Kategorie: Tracking
6. Februar 2017
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, welches der Zeitung vorliegt, zu dem Ergebnis, dass die neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, welche Ende 2015 in Kraft traten, nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
Europarechtlich sind die Regelungen nicht haltbar, weil sie gegen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen. Wie der EuGH jüngst wieder bekräftigte ist die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen einer schweren Straftat zulässig und nicht vorbehaltlos, wie das Gesetz es vorsieht.
Laut hiesigem Gesetz müssen Zugangsanbieter Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen speichern und zwar von allen Nutzern, es entsteht ein Generalverdacht gegen jeden. Lediglich E-Mails werden nicht gespeichert.
Anderer Meinung ist Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der fortlaufend betonte, dass die Regelungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht werden.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung befürchten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Es wurden bereits Verfassungsbeschwerden gegen die neuen Regelugen eingereicht in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht auch dieses Mal den Bedenken zustimmt und hohe Maßstäbe für die Vorratsdatenspeicherung anlegt, sodass ein Gang zum EuGH vermieden werden kann. In der Vergangenheit wurden durch die Speicherungsgegner bereits mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben und das Vorgängergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt.
7. Dezember 2016
Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben sog. Wearables einer besonderen Prüfung unterzogen.
Das Ergebnis: Kein Gerät erfüllt vollständig die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Insbesondere wurden Geräte wie Fitness-Armbänder oder Activity-Tracker, die Körperaktivitäten wie Schrittzahl, Herzfrequenz, Schlafrhythmus oder Körpertemperatur erfassen, unter die Lupe genommen. Wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Aufsichtsbehörden hervorgeht, wurde vor allem überprüft, welche Daten die Wearables erheben und ob die Daten an Dritte weitergegeben werden sowie die Gewährleistung von Auskunfts- und Löschungsansprüche durch den Anbieter. Im Einzelnen fanden sie dabei heraus, dass fast alle Hersteller und Betreiber so genannte Tracking-Tools US-amerikanischer Unternehmen einsetzen, wobei unklar bliebe, was dort mit den Daten im Einzelnen geschehe. Ferner erfüllen bereits die Datenschutzbestimmung meistens nicht die gesetzlichen Anforderungen, d. h. die Nutzer werden über Funktionalität der Geräte und Umfang der Datenverarbeitung gar nicht ausreichend informiert. Die Unsicherheit endet auch nicht bei Verkauf oder Verlust des Geräts, denn viele Geräte bieten keine Möglichkeit, Daten selbstständig vollständig zu löschen. Auch sei unklar, wie lange die Daten bei Hersteller oder Betreiber gespeichert werden.
Die Aufsichtsbehörden kündigten nun an, innerhalb ihrer Zuständigkeiten die Hersteller aufzufordern, die Mängel zu beseitigen.
23. November 2016
Installierte Browser-Plugins (auch Add-ons genannt) wie Web of Trust und Proxtube protokollieren das Surfverhalten von Anwendern, um die gesammelten Daten anschließend zu verkaufen. Diese Daten können die intimsten Seiten eines Nutzers aufdecken und sind für die Werbeindustrie hoch interessant, um dem Surfer maßgeschneiderte Werbung zu präsentieren.
Zuerst ist das Add-on Web of Trust als Datenschutzrisiko entdeckt worden. Web of Trust war ein Add-on, dass das Surfen sicherer machen sollte. In den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens wurde auf das Sammeln von Daten und die Weitergabe an Dritte hingewiesen und mitgeteilt, dass die Daten anonymisiert werden. Dies ist jedoch, wie der NDR schon Anfang des Monats aufdeckte, nicht der Fall. Nach Aufdeckung der Missstände ist Web of Trust inzwischen aus dem Plugin-Verzeichnis von Mozilla verschwunden, sodass diesbezüglich keine Gefahr mehr besteht.
Proxtube hingegen gibt es immer noch. Proxtube ist dafür da, die GEMA-Sperre bei Youtube-Musikvideos zu umgehen. Ob jeder Schritt des Nutzers dokumentiert wird oder ob dafür eine bestimmte Konfiguration erforderlich ist, ist bisher nicht abschließend geklärt.
Was kann der Nutzer tun? Grundsätzlich können installierte Add-ons gelöscht werden, das ist nicht nur vorteilhaft um dem Datenausspähen entgegen zu wirken, sondern durch jedes Add-on wird auch der Browser verlangsamt. Bezüglich Proxtube ist zu sagen, dass mit Beilegung des Rechtsstreits zwischen der GEMA und Youtube und der daraus folgenden Abschaffung der GEMA-Sperre, für das Plugin ohnehin kein Bedarf mehr besteht. Der Anwender sollte sich vor Installation eines Add-ons also die Fragen stellen, ob es wirklich benötigt wird und wie sich kostenlose Dienste finanzieren.
28. Juli 2016
Das Spiel Pokémo Go ist nun schon seit einiger Zeit in aller Munde bzw. Hände. Während die Spieler, bei denen von Teenagern bis Frührentnern alle Altersgruppen vertreten sind, die kleinen Monster jagen, beschäftigen sich Daten- und Verbraucherschützer mit den rechtlichen Nebenwirkungen der App.
So hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) bereits das kalifornische Unternehmen Niantic, das die App entwickelt hat, abgemahnt. Ingesamt 15 Klauseln der umfangreichen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verstoßen nach Ansicht ds vzbv gegen deutsches Recht.
Kritisch sieht der vzbv insbesondere, dass durch die verpflichtende Angabe personenbezogener Daten im Rahmen der Anmeldung ein anonymes Spielen so gut wie unmöglich sei. Darüber hinaus gebe Niantic keinen konkreten Zweck der Datennutzung an und behalte sich vor, die Nutzerdaten an beliebige unbeteiligte Dritte zu übermitteln.
Der vzbv hat Niantic nun aufgefordert, bis zum 09. Augsut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich der Verwendung der 15 abgemahnten Klauseln abzugeben.
Dass die Nutzung von Pokémon Go nicht nur datenschutzrechtliche sondern auch tatsächliche Risiken birgt, hat kürzlich ein Vorfall in Niedersachsen gezeigt. Wie heise online berichtet, waren dort drei Spieler auf der Jagd nach den Monstern auf einem Truppenübungsplatz gelaufen, auf dem gerade mit scharfer Munition geschossen wurde.
23. Juni 2016
Eine neue Funktion im sozialen Netzwerk Facebook bietet Dienstleistern neuerdings die Möglichkeit ihren tatsächlichen Erfolg von Werbeanzeigen in dem Netzwerk zu verifizieren. Hierbei können die Händler ihre Angebote auf Facebook mit einem geographisch definierten Gebiet verbinden. Bekommt anschließend ein Nutzer einer Werbeanzeige angezeigt und betritt mit eingeschalteter Ortungsfunktion im Mobilfunkgerät ein Geschäft des Händlers in dem Gebiet, wird dies durch Facebook registriert. Zudem sollen mit Hilfe von Programmierschnittstellen zwischen den Kassensystemen der Händler und Facebook tatsächlich getätigte Einkäufe erfasst werden können. Facebook gab an, dass die Händler die Kunden jedoch nicht einzeln erfassen könnten.
2. Juni 2016
Selbstdatenschutz, was ist das? Der Alltag in Industriestaaten des 21. Jahrhunderts bring es mit sich, dass Menschen nahezu überall und bei allem, was sie tun, Daten(-Spuren) hinterlassen: auf Computern, dem Smartphone, dem Router oder Hotspot, beim Bezahlen mit Geld- oder Punktekarten, im Smart Home sowie im Auto. Viele dieser Daten werden freiwillig preisgegeben. Andere müssen faktisch freigegeben werden, wenn man auf eine Technik oder eine Dienstleistung zurückgreifen will. Wieder andere Daten werden schlichtweg ohne Kenntnis des Betroffenen durch Tracking, Überwachung und Spionage erfasst. Die Konsequenz sind stetig wachsende Datensatzberge, gefolgt von der Erkenntnis, dass Daten einen wirtschaftlich, soziologisch, politisch und kulturell wichtigen Rohstoff darstellen. Datenschutzgesetze helfen, Transparenz darüber zu schaffen, was mit welchen Daten geschehen darf. Darauf allein kann und darf aber nicht vertraut werden. Zum einen liegt es am Menschen selber, Verantwortung für „seine“ Daten zu übernehmen. Zum anderen sind auch die datenverarbeitenden Stellen – zumeist sind dies die Unternehmen – überfordert mit der Masse an Daten und den unterschiedlichen Regelungen, welche Daten sie verarbeiten dürfen und welche sie verarbeiten müssen, um zum Beispiel gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen oder etwaigen Beweisverfahren dienen zu können. In der Natur der Sache liegt es zudem, dass Daten keine geografischen Grenzen kennen. Wer kann da noch überblicken, in welchem Teil der Erde, was erlaubt und was verboten ist?
Der Selbstdatenschutz zielt darauf ab, das Verständnis und die Verantwortung für Daten und den Schutz von Daten zu schärfen und Verbraucher sowie Unternehmen genau darauf zu sensibilisieren. Deshalb geht es beim Selbstdatenschutz unter anderem um Transparenz, Möglichkeiten zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit, um datenschutzfreundliche Anwendungen und um Selbstverteidigung im Sinne von Schützen und Verschlüsseln. Empfehlenswert für einen Überblick über das Thema mit wertvollen Tipps ist die Seite Selbstdatenschutz.info.
Zahlreiche Institutionen und Forschungsprojekte beschäftigen sich eingehend mit dem Thema Selbstdatenschutz. Fünf von ihnen wurden nun vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu auserkoren, Fördermittel vom Bund für ihre Arbeit empfangen zu dürfen, wie heise online mitteilt.
Das Projekt „AN.ON-Next – Anonymität Online der nächsten Generation“ der Universität Regensburg arbeitet daran, datenschutzfreundliche Techniken in Internet-Infrastrukturen zu integrieren, um einen Basisschutz im Netz zu etablieren.
Das Projekt „SeDaFa – Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug“ des Fraunhofer SIT beschäftigt sich mit datenschutzfreundlichen und selbstkontrollierbaren Techniken in Fahrzeugen.
„AppPETs – Datenschutzfreundliche mobile Anwendungen ohne Kompromisse“ der Universität Hamburg ist ein Projekt, das an einer Infrastruktur für die Entwicklung datenschutzfreundlicher Apps arbeitet.
Für besseren Datenschutz bei Doping-Kontrollen im Leistungssport setzt sich das Projekt „PARADISE – Privacy enhancing And Reliable Anti-Doping Integrated Service Environment“ ein.
Mit der Entwicklung zu sicherer und nutzerfreundlicher Verteilung kryptografischer Schlüssel bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen von E-Mails beschäftigt sich das Projekt „VVV – Vertrauenswürdige Verteilung von Verschlüsselungsschlüsseln“.
25. Februar 2016
Schon seit einiger Zeit kursieren Meldungen, dass das Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) geändert wird, auch wir haben darüber berichtet. Warum das uns als Datenschützer interessiert? Weil mit dieser recht unscheinbar wirkenden Änderung, die vor allem Verbraucherschutzverbände betrifft, ein weiterer Schritt zur Stärkung des Datenschutzes getan wird.
Hier nun kurz die Hintergründe: Am 29.01.2016 hat der Bundesrat beschlossen, “zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Dezember 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen”. Das wiederum heißt, dass das “Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts” ohne weiteren Zwischenschritt vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Die Ausfertigung geschah letzte Woche, die Verkündung im Bundesgesetzblatt vorgestern (23.02.2016).
Was sehr lang und umständlich klingt, heißt übersetzt folgendes: Seit gestern (24.02.2016) können auch Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstöße abmahnen und gerichtlich gegen sie vorgehen.
Dass Datenschutz auch dem Verbraucherschutz dient, schien manch einem zwar logisch und richtig, war aber keineswegs klar geregelt sondern vielfach umstritten. Das seit gestern geltende Gesetz regelt (unter anderem) Änderungen im UKlaG, sodass auch verbraucherschützenden Verbänden Klagebefugnis zukommt. Nach dem nunmehr neuen § 2 Abs. 2 Nr. 11 UKlaG können unter anderem solche Datenschutzverstöße abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden, die Datensammlungen zu Werbezwecken, für das Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, den sonstigen Datenhandel oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken betreffen.
Dies dürfte vor allem die Verbraucherzentrale Bundesverband und die Wettbewerbszentrale freuen, die beide als sog. qualifizierte Einrichtungen gelten und damit klagebefugt sind (um eine Abmahnwelle zu vermeiden, ist nämlich nicht jeder ohne Weiteres klagebefugt). Die Wichtigkeit von Datenschutz wird damit einmal mehr betont.
Für Unternehmen ist diese Neuerung ein weiterer Anreiz, sich (noch) stärker mit dem Datenschutz zu befassen. Neben den Bewegungen im internationalen Datenverkehr nach der “Safe-Harbour”-Rechtsprechung des EuGH und dem künftigen“Privacy Shield” sowie der 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung ist durch die Änderung des UKlaG ein weiterer Grund hinzugekommen, das Thema Datenschutz in der Unternehmensstrategie als Priorität zu behandeln.
24. Februar 2016
Es ist ein Zufall, wie er manchmal in der Berichterstattung vorkommt, und er verdeutlicht, wie unterschiedlich die Welten und Ansichten sind wenn es um das Thema Datenschutz geht.
Innerhalb von 5 Stunden veröffentlichte heise online gestern erst die Nachricht über das “düstere Fazit” des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, und anschließend die Forderung des Kanzleramtsministers Peter Altmaier (CDU), die Grenzen der Datensparsamkeit zu erkennen und das Konzept der informationellen Selbstbestimmung neu zu denken.
Beide Männer haben somit dasselbe Thema, nämlich Datenschutz, aber die Ansichten und Forderungen könnten unterschiedlicher nicht sein.
Während Peter Altmaier die (in solchen Fällen gerne genannte) Terror-Bedrohung als Allzweck-Argument für die massenhafte Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Meta- wie auch persönlichen Daten (und deren Verknüpfung untereinander) heranzieht, sieht Harald von Bose in genau jenem Argument lediglich einen Vorwand, der vor allem dazu diene, den Sicherheitsbehörden (noch) mehr Befugnisse zu geben.
In seinem Tätigkeitsbericht sieht der sachsen-anhaltische Datenschutzbeauftragte Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zwar habe der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen zum “Recht auf Vergessen” und zum Verhältnis von EU und USA als nicht sicherem Datenhafen die Grundrechte gestärkt. Umsetzungen in der Praxis ließen aber vielfach auf sich warten. Stattdessen würden die Menschen immer gläserner, ob als Bürger, als Verbraucher, als Kunde, im Verhältnis zum Staat, zu Unternehmen und zu anderen Menschen, auch als Autofahrer, als Patient, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit. Algorithmen erfassen und steuern zunehmend das Verhalten bis hinein in die Gedankenfreiheit, so Harald von Bose in seiner Pressemitteilung vom 23.02.2016.
Im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sieht er den Staat eindeutig auf der Seite der (vermeintlichen) Sicherheit und in der Übermacht. Das, was Harald von Bose also als Gefährdung der Privatsphäre und damit der freien Gesellschaft insgesamt sieht, stellt für Peter Altmaier den aus seiner Sicht wohl wünschenswerten Anfang des Endes der Datensparsamkeit dar. Nach seinen Forderungen sollten sämtliche Daten von sämtlichen Stellen den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt und das Konzept der informationellen Selbstbestimmung neu gedacht werden. Man darf davon ausgehen, dass ein solches “neu denken” des Konzepts der informationellen Selbstbestimmung wohl kaum zu mehr Datenschutz für die Bürger führen würde.
Die beiden konträren Ansichten zweier Männer über ein Thema an einem Tag zeigen Fragen auf, die sich Viele stellen:
In welcher digitalen Welt wollen wir leben? Können und wollen wir die digitale Zukunft (und Gegenwart) mitbestimmen? Es sind auch grundsätzliche und persönliche Fragen, die manchen vielleicht an die ein oder andere Schulstunde erinnern: War ich Fan oder Gegner von George Orwells “1984” und Aldous Huxleys “Brave New World”?
Hier geht es um Fragen, die in Form von verschiedenen Themen immer wieder in den Nachrichten oder Foren auftauchen. So z.B. die Übertragung von Gesundheitsdaten an Krankenkassen durch sog. Wearables, die Übertragung des Fahrverhaltens an Autohersteller oder auch die Einschränkung von Suchergebnissen in Internetsuchmaschinen.
Es sind Fragen und Entscheidungen, die möglichst frei und informiert beantwortet und getroffen werden sollten. Sowohl von Jedem einzelnen als auch der Gesellschaft als Ganzem.
3. August 2015
Neben herkömmlichen Passwörtern, biometrischen Verfahren und Multifaktor-Logins wird zurzeit an einer weiteren Alternative geforscht, um Menschen im Internet zu authentifizieren: Durch Verhaltensanalyse, Behavioral Analysis, also der Art und Weise, wie der Nutzer auf eine Tastatur tippt, ob auf seinem PC, Tablet oder Smartphone. Konkret werden Erkenntnisse vor allem aus der Geschwindigkeit des Tippens, aus dem Tastendruck und aus der Art und Weise der beim Tippen eingelegten Pausen gewonnen, die den IT-Sicherheitsexperten genügend Daten liefern, um individuelle Profile erstellen zu können.
Skandinavische Banken testen dieses Verfahren bereits seit dem vergangenen Jahr, die dänische Danske Bank verwendet es bereits für ihr Online-Banking. Das schwedische Unternehmen BehavioSec biete Websitebetreibern an, mit dieser Technik die Logins ihrer Kunden zu sichern.
Die Kehrseite der Medaille einer neuen Authentifizierungsmethode ist jedoch die Gefahr des Missbrauchs der durch die Verhaltensanalyse gewonnen Daten für eine ungewollte Identifizierung des Nutzers. Das Skript von BehavioSec funktioniert beispielsweise auch bei Usern des (eigentlich) anonymisierten Tor-Browsers. Vor allem aber wird der Nutzer völlig im Unklaren darüber gelassen, ob und in wie weit sein Verhalten aufgenommen und analysiert wird. Auch dafür haben findige Entwickler aber schon eine Lösung parat: Jedenfalls bei Google Chrome kann die Eingaben in Textfeldern durch ein Browser-Add-On zufällig um ein paar Milisekunden verzögert werden, so dass eine versteckte Verhaltensanalyse nicht mehr möglich sein soll.
8. Juni 2015
Bisher war es sehr schwierig, die Kontoeinstellungen verschiedener Google-Dienste synchron und zum Schutz seiner personenbezogenen Daten einzurichten, doch seit der vergangenen Woche hat Google die Verwaltung von Gmail-, Youtube- oder Blooger-Accounts wesentlich übersichtlicher und damit nutzerfreundlicher gestaltet. Unter https://myaccount.google.com/ sind unter dem Unterkapitel “Persönliche Daten und Privatssphäre” eine Reihe von Instrumente und Einstellungen abrufbar, die den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen erleichtern. So kann man beispielsweise das Sammeln von Informationen zum Standortverlauf einfach ausschalten, ebenso wie auch die sogenannte „interessenbezogene Werbung“ (darunter sind Anzeigen zu verstehen, die sich nach den Nutzer-Aktivitäten auf Google oder den besuchten Internetseiten orientieren).
Dieser Entwicklung voraus gegangen war ein Verwaltungsverfahren, in dem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit durch Widerspruchsbescheid Google verpflichtet hatte, die Verarbeitung personenbezogener Daten deutscher Nutzer in zulässiger Weise zu organisieren. Die Nutzer müssten “künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können“, so Johannes Caspar.
Die neuen Möglichkeit für den Nutzer, zumindest die Kontrolle über seine Kontoeinstellungen selbst in die Hand zu nehmen, könnte ein erster Schritt in Richtung der Umsetzung der Forderungen des Datenschützers sein. Ob sie tatsächlich den gewünschten Effekt einer Stärkung der Rechte deutscher Nutzer von Google-Diensten zeigen, wird noch zu überprüfen sein.
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