Kategorie: Social Media

Bundesinnenminister fordert Umsetzung seines IT-Sicherheitsgesetzes

5. März 2013

Laut eines Berichtes des Berliner Tagesspiegels hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich  strengere Datenschutzregelungen für soziale Netzwerke gefordert. Besonders betonte er, dass er auf die EU-Datenschutzreform hoffe.

Insbesondere kritisierte der Bundesinnenminister, dass den Usern von sozialen Netzwerken nicht bewusst sei, welche ihrer Daten verwendet und in welchem Umfang Profile erstellt werden. Europäische Datenschutzvorschriften müssen, so Friedrich, dieses Verhalten sozialer Netzwerke im Umgang mit personenbezogenen Daten unterbinden.

Ebenfalls forderte er, dass ein Mindestschutzniveau für kritische Infrastrukturen wie Stromnetze und Telekommunikationssysteme notwendig sei, da auch auf diese tägliche Angriffe stattfinden.

Daher bedürfe es einer schnellen Umsetzung des von ihm vorgelegten IT-Sicherheitsgesetzes. Hierin ist normiert, dass Unternehmen eine Meldepflicht von Hackerangriffe auferlegt wird.

Rüstungskonzern Raytheon entwickelt “Stalking-Software”

17. Februar 2013

Der us-amerikanische Rüstungskonzern Raytheon, eigentlich spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Marschflugkörpern, Torpedos und Radarsystemen, lässt mit einer Softwareentwicklung aufhorchen, die jeden ambitionierten Stalker begeistern dürfte. Die Anwendung mit dem Namen Riot (eine Abkürzung für Rapid Information Overlay Technology) recherchiert und analysiert Tagesabläufe, soziale Kontakte und Beziehungen von Zielpersonen anhand von Daten aus sozialen Netzwerken wie wie Facebook, Twitter und Foursquare. Dazu liest das Programm zum Beispiel Ortungsdaten aus den Profilen der Personen und, wenn solche nicht durch den Nutzer explizit veröffentlicht worden sind, Metadaten aus veröffentlichten Fotos. Dazu werden aus den Kontakten aufwendige Netzwerke rekonstruiert, die Beziehungen offenlegen.

Aufgefallen war die Präsentation der Software nach einem Bericht des englischen “Guardian”. Dieser bezieht sich auf ein Werbevideo von Raytheon in welchem ein Mitarbeiter die Vorzüge des Programms unter anderem wie folgt anpreist: “Wenn Sie Nick treffen wollen oder Zugriff auf sein Laptop brauchen, wäre Montagmorgen 6 Uhr im Fitnessstudio die beste Zeit dafür.”

Das Programm wid derzeit allerdings noch nicht verkauft. Nach einem Bericht des Virtuellen Datenschutzbüros besteht aber zum Beispiel Interesse an einem solchen Programm von Seiten der Schufa. Diese erhofft sich, durch die automatisierte Auswertung von Netzwerk-Tätigkeiten durch Personen, Rückschlüsse auf deren Kreditwürdigkeit ziehen zu können.

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HmbBfDI: Verwaltungsverfahren wegen Gesichtserkennung von Facebook eingestellt

8. Februar 2013

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat nach eigenen Angaben die im vergangenen Jahr gegen Facebook Inc. erlassene Anordnung wegen der datenschutzrechtlich unzulässigen Ausgestaltung der Gesichtserkennung aufgehoben. Da Facebook Inc. plausibel dargelegt habe, diese Funktion europaweit abgeschaltet zu haben und zudem die bisher erfassten biometrischen Daten gelöscht wurden, sei die Aufhebung nebst Einstellung des diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens erfolgt.

„Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung“, so der HmbBfDI Caspar.

Facebook installiert neues Tracking-Verfahren

4. Februar 2013

Eines der datenschutzrechtlich relevantesten Verfahren hinsichtlich der Effektuierung von kundenspezifischer Werbung ist das sogenannte Tracking. Dabei werden Tracking-Cookies verwendet, kleine Datenmengen, die sich beim Surfen auf einer Seite auf dem Rechner ablegen, ohne dass der Nutzer hiervon zumeist Kenntnis nimmt. Diese ermöglichen dem Werbetreibenden, den Nutzer auf danach besuchten Seiten wieder zu erkennen und dementsprechende werberelevante Rückschlüsse auf dessen Interessen zu schließen. Mittlerweile, wohl auch aufgrund der fortschreitenden datenschutzrechtlichen Sensibilisierung der Nutzer, bestehen einfach zu bedienende Maßnahmen zur Löschung oder Sperrung dieser Cookies.

Das marktführende soziale Netzwerk Facebook hat nun nach einem Bericht von heise.de eine neue Methode mit dem Namen “Optimized CPM” installiert, die diese Maßnahmen potentiell umgehen kann. Das neue Tracking soll über die Facebook-ID stattfinden und so die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen gegen Cookies faktisch ins Leere laufen lassen. Denn im Gegensatz zu den Lösch- und Sperrmöglichkeiten hinsichtlich der Cookies, bestehen diese für die Facebook-ID nicht. So können Nutzer auch browser- oder endgeräteübergreifend identifiziert werden. Facebook erhofft sich durch diese Neuerung, den Werbekunden noch detailliertere Informationen über das Surfverhalten der Nutzer zur Verfügung stellen zu können. Die neue Methode lässt zudem erkennen, welche Handlungen Facebook-User nach dem Klick auf eine Anzeige bei Facebook vornehmen. Der Werbekunde kann so erkennen, ob die von ihm geschaltete Werbung zu den erwünschten Reaktionen der Kunden führt.

Facebook ist dabei jedoch auf die “Mitwirkung” seiner Nutzer angewiesen. Denn loggt sich ein User, entgegen der nach Angaben von Facebook üblichen Praxis, nach Beendigung seiner Nutzung aus dem Social-Network aus, ist eine weitere Verfolgung ausgeschlossen.

Instagram prüft Nutzerdaten anhand von Ausweisen und Geburtsurkunden

29. Januar 2013

Der Fotodienst Instagram, welcher erst im vergangenen Jahr durch das Social-Media-Netzwerk Facebook übernommen wurde, sorgt mit einer unkonventionellen Maßnahme zur Prüfung diverser Nutzerdaten für Aufsehen in den Vereinigten Staaten. Wie das Onlineportal Futurezone.at berichtet, wurde eine unbestimmte Anzahl von Nutzern dazu aufgefordert, eine Kopie ihres Lichtbildausweises einzusenden. Sofern dieser nicht den Anforderungen des Online-Netzwerkes entsprach, wurde gar die Übersendung der Kopie der Geburtsurkunde verlangt.

Rätselhaft erscheint die Intention der Maßnahme, insbesondere da es bei Instagram üblich ist, Pseudonyme statt Klarnamen zu verwenden. Zur Verifizierung solcher hatte Facebook bereits angekündigt, Nutzer um die Übersendung entsprechender amtlicher Urkunden zu ersuchen. Nach ersten Angaben von Instagram handelt es sich nun um eine nicht näher bestimmte Reaktion auf mögliche Verletzungen der Nutzungsbedingungen von Instagram. Gegenüber dem US-Blog TPM äußerte eine Sprecher von Facebook: “Es ist übliche Praxis für Facebook und Instagram, den Ausweis zu verlangen, um den Nutzer zu identifizieren.”. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist eine so geartete Maßnahme auf dem europäischen Markt, jedenfalls vorerst, nicht vorgesehen.

Facebook-Suche “Graph Search” sorgt für Kritik

18. Januar 2013

Beinahe im selben unaufhörlichen Rhythmus der Schwankungen der Facebook-Aktie, gerät der US-amerikanische Social-Media-Gigant wegen datenschutzrechtlich zweifelhafter Vorstöße in die Kritik führender Datenschützer.

Neuester Anlass ist die von Facebook am 15.1. vorgestellte neue Suche namens “Graph Search”. Diese ermöglicht es, detailliert nach Posts von Freunden zu suchen. So lässt sich etwa gezielt die Suche auf Fotos aus bestimmten Jahren von bestimmten Personen eingrenzen. Als einer der Ersten meldete sich der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, zu Wort. Er findet die Neuerung “überhaupt nicht toll”, da dies dazu führen würde, dass “völlig unkalkulierbar auf einmal Daten ausgewertet werden”. Weichert weiter wörtlich zur FAZ: “Die Suchfunktion, die wir vom Internet kennen, wird jetzt in den Freundeskreis hineingezogen, mit der Folge, dass hochsensible Informationen auch Dritten zur Kenntnis gelangen. […] Hier wird definitiv ein weiterer Eingriff ins Datenschutzrecht vorgenommen, der meines Erachtens nicht akzeptabel ist”. Ähnlich argumentiert Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Wir sehen da schon die Gefahr einer weiteren Profilbildung.” Insbesondere in der inzwischen bekannten Manier von Facebook, es, vor allem hinsichtlich europäischer Maßstäbe, mit dem Datenschutz nicht immer allzu genau zu nehmen, sieht sie ein Risikopotential: “Gerade Facebook hat sich da in der Vergangenheit bei der Einführung neuer Dienste nicht immer vorbildlich verhalten.”

Gewohnt unbeeindruckt gibt sich Facebook-Gründer und Großaktionär Mark Zuckerberg, der bereits während der Projektankündigung verlauten ließ, dass bei der Suche die Einstellungen zum Schutz der Privatssphäre berücksichtigt würden. So würden dem Suchenden nur Ergebnisse angezeigt, die ohnehin auch so bei Facebook zu finden wären. Ein Einblick in die Inhalte Fremder sei weiterhin nicht möglich. Die Tatsache, dass die Vereinfachung des massenhaften Durchsuchens von Statusmeldungen von Facebook-Freunden, auch nach der Beinhaltung dieser von Namen bestimmter Dritter, ein faktisch neues Suchpotential bietet, ließ er dabei unkommentiert.

 

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VG Schleswig: Entscheidung über Klarnamenzwang von Facebook

9. Januar 2013

Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Facebook Widerspruch gegen die sofort vollziehbare Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt, so dass nun das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig über die Frage zu entscheiden hat, ob eine Anmeldung bei dem sozialen Netzwerk auch unter Pseudonym möglich sein muss. Während das ULD die Auffassung vertritt, dass die von Facebook vorgegebene Verpflichtung zur Nutzung von Klarnamen gegen das Telemediengesetz verstößt, ist Facebook der Ansicht, es liege in der Hand des anbietenden Dienstleisters, die Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Anonymität zu definieren.

“Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben”, so der Leiter des ULD Weichert. Er erwarte von dem Verwaltungsgericht “sehr zeitnah eine erste Entscheidung”.

ULD: Verfügungen gegen Facebook wegen Klarnamenpflicht

19. Dezember 2012
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat bekannt gegeben, Facebook Inc./USA und Facebook Ltd./Irland im Rahmen von sofort vollziehbaren Verfügungen verpflichtet zu haben, pseudonyme Konten zuzulassen. Man vertrete die folgenden Auffassungen, die den Verfügungen des ULD zugrunde gelegt worden seien:
  • Facebook Inc. und Facebook Ltd. sind gemeinsam für die Klarnamenpolitik von Facebook verantwortlich und können und müssen deshalb beide auch zur Verantwortung gezogen werden.
  • Das ULD ist im Hinblick auf die Datenschutzkontrolle für Betroffene in Schleswig-Holstein bei Facebook zuständig.
  • Facebook muss § 13 Abs. 6 TMG beachten. Diese Regelung steht mit europäischem Recht in Einklang und dient u. a. dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können.
  • Das Zulassen von Pseudonymen ist Facebook zumutbar. Die Klarnamenpflicht verhindert weder Missbrauch des Dienstes für Beleidigungen oder Provokationen noch Identitätsdiebstahl. Hiergegen sind andere Vorkehrungen erforderlich.
  • Zur Sicherstellung der Betroffenenrechte und des Datenschutzrechts generell muss die Klarnamenpflicht sofort von Facebook aufgegeben werden.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlich müsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf
Verzögerung abzielende Vorgehensweise. Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je.“, kommentierte der Leiter des ULD Weichert die Vorgehensweise seiner Behörde.

Facebook: Neuer Abstimmungsversuch zum Datenschutz

11. Dezember 2012

Abermals unternimmt der Social-Network-Marktführer Facebook den Versuch, mittels einer Abstimmung unter den Nutzern Regeländerungen vorzunehmen. Die letzte Woche Montag gestartete und noch bis diese Woche Donnerstag andauernde Abstimmung sieht dabei umfangreiche Änderungen im Bezug auf den Datenschutz der Nutzerdaten vor. So beabsichtigt Facebook etwa, dass bisher den Nutzern zustehende Mitspracherecht bei Änderungen abzuschaffen und diesbezüglich und darüber hinausgehende Änderungen an der Datenschutzerklärung vorzunehmen. Ziel von Facebook ist es, Nutzerdaten zukünftig konzernweit nutzen zu dürfen. Dies würde es Facebook, welches durch diverse Übernahmen wie zuletzt dem Foto-Netzwerk Instagram mehr und mehr zu einem Konglomerat von Network-Unternehmen heranwächst, ermöglichen, den Datenfluss zwischen den Firmen zu Werbe- und Erwerbszwecken erheblich effektiver auszugestalten, ohne durch Datenschutzrechte der Nutzer “eingeschränkt” zu werden.

Das Streben könnte jedoch wieder einmal umsonst sein. Alle bisherigen von Facebook initiierten Abstimmungen scheiterten an der notwendigen Beteiligung der User. Die Beteiligung an der letzten Nutzer-Abstimmung lag beispielsweise gerade einmal bei 0,04%. Ob die notwendige Teilnahmequote von 30% der Facebook Nutzer erreicht wird, kann daher bezweifelt werden. Zudem geht der allgemeine Trend von Nutzern im Social-Network klar in Richtung Datenschutzsensibilität und damit entgegen der Bestrebungen von Facebook.

VZBV kämpft gegen mangelhaften Datenschutz auf Websites für Kinder

19. November 2012

Auf über der Hälfte der begutachteten Websites stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Verstöße gegen Datenschutzgesetze oder das Telemediengesetz fest, meldet heise.de über einen Bericht des Spiegels. Gegen die Betreiber seien Unterlassungsverfahren eingeleitet worden, so der Spiegel.  Bemängelt wurde in erster Linie, dass die Kinder über die Spiele auf Websites von Unternehmen umgeleitet werden oder Quiz-Angebote dazu dienen, die Handy-Nummern zu erschleichen. Angebote mit kostenpflichtigen Abonnements seien die Folge. Außerdem würde der redaktionelle Inhalt nicht deutlich genug von der Werbung getrennt.

Gerd Billen, Vorstand des VZBV, wird vom Spiegel mit den Worten zitiert, dass es „schon erschreckend“ sei, „wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen“.  Die Verbraucherschützer fordern, dass Werbung zur Refinanzierung der Angebote „mit Augenmaß“ eingesetzt werde. Damit kommt der VZBV zum gleichen Ergebnis wie bei der letzten Prüfung von Kinder-Websites im Jahr 2010. Schon damals wurden aus ähnlichen Gründen zahlreiche Abmahnung verschickt.

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