ULD: Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz “enttäuscht maßlos”

16. Januar 2013

Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat Kritik an dem jüngst von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz geäußert und diesen als maßlose Enttäuschung bezeichnet. Er orientiere sich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit und insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und -nehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt worden sei. Die Verbesserungen wiederum seien nur marginal.

Der Gesetzestext bringe, nicht zuletzt wegen seiner wortreichen Placeboregelungen, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, so der Leiter des ULD Weichert. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, werde so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen habe, dürfe diesen Entwurf nun nicht im Schnelltempo durchwinken. Dafür sei das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes zu wichtig.

Datenschutz auf Android-Smartphones durch gratis App “APEFS”

15. Januar 2013

Es ist keine Neuigkeit, dass diverse Apps umfangreiche Berechtigungen enthalten, auf persönliche Informationen wie z.B. SMS, Kontakte oder Anrufe zuzugreifen, obwohl dies nicht notwendig für deren Funktionalität ist. Die von der Universität Siegen entwickelte kostenlose Android App “APEFS” (Android Permission Filter System) bringt Licht in den Dschungel der Berechtigungslisten von Apps, um Nutzern so die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie diese App mit dieser Berechtigungsliste tatsächlich installieren wollen. APEFS kann dabei sowohl den Google Play Store sowie bereits heruntergeladene Apps nach bestimmten Berechtigungen filtern.

Wie ein Blog berichtet, soll APEFS zum Beispiel verhindern, dass Apps unbemerkt Daten ausspähen und dann im Hintergrund zum Beispiel kostenpflichtige Dienste anrufen oder teure, sogenannte Premium-SMS versenden. Zudem soll eine Vorfilterung beim Google Play Store möglich sein, indem der Benutzer Filterkriterien wie möglicher Internetzugriff, Anrufe, SMS, E-Mails etc. eingibt, die seinen Sicherheitsvorstellungen entsprechen, APEFS anschließend in den Suchen und Charts nach verdächtigen Mustern sucht und so ein kontrolliertes Installieren der Apps ermöglicht. Die von Norton online angebotene App Permissions Comparison Widget soll  ähnlich wie APEFS arbeiten.

BfDI: Beschäftigtendatenschutzgesetz ist “kein großer Wurf”

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hält den von den Koalitionsparteien vorgelegten Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz für unzureichend. Im Rahmen einer Presseerklärung spricht er zum einen sein Bedauern aus, dass eine überwiegende Anzahl von Anregungen, die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder formuliert wurden, keine Berücksichtigung finden. Zum anderen kritisiert er, dass die nunmehrigen Änderungen zwar Verbesserungen, aber überwiegend Verschlechterung mit sich bringen. Positiv sei, dass es bei dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung bleibe. Allerdings sei es z.B. inakzeptabel, dass es auch in dem aktuellen Entwurf dem Arbeitgeber gestattet sein soll, nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn der Beschäftigte eingewilligt hat. Sowohl im Bewerbungsverfahren als auch in einem Beschäftigtenverhältnis seien derartige “Einwilligungen” regelmäßig nicht freiwillig. Auch würden Arbeitgebern im Call-Center-Bereich zu weite Aufzeichnungsbefugnisse eingeräumt, die für die dort Beschäftigten einen nicht hinnehmbaren Überwachungsdruck darstellen. Zudem fehlen nach Ansicht Schaars wichtige für den Arbeitnehmerdatenschutz bedeutsame Regelungen in Gänze, wie beispielsweise Regelungen zur automatisierten Personalaktenführung, zur privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten sowie zu Beweisverwertungsverboten bei unzulässiger Datenerhebung und -nutzung. Als schlechtes Signal sei weiterhin zu werten, dass der Entwurf hinter der von der EU-Kommission vorgeschlagen EU-Datenschutzgrundverordnung zurück bleibt.

Der Gesetzesentwurf für das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll am 16. Januar im Bundestaginnenausschuss beraten werden.

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Studie “Datenschutz 2012”: Mittelstand vernachlässigt Datenschutz

14. Januar 2013

Nach einer im Jahre 2011 in überwiegend mittelständischen Unternehmen aus dem B2B-Bereich durchgeführten Studie des TÜV Süd und der Ludwig-Maximiliams-Universität München hat der Stellenwert von Datenschutz in Unternehmen im Vorjahresvergleich abgenommen. Nur 58 Prozent der Befragten sollen angeben haben, das Thema Datenschutz als hoch bis sehr hoch einzuschätzen. Es trete in aller Regel hinter Effizienzerwägungen zurück und werde immer seltener regelmäßig behandelt. Insbesondere werde der Kundendatenschutz vernachlässigt. Kunden von einem Fünftel der befragten Unternehmen würden z.B. nicht hinreichend über eine mögliche Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert oder deren Einwilligungserklärungen werden nicht formgerecht eingeholt.

Positiv falle auf, dass bei 90 Prozent der Befragten der gesetzlich geforderten Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nachgekommen werde. Außerdem sind nach den Umfrageergebnissen Mitarbeiter, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, überwiegend über die Relevanz des Datenschutzes informiert und auf das Datengeheimnis verpflichtet.

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Ausschreitungen in Göteborg nach Cybermobbing

13. Januar 2013

Wenn Daten unfreiwillig den Weg in die Öffentlichkeit finden, ist der Schaden bei den Betroffenen häufig nicht mehr zu beheben. Das gilt insbesondere, wenn dies im Internet geschieht. Denn eine vollständige Löschung ist angesichts der Kopiermöglichkeiten quasi unmöglich zu gewährleisten.

Dieser Umstand sorgte nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung kürzlich für erhebliche Ausschreitungen im schwedischen Göteborg. Auslöser war ein zunächst anonym eröffnetes Instagram-Konto, auf welchem durch ebenfalls anonyme Einsender Fotos von Schülerinnen mit Namensangabe in teilweise diffamierender Art zur Schau gestellt wurden. Trotz der zeitnahen Schließung des Kontos, gelangten rund 200 Bilder ins Netz, welche wiederum kopiert und auf anderen Instagram- und Facebook-Konten weiter geteilt wurden.

Als dann letztlich eine 17-jährige Schülerin des “Framtidsgymnasiet” als Urheberin ausgemacht werden konnte, formierte sich nach einem Aufruf bei Facebook eine 500 Personen starke Schar wütender Betroffener, die vor der Schule mit Steinen und Flaschen schmiss, erhebliche Sachbeschädigungen beging und die angerückte Polizei über Stunden vor unlösbare Probleme stellte. Letztlich kam es zu 27 Festnahmen sowie einigen Verletzten.

 

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Datenklau durch Disney’s Panzerknacker?

11. Januar 2013

Das Entertainment-Unternehmen Disney kündigte an, dass die Besucher von Disneyworld in Orlando Armbänder, sog. „MagicBands“, am Eingang erhalten werden. Damit werde das Unternehmen die Standortdaten und die Daten über das Kaufverhalten der Besucher im Vergnügungspark zu Marketingzwecken verarbeiten. Das Tragen dieser „MagicBands“ soll für sämtliche Besucher verpflichtend sein. Immerhin obliege es den Besuchern bzw. den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Besucher frei entscheiden zu können, welche Daten durch Disney erhoben werden.

Weiter, so Disney, könne mit den “MagicBands” der Vergnügungseffekt der Besucher verbessert werden. Die Besucher können beispielsweise ihren Namen sowie ihr Alter hinterlassen, um somit individuell mit ihren Namen von den als Disneyfigur verkleideten Mitarbeiter des Vergnügungsparks angesprochen zu werden.

Resonanz zu den Änderungsvorschlägen der EU-Datenschutzgrundverordnung

Wie angekündigt, wurden die Änderungsvorschläge für die EU-Datenschutzgrundverordnung am gestrigen Tage von dem zuständigen Berichterstatter des EU-Parlamentsausschusses Jan Philipp Albrecht offiziell vorgestellt. Diese fanden in den Medien geteilte Zustimmung.

Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar stellen die vorgeschlagen Änderungen eine deutliche Verbesserung gegenüber des vorherigen Entwurfes der EU-Kommission dar. Positiv sei insbesondere, dass die unabhängige Stellung der Datenschutzbehörden und die Möglichkeiten zum koordinierten Vorgehen gegen Datenschutzverletzungen verbessert werden. Auch EU-Justizkommissarion Reding äußerte sich angetan.

Kritik brachte jedoch die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights vor, da noch immer Ausnahmeregelungen für die Verarbeitung von Daten ohne Kenntnis und vorherige Zustimmung der Betroffenen in dem Papier enthalten seien. Die Regelungsvorschläge wurden auch seitens des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) als “nachbesserungsbedürftig” und “rückständig” kritisiert.  Viele Vorschläge seien zum einen mit der modernen Unternehmenspraxis kaum vereinbar und zum anderen sei eine Rechtsunsicherheit bei Einwilligungserklärungen absehbar. Nach Ansicht des Vorstandes des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sind die Nachbesserungen zwar wichtig, “gehen aber nicht weit genug”.

Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wird nicht vor 2014 erwartet.

Antrag auf Arbeitslosengeld im Gebüsch gefunden

10. Januar 2013

Medienberichten zu folge, soll der Antrag einer Bremer ALG-II-Bezieherin, welchen Sie persönlich in den Briefkasten des Jobcenters Bremen-Mitte, in der Wartehalle innen geworfen haben soll, im Gebüsch gefunden worden sein. Der Finder soll die Antragsstellerin abends angerufen und über den Fund berichtet haben. Der Bundesdatenschutz-Beauftragte habe das Problem der unsicheren Briefkästen beim Jobcenter Bremen bereits 2011 bemängelt.

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Neue Änderungsvorschläge für EU-Datenschutzgrundverordnung

9. Januar 2013

Der EU-Abgeordnete der Grünen und Berichterstatter des federführenden EU-Parlamentsausschusses für die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung Jan Philipp Albrecht hat seinen Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag veröffentlicht, der konkret formulierte Änderungsvorschläge beinhaltet.

Eine wesentliche Neuerung wird insoweit vorgeschlagen, als die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten künftig nicht mehr mit der Beschäftigtenanzahl (> 250) verknüpft sein soll, sondern sich daran bemessen soll, wie viele Betroffene pro Jahr von der Datenverarbeitung umfasst werden. Würde diese Anzahl die Zahl 500 übersteigen, dann soll eine Bestellpflicht vorgesehen sein („…the processing is carried out by a legal person and relates to more than 500 data subjects per year.”). Die bisher vorgesehene Mindestdauer für eine Bestellung als Datenschutzbeauftragter soll ferner von zwei auf vier Jahre angehoben werden.

Weitere Vorschläge beziehen sich u.a. auf den Schutz von Cookies und IP-Adressen, die nach dem Berichtsentwurf geeignet sind, einzelne Menschen hervorzuheben. Diese sollen wie personenbezogene Daten nach der Verordnung behandelt werden.

Die offizielle Vorstellung des Berichtsentwurfes und der Änderungsvorschläge ist für den 10. Januar 2013 vorgesehen.

VG Schleswig: Entscheidung über Klarnamenzwang von Facebook

Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Facebook Widerspruch gegen die sofort vollziehbare Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt, so dass nun das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig über die Frage zu entscheiden hat, ob eine Anmeldung bei dem sozialen Netzwerk auch unter Pseudonym möglich sein muss. Während das ULD die Auffassung vertritt, dass die von Facebook vorgegebene Verpflichtung zur Nutzung von Klarnamen gegen das Telemediengesetz verstößt, ist Facebook der Ansicht, es liege in der Hand des anbietenden Dienstleisters, die Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Anonymität zu definieren.

“Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben”, so der Leiter des ULD Weichert. Er erwarte von dem Verwaltungsgericht “sehr zeitnah eine erste Entscheidung”.

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