Polizei Hessen: Landesweiter Einsatz von Body-Cams

14. Oktober 2014

Medienberichten zufolge soll die Verwendung von Schultervideokameras (Body-Cams) für Hessische Polizisten, die bislang auf Pilotprojekte in Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden beschränkt war, bald auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden. Die Aufzeichnung durch Body-Cams soll Polizeieinsätze sicherer machen, etwa wenn Personen kontrolliert oder Streit geschlichtet werden muss. Das Landespolizeipräsidium arbeite die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Body-Cams derzeit mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten aus. Bisher habe gegolten, dass permanente Videoaufzeichnungen vermieden werden und keine Tonaufzeichnungen angefertigt werden sollten. Letzteres solle sich perspektivisch jedoch ändern, damit  Beleidigungstatbestände und der Eskalationsverlauf beweisbar werden, so der Hessische Innenminister Beuth.

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BSI: Sichere Nutzung von Cloud-Diensten

13. Oktober 2014

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Veröffentlichung einer Publikation zur Nutzung von Cloud-Diensten bekannt gegeben. Die Publikation “Sichere Nutzung von Cloud-Diensten” stelle eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dar, die strategische Überlegungen über den Einsatz der Cloud und die Datenmigration ebenso behandelt wie die Auswahl des passenden Anbieters. Zudem würden Vertragsdetails behandelt, die mit Blick auf eine sichere Nutzung notwendig sind. Die Publikation richte sich an IT-Entscheider und das Management von Behörden und Unternehmen, die Cloud-Dienste nutzen möchten und dabei Antworten auf sicherheitsrelevante Fragen benötigen.

 

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88. DSK: Datenschutz erfordert unabhängige Kontrollbehörden

9. Oktober 2014

Die 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat im Rahmen einer Entschließung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten abzielt, explizit begrüßt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine unabhängige Datenschutzaufsicht jedoch nur erfolgen könne, wenn der Behörde ausreichende Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere müsse sich der stetige Aufgabenzuwachs auch in der personellen Ausstattung widerspiegeln. Das gelte auch gerade für viele Datenschutzbehörden in den Ländern, die oft defizitär ausgestattet sind und damit die Grundrechte Betroffener nur unzureichend schützen können. 

Die weiteren Entschließungstexte der 88. DSK sind auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar.

Dänemark: Peilsender für Obdachlose

In der dänischen Gemeinde Odense wurden Medienberichten zufolge im Rahmen eines jüngst abgeschlossenen Pilotprojekts Obdachlose mit einem Peilsender ausgestattet. Die durch den Peilsender erhobenen Daten seien direkt an eine städtische Behörde übermittelt worden, damit die Bewegungsabläufe und Aufenthaltsorte der Obdachlosen auswertet werden konnten. Ziel sei es gewesen, möglichst viel über das Leben der Obdachlosen zu erfahren. Man habe erfahren wollen, wohin sie gehen, wann sie dort hingehen und wie lange sie bleiben. Man habe die die Daten nicht gesammelt, um Obdachlose aus der Öffentlichkeit zu verdrängen oder sie zu drangsalieren, so einer der Initiatoren. Vielmehr sei es darum gegangen, das Leben auf der Straße zu verbessern, z.B. durch Verbesserung der sozialen Hilfsangebote und zielgruppenorientierte Errichtung von Notunterkünften, Suppenküchen oder Beratungsstellen. Die GPS-Ortung sei anonym erfolgt, d.h. man habe nicht erfasst, welcher Obdachlose welchen Peilsender getragen hat. Eine individuelle Verfolgung der Teilnehmer sei unmöglich gewesen. Zudem habe man die Datenerfassung auf eine Woche zeitlich begrenzt. Als “Belohnung” für die Teilnahme sollen die 20 Personen, die beim ersten Durchlauf des Projekts teilgenommen haben, täglich drei feste Mahlzeiten erhalten haben.

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Designierter EU-Kommissar: Safe Habor auf dem Prüfstand

8. Oktober 2014

Der ehemalige Premierminister Estlands und designierte EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt Ansip hat sich Medienberichten zufolge für einen starken Datenschutz ausgesprochen, zugleich jedoch das Safe Habor Abkommen – ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, das die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA regelt – im Rahmen einer Anhörung des Europäischen Parlaments stark kritisiert. Es sei nicht hinreichend sicher und müsse sich seinen Namen “noch verdienen”. Er fordere die US-Regierung auf, genauere Angaben zu einer Ausnahmeklausel, die Einschränkungen des Datenschutzes aus Gründen der nationalen Sicherheit erlaubt, zu tätigen. Ohne klare Ansagen, müsse man die die Aussetzung des Abkommens in Betracht ziehen, so Ansip.

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BayLDA: Bußgeld für Veröffentlichung von DashCam-Aufnahmen

7. Oktober 2014

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzbeaufsicht (BayLDA) hat angekündigt, künftig gegen die unzulässige Veröffentlichung von DashCam-Aufnahmen vorzugehen. Wenn bekannt werde, dass Autofahrer die mit ihrer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder ähnliche weitergeben oder im Internet veröffentlichen, würde das BayLDA prüfen, ob im jeweils konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Dabei sei eine Bußgeldhöhe von bis zu 300.000 EUR möglich. Das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds mit einer Dashcam sei datenschutzrechtlich unzulässig, wenn diese Aufnahmen mit dem Ziel gemacht werden, sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch Veröffentlichung im Internet auf Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe der Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder sonstige Dritte. Nur dann, wenn von Anfang an fest steht – und das auch bis zum Ende, d.h. dem Löschen der Aufnahmen, durchgehalten wird – , dass derartige Aufnahmen den privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen, seien die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig.

Kostenloses WLAN in ICE-Zügen

1. Oktober 2014

Einer Pressemitteilung der Deutschen Bahn zufolge, erhalten Kunden der Ersten Klasse künftig einen kostenlosen WLAN-Zugang bei Fernreisen mit dem ICE. Zwar erhöht die Bahn zum Fahrplanwechsel im Dezember die Preise für Erste Klasse Tickets um rund 2,9 Prozent. Dafür erhält der Kunde aber neben einer kostenlosen Sitzplatzreservierung auch einen kostenfreien WLAN-Zugriff.

Das zur Verfügung stellen des WLANs nur für die Erste Klasse, erklärt Ulrich Homburg, Vorstandsmitglied Personenverkehr der DB, damit, dass es sich zunächst um einen Test handele, um zu sehen, ob die Deutsche Bahn gemeinsam mit ihrem Partner Telekom eine stabile technische Verfügbarkeit für alle Kunden gewährleisten könne. Sollte dies funktionieren, wird das kostenlose WLAN demnächst auch für die Zweite Klasse verfügbar sein.

Laut heise online will die Bahn bis zum Jahresende ihre ICSs mit entsprechender Technik ausstatten. Im kommenden Jahr sollen dann auch die IC-Wagen auf den technisch aktuellen Stand gebracht werden. Auch in den 24 größten der über 5000 Bahnhöfen, will die Bahn ihr Netz technisch verbessern und ausweiten.

Netzwelt.de will erfahren haben, dass die Bahn zusätzlich ab 2015 auch ein Entertainment-System in ihren ICE-Zügen anbieten will. Dabei sollen Kunden über das WLAN mit ihren Smartphones und Tablets Filme, Spiele und Podcasts herunterladen können.

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Standortvorteil Deutschland: Oracle eröffnet deutsche Rechenzentren

29. September 2014

Nach Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) eröffnet der SAP-Konkurrent Oracle noch vor Jahresende zwei Rechenzentren in Deutschland. Der Konzern kündigte an, dass sie in Frankfurt und München ans Netz gehen sollen. Der Deutschlandchef Jürgen Kunz erklärte, dass damit vor allem Unternehmen bedient werden sollen, die ihre Cloud-Dienste aus Deutschland beziehen wollen. Die Ankündigung sei seiner Meinung nach ein Zeichen dafür, dass Oracle als US-Unternehmen dem deutschen Markt verbunden bleibt.  Es gebe durhaus Kundnen mit dem Bedürfnis, ihre Daten in Deutschland zu speichern, und dem wolle man gerecht werden.

Nach der Diskussion um die Internet-Überwachung durch Geheimdienste wie die NSA bieten amerikanische Unternehmen für ihre Kunden in Europa verstärkt lokal angesiedelte Dienste an. So setzte sich jüngst der Deutschlandchef des Computerriesen Hewlett-Packard, Heiko Meyer, für eine europäische Cloud ein. „Wir sollten einen gemeinsamen Datenraum für Europa entwickeln wie den europäischen Wirtschaftsraum“, sagte er. Microsoft prüft Cloud-Möglichkeiten für den deutschen Mittelstand.

Die Deutsche Telekom macht sich für ein sogenanntes Schengen-Routing stark: Internet-Dienste, bei denen die Daten auf dem Weg zwischen zwei Punkten in Europa entsprechend auch die europäischen Grenzen nicht verlassen sollen.

Der Oracle-Deutschlandchef zeigte sich für diese Ideen eher skeptisch, so die FAZ weiter. „Es ist überhaupt nicht notwendig, sich in einem einzelnen Datenraum abzuschotten.“ Es gebe Möglichkeiten, Daten überall auf der Welt sicher zu lagern, viele Unternehmen machten das auch.

Datenleck bei WhatsApp: Messenger verrät Online-Status

25. September 2014

WhatsApp hat ein Datenschutzproblem:  Der Messenger verrät den Online-Status seines Nutzers, selbst, wenn man dies in den Datenschutz-Einstellungen deaktiviert hat – und zwar jedem, der die Rufnummer kennt, berichtet Heise Online. Wer den Status eines Nutzers  langfristig aufzeichnet, kann mühelos auf das Nutzungsverhalten und potenziell sogar auf den Tagesablauf des Überwachten schließen.

Man müsse lediglich die Rufnummer, deren Online-Status man abrufen möchte, zu den Kontakten hinzufügen und ein Chat-Fenster öffnen. Der Besitzer der Rufnummer erfährt dies nicht und muss auch nichts bestätigen.

Ein Student aus Turin, Flavio Giobergia, hat bereits ein Skript entwickelt, mit dem sich das WhatsApp-Nutzungsverhalten von Freunden und Fremden aufzeichnen lässt. Damit will er die Nutzer von WhatsApp und ähnlichen Apps dazu bringen, mehr über das Thema Privatsphäre nachzudenken, so Flavio Giobergiader.

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EU-Datenschützer einigen sich auf Kriterienkatalog zum “Recht auf Vergessen”

22. September 2014

Die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat einen gemeinsamen Ansatz für den Umgang mit dem “Recht auf Vergessen” definiert. Ein “Netzwerk spezieller Kontaktpersonen” der Aufsichtsbehörden soll übergreifende Kriterien für den Umgang mit diesbezüglichen Eingaben von Bürgern und Firmen entwickeln. Dies teilte die Gruppe am vergangenen Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.

Im Sommer seien immer wieder Beschwerden eingegangen, dass Suchmaschinen sich weigerten, unerwünschte Links aus ihren Ergebnislisten herauszunehmen. Das geplante Netzwerk solle diese Beanstandungen nun sammeln, auswerten und über eine Datenbank einen internen Nachweis über ergangene Entscheidungen zu den Eingaben liefern, heißt es bei der Gruppe. Die Datenschützer wollen darüber hinaus das Verhalten von Suchmaschinen in Bezug auf die Umsetzung des Urteils aus Luxemburg analysieren.

Die EuGH-Richter hatten entschieden, dass Google im Einzelfall verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nicht mehr anzuzeigen. Den Internetkonzern erreichten daraufhin binnen vier Monaten rund 120.000 Löschanträge. Die hohe Zahl der Löschbegehren und die zunehmende Inanspruchnahme auch der Aufsichtsbehörden zeigt nach Ansicht der Artikel-29-Gruppe, dass das Urteil einen “ganz eigenen Bedarf an Datenschutz” Betroffener angesprochen habe.

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