Kategorie: Online-Datenschutz

EU gegen mobile Kostenfallen

22. April 2014

Wer kennt sie nicht, die Kostenfallen in mobilen Anwendungen auf dem Smartphone oder dem Tablet, zumeist versteckt in so genannten „Freemium“- Spielen oder getarnt als „In-App-Kauf“.
In vielen Fällen handelt es sich dabei um mobile Spiele oder Anwendungen, die als „kostenlos“ beworben werden. Doch handelt es sich dabei viel mehr um eine Art Lockangebot. Die kostenlose Version verfügt über nur relativ geringe Anwendungsmöglichkeit oder das beworbene Spiel ist nur bis zu einem bestimmten, meist schnell erreichten Level oder Status kostenlos. Um mehr Möglichkeiten nutzen oder im einmal begonnenen Spiel fortschreiten zu können, muss der Nutzer „In-App-Käufe“ tätigen.

Besonders heikel ist dieses Prozedere für Kinder und Jugendliche, die die Kosten, die durch nur wenige Klicks entstehen, oft nicht überschauen können. Deshalb äußert EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica große Bedenken gegen die Anbieter solcher Anwendungen, wie heise online schreibt. Nach Mimica sollten Anbieter, deren Produkte besonders auf junge Verbraucher zielen, in einer entsprechend verständlichen Sprache über die Kosten, Inhalte und ggf. Vertragsdauer hinweisen. Möglicherweise sollten die Apps so generiert werden, dass Eltern die „In-App-Käufe“ erst freigeben müssen. Insbesondere, so Mimica, solle Werbung deutlich von der eigentlichen Anwendung unterscheidbar sein.

Auch der Datenschutz muss laut Mimica bei „In-App-Käufen“ gewahrt werden. Die Gefahr, dass zu viele personenbezogene Daten des Nutzers – insbesondere Daten, die Rückschlüsse auf das Verhalten des Nutzers geben oder gar geeignet sind Nutzerprofile erstellen zu können – an den App-Hersteller übermittelt werden.

Der EU-Kommissar baut noch darauf, dass die Hersteller, Entwickler und Vertreiber der Anwendungen freiwillig für mehr Transparenz und Sicherheit sogen werden, etwa in Art eines freiwilligen Verhaltenskodexes, schreibt heise online weiter. Sollte dies scheitern, müsse über rechtliche Schritte seitens der EU nachgedacht werden.

Studie: Deutsche auch nach NSA-Skandal nicht sorgsamer mit ihren Daten

16. April 2014

Die deutschen Internetnutzer gehen auch nach den Ausspähskandalen nicht sorgsamer mit ihren persönlichen Daten um. Statt ihre Sicherheitsvorkehrungen zu erhöhen und die Passwörter zu ändern, bewegen sie sich genauso unbefangen im Internet wie zuvor. Dies ist das Ergebnis einer zwischen dem 14. und 21. März 2014 durchgeführten Studie des Marktforschungsunternehmens GfK   im Auftrag der Zeitung „WamS“.

Von insgesamt 984 Befragten geben gut drei Viertel (76,9 Prozent) an, ihren Umgang mit persönlichen Daten nicht geändert zu haben. Hingegen haben nur 12,2 Prozent aus den Skandalen Konsequenzen gezogen, in dem sie weniger internetbasierte Dienste wie Online-Speicher und E-Mail-Portale nutzen (10 Prozent) oder auf andere Computerprogramme oder sogar Geräte umgestiegen sind (4 Prozent). 41,9 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, dass ihre Daten bereits ausreichend gesichert seien. Die häufigste Begründung (49,8 Prozent) für einen weiterhin sorglosen Umgang mit den Daten ist jedoch, nichts zu verbergen zu haben.

Je jünger die Befragten sind, desto weniger Gedanken scheinen sie sich über den Umgang mit persönlichen Daten zu machen. Unter den 14 –  bis 19-Jährigen gaben sogar 90,2 Prozent an, ihr Verhalten infolge der Ausspähskandale nicht verändert zu haben. Nutzer mit Hochschulreife oder einem Hochschulabschluss scheinen jedoch sensibler auf die Folge der Snowden-Enthüllungen zu reagieren. Denn zumindest 20,6 Prozent der Befragten aus dieser Bildungsgruppe haben ihren Umgang mit persönlichen Daten der Situation entsprechend angepasst. Dennoch ist auch hier mehr als die Hälfte der Befragten der Meinung, ausreichend geschützt zu sein.

Medienberichten zufolge erkennen Experten in den Ergebnissen der Studie eine Resignation der Internetnutzer als Folge der NSA-Enthüllungen. Dies bestätige auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, wonach die Dimension des Angriffs auf die digitalen Grundrechte viele Menschen weitgehend ratlos zurücklasse.

Kategorien: Allgemein · Hackerangriffe
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Türkei: Twittern ist wieder möglich

7. April 2014

Nachdem das türkische Verfassungsgericht die von Premier Erdoğan angeordnete Blockade des Kurznachrichtendienstes Twitter als Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gewertet hat, hat die Regierung Medienberichten zufolge reagiert und vergangene Woche den Zugang zu dem Netzwerk wieder freigegeben. In den Wochen vor der jüngsten Kommunalwahl seien auf verschiedenen Online-Portalen Telefonmitschnitte veröffentlicht worden, die Korruption in der türkischen Regierung beweisen sollten. Links zu diesen Veröffentlichungen sollen unter anderem über Twitter verbreitet worden sein. Infolgedessen sei mehr als eine Woche vor den Wahlen erst Twitter und schließlich auch das Videoportal YouTube gesperrt worden. Der Zugang zu YouTube bleibe in der Türkei jedoch weiter gesperrt.

Kategorien: Social Media
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E-Mail-Anbieter behalten sich Mitlesen von Nachrichten vor

2. April 2014

Medienberichten zufolge hat Microsoft E-Mails auf Hotmail-Servern durchleuchtet, ohne dass dafür ein Gerichtsbeschluss vorlag. Ein Konzernmitarbeiter hatte Informationen über das Betriebssystem Windows 8 an einen Blogger weitergegeben. Dadurch, dass Microsoft eigenmächtig E-Mails des Mitarbeiters bei Hotmail gescannt hat, konnte dieser überführt werden. Es entsteht aber ein fader Beigeschmack, ob der Zweck die Mittel heiligt.

Microsoft argumentiert mit seinen Nutzungsbedingungen, die vorsehen, dass E-Mails von Hotmail ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden können. Damit sei Microsoft aber nicht alleine, wie Heise Online schreibt. Auch Apple, Google und Yahoo behalten sich einen solchen Eingriff in ihren Nutzungsbedingungen vor, zum Beispiel um technische Probleme zu bearbeiten aber auch um mögliche Sicherheitsrisiken zu erkennen, also präventiv. Auch die Weitergabe der Inhalte an Dritte behalten sich einige Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen vor.

Ein zweiter fader Beigeschmack dieses Vorgehens entsteht, wenn man bedenkt, dass Microsoft im NSA-Skandal mehr Transparenz bei der Internetüberwachung gefordert hat und darüber hinaus den Konkurrenten Google wegen E-Mail-Scannens zu Werbezwecken kritisiert hat.

Wie Heise Online schreibt, will Microsoft in Zukunft einen Transparenzbericht zu solchen Verfahren vorlegen.

 

Was beim Abhören von Telefonaten wirklich gespeichert wird

1. April 2014

Im Rahmen des von Edward Snowden ausgelösten NSA-Skandals wird oft der Begriff der „Metadaten“, insbesondere in Verbindung mit dem Abhören von Telefonaten, gebraucht. Speziell aus Richtung der USA wird der Begriff benutzt, um Kritiker und Bürger in ihren Sorgen zu beschwichtigen. Telefon-Metadaten seien lediglich Informationen darüber, wer mit wem, wie lange und von welchem Ort aus telefoniert. Inhalte, also die Gespräche selber, würden nicht mitgehört, weshalb auch keine Verletzung der Privatsphäre vorliege, so gibt die FAZ Obamas Aussage wieder.

Wie viel Metadaten tatsächlich über den Menschen, von dem sie stammen verraten, hat der IT-Sicherheitsforscher Jonathan Mayer mit seinem Team des Center for Internet and Society der Stanford University (CIS) in einer Studie herausgefunden. Dabei ging Mayer sehr ähnlich vor wie die NSA selbst. Er programmierte eine App, die ähnlich funktioniert wie das System des Geheimdienstes, das bei den umstrittenen Telefonüberwachungen eingesetzt wird, wie die Süddeutsche beschreibt. Dank des selbst geschriebenen Programms in Form einer App konnten die Metadaten der Testpersonen, also wer mit wem, wann, von wo aus und wie lange telefoniert, zunächst gespeichert werden. Daraufhin hat das Forscherteam sich einfachster und öffentlich zugänglicher Quellen bedient, wie Internet-Suchmaschinen, Branchenverzeichnisse, soziale Netzwerke wie Facebook, Google Places und den kostenpflichtigen aber frei zugänglichen Personensuch-Dienst Intelius, dort jeweils recherchiert und mit den gespeicherten Metadaten und ein wenig logischem Denken und Sozialverständnis Rückschlüsse gezogen. Das Ergebnis, so schreibt die Süddeutsche weiter, lag danach bei über 90 % richtig identifizierter Anschlüsse.

Das allein ist schon sehr verblüffend. Bedenkt man, dass eine Organisation wie die NSA über weit aus größere Datensätze und Möglichkeiten verfügt, als Mayer und seinem Team zur Verfügung standen. Wirklich erschreckend aber ist, dass in der gut fünf Monate andauernden Studie mit lediglich 500 Testpersonen, Rückschlüsse auf noch weit sensiblere Informationen ans Tageslicht kamen, als die Forscher zu Beginn der Studie erwartet hatten. Wenn ein Telefonanschluss erst einmal zugeordnet war, ließ sich mittels der Metadaten herausfinden, dass beispielsweise ein Telefongespräch mit einem Fachgeschäft für Schusswaffen, ein anderes mit einem Scheidungsanwalt und wieder andere mit einer Parteizentrale, einer Arztpraxis oder einem Bordell geführt wurden. So konnten den Anschlussinhabern Waffenaffinität, Geschlechtskrankheiten, Affären, Religionszugehörigkeit oder gar Drogenhandel zugeordnet werden.

Wie die FAZ schreibt, geht es bei den Metadaten und ihren Verknüpfungen mit anderen Daten aber auch um den Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge. Es sei entscheidend, in welche Richtung man die Informationen auswertet und insbesondere wie man sie soziologisch interpretiert. Daten und Informationen können nicht nur absichtlich falsch in Umlauf gebracht oder gar manipuliert werden. Sie können auch in ihrem Inhalt unterschiedlich gedeutet werden, was zu völlig falschen Rückschlüssen der einzelnen Personen, deren Lebensumstände oder Sozialstrukturen führen kann.

Nach noch unbestätigten Medienberichten der Washington Post setzt die NSA seit 2011 auch ein Programm zur Telefonüberwachung namens „Mystic“ ein, das in der Lage ist die gesamte Kommunikation eines Landes abzuhören. Telefonate würden für 30 Tage gespeichert und könnten in dieser Zeit vom Geheimdienst angehört werden. Bei Bedarf werden die Inhalte auch länger gespeichert.
Doch auch ohne die Speicherung des Inhalts der Gespräche, erhält die NSA über die reinen Verbindungsdaten mehr Informationen, als auf den ersten Blick ersichtlich.

Was die Übernahme von WhatsApp durch Facebook für den Datenschutz bedeutet

25. März 2014

Das große Technik-Thema der letzten Tage ist zweifellos die Übernahme von WhatsApp durch Facebook. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Wie ist der Kauf aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten?

Ungeachtet oder gerade wegen ihrer großen Beliebtheit geraten beide Unternehmen regelmäßig wegen ihres lapidaren oder eigenwilligen Umgangs mit Nutzerdaten und der Datensicherheit in die Kritik: Kommunikation im Klartext, unverschlüsseltes Bezahlen via In-App-Payment, Angriffe auf die Firmenserver, Auslesen der Kontaktdatenbank auf mobilen Nutzer-Geräten, eigenwillige und höchst umstrittene Datenschutzbestimmungen, die sich oft ändern und selten klar sind. Das sind die wohl am häufigsten beklagten Sorgen der Datenschützer und Verbraucherzentralen, wenn sie an Facebook und WhatsApp denken.

Die strategischen Gründe für die Übernahme liegen auf der Hand und sind aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar. Der Wert des Unternehmens, die Zahl der Nutzer, das enorme Wachstum, die Markt- und damit Konkurrenzstellung, die Implementierung auf mobilen Geräten und natürlich das strategische Potential für noch mehr Erfolg. So wird der hohe Kaufpreis von Experten durchaus als passend vorgerechnet. Wenn zwei Unternehmen dieser Größenordnung zu einem verschmelzen, kann dies durchaus große Vorteile für die Nutzer haben. Allein das technische und kaufmännische Know-how und die finanziellen Mittel, die durch Facebook nun auch WhatsApp zur Verfügung stehen, lassen vermuten, dass dem Nutzer noch mehr Möglichkeiten angeboten werden.

Der hohe Kaufpreis lässt aber auch noch eine andere Rechnung zu. Umgerechnet 42 US-Dollar zahlt Facebook pro WhatsApp-Nutzer, wie Chip Online schreibt. Es lässt sich also nicht verbergen, dass bei der Übernehme wohl ein großes Augenmerk auf den Nutzerdaten selbst liegt. Mit dem Kauf werden natürlich wirtschaftliche Interessen verfolgt. Daten sind wertvoll. Wie wertvoll, wird einem bewusst, wenn man sich ausmalt, welch großer Datensatz entsteht, wenn die Datenbestände beider Unternehmen zusammengeführt werden. Name und E-Mail-Adresse und die Information wer mit wem in Kontakt steht plus Telefonnummern, Kontodaten und eventuell sogar Ortungsdaten ergeben ein umfassendes Profil jedes einzelnen Nutzers. Und Nutzerprofile wiederum geben Aufschluss über Nutzerverhalten, Konsumverhalten und sogar über Sozialverhalten.

Datenschützer schlagen Alarm. Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, geht davon aus, dass bei dem hohen Kaufpreis eine Kapitalisierung über die personenbezogenen Daten erfolgen werde, wie Heise Online schreibt. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert rät nach dem Kauf von WhatsApp durch Facebook sogar zum Verzicht der beiden Dienste. Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen sei von „höchster Datenschutzrelevanz“, sagt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz. Noch klarere Worte findet die saarländische Datenschutzbeauftragte Judith Thieser im SR-Fernsehen: „Wir sagen heute ganz klar zu den Leuten: Ihr müsst euch einen neuen Messenger suchen!“ .

Alles hat seinen Preis. Wer viel Wert auf ein großes Netzwerk, großes technisches Know-how, einfache Bedienung, viele nette kleine Gimmicks und natürlich die Tatsache der entgeltlosen (oder zumindest zu sehr geringen Kosten) Nutzung legt, muss sich bewusst sein, dass im Gegenzug seine persönlichen Daten möglicherweise weit weniger geschützt werden, als bei anderen Diensten. Letztlich sind nämlich die eigenen Daten Teil des Produkts eines wirtschaftlich denkenden Unternehmens.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass bereits am Tag nach der Übernahme alternative Kurznachrichtendienste wie Threema und Telegram die Download-Charts der App-Stores emporkletterten. Und dennoch verzeichnet WhatsApp weitere Wachstumszahlen. Wie Heise Online vor zwei Tagen berichtete, habe die App mittlerweile 480 Millionen aktive Nutzer – 31 Millionen davon allein in Deutschland – und wachse somit genau so schnell weiter wie vor der Übernahme. WhatsApp-Gründer Jan Koum wies derweil die Bedenken der Nutzer und Datenschützer zurück. Koum erklärte, dass ihm persönlich der Datenschutz sehr wichtig sei, was er vor allem mit seiner Kindheit in der Sowjetunion begründet. In einem Blogeintrag erklärt Koum weiter, WhatsApp sei um den Grundsatz herum aufgebaut, so wenig wie möglich über seine Nutzer zu erfahren und er hätte einer Übernahme durch Facebook nicht zugestimmt, wenn dies hätte geändert werden sollen.

Sicherheitsbedenken bleiben dennoch, wie heise online schreibt. Denn der Dienst bietet keine Ende-zu-Ende-Kryptographie an, weshalb der Betreiber auf dem Server mitlesen kann. Und der Betreiber ist jetzt nun mal Facebook.
Auch in den USA ruft die Übernahme von WhatsApp durch Facebook die Verbraucherschützer auf den Plan, die bereits Beschwerde vor der Handelsaufsicht FTC eingereicht haben. Der Kern der Beschwerde richtet sich auf die unterschiedlichen Geschäftsbedingungen beider Unternehmen, wie Heise schreibt. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass künftig die Nutzerdaten von WhatsApp ebenso für Werbezwecke genutzt werden könnten, wie es bereits bei Facebook der Fall ist. Weil sich aber viele WhatsApp-Nutzer gerade wegen des Nichtverwendens ihrer Daten für den Dienst entschieden haben, soll nun geprüft werden, ob es zu „unfairen und täuschenden Geschäftspraktiken“ kommen könne, meldet Heise Online. Es bleibt abzuwarten, ob die Handelsaufsicht FTC die Beschwerde annehmen wird.

Frankreich: Mea-Culpa-Kasten auf Google.fr

24. März 2014

Wie heise.de im Februar 2014 berichtete, hat die französische Aufsichtsbehörde Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) eine Strafe von 150.000 Euro gegen Google verhängt. Google versuchte diese Entscheidung durch das Oberste Verwaltungsgericht in Paris aussetzen zu lassen. Erfolglos! Google musste die Besucher mit einer Textbox auf der Startseite darüber informieren, dass es einen Verstoß gegen französische Datenschutzrecht begangen hat. Ebenfalls war ein Link auf die Entscheidung vorzufinden. Google erklärte sich sogar bereit, eine höhere Geldstrafe zu bezahlen, da es befürchtete, dass die Textbox zu einem erheblichen Imageschaden führt.

         

Gesetzesentwurf zur Datenhehlerei: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen

19. März 2014

Medienberichten zufolge will der Bundesrat den Handel mit gestohlenen digitalen Identitäten im Internet kriminalisieren. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat daher über einen bereits aus dem letzten Sommer stammenden Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei abgestimmt. Der unter anderem darin vorgeschlagene Paragraf 202d StGB solle dem Anliegen der Schließung bestehender Strafbarkeitslücken in Fällen des Handels mit rechtswidrig erlangten Daten Rechnung tragen. Der Tatbestand sieht für Täter, die Daten ausspähen, sich anderweitig rechtswidrig verschaffen oder Informationen Dritten überlassen oder anderweitig mit der Absicht verbreiten, sich zu bereichern oder andere Personen zu schädigen, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Anwendungsbereich soll auf solche Daten beschränkt bleiben, an denen ein schutzwürdiges Interesse an der Nichtweiterverwendung besteht und gleichzeitig nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Hingegen sollen Handlungen eines Amtsträgers oder seiner Beauftragten dann nicht vom Tatbestand erfasst werden, wenn diese in Erfüllung gesetzlicher Pflichten handeln bzw. die Daten ausschließlich in einem Besteuerungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren verwertet werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine Erhöhung der Strafrahmen der sogenannten „Hackerparagraphen“ vor. In diesen ist nach §202a StGB das Ausspähen von Daten und nach § 202b StGB das Abfangen von Daten mit Bereicherungs- und Schädigungsabsicht normiert. Sie umfassen Delikte bei Angriffen gegen die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme und Daten. Danach sollen Fälle des gewerbs- oder bandenmäßigen Handelns organisierter Krimineller ausschließlich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bereits der Versuch soll strafbar sein.

Nach Angaben von Heise-Online gehe dieses Gesetzesvorhaben ursprünglich auf Vorarbeiten Hessens zurück. Allerdings habe anschließend der Bundesrat diesen noch umfangreich überarbeitet. Als nächstes müsse sich der Bundestag mit dem Entwurf beschäftigen. Die Länder hatten den Entwurf bereits im letzten Sommer schon einmal dem Parlament zugeleitet. Da im Herbst jedoch Neuwahlen anstanden, sei dieser nicht mehr behandelt worden.

Ukrainischer Hacking-Angriff auf NATO-Website

17. März 2014

Medienberichten zufolge haben ukrainische Hacker der Gruppierung Cyber Berkut am gestrigen Tag den Webserver der NATO  erfolgreich angegriffen, so dass dieser zeitweise nicht erreichbar war. Nach Angaben der NATO hat diese Cyberattacke jedoch keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit der Allianz. Man arbeite mit Experten daran, die volle Serverfunktion wiederherzustellen. Die Gruppierung Cyber Berkut soll nach Angaben der Zeit in den vergangenen Wochen bereits etliche ukrainische Websites lahmgelegt haben. Der Name sei offenbar eine Anlehnung an die Sondereinheit der ukrainischen Polizei unter Ex-Präsident Viktor Janukowitsch, Berkut. Mitglieder der Einheit würden für zahlreiche Tote bei den Protesten auf dem Maidan verantwortlich gemacht.

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Twitter setzt unzählige Nutzer-Passwörter zurück

5. März 2014

Neben dem Marktführer im Social Network Facebook hat sich Twitter mittlerweile als eine der zweiten Kräfte dieses Segments einen festen Platz erkämpft. 214 Millionen Nutzer zwitschern (engl.: to tweet, abgeleitet: twittern) Nachrichten und Fotos für ihre Follower und haben dem 2006 gegründeten Unternehmen so zu einem viel beachteten weltweiten Aufstieg verholfen. Das Thema Datenschutz war in diesen Jahren nicht selten im Kontext von Nachrichten über Twitter in Erscheinung getreten.

Jüngstes Beispiel ist, laut einem Bericht von Spiegel Online, eine Warnung, die von Twitter am vergangenen Montag an die Nutzer übermittelt wurde. Darin warnt das Unternehmen, dass möglicherweise in die Konten der Nutzer eingebrochen wurde und das Passwort geändert werden müsse. Vorsorglich hatte Twitter in diesem Zug bereits den Login zahlreicher Nutzer blockiert indem deren Passwörter zurückgesetzt worden waren. Als kleiner Schönheitsfehler stellte sich jedoch heraus, dass die Warnung jeglicher Grundlage entbehrte und die Mitteilungen lediglich einem Systemfehler geschuldet waren, wie ein Twitter-Sprecher dem Technologieblogg Recode gegenüber einräumte. Die Zahl der Betroffenen dürfte im fünfstelligen Bereich gelegen haben.

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