BayLfD: BYOD in Krankenhäusern

24. Januar 2013

Im Rahmen seines jüngst vorgestellten 25. Tätigkeitsberichtes hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) begrüßenswerterweise auch Stellung zu dem zweifelhaften Trend “Bring Your Own Device” (BYOD) in Krankenhäusern bezogen. Mitarbeitern die Anbindung an das Unternehmensnetzwerk – insbesondere an das Krankenhausinformationssystem – mit privaten Endgeräten (z.B. Laptops, Smartphones, Tablet PCs) sowie die ortsungebundene Nutzung dieser privaten Geräte für dienstliche Zwecke zu gestatten, sei aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Vorausgesetzt, ein externer Abruf von Patientendaten wäre erforderlich, müsste den betroffenen Mitarbeitern vielmehr ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt werden. Bei privaten Geräten könne nicht hinreichend sichergestellt werden, dass ein Unbefugter keine Einsicht in die Daten der Krankenhauses nehmen kann. Durch den Abruf von Patientendaten von außen mittels privater Mitarbeitergeräte seien die mit einem Gewahrsam des Krankenhauses verbundenen ausschließlichen Verfügungs-, Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten aus rechtlicher Sicht selbst dann nicht gegeben, wenn die Patientendaten nur einsehbar wären und eine Speicherung der Daten auf dem privaten Gerät tatsächlich technisch ausgeschlossen werden könnte.

Google: Entwicklung neuer sicherer Anmeldeverfahren

23. Januar 2013

Google arbeitet Medienberichten zufolge derzeit daran, eine Alternative zu Passwörtern als Zugangsberechtigung zu entwickeln. So könne z.B. ein kleiner USB-Stick oder ein Ring am Finger mit eingebauten Chip zusammen mit einem Passwort für mehr Sicherheit sorgen und die schlichte Kombination aus Benutzername und Passwort zur Anmeldung bei Online-Diensten ersetzen. Man plane einen offenen Standard zu entwickeln, der von jedem Anbieter und Entwickler implementiert werden kann, ohne dass es eines separaten Downloads von Software bedarf. Wichtig sei, dass viele Softwarehersteller und Webseitenbetreiber mitspielen und einen Standard implementieren, damit sich das Verfahren in der breiten Masse, die derzeit einzig auf Passwörter setzt, durchsetzen könne.

US-Verbraucherschützer debattieren in Brüssel über die EU-Datenschutzreform

22. Januar 2013

Diverse US-amerikanische Verbraucherschutzorganisationen haben sich in die Diskussion um die EU-Datenschutzreform eingeschaltet und am Montag, den 21.01.2013, in Brüssel Vertreter der EU-Kommission getroffen. Ihr Anliegen ist die Verstärkung des Datenschutzes im Internet. Ihr Ziel, nach Angaben der amerikanischen Zeitung „The Hill“, sei es, dass die Europäische Union als Vorreiter einen weltweiten Standard zum Schutz des Grundrechts auf Privatheit für Bürger und Verbraucher auf den Weg bringt. Aufgrund starker Lobbyarbeit der US-Industrie sei ein Vorschlag zur Verbesserung des Datenschutzrechtes im Kongress gescheitert.

Frankreich: Steuer für die gewerbliche Nutzung personenbezogener Daten

Medienberichten zufolge erwägt Frankreich, globale Internetkonzerne – beispielsweise Google oder Facebook – zur Besteuerung der gewerblichen Nutzung von personenbezogenen Daten zu verpflichten. Ein von der französischen Regierung in Auftrag gegebener Bericht rege diese Besteuerungsvariante an. Personenbezogene Daten seien wesentlicher Rohstoff der Netzwirtschaft  und die Kunden der Internetkonzerne lieferten als Arbeitende unentgeltlich diesen Rohstoff. Da die globalen, überwiegend amerikanischen Internetkonzerne in Frankreich bislang kaum Abgaben zahlen, würden sie so über ihre Vormachtsstellung hinaus gegenüber der französischen Konkurrenz steuerlich begünstigt, heißt es in dem Bericht.

Drawbridge will Tracking und Retargeting über Gerätegrenzen hinweg ermöglichen

Das Start-Up Drawbridge möchte Retargeting auf einem ganz neuen Niveau ermöglichen, indem es Nutzer geräteübergreifend verfolgt. So soll das Dillema der Werbebranche gelöst werden, dass sich die Internetnutzung zunehmend von PC und Notebook hin zu Smartphones und Tablets verlagert. Die Geschäftsidee, welche Drawbridge selbst alst Neuerfindung der mobilen Werbung bezeichnet, stößt auf reges Interesse, so dass bereits 6,5 Millionen US-Dollar Risikokapital und ein Team an erfahrenen Mitarbeitern gewonnen werden konnte.

Kern des Drawbridge Systems ist ein Algorithmus, der die Brücke von stationären zu mobilen Geräten schlägt. Was wie ein wahrgewordener Traum für die Werbeindustrie scheint, muss für Datenschützer wie ein Alptraum anmuten. Sivaramakrishnan, die Gründerin und CEO von Drawbridge, betont jedoch, dass für Drawbridge nur Cookies mit anonymisierten Informationen (Art des Browsers, abgerufene Website und Zeit des Besuchs) verwendet werden. Ein Fingerprinting, welches es ermöglicht, einzelne Geräte genau zu identifizieren, soll gerade nicht zum Einsatz kommen. Stattdessen sollen statistische Verfahren zum Einsatz kommen, die durch eine Triangulation des Nutzerverhaltens zu einer Eingrenzung des Nutzers führen sollen. Liegt eine bestimmte Wahrscheinlichkeit vor, dass es sich um ein und denselben Nutzer handeln könnte, werden die Zugriffe von verschiedenen Geräten einem Nutzer zugeordnet. Aktuell will Drawbridge die Grenzen von fast 400 Millionen Geräten mit Hilfe seines Algorithmus überbrückt haben.

Während Eric Picard, seines Zeichens selbst Chef eines Werbe-Start-ups (Rare Crowds), die Drawbridge-Technik für einen vielversprechenden Ansatz hält und einen Bedarf am Markt dafür sieht, bezweifelt er jedoch, dass die Nutzerprofile dabei anonym bleiben könnten.

New Yorker Zeitung benennt 33.000 Waffenscheinbesitzer

21. Januar 2013

Seit dem aufsehenerregenden Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule in Newtown (Connecticut) am 14.12.2012, bei dem 27 Menschen starben, befinden sich die Vereinigten Staaten in einer abermals hitzig geführten Debatte um eine Verschärfung der Waffengesetze. Während die Regierung Obama Tendenzen in Richtung einer gesetzlichen Neuregelung, etwa mit einem Verbot von halbautomatischen Gewehren, erkennen lässt, schlägt die mächtige Waffenlobby den entgegengesetzten Weg ein und propagiert die Verbreitung von Waffen mit der Begründung, “nur eine Waffe in der Hand eines guten Mannes kann die Waffe in der Hand eines schlechten stoppen”.

Einen eigenen Weg wählte nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung die New Yorker Lokalzeitung “The Journal News”, indem sie in einer interaktiven Landkarte Namen und Adressen von insegesamt 33.000 Waffenscheinbesitzern in den Bezirken Westchester und Rockland unter der Überschrift “Wo sind die Waffenscheine in deiner Nachbarschaft?” veröffentlichte. Als Begründung teilte das Blatt mit, dies entspräche dem Interesse seiner Leser. Paul Piperato, Staatsbediensteter in New York, erklärte die besondere Gefahr der Veröffentlichung: “Unter den Genannten sind Richter, Polizisten im Ruhestand und FBI Agenten. Wenn man der Öffentlichkeit verrät, wo sie wohnen, bringt man sie in Gefahr.” Die Zeitung jedoch berief sich bei ihrer Datenabfrage bei den zuständigen Behörden auf den seit 1966 geltenden “Freedom of Information Act” der entsprechende Anfragen legitimiert.

Auch eine Reaktion der Waffenlobby ließ nicht lange auf sich warten. Tom King, Präsident der die Waffenlobby vertretenden New York Rifle & Pistol Association (NRA), kritisierte, durch die Veröffentlichung sei Kriminellen eine dankbare Hilfe auf der Suche nach unbewaffneten Hausbewohnern an die Hand gegeben worden, denn da wo es keine Waffenscheine gäbe, ließe sich gefahrloser einbrechen.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

Behördliche Privatkontenabfragen nehmen massiv zu

Auch wenn Kontodaten nicht unter die eigentliche gesetzliche Definition der besonderen Arten personenbezogener Daten (d.h. sensiblen Daten) aus § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen, gelten sie aufgrund ihres Schädigungs- und Informationspotentials dem allgemeinen Verständnis nach trotzdem als die Art von Daten, die besonders schützenswert sind. So unterstehen sie etwa den besonderen Schutzvorschriften des § 42a BDSG, welcher sie den besonderen Arten personenbezogener Daten aus § 3 Abs.9 BDSG in Fällen der unrechtmäßigen Kenntniserlangung gleichstellt. Seit 2005 bei Bankkunden das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse eingeführt wurde, haben Sozialbehörden und Finanzämter die Möglichkeit, auf bestimmte Bankdaten zuzugreifen. Die Entwicklung der Privatkontenabfragen zeigt jedoch, dass die Sensibilität für die Daten bei den Behörden in den letzten Jahren offenbar rapide nachgelassen hat.

Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen lag die ursprüngliche Anzahl der Abfragen im Jahr 2005 noch unter 9000. Bis zum Jahr 2012 war die Anzahl auf 72.600 Abfragen angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 830 %. Alleine gegenüber dem vorherigen Jahr stieg der Wert um 15,5 %. Grund genug für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar eine restriktivere Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten zu fordern. “Ich fordere die Bundesregierung auf, den Umgang mit der Kontodatenabfrage einer ergebnisoffenen wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen”, sagte Schaar der Augsburger Allgemeinen. “Auch eine verbesserte Begründungspflicht könnte dazu führen, dass die Zahl der Abfragen eingedämmt wird.” Weiter forderte er, dass für Abfragen konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung, einen Sozialbetrug oder andere erhebliche Straftaten vorliegen müssen. Der aktuelle Umstand, dass die Betroffenen häufig noch nicht einmal von der Abfrage erfahren würden, sei ebenfalls nicht angemessen.

TLfDI: Kritik an Telefon-Mithöraktionen von Polizei und Innenministerium

Der Thüringische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Lutz Hasse hat sich in mehreren Pressemitteilungen kritisch zu der Erkenntnis geäußert, dass Telefonanlagen der Thüringer Polizei sowie des Innenministeriums über eine sogenannte Aufschaltfunktion verfügen. Diese ermöglicht es, zum Beispiel in der Art eines Babyfons, Telefongespräche von anderen Personen mitzuhören, ohne dabei selber aktiv an dem Gespräch partizipieren und so bemerkt werden zu können. Die Thüringer Polizei erklärte die Maßnahme bereits mit laufenden Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue. Inzwischen hat auch das Thüringer Innenministerium eingeräumt, über derartige Technik zu verfügen.

Der TLfDI befürchtet, dass die eingesetzten Telefonanlagen landesweit in Landes- und Kommunalverwaltungen zum Einsatz kommen. Er beabsichtige daher eine intensivere Kontrolle von technischen und rechtlichen Sicherungsmechanismen bzw. eine entsprechende Einführung. Personal- und Betriebsräten werde empfohlen, entsprechende Vereinbarungen mit dem Dienstherren bzw. dem Arbeitgeber zu treffen.

USA: Körperscanner an Flughäfen werden ausgetauscht

An US-amerikanischen Flughäfen werden Medienberichten zufolge die hierzulande umstrittenen Körperscanner ausgetauscht. Hintergrund dessen sei die Auflage, weniger enthüllende Bilder der betroffenen Passagiere zu entwickeln, die der Hersteller der derzeit eingesetzten Körperscanner nicht erfüllen könne. Man werde deswegen die 174 eingesetzten Geräte bis Ende Mai 2013 aus dem Verkehr ziehen. Nach und nach sollen diese durch andere Geräte ersetzt werden.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

LfD BW: Kritik an Plänen zur Ausweitung der Videoüberwachung

18. Januar 2013

Innenminister Hans-Peter Friedrichs (CSU) Ankündigung, die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausweiten zu wollen und dementsprechend ein höheres Budget für das Haushaltsjahr 2014 ansetzen zu wollen, blieb nicht lange kritiklos im Raum stehen. Jetzt meldete sich der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg (LfD BW) Jörg Klingbeil mit einer Pressemitteilung auf seiner Homepage zu Wort und stellte den Vorstoß des Innenministers in Frage.

Insbesondere dessen Aussage, dass dies zu mehr Sicherheit führen werde, teilte der Landesbeauftragte nicht: “Der Bevölkerung wird damit vorgegaukelt, dass ein vermehrter Einsatz von Kameras Straftaten verhindert. Terroristen und Straftäter lassen sich aber davon nicht abschrecken. Im Übrigen ist die Überwachung öffentlicher Plätze Sache der Landespolizei bzw. der Kommunen. Die Bundespolizei setzt Kameras allenfalls an Bahnhöfen oder Flughäfen ein, wobei an Bahnhöfen bereits die Videotechnik der Deutschen Bahn AG genutzt wird. Es muss daher die Frage erlaubt sein, für welchen Zweck der Bundesinnenminister mehr Mittel zur Überwachung öffentlicher Plätze möchte.”

Unterstützung erfährt Klingbeil aus den landeseigenen Reihen. Der Innenminister Baden-Württembergs Reinhold Gall spricht sich ebenfalls gegen eine Ausweitung der Maßnahmen aus: “Die Forderung des Bundesinnenministers ist blanker Populismus. Spätestens seit 2009, als die Erfahrungen der Londoner Polizei publik wurden, dürfte bekannt sein, dass mehr Videoüberwachung nichts bringt. Es sollten besser die Mittel genutzt werden, die es jetzt schon gibt.”

1 223 224 225 226 227 275