Beginn der Gespräche über Freihandelsabkommen zwischen USA und EU trotz Spionagevorwürfe

9. Juli 2013

Medienberichten zu folge, haben die USA und EU gestern die Verhandlungen zur größten Freihandelszone der Welt, dem Transatlantischen Wirtschaftsabkommen (TTIP), begonnen. Wenige Tage zuvor wurde das Thema Datenschutz im Rahmen der Spionagevorwürfe durch den ehemaligen amerikanischen Geheimdienstmitarbeiter Snowden bundes- und europaweitweit diskutiert. Das Freundschaftliche Verhältnis zu den USA scheint von Misstrauen überschattet und Aufklärung über das  Vorgehen der US Geheimbehörden werden von Politikern sämtlicher EU Länder gefordert. Es gab sogar Forderungen, die Gespräche über das Freihandelsabkommen aufzuschieben.

Doch das Projekt TTIP sei für beide Seiten zu wichtig, um Verzögerungen zuzulassen. Gestern begann deshalb wie geplant der Auftakt zu vermutlich jahrelangen Verhandlungen über das geplante  Freihandelsabkommen. Parallel dazu wird in gemischten Arbeitsgruppen an der Aufklärung zu den Spionagevorwürfen gearbeitet; US Justizminister Eric Holder berate nebenbei mit Vertretern der EU über Sicherheit und Datenschutz.

Der Umgang mit sensiblen Daten muss auch ein Thema im Rahmen des so wichtigen Transatlantischen Wirtschaftsabkommens sein. Laut RP-online sieht Rainer Brüderle (FDP) die Klärung der Spionagevorwürfe sogar als Grundvoraussetzung hierfür an. Dabei stehe vor allem die brisante Frage im Raum, ob und gegebenenfalls was  die Bundesregierung über etwaige Spionage-Vorgänge des US – Geheimdienstes NSA gewusst haben soll. Nicht zuletzt wegen diverser Ungereimtheiten sehe vor allem die Opposition Kanzlerin Merkel in der Pflicht, für Aufklärung zu sorgen.  Aber auch verständnisvolle Stimmen sind zu vernehmen. So warnt beispielsweise Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (ehemaliger Innenminister) laut SWR vor zu viel Aufregung und betont, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den US – Geheimdienstbehörden und deren Informationsaustausch auch für Deutschland ist und in der Vergangenheit bereits im Rahmen von Terrorbekämpfung erfolgreiche Voraussetzung war.

 

US – Behörden überwachen deutsche Postsendungen

Medienberichten zu folge, wurde im Rahmen des NSA – Skandals offenkundig, dass US – Behörden Telefon und Internet auch hierzulande überwacht haben sollen. Doch Umfang und Reichweite der Überwachung gehen noch weiter. Nach eigenen Angaben der Deutschen Post, arbeite auch sie eng mit US – Behörden im Rahmen von Pilotprojekten zur Vereinfachung von Zollabfertigungen zusammen. Konkret heißt es, die Deutsche Post soll Adressen abfotografiert, gespeichert und Daten bezüglich Sendungen in die USA an US – Behörden übermittelt haben. In seltenen Fällen würden den Behörden auf Anfrage weitere Informationen über eine Sendung zur Verfügung gestellt. Privatkunden sollen hiervon jedoch nicht betroffen sein, wie Focus berichtet.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Deutsche Post auch alle ihre inländischen Sendungen abfotografiert. Unklar ist, wie lange sie diese speichert und in welchem Umfang sie ggf. weiterverarbeitet werden. Das Unternehmen gab jedoch bekannt, die Daten nicht weiterzugeben, sondern sie nur für interne Zwecke zu verwenden, zum Beispiel für den korrekten Briefversand.

 

 

Japanische Bahngesellschaft verkauft Kundendaten

8. Juli 2013

Während die Bahn hierzulande entsprechende Pläne dementiert, verkauft die größte Japanische Bahngesellschaft, die East Japan Railway Company (JR-EAST), ab sofort mit Partner Hitachi anonymisierte Kundendaten, die mithilfe des auf NFC basierenden Suica Ticket Systems gewonnen wurden.

Die Kunden der JR-EAST erfahren dabei das Geschlecht, Datum und Zeit der Fahrt sowie den gezahlten Fahrpreis von Fahrgästen, die bestimmte Stationen nutzen. Das günstigste Paket kostet dabei fünf Millionen Yen (~ 38.500 EUR) und bietet Zugriff auf die Daten von zehn Stationen. Laut Hisahiro Sakai, einem Unternehmssprecher von Hitachi, richte sich das Angebot an bereits bestehende Pächter der jeweiligen Stationen, potentielle zukünftige Gewerbetreibende, Werbetreibende sowie Immobilienfirmen.

Takashi Yamaguchi von der East Japan Railway hält das Vorgehen für unbedenklich, weil es keine Möglichkeit der Identifizierung einzelner Individuen gebe.  Hiromitsu Takagi, ein in Japan anerkannter Experte in Datenschutzfragen, hält eine gesamtgesellschaftliche Zustimmung zu einem solchen Vorgehen selbst dann für notwendig, wenn das Vorgehen rein rechtlich zulässig wäre.

Besonders prekär ist die Situation für Kunden, welche die Nonowa Station in Tokio nutzen wollen, weil zu dieser ausschließlich Kunden mit Suica Ticket oder kompatiblem System Zutritt erhalten. Wer der Datensammlung durch das NFC-Ticket entgehen will, muss daher eine andere Route wählen, welche noch traditionelle Tickets akzeptiert.

 

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NSA-Skandal sensibilisiert CDU/CSU für Datenschutz

5. Juli 2013

Bisher galt die Union aus CDU und CSU als treibende Kraft, ging es um das Thema Vorratsdatenspeicherung. Wie nun das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, scheint es im Zusammenhang mit der US-Spionage-Affäre jedoch zu einem tendenziellen Umdenken gekommen zu sein. Die Union postiert sich neu und verbannte den in der vergangenen Zeit vor allem mit der FDP vielfach diskutierten Begriff der “Vorratsdatenspeicherung” aus dem aktuellen Regierungsprogramm. In diesem heißt es nun unverbindlicher als bisher “Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann“. Dies stellt insofern einen Kurswechsel dar, als dass bisher eine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter vorgesehen war, die Verbindungsdaten von Kommunikationsdaten zu speichern, ohne dass ein konkreter Anfangsverdacht vorlag.

Das Umdenken der Union steht offensichtlich in direktem Zusammenhang zu den Enthüllungen des Ex-US-Geheimdienstmitarbeiters und Whistleblowers Edward Snowden und der daraus erneut zu Tage getretenden gestiegenen Sensibilisierung und dem steigenden Stellenwert des Themas Datenschutz in der Bevölkerung. Als Vorreiter der Bewegung präsentiert sich Horst Seehofer, der bislang als Verfechter der Vorratsdatenspeicherung galt. So lobte er kürzlich den steten Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: “Das ist eine liberale Grundhaltung, die mir Respekt abnötigt“.

BayLDA: Bußgeld an Mitarbeiter wegen Nutzung eines offenen E-Mail-Verteilers

3. Juli 2013

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nach eigenen Angaben gegen eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein Bußgeld verhängt, weil diese mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat. Die Mitarbeiterin habe an einen Kunden eine E-Mail versendet, die ausgedruckt zehn Seiten umfasste, wobei neuneinhalb Seiten die E-Mail-Adressen anderer Personen beinhalteten. Die eigentliche Information, dass man sich zeitnah mit dem Kundenanliegen befassen werde, habe lediglich eine halbe Seite ausgefüllt.

Die Verwendung dieses offenen E-Mail-Verteilers stellt nach Darlegung des BayLDA einen Datenschutzverstoß dar, weil weder eine Einwilligung der Betroffenen noch eine gesetzliche Grundlage die Übermittlung von E-Mail-Adressen, die personenbezogene Daten darstellen, vorgelegen haben. Aufgrund der erheblichen Anzahl von E-Mail-Adressen habe man es nicht mehr bei einer (folgenlosen) Feststellung der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit belassen können, sondern ein Bußgeld verhängen müssen, so das BayLDA. Man werde in Kürze in einem vergleichbaren Fall einen Bußgeldbescheid nicht gegen den konkreten Mitarbeiter, sondern gegen die Unternehmensleitung erlassen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass in manchen Unternehmen dem Versand von E-Mails an Verteiler nicht hinreichende Bedeutung beigemessen werde und die Mitarbeiter entweder nicht entsprechend angewiesen oder überwacht werden.

Piratenpartei reicht Beschwerde in Karlsruhe ein

2. Juli 2013

Medienberichten zufolge haben zwei Mitglieder der Piratenpartei eine Beschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingericht, das am 01.07.2013 in Kraft getreten ist. Es bleibt abzuwarten, ob auch diesmal der Landtagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, wie auch bereits das Vorgängergesetz, zu Fall bringen wird.

Durch dieses Gesetz werden Polizei, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt, Bestandsdaten abzufragen. Unter Bestandsdaten sind sämtliche persönliche Informationen zu einem Telefon- oder Internetanschlussinhaber zu verstehen. Unter Richtervorbehalt ist die Auskunft von Zugangcodes und Passwörter gestellt.

BGH: Strafbarkeit der Überwachung von Personen mittels an Kfz angebrachten GPS-Empfängern

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (BGH, Urteil vom 04. Juni 2013 – 1 StR 32/13) , dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist, allerdings einer Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall bedarf. Lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung könne diese Abwägung ausnahmsweise (z.B. in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist. Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil des Landgerichts Mannheim (LG Mannheim – Urteil vom 18. Oktober 2012 – 4 KLs 408 Js 27973/08) bestätigt, nach dem der Betreiber einer Detektei sowie einer seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt (§§ 44 i.V.m. 43 abs. 2 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz) in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von achtzehn und acht Monaten verurteilt wurden. Die Vollstreckungen der Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

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Bundestag: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

1. Juli 2013

Medienberichten zufolge hat der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Davon betroffen sind im Wesentlichen drei Bereiche:

Im Bereich des Urheberrechtes, speziell des Filesharings, sollen die Abmahnkosten für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen stark reduziert werden. So soll der Streitwert auf 1.000 € beschränkt und damit die Anwaltskosten auf 155,29 € gesenkt werden. Diese “Deckelung” wird jedoch von den “besonderen Umständen des Einzelfalles” abhängig sein. Überdies wird der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft, sodass der Verbraucher künftig an seinem Wohnsitz verklagt werden muss.

Der 2. Bereich regelt unter anderem, dass die Bundesnetzagentur in Zukunft gegenüber Unternehmen eine Geldbuße von 300.000 Euro verhängen kann, wenn diese unerwünschte Telefonwerbung betreiben und betrifft damit das Wettbewerbsrecht. Überdies müssen Gewinnspieldienstverträge künftig schriftlich bzw. in Textform geschlossen werden. Zudem kann der Abgemahnte bei unberechtigten Abmahnungen nun einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten erhalten.

Auch im Bereich des Inkasso gibt es Änderungen. So soll der Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Inkassoforderungen geschützt werden, indem die Inkassounternehmen ab Mitte 2014 neben dem Auftraggeber auch den Forderungsgrund mit Datum des Vertragsabschlusses nennen müssen.

Skype, Datenschutz und eine Alternative

27. Juni 2013

Seit Skype 2003 den Markt der IP-Telefonie bereicherte, übernahm es ebenso schnell eine führende Marktpräsenz, wie es sich datenschutzrechtlicher Kritik ausgesetzt sah. Laut Angaben von Skype wurde die Software rund 3,3 Milliarden mal heruntergeladen (Stand 1.12.2012). Doch proprietäre Netzwerkprotokolle und eine schon in den geltenden Datenschutzrichtlinien öffentlich gemachte Politik, die eine umfangreiche Sammlung von Nutzerdaten zulässt, lassen erhebliche Nutzereinschränkungen erkennen. Dies führt faktisch etwa zu unkontrollierbaren Lücken in der jeweiligen Firewall oder auch, wie jüngst bekannt wurde, kompletten Protokollierungen (bzw. Mitlesen) durch Microsoft, welche Skype vor zwei Jahren für 8,5 Milliarden Dollar aufkauften, von Nutzerkommunikation.  Jedoch, längst nicht alle Nutzer sind sich dessen gewahr. Das mag nicht verwundern, zieht man in Betracht, dass Skype seit Jahren stets die vordersten Ränge der Download-Statistiken von chip.de und Co. anführt.

Doch sind Alternativen vorhanden, wenn auch nicht so weit verbreitet und insofern bis dato weniger praktisch nutzbar, zieht man die Verbreitung und den Marktanteil von Skype im Bereich der IP-Telefonie in Betracht. So existieren etwa auf dem Extensible Messaging and Presence Protocol (XMPP) basierende Kommunikationssysteme wie Jitsi, die einen offenen Standard nutzen und jedenfalls hinsichtlich des Datenschutzes als verbraucherschutzfreundlicher einzustufen sind als etwa Skype.

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Patientenrechtegesetz: Informationsbroschüre für Patientenrechte veröffentlicht

26. Juni 2013

Der Bundesgesundheitsminister Bahr hat am heutigen Tag, d.h.genau drei Monate nach Inkrafttreten des Patietenrechtegesetzes, gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Zöller eine Informationsbroschüre vorgestellt, die eine verständliche Darstellung und Erläuterung der neu geregelten Patientenrechte für Bürger enthält.

„Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten nicht nur mehr Rechte haben, sondern dass sie diese auch kennen und im konkreten Fall einfordern können. Was nützen Wahlfreiheit und Beschwerderechte, wenn keiner sie kennt? Studien zeigen, dass drei von fünf Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Es ist uns gelungen, mit dem Patientenrechtegesetz zu einem die Rechte gesetzlich zu fixieren und zu stärken und zum anderen auch mit Hilfe dieser Broschüre die Bevölkerung darüber zu informieren.“, so Bahr zu den Beweggründen.
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