Kategorie: Social Media

Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württemberg: Öffentliche Stellen nutzen immer seltener den Facebook-Like-Button

5. August 2013

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Klingbeil hat vergangene Woche die Ergebnisse seiner Überprüfung der Internetpräsenzen öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg hinsichtlich der Verwendung des Facebook-Like-Buttons bekannt gegeben. In den vergangenen Wochen seien insgesamt 4.394 Internetseiten mittels eines speziellen Prüfprogramms untersucht worden. Nur in 47 Fällen sei der Facebook-Like-Button direkt eingebunden gewesen. Dies sei eine “erfreulich geringe Quote von ca. 1,1%.”, so Klingbeil.

Die direkte Einbindung des Buttons führe dazu, dass schon durch das Laden der Internetseite und ohne das Zutun und die Information des Nutzers Daten an den Betreiber des Netzwerks übermittelt werden. Dies passiere auch, wenn der Nutzer gar nicht bei Facebook registriert ist. Wenn der Benutzer zur gleichen Zeit bei Facebook angemeldet ist oder sich später anmeldet, könne ihm sein Nutzerverhalten – auch rückwirkend – konkret zugeordnet werden. Dies stelle einen Datenschutzverstoß dar. Man habe nun die 47 Betreiber der Internetseiten kontaktiert und gebeten, künftig auf die Verwendung des Facebook-Like-Buttons zu verzichten. Bis September 2013 erwarte man eine Information über die getroffenen Maßnahmen.

 

 

OLG Hamburg: Keine Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten

10. Juli 2013

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) hat beschlossen (Beschl. v. 04.02.2013 – Az.: 7 W 5/13), dass private Facebook-Nachrichten nicht durch den Adressaten veröffentlicht werden dürfen. Der Kläger hatte dem Beklagten eine private Facebook-Nachricht gesendet, die dieser veröffentlichte. Darin sah der Kläger – ebenso wie das Gericht – eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Eine private Nachricht dürfe nur ausnahmsweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn nämlich ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung besteht, so das Gericht. Dies sei z.B. anzunehmen, wenn es sich bei dem Absender um einen Amtsinhaber handelt oder aber der Inhalt der Nachricht von besonderem öffentlichen Interesse ist. Sind rein private Inhalte betroffen, sei eine Veröffentlichung unzulässig. In dem vorliegenden Fall war nach Auffassung des Gerichts zusätzlich zu berücksichtigen, dass die veröffentlichte Nachricht zahlreiche Rechtschreibfehler enthalten hat und die Veröffentlichung somit den Kläger zusätzlich verletzt hat.

 

Kritik für Facebook & Google; Lob für Twitter vom Vizekanzler

23. Mai 2013

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Internet-Konzerne Google und Facebook ermahnt, den Datenschutz ernster zu nehmen und “sich nicht von der Lebenswirklichkeit ab(zu)koppeln”. Bei kontinuierlicher Verletzung des Datenschutzes sei es Aufgabe der Politik, entsprechende Regelungen zu erlassen. Damit das Individuum weiter Herr seiner Daten bleibe, müsse Transparenz geschaffen und Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Diese Kritik ging insbesondere an Facebook und Google, die Teile der deutschen Abgesandten den Zutritt in ihre Unternehmen verweigerten. Hingegen, so Rösler, habe Twitter eine Vorbildfunktion, da es als Basis für seinen Kurznachrichtendienst auf die Nachrichten und die Offenheit seiner Nutzer setze.

 

Facebooks Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten laut Audit ausreichend

6. Mai 2013

Nach US-amerikanischen Medienberichten hat ein über den Zeitraum von sechs Monate durchgeführtes Audit ergeben, dass Facebook ausreichende Bestrebungen zum Schutz privater Daten vornimmt. Die Durchführung des Audits war Teil einer Vereinbarung, welche die FTC mit Facebook getroffen hat, nachdem Facebook vorgeworfen wurde, Details aus dem Leben seiner Nutzer ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen.

Bisher veröffentlichte Facebook ausschließlich eine geschwärzte Version des Audits, welche weder Angaben zu gefundenen Schwachstellen, noch die auditierende Stelle enthält. Als Begründung führt Facebook Sprecherin Jodi Seth an, dass ansonsten die Gefahr von Sicherheitslücken oder Wettbewerbsnachteilen bestünde. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass wenigstens die auditierende Stelle im Rahmen der Stellungnahme der FTC bekanntgegeben wird. Zumindest lässt sich dem Bericht jedoch bereits jetzt entnehmen, dass er sich sowohl auf Faceboooks geschriebene Richtlinien als auch auf die stichprobenhafte Untersuchung von Daten bezieht.

Das abgeschlossene Audit stellt den Auftakt einer längeren Serie dar, da Facebook sich in der vorerwähnten Vereinbarung mit der FTC zu einer Durchführung solcher Audits über 20 Jahre hinweg verpflichtet hat.

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BayLfD: Unzulässige direkte Einbindung von Social Plugins in Internetauftritten

22. April 2013

Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz (BayLfD) Petri hat bekannt gegeben, am heutigen Tag 66 bayerische öffentliche Stellen aufgefordert zu haben, die unzulässige direkte Einbindung von Social Plugins in ihren Internetauftritt zu unterlassen. Anderenfalls erhalte z.B. Facebook unzulässig Daten von Nutzern, die eine Behördenwebsite besuchen, wenn die Behörde den Like-Button (“Gefällt mir”) von Facebook direkt eingebunden hat. Dies erfolge ohne gesetzliche Grundlage und ohne die Möglichkeit von Seitenbesuchern, dies vor dem Seitenaufruf zu erkennen.

Man werde gegen bayerische öffentliche Stellen, die weiterhin Social Plugins direkt in ihre Webseiten einbinden, konsequent vorgehen, so Petri. Dies gelte umso mehr, als es mit der sogenannten 2-Klick-Lösung eine Variante gebe, bei der nicht bereits mit Aufruf der Behördenwebseite Daten an Facebook & Co fließen. Bei 2-Klick-Lösung müsse zunächst ein Vorschaltbutton angeklickt werden, bevor das Social Plugin aktiviert wird. Vor Betätigung des Vorschaltbuttons bestehe damit auch die Möglichkeit, den Nutzer über Folgen der Betätigung des Vorschaltbuttons zu informieren.

Googles neue Datenschutzbeauftragte: Lawrence You

2. April 2013

Nun packt auch Alma Whitten ihre Koffer und gibt die Stelle als Datenschutzbeauftrage bei Google auf. Alma Whitten besetzte drei Jahre lang die damals neu geschaffene Stelle des „Director of Privacy“. Nachfolgerin wird Lawrence You, die bereits seit acht Jahren bei Google beschäftigt ist  und mit den bestehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen, so Google, vertraut sei. Anlass zur Schaffung des „Director of Privacy“ war nach Angaben von heise.de, dass Google einräumen musste, dass bei den Aufnahmen für Google Street View Informationen aus ungesicherten W-LAN Netzen mitgeschnitten worden sind.

Nach Android-Chef Andy Rubin und dem Verantwortlichen für den Kartendienst Jeff Huber ist Alma Whitten nun bereits die Dritte, die Google verlässt. Huber und Rubin wechselten zu Google X. Google X ist verantwortlich für Zukunftsprojekte wie beispielsweise die Datenbrille.

CeBit: Forscher stellen P2P-Alternative zu Facebook & Co. vor

14. März 2013

Angesichts der immer wiederkehrenden Problematik des datenschutzrechtlich jedenfalls bedenklichen Handelns von Social Networks wie Facebook, wird der Ruf nach dem Aufbau dezentraler Netzwerke laut. Bereits vor drei Jahren wurde das diesen Ansprüchen gerecht werdende Netzwerk Diaspora ins Leben gerufen, welches sich jedoch aufgrund diverser Faktoren bisher nicht nachhaltig am Markt mit der schier übermächtigen Konkurrenz auf Augenhöhe bringen konnte. Ebenso verhielt es sich mit dem Netzwerk Friendica.

Wie nun das Onlineportal Heise meldet, wurde auf der IT-Messe CeBit ein neues Projekt vorgestellt. Das überwiegend von Forschern der Universität Paderborn entwickelte P2P-Framework speichert Daten somit nicht auf den Servern des Netzwerkes, sondern auf den Festplatten der Nutzer selbst. Somit bleiben diese Herr über ihre Daten. Ein Missbrauch durch die Betreiber des Netzwerkes selbst ist weitestgehend ausgeschlossen. P2P steht dabei für Peer-to-Peer-Connection und beschreibt damit den Umstand, dass die Rechner der Nutzer miteinander verbunden werden, ohne, dass Server dazwischen geschaltet sind. Auch die von Facebook regelmäßig praktizierten nachträglichen Veränderungen der Nutzungsbedingungen, in welchen sich Facebook erweiterete Zugriffsrechte einräumt ohne dass der User davon häufig überhaupt Kenntnis nehmen muss und auch tatsächlich Kenntnis nimmt, sind als Gefahrenquelle in dieser Konstellation obsolet.

Die Forscher sehen in dem Projekt vorrangig eine Chance für Unternehmen, NGOs und den öffentlichen Dienst, um etwa Schulungen durchzuführen oder die Zusammenarbeit örtlich verstreuter Arbeitsgruppen zu effektuieren. Das Projekt ist frei verfügbar.

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Studie zu Facebook Gefällt-mir-Button: “You are what you like”

Medienberichten zufolge haben britische Forscher der University of Cambridge im Rahmen einer Studie die Gefällt-mir-Button-Klicks von 58.000 US-amerikanischen Facebook-Nutzern ausgewertet und dabei festgestellt, dass sich mannigfaltige persönliche Eigenschaften “automatisch und akkurat” aus den Facebook-Likes ableiten lassen.

Mittels eines mathematischen Modells habe man beispielsweise mit einer Genauigkeit von 93 Prozent das Geschlecht des Facebook-Nutzers ermitteln können. Mit einer Genauigkeit von 73 Prozent seien Raucher identifiziert worden. Die Trefferquote hinsichtlich der Hautfarbe des Facebook-Nutzers soll bei 95 Prozent gelegen haben. Gleichermaßen einfach habe man weitere sensible Daten – wie die sexuelle Orientierung oder die Religionszugehörigkeit – ermitteln können.

Die Forscher warnen davor, dass Werbetreibende, Behörden oder die eigenen Facebook-Freunde mit Hilfe von Computerprogrammen Informationen herausfinden können, die der Einzelne nicht habe teilen wollen. „Mit der immer weiter wachsenden Anzahl digitaler Spuren wird es schwierig für Menschen, zu kontrollieren, welche ihrer Einstellungen offen gelegt werden”. Soziale Netzwerke sollten daher “auf Transparenz achten und Nutzern Kontrollmöglichkeiten bieten”.

 

Bundesinnenminister fordert Umsetzung seines IT-Sicherheitsgesetzes

5. März 2013

Laut eines Berichtes des Berliner Tagesspiegels hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich  strengere Datenschutzregelungen für soziale Netzwerke gefordert. Besonders betonte er, dass er auf die EU-Datenschutzreform hoffe.

Insbesondere kritisierte der Bundesinnenminister, dass den Usern von sozialen Netzwerken nicht bewusst sei, welche ihrer Daten verwendet und in welchem Umfang Profile erstellt werden. Europäische Datenschutzvorschriften müssen, so Friedrich, dieses Verhalten sozialer Netzwerke im Umgang mit personenbezogenen Daten unterbinden.

Ebenfalls forderte er, dass ein Mindestschutzniveau für kritische Infrastrukturen wie Stromnetze und Telekommunikationssysteme notwendig sei, da auch auf diese tägliche Angriffe stattfinden.

Daher bedürfe es einer schnellen Umsetzung des von ihm vorgelegten IT-Sicherheitsgesetzes. Hierin ist normiert, dass Unternehmen eine Meldepflicht von Hackerangriffe auferlegt wird.

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