Kategorie: Social Media

HmbBfDI: Verwaltungsanordnung gegenüber Facebook wegen Gesichtserkennung

24. September 2012

Die vom Social Network Facebook integrierte Gesichtserkennung steht seit langem als rechtswidrig in der Kritik. Das Verfahren schlägt Nutzern mögliche Verlinkungen von Personen auf Fotos vor, welche durch einen biometrischen Abgleich ermittelt wurden. Nun hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (HmbBfDI), wie durch einen Pressemitteilung bekannt geben wurde, gegenüber Facebook eine Verwaltungsanordnung erlassen, welche das Unternehmen dazu verpflichtet, die Gesichtserkennung auch rückwirkend datenschutzkonform zu gestalten und sicherzustellen, dass nur mit der aktiven Zustimmung der bereits registrierten Nutzer biometrische Profile erzeugt und dauerhaft gespeichert werden. Zudem müssen diese zuvor umfassend über die Risiken des Verfahrens aufgeklärt werden. Facebook hat nun einen Monat lang Zeit gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, bevor dieser rechtskräftig wird. Anschließend sind die Anforderungen umzusetzen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen die erhobenen Daten gelöscht werden.

Die Anordnung war nötig geworden, da Facebook auch nach langwierigen und intensiven Verhandlungen nicht bereit war, aus freien Stücken das Verfahren europäischen Datenschutzanforderungen anzupassen. Caspar dazu: „Ich bedaure, dass Facebook nicht willens ist, den europäischen Standard bei der Nutzung digitaler Bilder zur Erstellung biometrischer Profile umzusetzen. Die erlassene Anordnung basiert auf den von den europäischen Datenschutzbeauftragten gemeinsam erarbeiten Anforderungen. Ziel der Anordnung ist es im Übrigen nicht, den Einsatz dieser Technologie zu verhindern, sondern den Nutzerinnen und Nutzern Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen eine bewusste und aktive Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an dieser nicht unproblematischen Technologie ermöglicht.“

Wegen der örtlichen Zuständigkeit gilt die Anordnung zunächst nur bezüglich Nutzern aus Hamburg. Andere deutsche Aufsichtsbehörden planen indes gleichlautende Anordnungen zu erlassen.

BfDI: “Couchsurfing ohne Datenschutz”

18. September 2012

In einem Schreiben an die für die Datenschutzaufsicht zuständige US-Behörde, die Federal Trade Commission, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar auf Missstände in der Veränderung der Nutzungsbedingungen des internetbasierten Gastfreundschaftsnetzwerks “CouchSurfing.org“ zum 14. September 2012 hingewiesen. Die Änderungen seien inakzeptabel und sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Datenschutzrecht  unzulässig. Sie würden die Nutzer durch die neuen Nutzungsbedingungen nötigen, auf jegliche Kontrolle über ihre Daten zu verzichten, sofern sie den Dienst weiter in Anspruch nehmen wollen. So räume z.B. der Nutzer durch das Hochladen von Inhalten dem Unternehmen CouchSurfing nicht nur eine unwiderrufliche Erlaubnis zu einer quasi unbegrenzten Verwendung dieser Inhalte , sondern auch das Recht zur Datenweitergabe an Dritte ein. Dieser Fall zeigt nach Ansicht Schaars abermals die Notwendigkeit auf, das europäische Datenschutzrecht zügig zu reformieren, damit ein adäquates Datenschutzniveau europäischern Nutzer auch dann zugute kommen kann, wenn Internetdienste aus einem Drittstaat angeboten werden. Derzeit findet deutsches/europäisches Datenschutzrecht keine Anwendung, da das Unternehmen couchsurfing.org seinen Sitz in den USA hat und keine Niederlassungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat.

 

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Sicherheitslücke im Messenger-Dienst WhatsApp

17. September 2012

Der Online-Dienst heise security berichtet, dass WhatsApp weitaus unsicherer ist, als man zunächst vermutet hat. WhatsApp ist ein Kurznachrichtendienst, der über die Datenverbindung des Handys funktioniert und so kostenlose Kurznachrichten an andere WhatsApp-Nutzer ermöglicht.

Heise security ist es gelungen, nur mithilfe frei zugänglicher Tools einen anderen WhatsApp-Account zu übernehmen. Die Gefahr einer Übernahme bestehe immer, wenn WhatsApp in einem öffentlichen WLAN genutzt werde. Sei der Account einmal geknackt, könne er später nicht mehr abgesichert werden, so das Fazit.

Erst vergangene Woche war bekannt geworden, dass WhatsApp für die Authentifizierung des Kontos ein selbsterstelltes Passwort nutzt. Auf der Plattform Android wird zu diesem Zweck die Seriennummer (IMEI) zu einem MD5-Hash generiert, unter iOS bezieht sich der Hash auf die MAC-Adresse. Zur Nacherzeugung des Passworts müssen nur die Ausgangswerte des Hashs bekannt sein, also IMEI-Nummer oder MAC-Adresse. Die MAC-Adresse wird im WLAN mitgesendet, sodass ein Angreifer nur noch die Rufnummer herausfinden müsste, um den Account zu kapern.

Angesichts der gravierenden Sicherheitslücken ist bei der Nutzung von WhatsApp Vorsicht geboten.

VZBV: Facebook-App verstößt gegen Telemediengesetz

12. September 2012

Wieder einmal gerät das Social-Network Facebook in das Visier von Datenschützern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mitgeteilt, an Facebook eine Abmahnung sowie eine Unterlassungserklärung adressiert  zu haben, welche bis zum 4. September von dem Netzwerk unterzeichnet werden sollte. Die Mitteilung eines Ergebnisses stünde derweil noch aus. Stein des Anstoßes sei das von Facebook neu in dem Netzwerk intigrierte App-Zentrum. Dieses stellt eine Zusammenstellung von Programmen und Spielen von Drittanbietern dar, auf welche der Facebook-User über seinen Account zugreifen kann. Betätige der User den Button “Spiel spielen” oder “An Handy schicken”, komme es bereits zu einer Datenübertragung an den Drittanbieter. Dabei unterstellt Facebook nach Ansicht der VZBV die Einwilligung des Nutzers zur Datenverwendung, ohne dass dieser einer solchen zugestimmt habe oder überhaupt Kenntnis von der Verwendung genommen haben müsste. Zwar befinde sich unterhalb des Buttons eine kleine hellgraue Schriftzeile, die einen kurzen entsprechenden Hinweis enthalte, dieser jedoch beinhalte keine abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. Nach Ansicht der Datenschützer der VZBV stellt eine solche Datenweitergabe an Dritte und die Verwendung der Daten, ohne die vorherige bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers einen Verstoß gegen das Telemediengesetz dar. Die VZBV fordere Facebook daher über die Abgabe der Unterlassungserklärung hinaus auf, das App-Zentrum so zu gestalten, dass der Nutzer stets darüber informiert ist, welche Daten er freigibt und wozu diese verwendet werden.

Inwieweit Facebook sich auf diese Forderungen einlassen wird bleibt indes abzuwarten. Angesichts des weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellten Netzwerkzugangs stellt die Integration von Drittanbieter-Software sowie der damit verbundene Datenaustausch einen nicht unwesentlichen Wirtschaftsfaktor für das börsennotierte Social-Network dar.

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BITKOM: Fehlende Vorbereitung auf “Shitstorms”

5. September 2012

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat eine unter 172 Unternehmen der IT-Branche durchgeführte Umfrage ergeben, dass viele Unternehmen nur unzureichend auf massenhafte öffentliche Kritik in sozialen Netzwerken (sog. Shitstorms) vorbereitet sind. Nur 42 Prozent der befragten Unternehmen sollen nach den Umfrageergebnissen über einen Krisenplan für die Kommunikation über Facebook, Twitter und Co. verfügen, insgesamt nutzen hingegen 60 Prozent der IT-Unternehmens insbesondere Facebook für die Kommunikation mit Kunden und anderen Interessengruppen. Des Weiteren sollen 75 Prozent der Unternehmen, die über eine Facebook-Präsenz verfügen, keinen festen Mitarbeiter für die Pflege der Seiten haben, bei 29 Prozent der Unternehmen soll es ein Mitarbeiter, bei 41 Prozent sollen es zwei oder mehr Mitarbeiter sein. Laut der Umfrage gibt es außerdem nur bei  37 Prozent der befragten Unternehmen feste Vorgaben, innerhalb welcher Zeit auf Beiträge von Nutzern reagiert werden soll, bei 50 Prozent ist das nicht der Fall. Eine schnelle Reaktion auf relevante Kommentare sei hingegen im Krisenfall besonders wichtig. Im Fall eines Shitstorms werde von Kommunikationswissenschaftlern und Social-Media-Experten regelmäßig empfohlen, die Situation durch einen direkten Dialog mit den Kritikern zu entschärfen, also die eigene Sichtweise eines Sachverhalts darzustellen, Fragen zu beantworten oder konkrete Lösungsvorschläge anzubieten. Um das zu gewährleisten, sei es jedoch von Nöten, dass sich Unternehmen organisatorisch und personell gut vorbereiten. Die Umfrageergebnisse belegen hingegen, dass dies noch nicht (durchgängig) geschieht.

ULD Schleswig-Holstein: Bilanz zum Datenschutz bei Facebook

4. September 2012

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert hat eine verhaltene Bilanz bezüglich seines vor einem Jahr begonnenen Vorgehens gegen das Social Network Facebook gezogen. Gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) äußerte er sich enttäuscht über den Umstand, dass sein ursprünglich beabsichtigtes Ziel, die Abschaltung der Facebook-Seiten in Schleswig-Holstein, zumindest bis dato nicht erreicht werden konnte. Positiv sei jedoch zu vermerken, dass es eine erheblich intensivierte öffentlichen Debatte bezüglich der Thematik Datenschutz bei Facebook angestoßen worden sei, an der sich inzwischen auch Betreiber der Plattform selber beteiligen würden. So hätten diese sowohl im Landtag als auch im Bundestag ihre Standpunkte vertreten. Eine faktische Verbesserung des Datenschutzes sei jedoch nicht zu verzeichnen.

Hoffnung machen Dr. Weichert die Umstände, dass derzeit noch drei Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig sind, dass die geplante EU-Datenschutzverordnung ein effektives Instrument gegen Datenschutzverletzungen bei Facebook darstellen kann und dass die in Europa für Facebook zuständige irische Datenschutzbehörde ihre Untersuchungen hinsichtlich Facebook weiter fortsetzt. Kritisch zog er hingegen mit der deutschen Politik ins Gericht. “Diese ducke sich weg”, so Weichert.  Die Idee von Rahmenrichtlinien oder einem Verhaltenskodex für die Betreiber von Sozialen Netzwerken würde überhaupt nicht weiterverfolgt.

Soziales Netzwerk Diaspora wird zum Community-Projekt

3. September 2012

Als Diaspora vor zwei Jahren von den vier Studenten der New York University Ilya Zhitomirskiy, Dan Grippi, Max Salzberg und Raphael Sofaer mit einem über eine Kickstarter-Kampagne beschafften Kapital von 200.000 € aus der Taufe gehoben wurde, war geplant, als datenschutzfreundlich(er)es Netzwerk den Giganten Google+ und Facebook Konkurrenz zu machen. Dies sollte technisch in erster Linie dadurch erreicht werden, dass jeder Nutzer einen Pod genannten eigenen Server betreiben kann. Hierdurch sollte die Kontrolle über die eigenen Daten beim Nutzer belassen werden. Doch gerade die nachhaltig angelegten Datensicherheitsmaßnahmen scheinen den Fortschritt des Projekts bisher ausgebremst zu haben. In erster Linie scheint problematisch zu sein, dass die Kontaktaufnahme zu anderen Usern wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen ist, als bei der Konkurrenz. So kann man Bekannte nicht einfach suchen, sondern benötigt deren explizite Web-Adresse im Netzwerk. Derzeitig hat Diaspora nach eigenen Angaben eine Mitgliederzahl von 380.000, was zu wenig ist. Daher soll die Kontrolle über das Projekt nun an die Community übergeben werden, wie die Betreiber in einem Blog-Beitrag bekannt gaben. Ziel sei es “das Projekt weiter zu bringen”.

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ULD: Sommerakademie 2012

21. August 2012

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veranstaltet am 27. August seine alljährliche Sommerakademie zu dem Thema “Sozialere Netzwerke im Internet – durch Datenschutz”. Auf der Veranstaltung sollen die Beteiligten und Konfliktparteien im offenen Diskurs darüber streiten, welchen Beitrag der Datenschutz leisten kann, damit soziale Netzwerke ihren Namen auch wirklich verdienen. Thilo Weichert, Leiter des ULD, wird in das Thema einführen, anschließend werden Vorträge – u.a. von dem Ministerpräsidenten Schleswig-Holstein Albig und dem Director Public Policy Facebook Germany GmbH Bender – sowie eine Podiumsdiskussion folgen. Zusätzlich werden in Parallelveranstaltungen unterschiedliche Workshops rund um das Thema Soziale Netzwerke angeboten.

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HmbBfDI: Wiederaufnahme des Verfahren gegen Facebook

16. August 2012

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Caspar hat bekannt gegeben, das Verfahren gegen Facebook, welches wegen dessen automatischer Gesichtserkennung eingeleitet, jedoch wegen zwischenzeitlichen Verhandlungen zwischen Facebook und der irischen Datenschutzbehörde ausgesetzt wurde, wieder aufgenommen zu haben. Facebook habe zwar angekündigt, vorerst auf die Erstellung weiterer Gesichtsmodelle von neuen Nutzern zu verzichten, allerdings keine weitergehenden Verpflichtungen – insbesondere im Hinblick auf die bereits bestehende Datenbank – anzuerkennen. Damit sei und bleibe die bestehende Datenbank biometrischer Muster, die ohne Einwilligung der Betroffenen angelegt wurde, rechtswidrig. Die Wiederaufnahme des unterbrochenen Verfahrens mit dem Ziel, auch eine tragfähige Lösung für die ohne Einwilligung erstellten biometrischen Erkennungsmuster durchzusetzen, sei somit unumgänglich. Als Mindestvoraussetzung käme nur eine Einwilligungslösung für bereits biometrisch erfasste Nutzer in Betracht, anderenfalls müssten die Daten gelöscht werden.

„Zunächst ist zu begrüßen, dass Facebook offenbar mittlerweile selbst erkennt, dass das vom Netzwerk derzeit eingesetzte Verfahren der Sammlung biometrischer Gesichtsmodelle zumindest in Europa nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Facebook darf jetzt aber nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Den Anforderungen der Art. 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Gesichtserkennung ist gerade hinsichtlich der bereits erhobenen Daten nachzukommen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gilt nicht nur für die neuen, sondern auch für die existierenden Nutzer. Die bereits erhobenen Daten der Betroffenen sind zu löschen oder es ist zumindest sicherzustellen, dass die Betroffenen einer weiteren Speicherung und Verwendung ihrer Gesichtsdaten nachträglich ausdrücklich zustimmen können. Bedauerlich ist, dass Facebook die Chance für eine einvernehmliche Lösung nicht genutzt hat und offenbar in dieser Frage auch weiterhin auf Zeit spielt. Facebook kennt unsere Rechtsauffassung und kann uns jederzeit über die Einführung eines Einwilligungsmodells oder über die Löschung der gesammelten Daten unterrichten.“, so Caspar.

Facebook: Mehr Transparenz bei Gruppen-Aktivitäten

10. August 2012

Das soziale Netzwerk Facebook hat Medienberichten zufolge eine neue Funktion für Nutzer von Gruppen eingeführt, die durch ein kleines blaues Häkchen rechts unter einem Beitrag sichtbar wird. Dieses Häkchen erscheine, sobald mindestens ein Mitglied der Gruppe sich den jeweiligen Beitrag angeschaut hat. Allen Mitgliedern der Gruppe wird mittels Mouseover über das Häkchen eine Liste angezeigt, die auflistet, welches Gruppenmitglied sich wann den Beitrag angeschaut hat. Nach Angaben des Unternehmens dient diese Neuerung der besseren und aktuelleren Information der Nutzer über Aktivitäten in einer Gruppe. Sie soll schrittweise in allen Gruppen eingeführt werden.

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