Kategorie: Online-Datenschutz

Datenschützer fordern Transparenz von Skype und Microsoft

4. Februar 2013

Für viele Internetnutzer bedeutete die Einführung der kostenlosen und flächendeckend verfügbaren Voice-Over-IP-Videotelefonie einen spürbaren Fortschritt in der technischen Entwicklung. Als Vorreiter und Marktführer des Metiers positionierte sich von Anfang an der Anbieter Skype, der erstmals im Jahr 2003 (damals noch als Skyper 1.0) auf dem Markt erschien und mittlerweile über 650 Millionen Nutzer zählt. 2011 übernahm der Software-Gigant Microsoft das Unternehmen. Mittlerweile lassen sich nahezu alle internetfähigen Endgeräte mit Skype ausstatten.

Mit der immensen Nutzerzahl geht auch ein enormer Datentransfer einher. Auch hoch sensible Daten sind dabei betroffen. Doch Skype lässt sich beim Thema Datenschutz scheinbar nur ungern in die Karten gucken. Wie das Online-Portal der Zeit berichtet, haben sich nun Aktivisten zusammen getan, um von dem Unternehmen klare Aussagen bezüglich der Weitergabe von Daten zu erhalten. Bislang seien entsprechende Anfragen immer mit der Antwort quittiert worden, eine Verschlüsselung der Daten werde gewährleistet, man halte sich an die öffentlich einsehbaren Datenschutzrichtlinien. Unter der Führung des Kanadiers Nadim Kobeissi, Gründer des Chat-Programms Cryptocat, formulierten nun Aktivisten und Datenschützer einen offenen Brief an Skype, in dem Klarheit bezüglich der aufgetretenen Ungereimtheiten gefordert wird. Es wird eine differenzierte Erklärung dazu gefordert, welche Daten Skype genau und wie speichert, und ob, beziehungsweise inwieweit, diese staatlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Der Brief findet dabei Unterstützung durch eine breite und teilweise prominente Masse. So beteiligen sich etwa die sich für digitale Bürgerrechte einsetzenden Organisationen Electronic Frontier Foundation und Reporter ohne Grenzen an der Aktion.

 

Kritik am Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft

1. Februar 2013

Die Opposition hat sich eindeutig gegen den Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft in seinem jetzigen Zustand ausgesprochen. Die im Entwurf normierten Voraussetzungen einer Bestandsdatenauskunft, so der SPD-Politiker Michael Hartmann, seien nicht ausreichend, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu erfüllen. Insbesondere sei ein Richtervorbehalt erforderlich, bevor ein Zugriff auf Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift etc.) des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses erfolgen dürfe.

Die Linke sieht es als problematisch an, dass der Entwurf keinerlei Regelungen dahingehend enthalte, wann Behörden auf Pins, PUKs oder auf sonstige Zugangssicherungscodes zugreifen dürfen. Zumal stelle solch ein Zugriff ohne eine konkrete Gefahrenlage, die der Gesetzentwurf bisher nicht vorsehe, einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

Ebenfalls skeptisch gaben sich die Grünen (Bündnis 90/Grüne), da die geplanten Eingriffe zu dem geplanten Ziel unverhältnismäßig seien.

Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP räumte ein, dass es noch Veränderungen des Entwurfes bedürfe. Sie fügte an, dass der Zugriff der Provider auf Zugangssicherungscodes praktische Probleme hervorriefe. Ebenfalls meinte sie, dass auch in verfassungsrechtlicher Sicht noch Hindernisse bestehen.

Ole Schröder, CDU-Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sieht neue Regelungen, insbesondere für eine effektive Strafverfolgung bei Straftaten im Internet, als unbedingt notwendig an. Die Zuordnung von IP Adressen sei meist der einzig erfolgreiche Weg.

 

 

Instagram prüft Nutzerdaten anhand von Ausweisen und Geburtsurkunden

29. Januar 2013

Der Fotodienst Instagram, welcher erst im vergangenen Jahr durch das Social-Media-Netzwerk Facebook übernommen wurde, sorgt mit einer unkonventionellen Maßnahme zur Prüfung diverser Nutzerdaten für Aufsehen in den Vereinigten Staaten. Wie das Onlineportal Futurezone.at berichtet, wurde eine unbestimmte Anzahl von Nutzern dazu aufgefordert, eine Kopie ihres Lichtbildausweises einzusenden. Sofern dieser nicht den Anforderungen des Online-Netzwerkes entsprach, wurde gar die Übersendung der Kopie der Geburtsurkunde verlangt.

Rätselhaft erscheint die Intention der Maßnahme, insbesondere da es bei Instagram üblich ist, Pseudonyme statt Klarnamen zu verwenden. Zur Verifizierung solcher hatte Facebook bereits angekündigt, Nutzer um die Übersendung entsprechender amtlicher Urkunden zu ersuchen. Nach ersten Angaben von Instagram handelt es sich nun um eine nicht näher bestimmte Reaktion auf mögliche Verletzungen der Nutzungsbedingungen von Instagram. Gegenüber dem US-Blog TPM äußerte eine Sprecher von Facebook: “Es ist übliche Praxis für Facebook und Instagram, den Ausweis zu verlangen, um den Nutzer zu identifizieren.”. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist eine so geartete Maßnahme auf dem europäischen Markt, jedenfalls vorerst, nicht vorgesehen.

eBay: Zurückweisung der vorgeworfenen Datenschutzproblematik

28. Januar 2013

Medienberichten zufolge habe ein pseudonymisierter Mitarbeiter eines für eBay arbeitenden Callcenters im Forum Sellerforum.de schwere Vorwürfe über zwei Datenschutz-Probleme erhoben: dass zum einen die Mitarbeiter des Dienstleisters alle privaten Nachrichten haben lesen können und zum anderen Betrüger sich ohne viel Aufwand Zugang zu einem Nutzerkonto verschaffen könnten. eBay soll gegenüber Heise online erwidert haben, dass der Zugriff auf die privaten Nachrichten der Nutzer mit dem Ziel, Betrugsversuche zu entlarven, von der Bundesnetzagentur 2008 als „rechtskonform beurteilt“ worden sei und es im Unternehmen verschiedene Formen der Verifizierung gebe, sodass der Zugriff auf „keinerlei sensible Daten eines Mitgliedskontos“ möglich sei.

Sony: Strafe für Datenschutzdisaster in Höhe von 295.000 Euro

25. Januar 2013
Medienberichten zufolge, soll Sony vom UK Information Commissioners Office zu einer Strafzahlung von 250.000 Britischen Pfund (umgerechnet rund 295.000 Euro) verurteilt worden sein. Die Strafe bezieht sich auf den im Frühjahr 2011 vollzogenen Cyber-Angriff auf das Playstation Network und die daraus entstandene Entwendung sensibler Kundendaten. Nachforschungen sollen ergeben haben, dass der Angriff durch aktuelle Software hätte verhindert werden können.
Laut Angaben, wird Sony in Berufung gehen und die Strafe nicht einfach akzeptieren. Es könne nicht nachgewiesen werden, ob die gestohlenen Kreditkartendaten durch die Hacker entschlüsselt wurden.

Google: Entwicklung neuer sicherer Anmeldeverfahren

23. Januar 2013

Google arbeitet Medienberichten zufolge derzeit daran, eine Alternative zu Passwörtern als Zugangsberechtigung zu entwickeln. So könne z.B. ein kleiner USB-Stick oder ein Ring am Finger mit eingebauten Chip zusammen mit einem Passwort für mehr Sicherheit sorgen und die schlichte Kombination aus Benutzername und Passwort zur Anmeldung bei Online-Diensten ersetzen. Man plane einen offenen Standard zu entwickeln, der von jedem Anbieter und Entwickler implementiert werden kann, ohne dass es eines separaten Downloads von Software bedarf. Wichtig sei, dass viele Softwarehersteller und Webseitenbetreiber mitspielen und einen Standard implementieren, damit sich das Verfahren in der breiten Masse, die derzeit einzig auf Passwörter setzt, durchsetzen könne.

US-Verbraucherschützer debattieren in Brüssel über die EU-Datenschutzreform

22. Januar 2013

Diverse US-amerikanische Verbraucherschutzorganisationen haben sich in die Diskussion um die EU-Datenschutzreform eingeschaltet und am Montag, den 21.01.2013, in Brüssel Vertreter der EU-Kommission getroffen. Ihr Anliegen ist die Verstärkung des Datenschutzes im Internet. Ihr Ziel, nach Angaben der amerikanischen Zeitung „The Hill“, sei es, dass die Europäische Union als Vorreiter einen weltweiten Standard zum Schutz des Grundrechts auf Privatheit für Bürger und Verbraucher auf den Weg bringt. Aufgrund starker Lobbyarbeit der US-Industrie sei ein Vorschlag zur Verbesserung des Datenschutzrechtes im Kongress gescheitert.

Drawbridge will Tracking und Retargeting über Gerätegrenzen hinweg ermöglichen

Das Start-Up Drawbridge möchte Retargeting auf einem ganz neuen Niveau ermöglichen, indem es Nutzer geräteübergreifend verfolgt. So soll das Dillema der Werbebranche gelöst werden, dass sich die Internetnutzung zunehmend von PC und Notebook hin zu Smartphones und Tablets verlagert. Die Geschäftsidee, welche Drawbridge selbst alst Neuerfindung der mobilen Werbung bezeichnet, stößt auf reges Interesse, so dass bereits 6,5 Millionen US-Dollar Risikokapital und ein Team an erfahrenen Mitarbeitern gewonnen werden konnte.

Kern des Drawbridge Systems ist ein Algorithmus, der die Brücke von stationären zu mobilen Geräten schlägt. Was wie ein wahrgewordener Traum für die Werbeindustrie scheint, muss für Datenschützer wie ein Alptraum anmuten. Sivaramakrishnan, die Gründerin und CEO von Drawbridge, betont jedoch, dass für Drawbridge nur Cookies mit anonymisierten Informationen (Art des Browsers, abgerufene Website und Zeit des Besuchs) verwendet werden. Ein Fingerprinting, welches es ermöglicht, einzelne Geräte genau zu identifizieren, soll gerade nicht zum Einsatz kommen. Stattdessen sollen statistische Verfahren zum Einsatz kommen, die durch eine Triangulation des Nutzerverhaltens zu einer Eingrenzung des Nutzers führen sollen. Liegt eine bestimmte Wahrscheinlichkeit vor, dass es sich um ein und denselben Nutzer handeln könnte, werden die Zugriffe von verschiedenen Geräten einem Nutzer zugeordnet. Aktuell will Drawbridge die Grenzen von fast 400 Millionen Geräten mit Hilfe seines Algorithmus überbrückt haben.

Während Eric Picard, seines Zeichens selbst Chef eines Werbe-Start-ups (Rare Crowds), die Drawbridge-Technik für einen vielversprechenden Ansatz hält und einen Bedarf am Markt dafür sieht, bezweifelt er jedoch, dass die Nutzerprofile dabei anonym bleiben könnten.

Facebook-Suche “Graph Search” sorgt für Kritik

18. Januar 2013

Beinahe im selben unaufhörlichen Rhythmus der Schwankungen der Facebook-Aktie, gerät der US-amerikanische Social-Media-Gigant wegen datenschutzrechtlich zweifelhafter Vorstöße in die Kritik führender Datenschützer.

Neuester Anlass ist die von Facebook am 15.1. vorgestellte neue Suche namens “Graph Search”. Diese ermöglicht es, detailliert nach Posts von Freunden zu suchen. So lässt sich etwa gezielt die Suche auf Fotos aus bestimmten Jahren von bestimmten Personen eingrenzen. Als einer der Ersten meldete sich der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, zu Wort. Er findet die Neuerung “überhaupt nicht toll”, da dies dazu führen würde, dass “völlig unkalkulierbar auf einmal Daten ausgewertet werden”. Weichert weiter wörtlich zur FAZ: “Die Suchfunktion, die wir vom Internet kennen, wird jetzt in den Freundeskreis hineingezogen, mit der Folge, dass hochsensible Informationen auch Dritten zur Kenntnis gelangen. […] Hier wird definitiv ein weiterer Eingriff ins Datenschutzrecht vorgenommen, der meines Erachtens nicht akzeptabel ist”. Ähnlich argumentiert Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Wir sehen da schon die Gefahr einer weiteren Profilbildung.” Insbesondere in der inzwischen bekannten Manier von Facebook, es, vor allem hinsichtlich europäischer Maßstäbe, mit dem Datenschutz nicht immer allzu genau zu nehmen, sieht sie ein Risikopotential: “Gerade Facebook hat sich da in der Vergangenheit bei der Einführung neuer Dienste nicht immer vorbildlich verhalten.”

Gewohnt unbeeindruckt gibt sich Facebook-Gründer und Großaktionär Mark Zuckerberg, der bereits während der Projektankündigung verlauten ließ, dass bei der Suche die Einstellungen zum Schutz der Privatssphäre berücksichtigt würden. So würden dem Suchenden nur Ergebnisse angezeigt, die ohnehin auch so bei Facebook zu finden wären. Ein Einblick in die Inhalte Fremder sei weiterhin nicht möglich. Die Tatsache, dass die Vereinfachung des massenhaften Durchsuchens von Statusmeldungen von Facebook-Freunden, auch nach der Beinhaltung dieser von Namen bestimmter Dritter, ein faktisch neues Suchpotential bietet, ließ er dabei unkommentiert.

 

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Den Haag: Eröffnung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung von Cyberkriminalität

17. Januar 2013

Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung von Cyberkriminalität (European Cybercrime Centre, EC3) ist vergangene Woche in Den Haag offiziell von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström eröffnet worden. Das der europäischen Polizeibehörde EUROPOL angegliederte Zentrum soll den EU Mitgliedsstaaten helfen, effizienter gegen Cyberkriminalität – insbesondere in organisierten kriminellen Vereinigungen – vorgehen zu können. Dieses soll durch Forschung, u.a. durch die Entwicklung neuer forensischer Werkzeuge, sowie die Verbreitung der Forschungsergebnisse an die nationalen Strafverfolgungsbehörden realisiert werden.

 

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