Kategorie: WhatsApp

Hamburger Datenschutzbeauftragter kritisiert neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp

12. Mai 2021

In dem seit längerem schwelenden Streit um die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp, hat sich nun auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, geäußert.

Hintergrund ist, dass ab dem 15.05.2021 für den Kurznachrichtendienst WhatsApp neue Nutzungsbedingungen gelten sollen. Diese Nutzungsbedingungen sollten ursprünglich schon seit Februar gelten, die Einführung wurde aber nach lautstarker Kritik um drei Monate verschoben. Stein des Anstoßes bei den neuen Nutzungsbedingungen ist ein Passus, der eine veränderte Datenschutzerklärung enthält. Kritiker sehen hier vor allem den unklaren Datenaustausch mit der Konzernmutter Facebook als problematisch an. Auch die Tatsache, dass die weitere Nutzung von WhatsApp von der Einwilligung in die Bedingungen abhängt, ist nicht unumstritten.

Am 11.05.2021 gab HmbBfDI Caspar bekannt, dass eine Anordnung gegen Konzernmutter Facebook erlassen wurde, in der die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Daten für eigene Zwecke untersagt wird. Für eine solche Verarbeitung bestünde keine gesetzliche Grundlage. Er kritisiert auch, dass eine Einwilligung in die neuen Nutzerbedingungen nicht aus freien Stücken erfolgt, sondern für die Weiternutzung des Dienstes unumgänglich ist.

Die Anordnung gilt ab sofort für drei Monate. Für eine Entscheidung auf europäischer Ebene will der HmbBfDI Caspar eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragen. Facebook hat zwar eine Niederlassung in Hamburg, die Zuständigkeit liegt aber grundsätzlich bei der irischen Datenschutzbehörde. Handlungsbedarf sieht Caspar vor allem mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, bei der durch Anzeigekunden von Facebook eine gezielte Beeinflussung der Meinungsbildung möglich sei, würden diese über Nutzerdaten verfügen.

WhatsApp selbst versichert weiterhin, datenschutzrechtliche Vorgaben würden eingehalten. Die Behauptungen des HmbBfDI seien falsch, deswegen habe die Anordnung keine Wirkung. Ursprünglich plante WhatsApp, Konten die den Neuerungen nicht zustimmen nur noch eingeschränkt nutzbar zu machen und schließlich zu löschen. Dieses Vorhaben wurde jedoch zurückgenommen. Nutzer, die zunächst keine Einwilligung abgeben, können ihren Account weiter nutzen, bis nach einigen Wochen eine permanente Erinnerung auftaucht. Dann seien die Accounts nur eingeschränkt nutzbar. Ob die Stellungnahme des HmbBfDI daran etwas ändert, bleibt abzuwarten. Zwischenzeitlich macht es sicher Sinn, sich mit Alternativen zu WhatsApp zu beschäftigen.

Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook eröffnet

15. April 2021

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBdFI) hat sich in der Causa neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen für einen drastischen Schritt entschieden. In einer Pressmitteilung gibt die Behörde bekannt, ein Dringlichkeitsverfahren gem. Art. 66 DSGVO gegen die Facebook Ireland Ltd. eröffnet zu haben.

Was ist ein Dringlichkeitsverfahren?

Ein Dringlichkeitsverfahren gem. Art. 66 DSGVO bietet einer Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, Vorkehrungen für Eilfälle zu schaffen, wenn dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen besteht. Eine Aufsichtsbehörde kann in diesen Fällen hinreichend begründete Maßnahmen mit einer festgelegten Dauer in ihrem Hoheitsgebiet erlassen.

Das Dringlichkeitsverfahren in Hamburg

Die Hamburger Datenschutzbehörde hat sich nun, mit Blick auf die Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, für dieses Verfahren entschieden. Da Facebook seine deutsche Niederlassung in Hamburg hat, ist auch die Hamburger Behörde zuständig und kann ein Verfahren gegen Facebook eröffnen, um die Rechte und Freiheiten deutscher Nutzer zu schützen.

Konkret führt Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, zu dem Verfahren gegen Facebook aus: “WhatsApp wird in Deutschland mittlerweile von fast 60 Millionen Menschen genutzt und ist die mit Abstand meistgenutzte Social Media-Anwendung noch vor Facebook. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die hohe Zahl der Nutzer, die den Dienst für viele Menschen attraktiv macht, nicht zu einer missbräuchlichen Ausnutzung der Datenmacht führt. Leider ist es bislang zu keiner uns bekannten aufsichtsbehördlichen Überprüfung der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge zwischen WhatsApp und Facebook gekommen. Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen. Um gegebenenfalls einen rechtswidrigen massenhaften Datenaustausch zu verhindern und einen unzulässigen Einwilligungsdruck auf Millionen von Menschen zu beenden, ist nun ein förmliches Verwaltungsverfahren zum Schutz Betroffener eingeleitet worden.“

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir Sie weiterhin im Datenschutzticker informieren.

Bundesinnenministerium plant Registrierungspflicht bei Messengern

12. März 2021

Im Rahmen der TKG-Novelle hat das Bundesinnenministerium eine Pflicht zur Verifizierung von Nutzern „nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste“ vorgeschlagen. Das soll Sicherheitsbehörden ermöglichen, diese Identifizierungsmerkmale bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen einer Bestandsdatenabfrage abfragen zu können.

Den Forderungskatalog hat die Seite Netzpolitik.org hier veröffentlicht.

Das Bundesinnenministerium formuliert dazu folgenden Vorschlag:

„Die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste sollen zukünftig verpflichtet werden von den Nutzern bei Anmeldung zu ihrem jeweiligen Telekommunikationsdienst sog. Identifizierungsmerkmale (Name, Anschrift, Geburtsdatum) zu erheben und zu speichern. Nach den aktuellen Vorgaben in § 111 TKG sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergeben, verpflichtet, konkret benannte Bestandsdaten vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern.“

Da diese nummernunabhängigen Dienste die nummerngebundenen interpersonellen TK-Dienste, also Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse und SMS-Versand, bei denen der Nutzer bereits verifiziert ist, weitgehend abgelöst haben, sollen diese in Bezug auf die Verifizierung gleichbehandelt werden.

Das heißt, dass jeder, der Messenger-Dienste wie WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger und E-Mail-Dienste verwendet, zukünftig seine Identität bei diesen Anbietern verifizieren muss.

Dies würde dazu führen, dass werbefinanzierte Telekommunikationsdienste neben ihren bereits vorhandenen Daten noch das Geburtsdatum sowie die Anschrift der Nutzer erhalten würden.

Auch würden Personen ohne Ausweis von der Nutzung der Dienste ausgeschlossen werden.

Messenger, die besonders viel Wert auf Anonymität ihrer Nutzer legen, zum Beispiel Signal oder Threema, würden ihres Geschäftsmodells in Deutschland beraubt werden. Allerdings ist nicht klar, wie Nutzer aus Deutschland von ausländischen Nutzern unterschieden werden können.

Das würde auch Journalisten die Arbeit erschweren, da diese oft auf Informationen von unbekannt bleibend wollenden Informanten angewiesen sind.

WhatsApp-Alternativen

8. Februar 2021

Vorliegend wollen wir einen kurzen Überblick über die beliebtesten WhatsApp-Alternativen Threema, Signal und Telegram bieten.

Letzten Monat berichteten wir über die geplanten Änderungen der WhatsApp-AGB. Diese sehen vor, dass WhatsApp mit anderen Diensten in seinem Haus, wie Facebook und Instagram, Informationen austauschen kann. War es früher noch möglich, diesem Austausch zu widersprechen und den Messenger trotzdem weiterzunutzen, ist dies in den neuen AGB nicht mehr vorgesehen. Stimmt man nicht zu, lässt sich der Messenger nicht mehr nutzen. WhatsApp sah sich viel Kritik ausgesetzt und hat die Einführung der neuen AGB nun auf Mitte Mai verschoben, nachdem zahlreiche WhatsApp-Nutzer zu alternativen Messengern gewechselt sind.

Threema

Threema legt großen Wert auf Anonymität. Für die Registrierung wird – im Gegensatz zu Signal und Telegram – keine Telefonnummer benötigt. Stattdessen kann auch eine E-Mail-Adresse zur Registrierung verwendet werden. Die Angabe einer Telefonnummer und der Abgleich mit dem eigenen Telefonbuch erfolgen freiwillig. Außerdem werden diese Daten nur anonymisiert von Threema verarbeitet. Der Messenger hat eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Die Nutzung von Threema ist zwar kostenpflichtig, dafür werden die Nutzerdaten auch nicht weiterverarbeitet oder weiterverkauft.

Signal

Signal zeichnet sich besonders dadurch aus, dass sowohl der Quellcode des Messengers als auch der der Serverprogramme öffentlich zugänglich sind. Ein Einbau von Hintertüren zum Abgreifen von Nachrichten ist dadurch ausgeschlossen. Signal nutzt standardmäßig eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Messenger wird von einer gemeinnützigen Stiftung betrieben und über Spenden finanziert. Damit ist sichergestellt, dass Signal keine Nutzerdaten sammelt, um sie zu Werbezwecken zu monetarisieren.

Telegram

Mit Telegram lassen sich nicht nur Nachrichten verschicken, sondern man kann auch thematisch sortierten Gruppen beitreten – vergleichbar mit Facebook-Gruppen. Interessengruppen jeglicher Couleur nutzen dieses Feature gerne zum gegenseitigen Informationsaustausch. Auch ist der Messenger für eine zurückhaltende Regulierung und Löschung von Inhalten seitens der Entwickler bekannt.

Ein Manko an Telegram ist, dass Chats standardmäßig nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt sind. Stattdessen werden Nachrichten auf Servern des Betreibers in einer Cloud gespeichert. Auf diese Weise kann man leicht von unterschiedlichen Geräten auf seine Chats zugreifen – dies können jedoch auch die Betreiber und Ermittlungsbehörden. Eine Verschlüsselung lässt sich nur über die Option „Geheimer Chat“ aktivieren.

Dies macht den Messenger nicht sehr datenschutzfreundlich, weshalb von einer Nutzung abzuraten ist.

Stattdessen sollte man eher zu Signal oder Threema als WhatsApp-Alternativen greifen. Diese stellen mittlerweile eine praktikable Lösung dar, da seit der AGB-Änderungsankündigung von Seiten WhatsApps deren Nutzerzahlen stark zunehmen.

Neue WhatsApp-Datenschutzrichtlinien – Update verschoben

21. Januar 2021

Nachdem der zu Facebook gehörende Instant-Messenger-Dienst WhatsApp viel Kritik für die Einführung der neuen Datenschutzregeln erhalten hat, sogar Jan Böhmermann zum Boykott aufrief und viele Nutzer zu WhatsApp Rivalen wie Threema, Signal oder Telegram wechselten, verschiebt WhatsApp die Einführung der neuen Datenschutzrichtlinie.

Ursprünglich sollten die Nutzer bis zum 8. Februar den neuen Bedingungen zustimmen, wenn sie den Chatdienst weiter nutzen wollten.

Laut WhatsApp sollte durch die Änderung der aktualisierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie vor allem die Kommunikation mit Unternehmen, die WhatsApp als Kommunikationstool mit ihren Kunden verwenden, verbessert werden. Nachdem einige Medien jedoch darüber berichteten, dass die Änderung dazu führe, dass WhatsApp nun auch die Daten deutscher Nutzer mit Facebook austauschen und zu Werbezwecken nutzen dürfte, hagelte es Kritik.

WhatsApp selbst teilte nach der Kritik nun mit, dass die geplante Aktualisierung erst ab dem 15. Mai gelten soll. Kein Account solle demnach am 8. Februar gesperrt oder gelöscht werden. An der Ende-zu-Ende Verschlüsselung, mit der weder WhatsApp noch Facebook die privaten Nachrichten seiner Nutzer lesen könne, solle nichts geändert werden. Ebenso wenig daran, dass WhatsApp keine Protokolle seiner Nutzer aufbewahrt oder Standortdaten speichert.

Eine Verschiebung des Datums soll WhatsApp nun dabei helfen, Fehlinformationen darüber, wie Datenschutz und Sicherheit bei WhatsApp funktionieren, auszuräumen.

Tatsächlich ist es so, dass WhatsApp, wenn auch der erfolgreichste Messenger-Dienst weltweit, in Sachen Datenschutz in Deutschland immer wieder in Kritik gerät. Dies vor allem deshalb, da der Austausch von Nutzerdaten mit anderen Unternehmen des Facebook-Konzerns als problematisch eingestuft wird und Facebook dadurch beispielsweise neben den jeweiligen WhatsApp Nutzerdaten auch Zugriff auf die Telefonnummern und sonstigen Informationen aus dem Adressbuch des jeweiligen WhatsApp Nutzers bekommt.

Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor Einsatz von WhatsApp

23. Juni 2020

In einer aktuellen Stellungnahme hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI), Dr. Ulrich Kelber, klargestellt, dass keine Bundesbehörde den zu Facebook gehörenden Messenger WhatsApp zur Kommunikation benutzen darf.

Hintergrund

Im Rahmen der Corona-Krise haben viele Beschäftigte in Behörden ihre Arbeit ins Homeoffice verlegt. Mit dem Wegfall der persönlichen Kommunikation vor Ort ging eine Zunahme der Kommunikation über WhatsApp einher. Diese erfolgte sowohl zwischen den Mitarbeitern untereinander als auch zwischen Mitarbeitern und Bürgern. Darüber haben sich einzelne Bürger beschwert, was den Bundesdatenschutzbeauftragen zu der Stellungnahme animiert hat.

Kritik

Darin führt er aus, dass allein das Versenden von Nachrichten Metadaten erzeugt, die an WhatsApp Ireland Ltd. – bzw. an das Mutterunternehmen Facebook – übermittelt werden. Die Erzeugung von Metadaten erfolgt unabhängig von der implementierten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Metadaten sind unter anderem: die Versandzeit der Nachricht, Absender und Empfänger der Nachricht. Diese Metadaten sind unverzichtbar für die Funktionsweise von Messengern.

Gleichzeitig betonte er, dass öffentliche Stellen eine Vorbildfunktion haben, sich datenschutzkonform zu verhalten. Dazu verweist er auf den 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2017 – 2018 vom 08.05.2019. Die Hauptkritikpunkte beziehen sich dabei auf die Übermittlung von Nutzerdaten durch die WhatsApp Ireland Ltd. an Facebook (siehe Blogbeitrag) sowie die Erhebung von Telefonnummern mittels Adressbuchupload durch WhatsApp. Auf diese Weise können alle Kontaktdaten eines Nutzers verarbeitet werden, die auf dessen Mobiltelefon hinterlegt sind und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Kontakt selbst den Messenger nutzt oder nicht.

Fazit

In „Täglich grüßt das Murmeltier“-Manier werden regelmäßig von verschiedenen Seiten datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber dem WhatsApp-Messenger geäußert. Lesen Sie dazu unsere weiteren Beiträge:

Mozilla Stiftung prüft Videokonferenz-Apps

29. April 2020

Die amerikanische, gemeinnützige Stiftung Mozilla hat 15 der wichtigsten Videokonferenz-Apps einer Sicherheitsanalyse unterzogen und Ihre Ergebnisse in einem Leitfaden mit Datenschutz- und Sicherheitsmerkmalen sowie Datenschutz- und Sicherheitsmängeln zusammengestellt. Der Leitfaden soll Nutzern dabei helfen, die für sie richtige App auswählen zu können.

Um zu bestehen, mussten die Apps folgende fünf Mindestanforderungen erfüllen:

  • Verschlüsselung von Anrufen
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates
  • Forderung nach sicheren Passwörtern
  • Umgang mit Schwachstellen
  • Vorliegen einer Datenschutzrichtlinie

12 Apps erfüllen Mindestanforderungen

12 der 15 geprüften Apps konnten diese Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Dazu zählen WhatsApp, Apple FaceTime, Skype, Google Duo/HangoutsMeet, Facebook Messenger, Jitsi Meet, Signal, Microsoft Teams, BlueJeans, GoTo Meeting, Cisco WebEx und Zoom.

Insbesondere Zoom wurde in der Analyse dafür gelobt, dass es auf die vielfache Kritik (wir berichteten) schnell reagiert habe, um Sicherheitsmängel zu beseitigen, auch wenn der Grund dieses Handelns, laut Mozilla, wohl vor allem der großen Konkurrenz unter den verschiedenen Videokonferenz-App-Anbietern zu verdanken sei.

Dennoch erhebliche Unterschiede unter den Apps

Die Ausgestaltung der einzelnen Sicherheitsstandards unterscheidet sich zwischen den Anbietern jedoch deutlich.  

So werden Anrufe zwar verschlüsselt, allerdings seien es nur Google Duo, FaceTime, WhatsApp, Signal, Goto-Meeting und Doxy.me, die die sicherste Variante, die Ende-zu Ende Verschlüsselung, verwendeten. Nur diese Art der Verschlüsselung gewährleistet, dass der Inhalt eines Anrufs nur für die jeweiligen Teilnehmer einsehbar ist.

Bei der Skype-App, dem Facebook-Messenger und Webex habe der Nutzer aber zumindest die Option eine Ende-zu Ende Verschlüsselung zu wählen.

Andere Apps würden hingegen eine Client-zu-Server-Verschlüsselung verwenden, welche die Daten, sobald sie auf den Servern eines Unternehmens landen, lesbar macht.

Außerdem weist Mozilla auf eine Reihe weiterer Risken hin. Unter anderem sammle Facebook über seine Apps eine Menge persönlicher Informationen wie Name, E-Mail, Standort, Geolokationen auf Fotos, die hochgeladen werden sowie Informationen über Kontakte und den Nutzer selbst, die andere Personen (möglicherweise) freigeben und sogar alle Informationen, die die App über einen sammeln kann, wenn die Kamerafunktion verwendet wird. Außerdem teile Facebook die Informationen auch mit einer großen Anzahl von Drittparteien wie Werbeagenturen, Anbietern, akademischen Forschern und Analysediensten.

WhatsApp hingegen sei sehr anfällig für Fehlinformationen. Gerade während der Pandemie werde die App zur Verbreitung von Verschwörungstheorien und gefälschten Nachrichten gebraucht.

Drei Apps fielen durch

Die Apps Houseparty, Discord und Doxy.me fielen bei der Sicherheitsanalyse hingegen durch. Sie erfüllten bereits nicht die fünf Mindest-Sicherheitsanforderungen. Laut Mozilla verlangen die genannten Dienste keine sicheren Passwörter und Houseparty und Discord sammeln zu viele persönliche Daten.

Unabhängiger, deutscher Behördenmessenger in Planung

4. Dezember 2019

Die Bundesregierung plant einen eigenen Messengerdienst für Behörden, der WhatsApp ersetzen soll. „Ein sicherer, plattformunabhängiger und behördenübergreifender Messengerdienst für Behörden ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll“, teilte das Bundesinnenministerium (BMI) die dem Tagespiegel mit.  

In Frankreich gibt es bereits den Regierungsmessenger Tchap, der auf Open-Source-Grundlage entwickelt worden ist und in den Behörden genutzt wird. Diesem Beispiel folgt Deutschland und will auch für deutsche Behörden einen unabhängigen Messengerdienst entwickeln. Mit dem Thema befasst sich eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung des BMI. Die Planung hat schon begonnen, Pilotprojekte sollen aufgebaut und erprobt werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber (BfDI) begrüßte es aus datenschutzrechtlicher Sicht den Behörden zu dienstlichen Zwecken eine unabhängige Messengeralternative anzubieten.

Hacker nutzen Lücke bei WhatsApp

14. Mai 2019

Durch eine Sicherheitslücke bei WhatsApp konnte sich eine Überwachungssoftware auf Smartphones installieren. Hinter der Angriffs-Technologie wird die israelische Firma NSO vermutet, berichtet die New York Times.

Der Chatdienst WhatsApp hat eine Sicherheitslücke geschlossen, durch die eine Überwachungssoftware auf Smartphones installiert werden konnte. Die Geräte konnten mit einem präparierten WhatsApp-Anruf infiziert werden, da die Schwachstelle in der Umsetzung der Internet-Telefonie lag.

WhatsApp erfuhr nach eigenen Angaben Anfang Mai von dem Problem und schloss die Lücke innerhalb weniger Tage. Betroffen waren laut einem technischen Hinweis sowohl Smartphones mit Googles Android-System als auch Apples iPhones, Telefone mit Microsofts Windows Phone und Samsungs Tizen. Auch die US-Regierungsbehörden wurden in die Ermittlungen eingeschaltet.

Der Facebook-Konzern, zudem WhatsApp gehört, empfiehlt Nutzern dringend, App und Betriebssystem auf den neusten Stand zu bringen.

Kategorien: Allgemein · Hackerangriffe · WhatsApp
Schlagwörter: ,

Schulkommunikation via WhatsApp – Kultusministerkonferenz sieht Probleme bei Datenschutz

19. Februar 2019

In den modernen Zeiten kommt es immer öfter dazu, dass Lehrer mit den Eltern ihrer Schüler via WhatsApp kommunizieren. Der Präsident der
Kultusministerkonferenz sieht dies datenschutzrechtlich jedoch als bedenklich an. Seiner Ansicht nach dürften keine personenbezogene Daten durch WhatsApp ausgetauscht werden. In besonderem Maße gälte dies für sensible personenbezogene Daten wie beispielsweise Krankmeldungen aber auch für unterrichtsbezogene sowie notenrelevante Daten, die mittels des Messenger-Dienstes ausgetauscht werden können.

In Deutschland fällt eine solche Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern oftmals in eine Grauzone. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass manche Bundesländer ihren Lehrkräften untersagen, arbeitsbezogene Nachrichten mittels des Messenger-Dienstes auszutauschen. Eine genaue Regelung gibt es diesbezüglich jedoch nicht. Das Bundesland Niedersachsen eruiert zu dieser Zeit einen datenschutzrechtlich unbedenklicheren, alternativen Messenger-Dienst.

Um die Kommunikation zwischen den Lehrkräften und den Eltern auf datenschutzrechtlich konforme Art und Weise gewährleisten zu können, fordert der Lehrerverband die Einrichtung von Elternportalen. Diese sollen so konzipiert sein, dass eine Kommunikation unter Aufsicht der Schule in einem passwortgeschützten Bereich stattfindet.

Kategorien: Allgemein · Social Media · WhatsApp
Schlagwörter: , ,