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WhatsApp: Schwächen bei verschlüsselten Gruppenchats

16. Januar 2018

Drei Forscher der Universität Bochum beschreiben in ihrer Abhandlung, dass trotz einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Gruppenchats der Messenger WhatsApp, Signal und Threema unter gewissen Umständen von Angreifern entschlüsselt werden können. Bei den Angriffen, die in der Abhandlung behandelt werden, handelt es sich um reine Theorie.

Jedoch ist es alles andere als einfach eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher umzusetzen, da es bereits ausreicht, wenn zwei Benutzer Opfer eines solchen Angriffs würden. Selbst bei einer extrem sicheren Verschlüsselung, kann es dazu kommen, dass Angreifer es schaffen mittels der Serverstruktur Teil des Gruppenchats zu werden. Als Folge ist es ihnen möglich alle Nachrichten einer Gruppe zu lesen. Diese Problematik wird dadurch begünstigt, dass einige Messenger alle Gruppenmitglieder als Administratoren behandelt. Um so einen Angriff ausführen zu können, braucht derjenige den Forschern zu folge lediglich die interne Gruppen-ID und eine Telefonnummer.

WhatsApp übernimmt zwar die Serverstruktur wie andere Messenger, jedoch eine andere Gruppenchat-Infrastruktur durch die ein Angriff erschwert wird. Der Angreifer braucht dadurch Zugang zu dem Kontrollserver des Messengers, der durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt wird.

Für die Benutzer der Messenger liegt das Problem darin, dass sie in jedem Fall dem Anbieter vertrauen müssen, da sie nicht die Möglichkeit haben eigene Server zu verwenden, sondern die Nutzung von Servern der Dienste Voraussetzung sind. Falls die Nutzer des Messengers jedoch prophylaktisch agieren wollen, ist es anzuraten besonders sensible Themen außerhalb eines Gruppenchats zu bereden.

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NRW Justizminister will “Datenpreisschild” für Apps einführen

10. November 2017

NRWs Justizminister Peter Biesenbach fordert die Angabe eines “Datenpreises” für Apps. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch das NRW Justizministerium kritisieren, dass zwar ein Großteil der Apps kostenlos angeboten werde, den Verbrauchern jedoch in den meisten Fällen gar nicht bewusst sei, dass sie die App Anbieter mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten “bezahlen”. Insbesondere über Apps wie “Runtastic” oder auch “Whatsapp” stellen die User den Anbietern unzählige personenbezogene Daten, wie ihr Adressbuch, Kalender, Fotos, Chat-Verläufe, Bewegungsprofile oder Gesundheitsdaten zur Verfügung, äußert Biesenbach gegeüber der Rheinischen Post.

Biesenbach will die Anbieter daher zu mehr Transparenz zwingen. Verbraucher sollen ausdrücklich darüber aufgeklärt werden, welche ihrer Daten erhoben werden und insbesondere, an wen die Daten übermittelt werden. Dazu möchte er über eine Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erreichen. Entsprechende Gespräche mit seinen Amtskollegen in den übrigen Bundesländern fänden bereits statt.

In den meisten Fällen greifen die Apps auf deutlich mehr personenbezogene Daten zu, als eigentlich nötig wäre. So erfasst die App “Runtastic” je nach Konfiguration nicht nur die gelaufenen Strecken, sondern auch die Fotos des oder Adressbücher des jeweiligen Users. Mit den gesammelten Daten lassen sich umfassende Profile der App-User erstellen, die dann zu Werbezwecken weiterverkauft werden.

 

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Staatstrojaner soll zukünftig auch Smartphones überwachen

21. Juli 2017

Der Einsatzbereich des Staatstrojaners ist in Deutschland erheblich vergrößert worden. Im Zuge dessen beabsichtigt das Bundeskriminalamt (BKA) noch dieses Jahr die erforderliche Software fertigzustellen, damit der noch mächtigere Staatstrojaner fortan auch Smartphones überwachen kann. Demnach sind nicht mehr nur, wie bisher, Skype und Windows betroffen, sondern auch Messenger auf mobilen Plattformen wie Android, iOS und Blackberry.

Das Parlament hat im Eilverfahren ein Gesetz verarbschiedet, welches die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt, in bestimmten Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie Signal, WhatsApp oder Threema zu überwachen. Erforderlich dafür ist, dass die vom BKA momentan sich in intensiver Entwicklung befindliche Schadsoftware die Geräte der Betroffenen infiziert. Dieses Vorgehen läuft zwar der allgemeinen IT-Sicherheit zuwider. Nach Angaben des BKA hat dieses jedoch alle “Grundrechtsschonenden Alternativen” ohne Erfolg überprüft. Damit kann die Polizei u.a. auch, sofern der Verdacht auf eine besonders schwere Straftat vorliegt, komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones ausspähen.

Abmahnung für WhatsApp-Nutzer

7. Juli 2017

Jeder Nutzer des Messengers WhatsApp läuft Gefahr von seinen eigenen elektronischen Telefonbuchkontakten kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Der Grund dafür ist, dass nach dem Herunterladen der App, WhatsApp einen Abgleich mit dem Telefonbuch jedes neuen Nutzers durchführt, damit dieser einen sofortigen Zugriff auf seine eigenen elektronischen Kontakte aus dem Telefonbuch erhält. Dadurch werden jedoch nicht nur Kontakte synchronisiert, die ihrerseits ebenfalls WhatsApp installiert haben. Vielmehr übernimmt WhatsApp ohne Differenzierung alle Kontakte aus dem Telefonbuch des Nutzers. WhatsApp erhält somit unzählige Kontaktdaten, ohne dass die betroffenen Personen überhaupt Kenntnis von dieser Datenübermittlung haben. Damit verstößt WhatsApp gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht, denn es ist äußerst unwahrscheinlich und praxisfern, dass die Nutzer der App eine schriftliche Einwilligung von ihren elektronischen Telefonbuchkontakten für die Übermittlung der Daten an WhatsApp einholen. Aufgrund des dargestellten Rechtsverstoßes muss jeder Nutzer bzw. potentielle Nutzer für sich selbst entscheiden, ob er die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung in Kauf nimmt oder aber, ob er dem Rechtsbruch entgehen möchte, indem er WhatsApp erst garnicht installiert bzw. die App löscht. Insbesondere Eltern von Minderjährigen, die letztenendes für diese die Verantwortung tragen, sollten sich mit der Funktionsweise der App auseinandersetzen und kontrollieren, ob ihre Kinder den Dienst bereits auf ihrem Smartphone heruntergeladen haben.

Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook gerichtlich überprüft

26. April 2017

Nach dem Kauf von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren bewahrheitete sich die Befürchtung, dass Facebook auf die Nutzerdaten von WhatsApp-Nutzern zugreifen will relativ schnell. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mahnte WhatsApp im vergangenen September ab, dadurch wurde die Weitergabe der Nutzerdaten zumindest vorläufig gestoppt.

Um zu erreichen, dass die Datenkrake Facebook auch zukünftig nicht auf Nutzerdaten zugreifen darf wurde zudem Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) hat am Dienstag beschlossen, dass eine Nutzung von personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung erfolgen darf.

Weiterhin problematisch und noch nicht hinreichend geklärt ist allerdings, ob deutsches Datenschutzrecht überhaupt zur Anwendung kommt und der Datenschutzbeauftragte gegen die in Irland firmierende Facebook Ltd. vorgehen kann. Sofern das deutsche Datenschutzrecht angewendet werden kann, dürfte der Beschluss des VG Hamburg Bestand haben, denn die von WhatsApp benutzten Einwilligungserklärungen genügen den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts nicht.

Somit bleibt abzuwarten, ob ein von Facebook eingereichter Widerspruch gegen den Beschluss des VG Hamburg Erfolg haben wird.

Britische Innenministerin fordert Zugriffsmöglichkeiten auf Messenger-Apps

5. April 2017

Nicht zuletzt aufgrund des Terroranschlages in London vor rund einer Woche äußerte sich die britische Innenministerin Amber Rudd in einem TV-Interview mit dem BBC kritisch zu den fehlenden Zugriffsmöglichkeiten auf verschlüsselnde Messenger-Apps wie WhatsApp. “Früher hat man Briefumschläge mit Dampf geöffnet oder Telefone abgehört, wenn man herausfinden wollte, was Leute taten, auf legale Weise, mit richterlichen Beschlüssen, aber in dieser Situation müssen wir sicherstellen, dass unsere Geheimdienste die Möglichkeit haben, Dinge wie verschlüsseltes WhatsApp zu durchdringen.”

Vor dem Hintergrund, dass Attentäter eines Terroranschlags oftmals im Vorhinein mit Mitwissern oder Mittätern mit Hilfe der Messenger-Apps kommunizieren – Berichten zufolge so auch vor dem Terroranschlag in London – sei es “vollkommen inakzeptabel”, dass Sicherheitsbehörden die Nachrichten der Apps nicht einsehen können. Hierbei ginge es ihr nicht um die Möglichkeit auf alle Chat-Nachrichten zuzugreifen, sondern um “vorsichtig durchdachte, gesetzlich abgesicherte Vereinbarungen”. Bestenfalls strebe sie es an, dass die App-Hersteller freiwillig mit der britischen Regierung zusammenarbeiten und damit keine Gesetze nötig wären. Rudd kündigte an, sich mit ihrem Anliegen an die Unternehmen zu wenden.

Darüber hinaus forderte sie die Unternehmen auf, extremistische Veröffentlichungen bereits vor der Veröffentlichung wirksamer zu blockieren. “Die Firmen kennen die Technik und die Hashtags am besten, um zu verhindern, dass dieses Zeug online geht, nicht nur, um es nachträglich zu sperren”. Auch an diesem Punkt bevorzuge sie eine freiwillige Vereinbarung mit dem Firmen, anstatt neue Gesetze einzuführen. Kritisch sehe sie daher die vom deutschen Justizminister Heiko Maas geplanten hohen Geldstrafen für Plattformbetreiber, die illegale Inhalte nicht schnell löschen.

 

WhatsApp auf Android-Geräten weist Schwachstellen bei der Verschlüsselung auf

10. März 2017

Forscher des Fraunhofer-Instituts für Angewandte und Integrierte Sicherheit haben eine Schwachstelle in der WhatsApp Verschlüsselung festgestellt.
Entgegen der von WhatsApp beworbenen vollständigen Verschlüsselung, weist die WhatsApp-Version auf Android-Geräten eine Lücke auf, dies berichtet Chip.de. Nach dem Empfang von versendeten Dateien, werden diese unverschlüsselt auf dem Handy gespeichert und können so von anderen Apps gelesen werden.
Hieraus resultieren zwei Probleme, zum einen können alle Apps mit freigegebenen Leserechten für die Speicherkarte, auf die Dateien zugreifen, zum anderen können die empfangenen Dateien durch Dritte, noch vor dem ersten Öffnen, manipuliert werden.
Um sich vor solchen Angriffen zu schützen, können Sie in den Einstellungen die Option „Speichere Eingehende Medien“ ausschalten. Zwar können sie hierdurch nicht mehr auf Ihre Dateien außerhalb von WhatsApp zugreifen, schützen diese jedoch vor den Zugriffen anderer.

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