EU-Datenschützer einigen sich auf Kriterienkatalog zum “Recht auf Vergessen”

22. September 2014

Die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat einen gemeinsamen Ansatz für den Umgang mit dem “Recht auf Vergessen” definiert. Ein “Netzwerk spezieller Kontaktpersonen” der Aufsichtsbehörden soll übergreifende Kriterien für den Umgang mit diesbezüglichen Eingaben von Bürgern und Firmen entwickeln. Dies teilte die Gruppe am vergangenen Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.

Im Sommer seien immer wieder Beschwerden eingegangen, dass Suchmaschinen sich weigerten, unerwünschte Links aus ihren Ergebnislisten herauszunehmen. Das geplante Netzwerk solle diese Beanstandungen nun sammeln, auswerten und über eine Datenbank einen internen Nachweis über ergangene Entscheidungen zu den Eingaben liefern, heißt es bei der Gruppe. Die Datenschützer wollen darüber hinaus das Verhalten von Suchmaschinen in Bezug auf die Umsetzung des Urteils aus Luxemburg analysieren.

Die EuGH-Richter hatten entschieden, dass Google im Einzelfall verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nicht mehr anzuzeigen. Den Internetkonzern erreichten daraufhin binnen vier Monaten rund 120.000 Löschanträge. Die hohe Zahl der Löschbegehren und die zunehmende Inanspruchnahme auch der Aufsichtsbehörden zeigt nach Ansicht der Artikel-29-Gruppe, dass das Urteil einen “ganz eigenen Bedarf an Datenschutz” Betroffener angesprochen habe.

Bayern: Softwaregestütztes Predictive Policing geplant

19. September 2014

Das bayerische Landeskriminalamt plant Medienberichten zufolge in München und Nürnberg den Einsatz einer Software für prädiktive Polizeiarbeit (sog. Predictive Policing), um Einbrechern auf die Schliche zu kommen. Es werde die Software Precobs vom Insititut für musterbasierende Prognosetechnik in Oberhausen eingesetzt – der diesbezügliche sechsmonatige Testlauf stehe noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Software analysiere Daten über erkannte und aufgezeichnete Einbrüche und versuche, algorithmisch, aus diesen Daten Muster für kommende Einbrüche zu extrahieren. Diese Form der Vorhersage soll Hinweise geben, wo mit verstärkter Polizeipräsenz vor Ort Einbrüche verhindert werden können.

Nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann soll die Software sehr effizient sein. Ihr Einsatz bei der Stadtpolizei Zürich habe beispielsweise gezeigt, dass 86 Prozent der Prognosen zutreffend waren. Gleichzeitig sollen dort die Einbruchsfälle stadtweit in einem halben Jahr um knapp 40 Prozent zurückgegangen sein.

Sicherheitslücke im Browser von Android-Handys entdeckt

18. September 2014

Jeder der den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwendet, kann ein potentielles Opfer von Datendiebstahl werden. Betroffen sind alle Smartphones, die den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwenden und nicht mit der aktuellen KitKat-Version ausgestattet sind. Dies veröffentlichte ein pakistanischer Sicherheitsexperte in seinem Blog.

Durch einen Softwarefehler können Passwörter, Benutzernamen, Cookies und alles was mit der Tastatur eingegeben wird, ausgelesen werden. Möglich wird das durch eine Lücke in der Same Origin Policy (SOP). Diese Technik soll eigentlich verhindern, dass über externe Codes eben solche Informationen ausgelesen werden können. Ein externer Code kann zum Beispiel eingebettete Werbung auf einer Webseite sein.

Etwa drei Viertel der Andoried-Nutzer surfen laut Google noch mit dem Browser einer nicht ganz neuen Version, die diese Sicherheitslücke aufweist, durch das Netz.  Wer nicht weiß, welche Android-Version er auf dem Handy hat, kann dies mit einer Internetseite überprüfen. Durch einen Tipp auf den Test-Knopf erfährt man, ob das eigene Smartphone von der Sicherheitslücke betroffen ist. Erscheint ein Pop-Up-Fenster, besteht die Gefahr des Datenklaus.

Auf Anfrage von FAZ teilte Google inzwischen mit, dass für ältere Android-Versionen Patches veröffentlicht wurden, also Updates, die nur die spezielle Sicherheitslücke schließen sollen. Diese wurden an die Hersteller der Geräte übermittelt.

Außerdem kann man sich schützen, indem man einen anderen Browser (wie z. B.  Mozilla Firefox und Google Chrome) herunter lädt, so dass das Handy nicht mehr auf den Standard-Android-Browser zugreifen muss.

 

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NSA & GCHQ: Zugriffe auf Deutsche Telekom und Netcologne

Der US-Auslandsgeheimdienst NSA sowie der britische GCHQ verfügen Medienberichten zufolge über einen verdeckten Zugang in das Netz der Deutschen Telekom und von Netcologne. Dies soll aus als streng geheim eingestuften Unterlagen aus dem Fundus des Whistleblowers Edward Snowden hervorgehen. Das undatierte Dokument soll eine mit einem NSA-Programm namens Treasure Map erstellte Grafik enthalten, die namentlich u.a. die Deutsche Telekom sowie Netcologne erwähnt und mit einem roten Punkt markiert. In der Bildlegende heiße es dazu erklärend, dass die rote Markierung bedeute, dass es “innerhalb” dieser Netze “Zugangspunkte” für eine technische Überwachung gebe.

Sowohl die Deutsche Telekom, als auch Netcologne haben nach eigenen Angaben Nachforschungen betrieben, aber bislang keine verdächtigen Vorrichtungen oder Datenverkehre feststellen können. Ein Zugriff ausländischer Geheimdienste ist völlig inakzeptabel, sagt Telekom-Sicherheitschef Tschersich . “Wir gehen jedem Hinweis auf eine mögliche Manipulation nach. Zudem haben wir die deutschen Sicherheitsbehörden eingeschaltet.”

BND: Auswertung von Daten aus Krisenregionen für die NSA

15. September 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) speichert und analysiert Medienberichten zufolge zeitweilig den gesamten Datenverkehr aus Krisenregionen in Afghanistan, Somalia und dem Nahen Osten. Gespeichert würden die Daten für insgesamt sieben Tage, damit eine elektronische Auswertung stattfinden könnte. Dabei arbeite der BND eng mit dem US-Geheimdienst NSA zusammen. Für die Auswertung würden “15 bis 20 funktional unterschiedliche Systeme” verwendet, die von der NSA stammen. Die Auswerter bekämen von den Amerikanern auch Suchbegriffe, etwa Telefonnummern, E-Mail-Konten und IP-Adressen von Zielpersonen. Die NSA erhalte letztlich “die resultierenden Telekommunikationsverkehre”.

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Apple: Apple Watch ab 2015 erhältlich

11. September 2014

Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Apple nun zusammen mit den neuen Modellen des iPhones die Smartwatch Apple Watch präsentiert. Ab Anfang 2015 könne sie käuflich erworben werden. In den USA soll sie ab einem Preis von 349 US-Dollar erhältlich sein – in Deutschland voraussichtlich ab derselben Summe in Euro. Die Apple Watch soll es in zwei Größen – entsprechend den Höhen herkömmlicher Damen- und Herrenarmbanduhren – geben. Das Basismodell verfüge über ein Edelstahlgehäuse, das in den drei Farben erhältlich ist. Das Edelstahlgehäuse sei mit Saphirglas geschützt und mit verschiedenen Armbändern aus Metall oder Leder kombinierbar. Neben den bei Smartwatches üblichen Benachrichtigungen und Fitness-Sensoren soll die Apple Watch u.a. eine Steuerung durch den Sprachassistenten Siri anbieten. Außerdem könne das Gerät die Musikwiedergabe auf iPhones, Apple TV oder iTunes auf PCs fernsteuern.

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BITKOM: Internetnutzer verschlüsseln mehr

10. September 2014

Eine Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) belegt, dass immer mehr Internetnutzer Verschlüsselungssysteme verwenden, um ihre Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Immerhin 16 Prozent der Internetnutzer sollen ihre E-Mails und 15 Prozent ihre Dateien verschlüsseln. Im Vorjahr hätten erst 6 Prozent E-Mails und 8 Prozent Dateien verschlüsselt. 16 Prozent sollen angegeben haben, dass sie mit Anonymisierungsdiensten im Internet surfen – im Vorjahr seien es 11 Prozent gewesen.

„Die stärkere Nutzung von Diensten zur Verschlüsselung und Anonymisierung ist eine direkte Folge der Abhöraffäre“, so der Präsident des BITKOM Kempf. Allerdings seien die technischen Hürden hoch. 61 Prozent derjenigen, die keine Verschlüsselung nutzen, sollen als Begründung angegeben haben, dass sie sich damit nicht auskennen. 54 Prozent sollen ihren Verzicht damit begründet haben, dass ihre Kommunikationspartner ebenfalls keine Verschlüsselung einsetzen. Einem Drittel sei die Nutzung schlicht zu aufwändig.

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Freihandelsabkommen: Datenschützer verlangt Verhandlungsstopp

9. September 2014

Nach dem Ergebnis einer Prüfung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) dürften die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die Handelspartnerschaft TTIP in weiten Teilen nicht fortgeführt werden. Konkret nimmt das ULD Bezug auf die Wirtschaftsbereiche, in denen wesentlicher Gegenstand eines Produkts oder einer Dienstleistung ist, personenbezogene Daten auszutauschen, wie beispielsweise den Online-Handel, Telekommunikationsdienste, Services rund um E-Health, Verschlüsselung oder die Cloud sowie Finanz-, Medien- und Beratungsdienstleistungen.

Das ULD kritisiert vor allem, dass die USA das Grundrecht auf Datenschutz auch im Internet nicht allen Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitz zugestehen. So könnten EU-Bürger ihre Privatsphäre in den USA nicht juristisch durchsetzen.

Darüber hinaus wird befürchtet, dass in Entwürfen für eine neue europäische Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Standards durch TTIP unterwandert werden könnten. Es bestehe zudem die Gefahr, dass aufgrund der Meinungsverschiedenheiten rund um den Datenschutz zwischen den USA und Europa die Verabschiedung der EU-Reform weiter verzögert oder ganz verhindert werde.

Die EU missachte durch die Verhandlungen auch die Aktivitäten der europäischen Wirtschaft für mehr Datenschutz sowie IT-Sicherheit und gefährde so deren klaren Wettbewerbsvorsprung in diesem Sektor vor den USA, erklärte der ULD-Leiter, Thilo Weichert.

Bundesdatenschutzbeauftragte fordert mehr Befugnisse

4. September 2014

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) gehen die Gesetzespläne zur Stärkung der Unabhängigkeit ihres Amtes noch nicht weit genug. Ein weiteres wichtiges Element für eine effektive Datenschutzaufsicht sei die Erweiterung der Sanktions- und Eingriffsbefugnisse, sagte Voßhoff gegenüber dpa.

Zuvor hatte Voßhoff bereits kritisiert, dass dem “erhöhten Personalbedarf nicht ausreichend Rechnung getragen” werde. Die Unabhängigkeit der obersten Datenschutzbehörde verursachen Voßhoff zufolge einen “personellen Mehraufwand”. Dieser dürfe aber “nicht zu Lasten der Facharbeit” gehen. Es sollen aber nach den Plänen der Bundesregierung nur vier zusätzliche Personalstellen eingerichtet werden. Derzeit hat das Amt knapp 90 Mitarbeiter.

Das Gesetzesvorhaben soll ihr Amt zumindest autonomer machen und ihrer Behörde den Status einer obersten Bundesbehörde einräumen. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
Der Grund für die Gesetzesänderungen ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der gemäß EU-Recht die Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht einfordert.

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Twitter: Buy-Button kommt in 2014

2. September 2014

Medienberichten zufolge plant der Mikroblogging-Dienst Twitter zumindest in den USA noch in diesem Jahr einen Buy-Button zu integrieren, der die Möglichkeit eröffnet, direkt von seinen Seiten aus Waren zu kaufen. Dafür arbeite Twitter mit dem Bezahldienst Stripe zusammen. Erwartet werde, dass die User ihre Bezahldaten und Lieferadresse eingeben können, ohne Twitter zu verlassen. Firmen könnten zudem ihre Waren direkt auf Twitter verkaufen.  

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