TLfDI: Kritik an Telefon-Mithöraktionen von Polizei und Innenministerium

21. Januar 2013

Der Thüringische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Lutz Hasse hat sich in mehreren Pressemitteilungen kritisch zu der Erkenntnis geäußert, dass Telefonanlagen der Thüringer Polizei sowie des Innenministeriums über eine sogenannte Aufschaltfunktion verfügen. Diese ermöglicht es, zum Beispiel in der Art eines Babyfons, Telefongespräche von anderen Personen mitzuhören, ohne dabei selber aktiv an dem Gespräch partizipieren und so bemerkt werden zu können. Die Thüringer Polizei erklärte die Maßnahme bereits mit laufenden Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue. Inzwischen hat auch das Thüringer Innenministerium eingeräumt, über derartige Technik zu verfügen.

Der TLfDI befürchtet, dass die eingesetzten Telefonanlagen landesweit in Landes- und Kommunalverwaltungen zum Einsatz kommen. Er beabsichtige daher eine intensivere Kontrolle von technischen und rechtlichen Sicherungsmechanismen bzw. eine entsprechende Einführung. Personal- und Betriebsräten werde empfohlen, entsprechende Vereinbarungen mit dem Dienstherren bzw. dem Arbeitgeber zu treffen.

USA: Körperscanner an Flughäfen werden ausgetauscht

An US-amerikanischen Flughäfen werden Medienberichten zufolge die hierzulande umstrittenen Körperscanner ausgetauscht. Hintergrund dessen sei die Auflage, weniger enthüllende Bilder der betroffenen Passagiere zu entwickeln, die der Hersteller der derzeit eingesetzten Körperscanner nicht erfüllen könne. Man werde deswegen die 174 eingesetzten Geräte bis Ende Mai 2013 aus dem Verkehr ziehen. Nach und nach sollen diese durch andere Geräte ersetzt werden.

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LfD BW: Kritik an Plänen zur Ausweitung der Videoüberwachung

18. Januar 2013

Innenminister Hans-Peter Friedrichs (CSU) Ankündigung, die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausweiten zu wollen und dementsprechend ein höheres Budget für das Haushaltsjahr 2014 ansetzen zu wollen, blieb nicht lange kritiklos im Raum stehen. Jetzt meldete sich der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg (LfD BW) Jörg Klingbeil mit einer Pressemitteilung auf seiner Homepage zu Wort und stellte den Vorstoß des Innenministers in Frage.

Insbesondere dessen Aussage, dass dies zu mehr Sicherheit führen werde, teilte der Landesbeauftragte nicht: “Der Bevölkerung wird damit vorgegaukelt, dass ein vermehrter Einsatz von Kameras Straftaten verhindert. Terroristen und Straftäter lassen sich aber davon nicht abschrecken. Im Übrigen ist die Überwachung öffentlicher Plätze Sache der Landespolizei bzw. der Kommunen. Die Bundespolizei setzt Kameras allenfalls an Bahnhöfen oder Flughäfen ein, wobei an Bahnhöfen bereits die Videotechnik der Deutschen Bahn AG genutzt wird. Es muss daher die Frage erlaubt sein, für welchen Zweck der Bundesinnenminister mehr Mittel zur Überwachung öffentlicher Plätze möchte.”

Unterstützung erfährt Klingbeil aus den landeseigenen Reihen. Der Innenminister Baden-Württembergs Reinhold Gall spricht sich ebenfalls gegen eine Ausweitung der Maßnahmen aus: “Die Forderung des Bundesinnenministers ist blanker Populismus. Spätestens seit 2009, als die Erfahrungen der Londoner Polizei publik wurden, dürfte bekannt sein, dass mehr Videoüberwachung nichts bringt. Es sollten besser die Mittel genutzt werden, die es jetzt schon gibt.”

Facebook-Suche “Graph Search” sorgt für Kritik

Beinahe im selben unaufhörlichen Rhythmus der Schwankungen der Facebook-Aktie, gerät der US-amerikanische Social-Media-Gigant wegen datenschutzrechtlich zweifelhafter Vorstöße in die Kritik führender Datenschützer.

Neuester Anlass ist die von Facebook am 15.1. vorgestellte neue Suche namens “Graph Search”. Diese ermöglicht es, detailliert nach Posts von Freunden zu suchen. So lässt sich etwa gezielt die Suche auf Fotos aus bestimmten Jahren von bestimmten Personen eingrenzen. Als einer der Ersten meldete sich der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, zu Wort. Er findet die Neuerung “überhaupt nicht toll”, da dies dazu führen würde, dass “völlig unkalkulierbar auf einmal Daten ausgewertet werden”. Weichert weiter wörtlich zur FAZ: “Die Suchfunktion, die wir vom Internet kennen, wird jetzt in den Freundeskreis hineingezogen, mit der Folge, dass hochsensible Informationen auch Dritten zur Kenntnis gelangen. […] Hier wird definitiv ein weiterer Eingriff ins Datenschutzrecht vorgenommen, der meines Erachtens nicht akzeptabel ist”. Ähnlich argumentiert Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Wir sehen da schon die Gefahr einer weiteren Profilbildung.” Insbesondere in der inzwischen bekannten Manier von Facebook, es, vor allem hinsichtlich europäischer Maßstäbe, mit dem Datenschutz nicht immer allzu genau zu nehmen, sieht sie ein Risikopotential: “Gerade Facebook hat sich da in der Vergangenheit bei der Einführung neuer Dienste nicht immer vorbildlich verhalten.”

Gewohnt unbeeindruckt gibt sich Facebook-Gründer und Großaktionär Mark Zuckerberg, der bereits während der Projektankündigung verlauten ließ, dass bei der Suche die Einstellungen zum Schutz der Privatssphäre berücksichtigt würden. So würden dem Suchenden nur Ergebnisse angezeigt, die ohnehin auch so bei Facebook zu finden wären. Ein Einblick in die Inhalte Fremder sei weiterhin nicht möglich. Die Tatsache, dass die Vereinfachung des massenhaften Durchsuchens von Statusmeldungen von Facebook-Freunden, auch nach der Beinhaltung dieser von Namen bestimmter Dritter, ein faktisch neues Suchpotential bietet, ließ er dabei unkommentiert.

 

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Alvaro: Forderung nach Aussetzung des SWIFT-Abkommens

Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Alvaro hat Medienberichten zufolge gefordert, das Abkommen über die Übermittlung von EU-Bankdaten in die USA (“SWIFT-Abkommen”) auszusetzen. Anlass dazu sei die unzureichende Umsetzung des Abkommens, die auch seitens der Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten  (Artikel-29-Gruppe) kritisiert wurde und dazu geführt hat, dass die Artikel-29-Gruppe im Dezember des vergangenen Jahres ihre Aufsichtsfunktion über den Bankdatentransfer demonstrativ niedergelegt hat.

“Für eine magere Ausbeute von durchschnittlich einem Verdachtsfall pro EU Mitgliedstaat pro Jahr, werden seit zwei Jahren milliardenfach Daten europäischer Bankkunden übertragen. Bisher haben sich alle Kontroll- und Aufsichtsmechanismen als absolut unzureichend erwiesen. Rechte, die Bankkunden laut dem Abkommen haben, werden ignoriert. Die EU-Kommission schaut dabei wissend zu und verweigert einen Beitrag zur Lösung dieses Problems. Dass nun Mitaufseher über das Abkommen auf unbestimmte Zeit ihre Mitarbeit einstellen, sollte das letzte Zeichen sein, welches nötig ist, damit die anderen Parteien endlich handeln.”, so Alvaro in einer Pressemitteilung.

 

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BKA is watching (listening) you!?!?!

17. Januar 2013

Ausweislich eines geheimen Schreibens, adressiert an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundetages, hat die Firma Elaman/Gamma dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Überwachungssoftware programmiert. Zu sehen ist das Schreiben auf dem Blog „Netzpolitik.org”.

Diese Überwachungssoftware soll bereits Ende 2014 von der sich in Entwicklung befindlichen Quellen-Telekommunikationsüberwachung abgelöst werden, die zur Aufzeichnung von Internet-Telefonie gebraucht werden wird.

Kritiker befürchten einen Eingriff in die Privatsphäre, da sich die Quellen-Telekommunikationsüberwachung eines Trojaners bediene, der die Gespräche während der Übertragung mitschneidet.

Das Schreiben enthielt weitere Informationen über die Finanzmittel, die an das das BKA zur Entwicklung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung fließen sollen sowie über die Zusammenarbeit mit Forschungszentren und weiteren Experten.

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Den Haag: Eröffnung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung von Cyberkriminalität

Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung von Cyberkriminalität (European Cybercrime Centre, EC3) ist vergangene Woche in Den Haag offiziell von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström eröffnet worden. Das der europäischen Polizeibehörde EUROPOL angegliederte Zentrum soll den EU Mitgliedsstaaten helfen, effizienter gegen Cyberkriminalität – insbesondere in organisierten kriminellen Vereinigungen – vorgehen zu können. Dieses soll durch Forschung, u.a. durch die Entwicklung neuer forensischer Werkzeuge, sowie die Verbreitung der Forschungsergebnisse an die nationalen Strafverfolgungsbehörden realisiert werden.

 

Beschäftigtendatenschutz: Nun doch nicht?

16. Januar 2013

Die Bundesregierung hat Medienberichten zufolge den Gesetzesentwurf für den Beschäftigtendatenschutz überraschend von der Tagesordnung genommen. Dieser sollte ursprünglich am heutigen Tage von CDU/CSU und FDP abgesegnet und vom Parlament abgestimmt werden. Der Vorsitzender des Innenausschuss Bosbach begründete gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel diese überraschende Wendung mit einer verkürzten Wartezeit. Es hätten in dem Gremium nur 45 Minuten für Besprechungen zur Verfügung gestanden, man habe dieses Vorhaben aber nicht “durchpeitschen” wollen. Einen neuen Termin für die Befassung des Gremiums mit der Gesetzesvorlage gebe es noch nicht.

ULD: Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz “enttäuscht maßlos”

Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat Kritik an dem jüngst von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz geäußert und diesen als maßlose Enttäuschung bezeichnet. Er orientiere sich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit und insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und -nehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt worden sei. Die Verbesserungen wiederum seien nur marginal.

Der Gesetzestext bringe, nicht zuletzt wegen seiner wortreichen Placeboregelungen, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, so der Leiter des ULD Weichert. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, werde so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen habe, dürfe diesen Entwurf nun nicht im Schnelltempo durchwinken. Dafür sei das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes zu wichtig.

Datenschutz auf Android-Smartphones durch gratis App “APEFS”

15. Januar 2013

Es ist keine Neuigkeit, dass diverse Apps umfangreiche Berechtigungen enthalten, auf persönliche Informationen wie z.B. SMS, Kontakte oder Anrufe zuzugreifen, obwohl dies nicht notwendig für deren Funktionalität ist. Die von der Universität Siegen entwickelte kostenlose Android App “APEFS” (Android Permission Filter System) bringt Licht in den Dschungel der Berechtigungslisten von Apps, um Nutzern so die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie diese App mit dieser Berechtigungsliste tatsächlich installieren wollen. APEFS kann dabei sowohl den Google Play Store sowie bereits heruntergeladene Apps nach bestimmten Berechtigungen filtern.

Wie ein Blog berichtet, soll APEFS zum Beispiel verhindern, dass Apps unbemerkt Daten ausspähen und dann im Hintergrund zum Beispiel kostenpflichtige Dienste anrufen oder teure, sogenannte Premium-SMS versenden. Zudem soll eine Vorfilterung beim Google Play Store möglich sein, indem der Benutzer Filterkriterien wie möglicher Internetzugriff, Anrufe, SMS, E-Mails etc. eingibt, die seinen Sicherheitsvorstellungen entsprechen, APEFS anschließend in den Suchen und Charts nach verdächtigen Mustern sucht und so ein kontrolliertes Installieren der Apps ermöglicht. Die von Norton online angebotene App Permissions Comparison Widget soll  ähnlich wie APEFS arbeiten.

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