Kategorie: Tracking
22. Januar 2013
Das Start-Up Drawbridge möchte Retargeting auf einem ganz neuen Niveau ermöglichen, indem es Nutzer geräteübergreifend verfolgt. So soll das Dillema der Werbebranche gelöst werden, dass sich die Internetnutzung zunehmend von PC und Notebook hin zu Smartphones und Tablets verlagert. Die Geschäftsidee, welche Drawbridge selbst alst Neuerfindung der mobilen Werbung bezeichnet, stößt auf reges Interesse, so dass bereits 6,5 Millionen US-Dollar Risikokapital und ein Team an erfahrenen Mitarbeitern gewonnen werden konnte.
Kern des Drawbridge Systems ist ein Algorithmus, der die Brücke von stationären zu mobilen Geräten schlägt. Was wie ein wahrgewordener Traum für die Werbeindustrie scheint, muss für Datenschützer wie ein Alptraum anmuten. Sivaramakrishnan, die Gründerin und CEO von Drawbridge, betont jedoch, dass für Drawbridge nur Cookies mit anonymisierten Informationen (Art des Browsers, abgerufene Website und Zeit des Besuchs) verwendet werden. Ein Fingerprinting, welches es ermöglicht, einzelne Geräte genau zu identifizieren, soll gerade nicht zum Einsatz kommen. Stattdessen sollen statistische Verfahren zum Einsatz kommen, die durch eine Triangulation des Nutzerverhaltens zu einer Eingrenzung des Nutzers führen sollen. Liegt eine bestimmte Wahrscheinlichkeit vor, dass es sich um ein und denselben Nutzer handeln könnte, werden die Zugriffe von verschiedenen Geräten einem Nutzer zugeordnet. Aktuell will Drawbridge die Grenzen von fast 400 Millionen Geräten mit Hilfe seines Algorithmus überbrückt haben.
Während Eric Picard, seines Zeichens selbst Chef eines Werbe-Start-ups (Rare Crowds), die Drawbridge-Technik für einen vielversprechenden Ansatz hält und einen Bedarf am Markt dafür sieht, bezweifelt er jedoch, dass die Nutzerprofile dabei anonym bleiben könnten.
17. Dezember 2012
Microsoft und der New Yorker Polizeidienst (NYPD) haben, um die polizeiliche Gefahrenabwehr effektiver auszugestalten, ein neues elektronisches System namens Domain Awareness System eingeführt, das die 3.000 Überwachungskameras in Lower Manhattan mit Straßenkarten, Verbrechensregistern und den Notrufnummern verbindet. Zweck sei eine Verbesserung sowohl der repressiven als auch der präventiven polizeilichen Arbeit.
Durch die Einführung des Systems entstehe die Möglichkeit, dass das Bewegungsprofil von den in der Vergangenheit auffällig gewordenen Kraftfahrzeugen verfolgt, beobachtet und aufgezeichnet werde. Die Speicherung, so die amerikanische Presse, sei für eine Dauer von Wochen und mehreren Monate möglich.
Das elektronische System enthalte auch Sensoren, um radioaktive Stoffe orten und somit dem internationalen Terrorismus entgegensteuern zu können.
Geplant sei, dass das System auch von anderen amerikanischen Städten erworben werden könne. New York erhalte dreißig Prozent der erzielten Verkaufseinnahmen.
Letztendlich kann man in Deutschland aus datenschutzrechtlicher Sicht nur hoffen, dass die Einführung solcher Systeme nicht über den Atlantik schwappen und die bereits in großer Anzahl vorhandenen städtischen Überwachungskameras in Deutschland nicht noch mit Straf- und Ermittlungsakten der Strafverfolgungsbehörden verknüpft werden.
14. Dezember 2012
E-Book-Reader erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, gerade auch zur Weihnachtszeit. Die elektronische Variante des Lesevergnügens wirft jedoch Fragen hinsichtlich des Datenschutzes auf, wie die aktuelle Untersuchung der Electronic Frontier Foundation (EFF) aufzeigt. Darin verglich die EFF unter anderem Google Books, Amazons Kindle, Kobo, Sony Reader, das Internet Archive und Adobe Content Server hinsichtlich der Rechtslage in den USA.
Die Untersuchung ist aber auch für den deutschen Nutzer interessant. So schneidet laut Heise Adobe Content Server am besten ab, da die Software und Kopierschutzlösung, die den Kern einer ganzen Reihe von Readern bilde, keine Informationen über das Kauf- und Leseverhalten sammele und diese deswegen auch nicht weitergeben könne. Ein vergleichbares Niveau in datenschutzrechtlicher Hinsicht biete sonst nur Internet Archive. Anderen Medienberichten zu folge, sei aus den Datenschutzbedingungen von Sony und Barnes & Noble Nook nicht erkennbar, ob und was gespeichert werde. Das schnelle Ändern persönlicher Informationen erlaube sogar nur der Anbieter Kobo. Die EFF gibt an, dass mindestens fünf Anbieter die Suchanfragen der Nutzer auf ihren Plattformen speichern würden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der E-Book-Leser mehr seiner Privatsphäre aufgibt, als der Liebhaber der papiergebunden Variante.
27. November 2012
Mit Version 23 hat Googles Chrome Browser, welcher vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grund der Sandbox-Technologie und der Auto-Updates für sicheres Surfen empfohlen wird, endlich auch in puncto Datenschutz zu anderen Mitbewerbern aufgeschlossen und die Do Not Track Funktion integriert.
Diese Funktion ist in den Voreinstellungen des Browsers jedoch deaktiviert. Um DNT zu aktivieren, muss der Nutzer das Menü aufrufen, dort den Punkt „Einstellungen“ wählen, am unteren Ende der Seite auf „Erweiterte Einstellungen anzeigen…“ klicken und schließlich einen Haken bei „Mit Browserzugriffen eine “Do Not Track”-Anforderung senden“ setzen.
Eine ebenfalls auf dem Chromium Quellcode aufsetzende Alternative zu Chrome ist der von deutschen Firma SRWare veröffentlichte Iron Browser. Hauptdifferenzierungsmerkmal zwischen Chrome und Iron sind die erweiterten Datenschutzfunktionen von Iron. So sind die Installations-ID und alle automatischen Datenübermittlungen zu Google (und anderen Servern) in Iron nicht enthalten. Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass der Browser mangels Kontakt mit dem Server des Herstellers, auch keine Auto-Update Funktion besitzt.
20. November 2012
Unter dem klangvollen Namen “Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW)“ hat die deutsche Online-Werbewirtschaft eine Selbstregulierungseinrichtung für nutzungsbasierte Online-Werbung (“Online Behavioral Advertising“ oder kurz: OBA) aus der Taufe gehoben. Hierbei handelt es sich nicht um eine einzigartige Initiative der deutschen Online-Werber, sondern um eine konzertierte Aktion der gesamten europäischen Werbewirtschaft. Dementsprechend gibt es auch ein europäisches Gegenstück zum DDOW, die “European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA)”.
Die neue Initiative stellt eine Fortführung der Bestrebungen dar, den europarechtlichen Vorgaben zu genügen. Bisherige Vorstöße des Internet Advertising Bureau (IAB) und der European Advertising Standards Alliance (EASA) wurden den strengen Anforderungen der Artikel-29-Gruppe jedoch nicht gerecht. Nichtsdestotrotz setzt die Werbewirtschaft den eingeschlagenen Kurs fort und verweist auch bei der neuen Initiative wieder auf Prinzipien, die bereits 2011 die Europäischen Datenschützer besänftigen sollten. Daher ist es wenig verwunderlich, dass die Online-Werbebranche für diese Initiative abermals Kritik einstecken muss. So sieht die Digitale Gesellschaft e.V. in den neuerlichen Bestrebungen nicht mehr als einen Versuch die “Europäischen Datenschutzregeln möglichst stark zu verwässern.”
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