Skype, Datenschutz und eine Alternative

27. Juni 2013

Seit Skype 2003 den Markt der IP-Telefonie bereicherte, übernahm es ebenso schnell eine führende Marktpräsenz, wie es sich datenschutzrechtlicher Kritik ausgesetzt sah. Laut Angaben von Skype wurde die Software rund 3,3 Milliarden mal heruntergeladen (Stand 1.12.2012). Doch proprietäre Netzwerkprotokolle und eine schon in den geltenden Datenschutzrichtlinien öffentlich gemachte Politik, die eine umfangreiche Sammlung von Nutzerdaten zulässt, lassen erhebliche Nutzereinschränkungen erkennen. Dies führt faktisch etwa zu unkontrollierbaren Lücken in der jeweiligen Firewall oder auch, wie jüngst bekannt wurde, kompletten Protokollierungen (bzw. Mitlesen) durch Microsoft, welche Skype vor zwei Jahren für 8,5 Milliarden Dollar aufkauften, von Nutzerkommunikation.  Jedoch, längst nicht alle Nutzer sind sich dessen gewahr. Das mag nicht verwundern, zieht man in Betracht, dass Skype seit Jahren stets die vordersten Ränge der Download-Statistiken von chip.de und Co. anführt.

Doch sind Alternativen vorhanden, wenn auch nicht so weit verbreitet und insofern bis dato weniger praktisch nutzbar, zieht man die Verbreitung und den Marktanteil von Skype im Bereich der IP-Telefonie in Betracht. So existieren etwa auf dem Extensible Messaging and Presence Protocol (XMPP) basierende Kommunikationssysteme wie Jitsi, die einen offenen Standard nutzen und jedenfalls hinsichtlich des Datenschutzes als verbraucherschutzfreundlicher einzustufen sind als etwa Skype.

Kategorien: Online-Datenschutz
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Patientenrechtegesetz: Informationsbroschüre für Patientenrechte veröffentlicht

26. Juni 2013

Der Bundesgesundheitsminister Bahr hat am heutigen Tag, d.h.genau drei Monate nach Inkrafttreten des Patietenrechtegesetzes, gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Zöller eine Informationsbroschüre vorgestellt, die eine verständliche Darstellung und Erläuterung der neu geregelten Patientenrechte für Bürger enthält.

„Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten nicht nur mehr Rechte haben, sondern dass sie diese auch kennen und im konkreten Fall einfordern können. Was nützen Wahlfreiheit und Beschwerderechte, wenn keiner sie kennt? Studien zeigen, dass drei von fünf Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Es ist uns gelungen, mit dem Patientenrechtegesetz zu einem die Rechte gesetzlich zu fixieren und zu stärken und zum anderen auch mit Hilfe dieser Broschüre die Bevölkerung darüber zu informieren.“, so Bahr zu den Beweggründen.

Wong wechselt die Fronten

25. Juni 2013

Nicole Wong hat nach langanhaltenden Gerüchten über einen Tweet bestätigt, dass sie ihren Posten als Twitter-Justiziarin gegen den des Chief Technology Officer (CTO) in der US-Regierung eintauscht. Hier soll sie nunmehr für den Datenschutz im Internet zuständig sein. Fraglich bleibt, ob sie auch in den derzeitigen diskutierten geheimdienstlichen Zugriff auf Bürgerdaten involviert sein werden wird.

Vor ihrer Zeit bei Twitter war sie bei Google tätig. Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte u.a. der Umgang mit Zensuranliegen.

 

BayLfD: Adobe Analytics beanstandungsfrei nutzen

24. Juni 2013

Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz (BayLfD) Petri hat im Juni 2013 neue Hinweise zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Adobe Analytics  bekannt gegeben, nachdem er bei bayerischen Webseitenanbietern geprüft hat, ob das Programm Adobe Analytics beanstandungsfrei eingesetzt werden kann. Hiermit soll, nachfolgend zu Google Analytics der beanstandungsfreie Einsatz von Adobe Analytics (Omniture) bei bayerischen Unternehmen erreicht werden. Folgende Anforderungen sollten demnach beachtet werden:

– mit Adobe sollte schriftlich ein vorgefertigter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden, welchen Adobe auf Anfrage bereitstellt;

– den Nutzern ist gegen das Setzen von Tracking-Cookies durch Adobe Analytics eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen;

– die Nutzer müssen in der Datenschutzerklärung des Internetauftritts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Adobe Analytics aufgeklärt und auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung durch Adobe Analytics hingewiesen werden;

– muss die IP-Adresse der Nutzer vor der jeweiligen Verarbeitung serverseitig anonymisiert werden;

– zudem ist die Laufzeit von Cookies auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Als Obergrenze wird eine Dauer von 24 Monaten angesehen.

Obama zum Überwachungsprogramm der NSA und Merkels #Neuland auf Twitter

20. Juni 2013

Der US-amerikanische Präsident Barack Obama hat sich in einem Interview mit dem Journalisten Charlie Rose explizit zu der anhaltenden Kritik an der Spionagetätigkeit der National Security Agency (NSA) geäußert. Obama wand ein, dass die USA ihre Freiheit nicht aufgeben müssten um Sicherheit zu erhalten, es wären jedoch Eingeständnisse hinsichtlich dieser notwendig. Darüber hinaus versicherte er jedoch, dass sich sämtliche Überwachungstätigkeiten im Rahmen gesetzlicher Schranken abspielen würden. Zum einen gäbe es ausreichend Ausgleichsmechanismen, zum anderen würde auch bei der derzeitigen Praxis kein Telefongespräch abgehört oder Email mitgelesen, für die kein richterlicher Beschluss vorlag.

Obama äußerte jedoch auch Verständnis für die Kritik an dem Programm. Seiner Ansicht nach sei dies jedoch auf einen Mangel an Information zurück zu führen. Daher sei nun zu prüfen, inwiefern weitere Details zu dem Vorgehen der Behörde veröffentlicht werden könnten, ohne dass dieses dadurch gefährdet würde.

Auch im Rahmen seines Deutschlandbesuches war das Überwachungsprogramm zwischen Merkel und Obama thematisiert worden. Merkel hatte im Rahmen dessen vermittelnde Töne angestimmt und das Internet als Neuland bezeichnet. Dies hatte zu einem wahren Hashtag-Hype auf Twitter geführt und der Kanzlerin breite Häme eingebracht. Eine Stellungnahme ihres Regierungssprechers Steffen Seibert kam ebenfalls über Twitter postwendend: “Zur Neuland-Diskussion: Worum es der Kanzlerin geht – Das Internet ist rechtspolitisches Neuland, das spüren wir im politischen Handeln täglich.” Auch Peter Altmaier sprang ihr zur Seite und stellte fest:”Übrigens: Wenn es kein #Neuland wäre, gäbe es längst international wirksame Regelungen zu Datenschutz und Privatsphäre in diesem Bereich!”

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
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Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

18. Juni 2013

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU ist verabschiedet worden und tritt zum 13. Juni 2014 in Kraft. Damit wissen Händler bereits 1 Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes, wie sich zukünftig die Rechtslage darstellen wird. Neben diversen Änderungen im Fernabsatzrecht, werden in das Bürgerliche Gesetzbuch  grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge aufgenommen, z.B. eine Musterwiderrufsbelehrung. Einem Blog zufolge sind die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes:

  • die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
  • das sog. “ewige Widerrufsrecht” wird abgeschafft
  • Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes sind künftig vom Verbraucher zu tragen (wenn er vom Händler über diese Rechtsfolge belehrt wurde)
  • Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit der Ausnahme von z.B. Expresszuschlägen
  • Rücksendefristen und Zurückbehaltungsrechte werden geregelt
  • Reform der Ausnahmen vom Widerrufsrecht
  • Widerrufsrecht bei Downloads werden erstmals gesetzlich geregelt
  • Kundenhotlines dürfen künftig keine Zusatzkosten auslösen (wie z.B. bei 0180- oder 0900-Nummern)
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Google Glass: Datenschützer fordern Klarheit

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar haben sich weltweit Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen getan und das Unternehmen Google schriftlich aufgefordert, Transparenz im Hinblick auf die geplante Datenbrille Google Glass zu schaffen. Google solle mitteilen, welche Daten für welche Zwecke erhoben werden sollen. Außerdem fordere man eine Information über potentielle Datenübermittlungen an Dritte sowie Angaben über Gesichtserkennungsfunktionalitäten.

Die Datenbrille stelle eine neue Qualität der Erfassung alltäglichen menschlichen Verhaltens dar, so Schaar. Daher sei eine Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht schon jetzt geboten, auch wenn das neue Produkt erst im kommenden Jahr auf den Markt kommen soll.

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Untersagung der Namensnennung eines freien Autors im Impressum

14. Juni 2013

Mit Urteil vom 10.04.2013 (Az. 2a O 235/12) hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass das Namensrecht eines freien Autors verletzt sei, wenn er über einen Zeitraum von 5,5 Jahren in dem Impressum einer Fachzeitschrift genannt werde, ohne hierin zuvor eingewilligt zu haben. Hierdurch entstehe fälschlicherweise der Eindruck, dass er sich in einem Anstellungsverhältnis mit dem Verlag befinde.

Im Wege einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO sprachen die Düsseldorfer Richter einen Schadenersatzanpruch in Höhe von EUR 660,00 zu. Dies entspricht  einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Monat.

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US-Forscher wollen Apple-Produkte per Steckdose hacken

Wenn in wenigen Wochen Ende Juli auf einer Konferenz für Datensicherheit Forscher des Georgia Institute of Technology (GaTech) ihre Ergebnisse vorstellen werden, dürften viele Nutzer des Apple-Betriebssystems iOS gespannt der Präsentation folgen. Denn nach den Ankündigungen des Instituts, handelt es sich, wie nun die SZ berichtete, bei den Erkenntnissen der Wissenschaftler um eine simple und darüber hinaus kostengünstige Methode innerhalb von kurzer Zeit alle Sicherheitsmaßnahmen von iOS zu umgehen. Der Angriff erfolgt dabei jedoch nicht über die nach jetzigem Stand gängigen Wege wie Apps oder Email-Anhänge, sondern über ein manipuliertes Ladegerät.

Gerade einmal 45 US-$ sind für die entscheidende Mini-Computerplatine zu investieren, die anschließend in ein handelsübliches Ladegerät eingebaut werden kann. Die Auswirkungen sind aus technischer Sicht jedoch umso bemerkenswerter, lässt sich doch den Ankündigungen zufolge darüber Schadsoftware bis in die tiefsten Strukturen des Betriebssystems, und somit schwer auffindbar, implementieren. “Diese Hardware haben wir ausgesucht, um zu zeigen, wie leicht es ist, ein unverdächtig aussehendes USB-Ladegerät zu bauen”, kündigen die Forscher an. Die daraus resultierenden Möglichkeiten sind weit und reichen vom Abgreifen von Emails, Daten und Kontakten bis hin zur unbemerkten Verwendung der Kamera und des Mikrofons. Die Möglichkeit bietet sich aufgrund des Umstandes, dass Apple für die Stromversorgung und den Datentransfer auf einem Gerät ein und dieselbe Buchse verwendet.

Der ”Prism”-Überwachung entgehen

11. Juni 2013

Medienberichten zufolge, spioniert der US-Geheimdienst NSA Internet-Firmen wie Google, Facebook, Microsoft, Apple, Yahoo und Co. im Rahmen eines Programms mit dem Namen „PRISM“ aus. Dabei gehe es um eine Fülle an Informationen wie etwa E-Mails, Fotos, Videos, Chats und andere gespeicherte Daten. Hierdurch könnten Aktivitäten von Personen über längere Zeiträume hinweg verfolgt werden.
Um einer “Totalüberwachung”, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sie nannte, zu entgehen, sollten Internetnutzer alternative Dienste nutzen, die – nach aktuellem Wissensstand – nicht überwacht werden. Berichten zufolge sei das Angebot bei den E-Mail-Diensten groß, da deutsche Unternehmen wie die Telekom, web.de oder GMX, dem strengen deutschen Datenschutzrecht unterlägen. Zur Auswahl stünden zudem Twitter für den Bereich der sozialen Netzwerke, ixquick.com (bzw. www.startpage.com) als Suchmaschinen,  openstreetmap.de als Kartendienst, zum Speichern und Teilen seien das Angebot der Telekom oder jenes von wuala.com zu beachten.

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