Zalando: Kritik an Arbeitsbedingungen

28. Oktober 2013

Laut Medienberichten beklagen Mitarbeiter des Online-Versandunternehmens Zalando die im Erfurter Logistikzentrum herrschenden Arbeitsbedingungen. Es würden z.B. bei Hinweisen auf ein zu langsames Arbeiten genaue Protokolle über das Arbeitstempo eines Mitarbeiters erstellt. Außerdem sei es verboten, sich während der Arbeitszeit zu setzen. Zalando habe die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass in der Logistikbranche und den damit verbundenen Arbeiten großteils nur Steharbeitsplätze gebe, Man sehe sich” überhaupt nicht als schlechter Arbeitgeber”.

Zalando gerät mit dieser Meldung nicht zum ersten Mal wegen schlechten Arbeitsbedingungen in die Schlagzeilen. Im Februar dieses Jahres kündigte das Unternehmen deshalb die Implementierung eigener Sozialstandards an. Mit den Sozialstandards und deren Kontrolle durch externe Prüfer sollten gute Arbeitsbedingungen für fest angestellte Mitarbeiter und Leiharbeiter sichergestellt werden.

 

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Facebook ändert Einstellungen für Teenager

24. Oktober 2013

Wie die FAZ berichtet, ändert das größte soziale Online-Netzwerk einige seiner Datenschutzbestimmungen. Wegen  andauernder Kritiken und Diskussionen über den Umgang mit persönlichen Daten, will Facebook nun besonders Teenager besseren Schutz gewähren. Bei neuen Mitgliedern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren wird künftig als Standard für das Empfangen von eigenen Einträgen  „nur Freunde“ voreingestellt sein, wie stern.de schreibt. So können nicht mehr automatisch auch Freunde der Freunde lesen, was der minderjährige Nutzer schreibt. Will der Nutzer doch einen öffentlichen Beitrag erstellen, erscheint ein Pop-up-Warnhinweis: „Wusstest du, dass öffentliche Beiträge von jedem gesehen werden können, nicht nur von Personen, die du kennst?“. Will der Nutzer weitere öffentliche Posts tätigen, erscheint eine zweite, etwas kürzere Warnung.

Man habe besonders auf eine klare, verständliche Sprache geachtet, wird Facebook zitiert. Neben dem Schutz der Teenager-Daten  sei aber auch wichtig, dass beispielsweise politisch oder sozial engagierte Teenager mit Hilfe von Medien wie Facebook, die Möglichkeit haben, eine breite Öffentlichkeit erreichen können. Deshalb spricht Facebook im Rahmen der neuen Datenschutzeinstellungen für Minderjährige auch von einer „Lernkurve“, die die jugendlichen Nutzer durchlaufen sollen,  um auf diese Weise für einen angemessenen Umgang mit öffentlichen Beiträgen sensibilisiert zu werden, schreibt n-tv.de.

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NSA hört offenbar Handy der Bundeskanzlerin ab

Im August hatte die Bundesregierung die NSA-Affäre als beendet erklärt. Und schon damals sah sie sich für ihr Vorgehen, welches von Beschwichtigunsgversuchen und auffällig zurückhaltender Kritik geprägt war, von vielen Seiten scharf kritisiert. Zu sehr dominierte in den Augen vieler Oppositioneller und unabhängiger Datenschützer der Eindruck, die Affäre dürfe nach dem Anliegen der Bundesregierung in erster Linie nur keine politischen Auswirkungen auf die Beziehung zur “Weltmacht” USA haben. Nur acht Wochen später ist die NSA-Affäre wieder da, nur dieses mal dürfte es der Kanzlerin wesentlicher schwerer fallen die Überwachungsmethoden der NSA in den hiesigen Breitengraden deeskalativ zu behandeln. Der Vorwurf wiegt schwer, scheint er doch auf handfesten Indizien zu beruhen: Die NSA hört offenbar das Handy der Bundeskanzlerin ab. Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte dies mittlerweile durch einen Tweet bei Twitter.

Die Reaktionen in der Politik sind deutlich. Der Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann (SPD), sagte in Berlin: „Sollte dieser Vorwurf zutreffen, wäre das ein ganz schwerer Vertrauensbruch.“ Dies müsse „sofort und umfassend aufgeklärt werden“. Konstantin von Notz, Innenexperte der Grünen äußerte sich ebenfalls deutlich: „Es ist schon skandalös, dass die Regierung im Verlauf der gesamten NSA-Affäre beschwichtigt und vernebelt hat, jetzt aber, da es um die Vertraulichkeit der Kommunikation der Kanzlerin geht, ruft Merkel in eigener Sache den amerikanischen Präsidenten an und empört sich“.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezog Stellung zu dem Thema und zu dem Versuch der Kanzlerin die Affäre im August für beendet zu erklären: „Der Bericht, dass auch das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin durch US-amerikanische Geheimdienste abgehört wurde, belegt, wie absurd der politische Versuch war, die Debatte über die Überwachung alltäglicher Kommunikation hierzulande für beendet zu erklären“.

Eine Stellungnahme der US-amerikanischen Regierung ist bisher nicht bekannt.

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Aktuelles zur EU-Datenschutzreform

23. Oktober 2013

Am gestrigen Abend haben der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Reform des Datenschutz in der EU verabschiedet, wie mehrere Medien berichten.

Die alte Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, als es praktisch noch gar kein Internet, geschweige denn einen Bedarf für Datenschutz in eben diesem gab, soll rundum erneuert  werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Hierzu müssen nun die 28 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission zustimmen. Das größte Manko der noch aktuellen Regelung sei es, dass sie von allen Mitgliedstaaten unterschiedlich auslegt und angewendet werde. Dies habe zur Folge, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen  Datenschutzregelungen gebe. So entstehen rechtliche Lücken und Schlupflöcher. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass sich Online-Unternehmen in dem Land mit dem niedrigsten Datenschutzstandard niederlassen. Derzeit gelte beispielsweise Irland als „Datenparadies“, in dem u.a. auch das aus datenschutzrechtlicher Sicht oft kritisierte Facebook seinen Firmensitz habe.

Die neue Richtlinie soll vor allem die Rechte der Bürger stärken, aber auch Unternehmen mehr Sicherheiten und Klarheit verschaffen. Denn was im Internet erlaubt sei und was nicht, sei bislang ein sehr wackeliges Thema ohne klare Linien und wo klare Regeln fehlen, gedeihe der Nährboden für schwarze Schafe. Deshalb sollen auch Sanktionen künftig wesentlich höher ausfallen als bisher.

Im medialen Zeitalter, in dem das Internet einen wichtigen Stellenwert in unserem privaten und Arbeitsalltag eingenommen habe, sei es deshalb wichtig, zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar betont.

Konferenz „Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für marginalisierte Gruppen“

22. Oktober 2013

Im Rahmen der Konferenz datACT, die vom 25. bis zum 27. September 2013  in der Bremer Landesvertretung in Berlin stattgefunden hat, wurde das Thema “Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für marginalisierte Gruppen: eine Herausforderung in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels” behandelt. Es trafen erstmals Datenschutz-Sachverständige und Akteure aus der Menschenhandelsbekämpfung aus 15 europäischen Ländern aufeinander, um sich über die Sammlung, Verarbeitung sowie Weitergabe personenbezogener Daten von Betroffenen im Kampf gegen Menschenhandel auszutauschen. Mangels datenschutzrrechticher Orientierungshilfen in diesem “wenig präzisen und verbindlich ausgestalteten Rechtsgebiet” wurden klare festgelegte Definitionen der Kooperation der Datensammlungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren gefordert. Den Betroffenen von Menschenhandel müsse ein Recht auf Privatsphäre und hinreichender Schutz vor Überwachung gewährt werden.

„Die informationelle Selbstbestimmung für Betroffene von Menschenhandel und anderen marginalisierten Gruppen ist regelmäßig nicht existent. Daran ändert sich wenig, wenn sie aus den Fängen der Menschenhändler und Schleuserorganisationen entkommen. Sie unterliegen dann einer staatlichen oder halbstaatlichen Fürsorge und Aufsicht, die mit einer umfassenden informationellen Kontrolle einhergeht. Diese dient einerseits – fürsorgend – der Betreuung der Betroffenen. Sie dient zugleich aber auch deren Freiheitsbegrenzung.“, so Thilo Weichert des ULD zu dem Spannungsfeld Datenschutz und Datensammlung im Kontext von marginalisierten Gruppen.

LDIRLP: “Mit Zuckerberg und Peitsche”

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wagner (LDIRLP) hat die neuen Nutzungsänderungen des sozialen Netzwerkes Facebook, die es Kindern ermöglicht, alle Facebook-Beiträge öffentlich darzustellen und damit rund 1,2 Milliarden Facebook-Mitgliederns zugänglich zu machen, zum Anlass umfassender Kritik genommen. Facebook tue alles, um sogar mit Kinderdaten Geld zu verdienen und verkaufe das auch am Ende noch als “Datenschutz-Fortschritt”, so Wagner. Damit würden alle Bemühungen von Datenschützern konterkariert, Kinder und Jugendliche zu mehr Vorsicht, Zurückhaltung und Datensparsamkeit bei der Facebook-Nutzung anzuhalten. Sorgen der Eltern würden ignoriert und die Naivität der Kinder ausgenutzt. Alles werde dem eigenen Profit untergeordnet. Es sei im höchsten Grade bedenklich, dass Facebook zunehmend mit Daten Minderjähriger Geschäfte mache, insb. mit den Daten von 11 und 12jährigen. Diese dürften schon gar nicht Mitglied bei Facebook sein. Mehr als die Hälfte der 12jährigen seien es aber, ohne dass Facebook etwas dagegen unternehme.

Belgien: Vorratsdatenspeicherung beschlossen

18. Oktober 2013

Belgien hat Medienberichten zufolge zur Erfüllung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein neues Gesetz verabschiedet, das im offiziellen Amtsblatt des Landes erschienen und auf der Homepage des belgischen Justizministeriums veröffentlicht ist. Danach müssen Verkehrs- und Standortdaten, Endanwenderinformationen (Rechnungsdaten), Daten zur Identifizierung in elektronischen Kommunikationsdiensten (Telefonnummern) sowie Daten zur Identifizierung von verwendeten Endgeräten für die Dauer eines Jahres gespeichert werden. Unter anderem bei Vorliegen schwerer Straftaten oder dem Verdacht auf Terrorismus dürfen nach dem Gesetz Polizeibehörden, Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der Militärgeheimdienst Zugriff auf diese Daten nehmen. Den betoffenen Anbietern von Telekommunikationsdiensten bleibt ab sofort ein Jahr Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

 

EGMR: Haftung von Portalen für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer

16. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, hat der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 10. Oktober 2013 – 64569/09- entschieden, dass Internetportale für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können, für den Fall, dass ein solches Portal seinen Nutzern Kommentare ohne Registrierung erlaubt. Denn es sei zweckmäßig und angemessen, Portale für die Kommentare in diesen Fällen verantwortlich zu machen, auch weil der Portalbetreiber aus diesen einen wirtschaftlichen Vorteil ziehe.

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Skype als möglicher NSA-Lieferant unter Verdacht

15. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, wird gegen den Internet-Telefondienstanbieter Skype wegen potentieller Datenweitergabe an den US-Geheimdienst NSA ermittelt. Geprüft werde, ob das zu Microsoft gehörende Unternehmen Daten an die NSA weitergegeben und damit gegen Luxemburger Gesetze verstoßen habe, wie die britische Tageszeitung  The Guardian berichtet. Es werde bereits seit Juni 2013 ermittelt. Bis Ende Oktober soll geklärt werden, ob ein Verstoße gegen Luxemburger Gesetze durch Weitergabe von Daten durch Skype vorliegt, um sodann zu entscheiden, ob ein Verfahren gegen Skype angestrengt wird.

 

Roßnagel: Beweiskraft der elektronisch archivierten Rechnung

14. Oktober 2013

Laut dem Statistischen Bundesamt werden jährlich rund 35 Milliarden Rechnungen von deutschen Unternehmen verschickt. Um dem Papierchaos entgegenzuwirken, würden viele Rechnungen eingescannt und elektronisch archiviert und die papiergebundenen Originale vernichtet, sodass ungefähr 26 Milliarden Rechnungen nur noch in digitaler Form existieren (sog. ersetzendes Scannen).  Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel, äußert diesbezüglich Bedenken, da völlig ungeklärt sei, welche Beweiskraft diese gescannten Dokumente haben. Bislang gebe es kein Urteil, das diese Streitfrage thematisiere. Daher werde Ende Oktober eine Studie ins Leben gerufen: In 14 simulierten Gerichtsverhandlungen, denen aber Richter und Rechtsanwälte beiwohnen werden, soll sich mit der Beweiskraft eingescannter Dokumente auseinandergesetzt werden. Ziel sei es, herauszufinden, wie die Justiz die Beweiskraft von solchen Dokumenten einschätzt.

“Wenn wir warten, bis es irgendwann einmal zum ersten Rechtsstreit kommt, ist es vielleicht zu spät”, so Roßnagel. Denn das ersetzende Scannen sei auf dem Vormarsch. Würden die Richter die ersetzend gescannten Dokumente anerkennen, könnte das die elektronische Archivierung vorantreiben. Lehnten die Richter dagegen die digitalen Abbilder ab, sei dies ein Signal an den Gesetzgeber nachzujustieren, wenn er die Digitalisierung fördern wolle.

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