geburtsdaten und Email-Adressen der Teilnehmer einzusehen. Auch das Absenden von Antworten im falschen Namen sei möglich gewesen. Nachdem die zuständigen Personen darüber informiert worden seien, würde nun mit Hochdruck an der Behebung des Problems gearbeitet.

Wie Sie überprüfen können, ob Ihre Daten schon im Netz kursieren

Immer wieder geraten E-Mail-Adressen, dazugehörige Passwörter und andere persönliche Daten in die Fänge von Onlinekriminellen. Erst im April wurden 18 Millionen E-Mail Accounts deutschlandweit “gehackt”, d. h. die E-Mail-Adressen mit den dazugehörigen Passwörtern gestohlen.

Nunmehr hat das Hasso-Plattner-Institut (HPI), eine privat finanzierte Universitätsabteilung in Potsdam, Datensätze mit E-Mail-Adressen und persönlichen Angaben gesammelt, die frei im Netz zugänglich sind. Das sind derzeit bereits rund 170 Millionen Datensätze aus Hackerforen, sozialen Netzwerken, Leak-Ankündigungsseiten und Ähnlichem. Nutzer sollen mit Hilfe eines Tools nun einfach herausfinden können, ob auch ihre Daten betroffen sind und persönliche Angaben oder sogar Passwörter im Netz kursieren.

Die Funktionsweise des Tools ist ähnlich wie bei dem Prüf-Tool des BSI: Nach Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse und Lösung eines Zahlenrätsels bekommen Nutzer nur dann eine E-Mail-Nachricht, wenn die Adresse in der Datenbank des HPI auftaucht.

Das Institut versichert, dass in das Onlinetool eingegebene E-Mail-Adressen “verschleiert” werden, auch damit eine eventuelle Cyber-Attacke auf die HPI-Datenbank erfolglos bleibe.

Regulierung sozialer Netzwerke in Spanien diskutiert

Vergangene Woche wurde in Spanien die konservative Politikerin Isabel Carrasco (Partido Popula), Regierungschefin der Provinz León, erschossen. Carrasco war in ihrem Land sehr umstritten. Wie Medien bereits 2011 berichteten, soll sie unter anderem für zwölf verschiedene Jobs gleichzeitig Geld erhalten haben.

Nach Carrascos Ermordung wurde insbesondere auf Twitter neben Bedauern vor allem auch Verständnis und sogar Freude über die Tat ausgedrückt. Wie heise online berichtet, sollen auch zwei Stadträte unpassende Status-Updates eingestellt haben, die die Tat zumindest rechtfertigen. Beide Politiker sind nach heftiger Kritik von ihren Ämtern zurück getreten.

Gleichzeitig tauchen immer mehr Fälle auf, in denen Bürger regelrecht zu weiteren solcher Taten gegen Politiker aufrufen, weshalb Spaniens Innenminister Jorge Fenández Diaz deshalb eine Regulierung sozialer Netzwerke fordert. Gleiches fordert auch der oppositionelle Sozialdemokrat Pepe Martinez Olmos (Partido Socialista Obrero Espanol) und die Polizeigewerkschaft UFP will, dass neue Straftatbestände festgelegt werden, die über Beleidigungen und Verleumdungen hinausgehen.

„Recht auf Vergessen“ – De Maizière begrüßt das Google-Urteil des EUGH

19. Mai 2014

Nach dem EuGH-Urteil vom 13. Mai 2014 gegen den Suchmaschinen-Konzern Google meldet sich nun auch Bundesinnenminister De Maizière zu Wort und begrüßt den Urteilsspruch, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf private Daten bei seinen Suchausgaben nicht anzeigen darf.

Medienberichten zufolge sehe er das Urteil mit einem Schmunzeln. Bereits in seiner ersten Amtszeit als Innenminister habe er in einer netzpolitischen Grundsatzrede von einem notwendigen „Recht auf Vergessen“ gesprochen. Im Rahmen einer Einordnung des Urteils sei der Innenminister der Auffassung, dass es die europäische Rechtskultur untermauere. „Man könne auch im Internet keine Inhalte verbreiten, ohne dafür Verantwortung zu übernehmen.” Daher begrüße er das Urteil, das nun durch eine erfolgreiche Arbeit an der EU-Datenschutzgrundverordnung in europäisches Recht umgesetzt werden müsse.

Im März 2014 hatte das EU-Parlament bereits dem aktuellen Entwurf zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung zugestimmt. Um den heutigen digitalen Anforderungen besser gerecht zu werden, soll damit ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz in der gesamten EU geschaffen werden. Voraussichtlich sollen im Juli dieses Jahres die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der europäischen Union und EU-Kommission beginnen. Eine Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung scheiterte bislang. Grund dafür waren Bedenken einzelner Länder wie auch Deutschland dahingehend, dass die jeweiligen hohen Datenschutz-Standards nicht eingehalten werden würden.

Auch zu der Wettbewerbsbeschwerde der deutschen Verlage Axel Springer, Madsack und Funke, des französischen Großverlags Lagardère sowie einer Reihe kleinerer Google-Wettbewerber bei der Europäischen Kommission meldete sich De Maizière kritisch zu Wort. Gegenstand dieser Beschwerde ist der Vorwurf, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung durch die Manipulation von Suchergebnissen, um seine eigenen Dienste zu unterstützen und die seiner Konkurrenten herabzusetzen. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag sagte der Minister, dass die Richter des EuGH vieles klar gestellt haben. Die Einführung des Marktortprinzips sei absolut notwendig, da zum Beispiel die US-Firmen die rechtlichen Spielregeln der EU einhalten müssen, wenn sie ihre Dienste in Deutschland anbieten. Darüber hinaus werfe das Urteil aber auch grundlegende Fragen auf, denen man sich stellen müsse, wie etwa die Frage, wie künftig das Interesse an Informationen im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht einzuschätzen sei.

 

 

Telekom: Warnung vor gefälschten Rechnungen

15. Mai 2014

Die Telekom warnt derzeit vor Online-Kriminellen, die seit dem 13. Mai Spam-Mails versenden, in denen dazu aufgefordert wird, über einen Download-Link ausstehende Rückstände abzurufen. Hinter dem Link verbirgt sich eine als PDF getarnte, ausführbare Datei, die einen Schadcode enthält, der aktuell von den meisten Virenscannern noch nicht erkannt wird. Das Unternehmen hat auf seiner Website die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema gefälschte Rechnungen für Betroffene zusammengestellt.

“Derartige Spam-Wellen stehen leider auf der Tagesordnung und werden uns auch in Zukunft begleiten. Wir müssen lernen, mit dieser Gefahr umzugehen und Mails sorgfältig prüfen, bevor wir unachtsam auf irgendwelche Links klicken oder Informationen preisgeben, die wir besser für uns behalten hätten, wie etwa Kontodaten“, so Thomas Tschersich, Leiter IT-Sicherheit der Deutschen Telekom.

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Menschenrechtskatalog zur Meinungsfreiheit im Internet

14. Mai 2014

Bei einem Treffen der Außenminister am vergangenen Montag in Brüssel hat der Ministerrat der EU einen Menschenrechtskatalog zur Meinungsfreiheit im Internet beschlossen.
Im Rahmen der neuen Medien sind durch technische Neuerungen viele neue Möglichkeiten entstanden, seine Meinung kundzutun. Die Äußerungs- und Pressefreiheit ist ein Grundbaustein einer demokratischen Gesellschaft, wie heise online schreibt. Was für die reale Welt gelte, müsse auch für das Internet gelten, weshalb sich die EU klar für die Stärkung der Meinungsfreiheit und gegen ungerechtfertigte Einschränkungen und Zensur ausspricht.
Auch rechtswidrige Kommunikationsüberwachung und das Sammeln von persönlichen Daten verletze das Recht der Privatsphäre, so der Rat kritisch zu solchen Praktiken.
Zudem kündigt der Rat an, Gesetze, die einen angemessenen Schutz für Whistleblower vorsehen, künftig zu unterstützen.

Twitter: “Mute”-Funktion für mehr Nutzerkontrolle

Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes Twitter haben Medienberichten zufolge von nun an die Möglichkeit, Personen, von denen sie keine Kurzmitteilungen erhalten wollen, zu unterdrücken. Die sog. “Mute”-Funktion soll unter iOS (iPad, iPhone, iPod touch), Android sowie – nach Login – mittels (auch mobiler) Web-App nutzbar sein. Nach Angaben des Unternehmens soll die Mute-Funktion dazu dienen, Nutzern “mehr Kontrolle” über das zu geben, was sie in dem Dienst zu sehen bekommen. Sofern ein Nutzer stummgeschaltet ist, seien dessen Tweets und Retweets in der eigenen Timeline nicht mehr zu sehen, auch Push- oder SMS-Nachrichten würden nicht mehr ausgeliefert. Der unterdrückte Nutzer könne selbst aber nach wie vor auf Tweets des “Unterdrückers” antworten, sie favorisieren und retweeten, doch von diesen Aktivitäten bekomme Letzterer nichts mehr mit.

Kategorien: Social Media
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Belgien: Hacking-Angriff auf Außenministerium

13. Mai 2014
Unbekannten ist es Medienberichten zufolge gelungen, in die Server des belgischen Außenministeriums einzubrechen und Informationen und Dokumente zur Ukraine-Krise zu kopieren. Dem Geheimdienst sei der Cyberangriff vor einigen Tagen aufgefallen. Derzeit suche man nach dem/n Täter/n und ermittele den angerichteten Schaden. In Medienkreisen werde gemutmaßt, dass die russische Regierung hinter dem Angriff steht. 
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