Kategorie: Social Media

Facebook & Instagram verbessern Datenschutz für Nutzer-Daten

14. März 2017

Die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram bessern beim Datenschutz seiner Kundendaten nach. Nachdem in der Vergangenheit durch Recherchen der Bürgerrechtsorgansiation ACLU (American Civil Liberties Union of Northern California) Datennutzungen durch Drittanbieter in Person der Internetanalysefirma “Geofeedia” aufgedeckt worden waren, im Rahmen derer das Unternehmen öffentlich einsehbare Kundendaten von Facebook, Instagram und Twitter hinsichtlich Teilnahmen an Protestaktionen ausgewertet und an Behörden verkauft hatte, reagierten Facebook und das konzernrechtlich angeschlossene Instagram nun und besserten durch striktere Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Datennutzung nach. Demnach ist es Softwareentwicklern nunmehr ausdrücklich verboten, Daten der Netzwerke für Überwachungszwecke zu verwenden. Twitter hatte bereits Ende des Jahres 2016 entsprechende Regelungen erlassen.

Smartphone-Kontrollen an US-Flughäfen

7. März 2017

Einem Bericht von Skift zu Folge, kann es bei der Einreise in die USA dazu kommen, dass die Grenzschützer die Smartphones von Einreisenden untersuchen. Vor allem Social Media- Aktivitäten sind von Interesse.

Bereits bei der Einreise in die USA sollen Angaben zu Social Media-Konten gemacht werden. Die Preisgabe des Benutzernamens ist freiwillig. Dies genügt in einigen Fällen aber anscheinend nicht, denn die Grenzschützer wollen auch die Smartphones untersuchen. Grundsätzlich schützt der vierte Verfassungszusatz in den USA vor der Durchsuchung von Smartphones durch Gesetzeshüter, dies gilt jedoch nicht für die Grenzkontrollen. Diesbezüglich urteilte der Supreme Court bereits in den Jahren 1976 und 2004. Einreisende müssen, zum Schutz der USA, größere Eingriffe in ihre Privatsphäre akzeptieren. Die Kontrolle kann auch US-Bürger treffen.

Seit 2009 gilt, dass die Kontrolleure der Customs and Border Protection (CBP), ohne richterliche Genehmigung, Smartphones kontrollieren dürfen, da diese zu dem Gepäck des Einreisenden gehören. Auch ohne Anlass für eine potentiell bestehende Gefahr.

Was passiert mit den Daten die die Kontrolleure auf den Geräten finden? Die Daten können sowohl kopiert als auch gespeichert werden. Angeblich jedoch nur bei begründetem Anfangsverdacht. Ob dem in der Praxis auch so ist, sei dahin gestellt.

Kann der Einreisende sich weigern seine Daten preiszugeben? Grundsätzlich schon, allerdings kann in dem Fall die Einreise in die USA versagt oder zumindest erheblich verzögert werden. Konsequenz ist, dass derjenige dann auf eigene Kosten den Rückflug in die Heimat antreten muss. Also bleibt demnach nur zu kooperieren.

Es könnte jetzt die Vermutung aufkommen, dass eine solche Kontrolle zu dem Sicherheits- und Abschottungswahn von Donald Trump gehört, allerdings wurden die Kontrollen bereits unter dem ehemaligen Präsidenten Barack Obama durchgeführt. Die Anzahl der Kontrollen steigt jedes Jahr. Im Jahr 2016, bis zum Amtsantritt von Donald Trump waren es fast 24000 Kontrollen. Wie sich die Zahl seit dem Amtsantritt entwickelt hat, ist noch nicht bekannt.

Datenschutz soll in’s Klassenzimmer

9. Februar 2017

Am 07.02.2017 fand in 120 Ländern der Safer Internet Day statt. Dieser findet seit 2008 jährlich auch in Deutschland am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats statt und verfolgt das Ziel, die Internetnutzer, insbesondere Schüler, Eltern und Lehrer für die Chancen und Risiken des Internets zu sensibilisieren.

Kinder und Jugendliche nutzen das Internet im erheblichen Umfang. Bildungspolitiker fordern daher, digitale Medien in den Schulalltag zu integrieren. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt diese Initiativen und fordert, dass das Wissen um Datenschutz und Datensicherheit als Bestandteile von Medienkompetenz in den Schulalltag integriert werden.

Bereits jetzt stehen Lehrern online und kostenlos Informationsmaterialien zur Verfügung, mit deren Hilfe den Schülern nahegebracht werden kann, dass sie beim Surfen eine digitale Spur hinterlassen. Gemäß der Pressemitteilung der BfDI, haben laut einer Bitkom-Studie aus dem Jahr 2014 bereits 60 Prozent der Befragten 10 bis 18-jährigen die Privatsphären-Einstellungen ihrer Profile in digitalen Netzwerken so eingestellt, dass ihre Daten besser geschützt werden.

Je eher Kinder und Jugendliche lernen, dass sie den Umfang der Nutzung ihrer eigenen personenbezogenen Daten mitbeeinflussen können, desto sicherer und verantwortungsbewusster können sie sich in der digitalen Welt bewegen.

Neue Stick-Zertifizierung bei Facebook

2. Februar 2017

Facebook bessert weiter beim Datenschutz nach und ermöglicht nunmehr die Zwei-Faktoren-Zertifizierung durch USB-Sticks, sofern diese auf Basis der Open-Source-Standards Fido Universial 2nd Factor arbeiten. Zudem kann die Authentifizierung mit Apps wie Authy oder Google Authenticator durchgeführt werden, die Sicherheitscodes für den Nutzer generieren. Facebook bietet seinen Nutzern so die Möglichkeit ein sicheres Verfahren bei der Anmeldung und Nutzung der Nutzerkonten anzuwenden. Eine missbräuchliche Nutzung durch unberechtigte Dritte ist bei Nutzung des Verfahrens nahezu ausgeschlossen, da die Daten auf dem Stick nicht online gehackt werden können. Derzeit ist das Verfahren zwar nur bei den Browsern von Chrome und Opera möglich, jedoch zumindest gleichermaßen auf Devices mit Windows- oder Mac-Systemen. Entsprechende Sticks sind bereits für niedrige zweistellige Euro-Summen online erhältlich.

Kategorien: Online-Datenschutz · Social Media
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WhatsApp wegen Datenweitergabe verklagt

30. Januar 2017

Bereits nach dem im letzten Jahr ankündigt wurde, das in WhatsApp gesammelte Daten an Facebook weitergeleitet werden sollen, gab es Proteste. Es gelang die Weitergabe zumindest vorläufig zu stoppen (wir berichteten), damit es dabei bleibt haben Verbraucherschützer jetzt Klage gegen WhatsApp eingereicht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat vor dem Landgericht Berlin Klage eingereicht, weil sie verhindern wollen, dass WhatsApp die Telefonnummern von Nutzern an Facebook weiterleitet. Zur Erklärung führen die Verbraucherschützer an, dass Whatsapp auf Basis der seit August 2016 geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, teilweise widerrechtlich Daten von Nutzern sammelt und speichert und diese Daten dann an Facebook weiterleitet.

Ziel der Klage des VZBV ist es, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden und das keine neuen Daten weitergeleitet werden. Es ist daran zu erinnern, dass Facebook im Jahr 2014 nach der Übernahme erklärt hat, dass es zu keinem Austausch von Nutzerdaten zwischen den Diensten kommen wird.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Dienste dieses Versprechen wieder beherzigen. Gehalten hat es jedenfalls nicht lange.

Facebook reagiert auf Fake-News Kritik

13. Januar 2017

Wie Facebook  am Mittwoch bekannt gab will das Unternehmen verstärkt gegen Fake-News vorgehen.

Damit reagiert das US-Unternehmen auf immer lauter werdende Kritik an ihrer Untätigkeit bezüglich Fake-News im US-Wahlkampf vergangenes Jahr.

Facebook richtet dafür ein Journalismusprojekt mit dem Namen “Facebook Journalism Project” ein. Das Projekt sieht unter anderem vor, dass Facebook zusammen mit Medienvertretern neue Nachrichten-Produkte entwickelt und den Journalisten nahe bringen will, wie sie Facebook in ihre Arbeit eingliedern können.

Google hatte bereits eine ähnliche Initiative gestartet, Digital News Initiative (DNI). Im Rahmen dieser Aktion arbeitete Google ebenfalls mit Medienunternehmen zusammen.

Außerdem möchte Facebook mit Hilfe externer Spezialisten Fake-News aufdecken und bekämpfen und das Melden von Fake-News erleichtern.

 

 

Achtung: Gefälschte Gutscheine

9. Januar 2017

Zurzeit kursieren auf WhatsApp Nachrichten die beispielweise einen LIDL-Gutschein in Höhe von 250€ versprechen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Aktion des Einzelhändlers, sondern um eine Fälschung.

Hinter der Fälschung stecken Datensammler, die mit Hilfe des Gutscheins personenbezogene Daten der Nutzer erlangen wollen. LIDL nahm bereits via Twitter von dem Gutschein Abstand.

Öffnet der Nutzer den in der Nachricht enthaltenen Link gelangt er auf eine Website, die aussieht als würde sie von dem Einzelhändler betrieben, wird sie aber nicht. Der Nutzer wird zunächst aufgefordert Fragen zu seinem Kundenverhalten zu beantworten. Auf verschiedenen anderen Websites die durch Weiterleitungen erreicht werden, sollen noch andere personenbezogene Daten angegeben werden. Zudem soll sich der Nutzer damit einverstanden erklären, dass er auf verschiedenen Wegen (per E-Mail oder SMS, postalisch oder telefonisch) über neue Angebote informiert wird. Zudem soll die WhatsApp-Nachricht wie ein Kettenbrief an Kontakte weitergeleitet werden, damit noch mehr Daten gesammelt werden können. Die eingegebenen Daten gehen anscheinend an Prorewards.net, wie onlinewarnungen.de herausgefunden haben will.

Den versprochenen Gutschein gibt es am Ende natürlich trotzdem nicht.

Was können Sie tun, wenn sie einen solchen Link erhalten? Sie sollten den Link nicht anklicken, sondern die Nachricht löschen. Es droht nicht nur die Preisgabe Ihrer Daten an dubiose Anbieter, sondern Sie können auf eine Website mit Schadsoftware weitergeleitet oder in eine Abofalle gelockt werden.

Wahlbeeinflussung durch Fake News

2. Januar 2017

Fake News verbreiten sich wie ein Lauffeuer im Internet, das ist kein Geheimnis, aber diese können auch gezielt genutzt werden, um die anstehende Bundestagswahl zu beeinflussen. Ähnliche Manipulationsversuche sind auch bei der US-Wahl aufgefallen. Deswegen beschäftigt sich auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit diesem Thema, wie es am Freitag bekannt gab.

Wir berichteten bereits im vergangenen Jahr über Möglichkeiten zur Beeinflussung der Wahl, jetzt kommt noch eine Neue hinzu, die nicht nur Politikern Sorgen bereitet.

Fake News können im Zuge des Wahlkampfes dazu genutzt, Wähler zu manipulieren, diese Gefahr besteht vor allem im Bereich Social Media. Dort werden Social Bots genutzt, um Fake News zu verbreiten. Social Bots täuschen eine menschliche Identität vor und generieren Einträge auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Twitter.

Bundesinnenminister Thomas De Maizière (CDU) forderte die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu auf, entschlossen gegen Fake News vorzugehen, damit im Wahlkampf die besseren Konzepte zum Erfolg führen und nicht Fake News.

Viel kann gegen eine solche Beeinflussung der Wähler jedoch nicht getan werden. Offensichtliche Fake News sind zwar strafbar, aber bevor diese als solche erkannt werden, haben sie bereits die Runde gemacht. Außerdem gilt auch hier: Das Internet vergisst nicht.

Somit bleibt nur, die Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren und sie darauf aufmerksam zu machen, dass eine Manipulation durch Fake News möglich ist.

Entwurf für ePrivacy-Verordnung

Ein Entwurf der Privacy-Verordnung für elektronische Kommunikation (ePrivacy-VO) durch die Europäische Kommission wurde geleakt. Mit der Verordnung soll die bisher geltende ePrivacy-Richtlinie (RL 2002/58) ersetzt werden. Durch diese wurden bislang Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation gesetzt. Die Richtlinie wurde von den Nationalstaaten unterschiedlich in nationales Recht transformiert. In Deutschland wurden die Mindestvorgaben durch Novellierung des Telekommunikatiosngesetzes transformiert, nachdem die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen die Umsetzungsfrist einleitete. Ein derartiger “Flickenteppich” unterschiedlicher nationaler Gesetze wird nun durch den gesetzgeberischen Weg einer Vorordnung umgangen, da diese unmittelbare Anwendung findet.

Zwar ist der Gesetzgebungsprozess der ePrivacy-Verordnung noch nicht abgeschlossen, gleichwohl sind im Entwurf bereits gravierende Änderungen zur gegenwärtigen Rechtslage erkennbar.

Wie in der Datenschutzgrundverodnung (DS-GVO) ist räumlich eine extraterritoriale Anwendung vorgesehen. Entscheidend für die Anwendbarkeit der Verordnung sollen die Nutzung und das Anbieten von Kommunikationsdiensten in der EU sein, unabhängig davon, ob die eigentliche Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfindet. Eine Umgehung des EU-Datenschutzrechts, wie beispielsweise durch Outsourcing der Datenverarbeitung, soll so verhindert werden.

Die ePrivacy-Verordnung findet sachlich auch auf sogenannte Over-the-Top-Dienste (OTTs), wie Messenger, und auf den für das Internet-of-Things (IoT) wesentlichen Datentransfer zwischen Maschinen Anwendung. Informationen, die im Rahmen der vernetzten Industrie zwischen zwei Geräten ausgetauscht werden, können auch personenbezogene Daten im Sinne der DS-GVO enthalten. Die näheren Umstände der Kommunikation, welche über den Inhalt hinausgehen (Metadaten) werden nun erfasst. Diese dürfen ohne vorherige Einwilligung der End-Nutzer nur in bestimmten Fällen, wie etwa zur Qualitätssicherung, IT-Sicherheit oder der Abrechnung, verarbeitet werden. Sofern demgegenüber keine Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung besteht, müssen die Daten unverzüglich gelöscht oder anonymisiert werden.

Beim Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Tools wird die vorherige Einwilligung der Nutzer benötigt. Dies wird auf anderweitiges Tracking (z.B. GPS), sowie den Zugriff auf im Endgerät gespeicherte Daten (z.B. Fotos, Kontakte, Nachrichten), erweitert. Die Einwilligung soll benutzerfreundlich eingeholt werden und durch technische Einstellungen des Browsers möglich sein (Privacy by Design).

Wie bereits nach der DS-GVO, sollen auch unter der ePrivacy-VO erhebliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden können.

Big Data – Chancen und Risiken

16. Dezember 2016

Ein aufsehenerregender Artikel des Schweizer MAGAZINs lässt vermuten, dass durch die gezielte Auswertung von Datensätzen der Wahlkampf um das Amt des US-Präsidenten beeinflusst werden konnte. So behauptet ein Unternehmen, durch die Auswertung von öffentlich zugänglichen Daten von Wählern mit Hilfe von sogenannten Big-Data-Anwendungen Persönlichkeitsprofile der Wähler erstellt zu haben. Diese Profile seinen dann genutzt worden um gezielt Wählergruppen persönlich oder mittels Werbebotschaften anzusprechen. Wahlhelfern sei dabei eine mobile App zu Verfügung gestellt worden, in der individuelle Persönlichkeitesprofile der anzusprechenden Wähler, inklusive Gesprächsleitfaden, gespeichert gewesen sein soll.

Ob und in wie weit hierdurch tatsächlich der Ausgang der Wahl beeinflusst wurde, lässt sich nur vermuten. Sorgen um die Möglichkeit einer Beeinflussung der Wähler durch eine auf die Persönlichkeit abgestimmte Werbung dürften allerdings ihre Berechtigung finden.

Dass die Auswertung großer Datenmengen auch Chancen bietet, zeigt der Berliner Kongress “Big Data konkret”, im Rahmen dessen die Vorteile der Auswertung von Patientendaten zur Behandlung und Entwicklung von Therapiemöglichkeiten thematisiert wurden.

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