GB: Planung einer Genkartierung

17. Dezember 2012
Medienberichten zufolge plant die britische Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service), die DNS von 100.000 Bürgern des Vereinigten Königreiches zu kartieren. Unter anderem sei geplant, das Erbgut von Krebspatienten und Menschen mit seltenen Erkrankungen sequenziert und “anonymisiert” zu speichern. Dieses Projekt werde mit rund 124 Millionen Euro durch die Regierung gefördert.
Nach Angaben des britischen Regierungschefs Cameron sollen die Daten dabei helfen, “komplexe Krankheiten besser zu verstehen, diagnostizieren und behandeln”. Mittels dieser umfangreichen genetischen Informationen sei die Chance eröffnet, effektivere Medikamente zu entwickeln. Zudem sei es möglich, bereits existierende Therapieformen besser auf jeden einzelnen Patienten abzustimmen. Am Erbgut ließe sich etwa erkennen, ob ein Mensch – zusätzlich zu seiner Krankheit – unter einer Stoffwechselstörung leidet. In diesem Fall könnte der Körper Chemotherapeutika schlechter verarbeiten und diese müssten geringer dosiert werden. Das Erbgut eines Menschen könne Hinweise darauf geben, welche Therapieform besonders gut zu ihm passt.
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Datenschutz bei E-Book-Readern

14. Dezember 2012

E-Book-Reader erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, gerade auch zur Weihnachtszeit. Die elektronische Variante des Lesevergnügens wirft jedoch Fragen hinsichtlich des Datenschutzes auf, wie die aktuelle Untersuchung der Electronic Frontier Foundation (EFF) aufzeigt. Darin verglich die EFF unter anderem Google Books, Amazons Kindle, Kobo, Sony Reader, das Internet Archive und Adobe Content Server hinsichtlich der Rechtslage in den USA.

Die Untersuchung ist aber auch für den deutschen Nutzer interessant. So schneidet laut Heise Adobe Content Server am besten ab, da die Software und Kopierschutzlösung, die den Kern einer ganzen Reihe von Readern bilde, keine Informationen über das Kauf- und Leseverhalten sammele und diese deswegen auch nicht weitergeben könne. Ein vergleichbares Niveau in datenschutzrechtlicher Hinsicht biete sonst nur Internet Archive. Anderen Medienberichten zu folge, sei aus den Datenschutzbedingungen von Sony und Barnes & Noble Nook nicht erkennbar, ob und was gespeichert werde. Das schnelle Ändern persönlicher Informationen erlaube sogar nur der Anbieter Kobo. Die EFF gibt an, dass mindestens fünf Anbieter die Suchanfragen der Nutzer auf ihren Plattformen speichern würden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der E-Book-Leser mehr seiner Privatsphäre aufgibt, als der Liebhaber der papiergebunden Variante.

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BITKOM: Mobile Recruiting

Nach einer Umfrage des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) setzen Personalchefs bei der Suche nach geeigneten Bewerbern zunehmend mobile Geräte wie Smartphones und Tablet Computer ein (“Mobile Recruiting”). Mehr als 50 Prozent der Unternehmen sollen danach die Form des Mobile Recruiting nutzen. Spitzenreiter seien mobile Angebote für soziale Netzwerke wie Facebook oder Google Plus, gefolgt von Business-Netzwerken wie Xing oder LinkedIn. Unterschiede gebe es jedoch bei den Branchen. In der Industrie werden nach den Umfrageergebnissen soziale Netzwerke und Business-Netzwerke gleichermaßen genutzt, im Bereich Handel liegen soziale Netzwerke klar vorn. Hauptzielgruppen für das Mobile Recruiting seien Fach- und Führungskräfte.

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BITKOM: Studie zu Tablet Computern

13. Dezember 2012

Nach einer im Auftrag des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) durchgeführten Umfrage benutzt in Deutschland bereits jeder achte Bürger, also rund 9,1 Millionen Bürger, einen Tablet Computer. Nach den Umfrageergebnissen machen außerdem 15 Prozent aller Männer, jedoch nur 10 Prozent der Frauen von einem Tablet Computer Gebrauch. Am weitesten verbreitet seien die Geräte bei Nutzern im Altern von 30-44 Jahren, wo jeder Fünfte einen Tablet Computer nutze. Bei den 18-29-Jährigen seien es lediglich 10 Prozent, bei der Altersgruppe 60-Plus 6 Prozent.

“Seit der Einführung der ersten kommerziell erfolgreichen Geräte im Jahr 2010 haben sich Tablet Computer innerhalb kurzer Zeit auf dem Markt etabliert“, kommentierte BITKOM-Präsident Kempf die Umfrageergebnisse. „Tablets treiben den gesamten PC-Markt. Sie werden die Renner im Jahresend- und Weihnachtsgeschäft.“ Laut der letzten BITKOM-Prognose werden im Jahr 2012 in Deutschland rund 3,2 Millionen Tablet Computer verkauft, ein Plus von 52 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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Kontrollen auf Flughäfen mit EasyPass sollen ausgeweitet werden

Verbraucher- und Datenschützer stellen weiter die Zulässigkeit von Körperscannern in Frage und bewerten diese als “rechtlich fragwürdig” sowie “zeitlich und vom Erfolg ineffektiv”. Ab 2013 soll nun eine weitere, der zeitlichen Effektuierung der Fluggastabfertigung dienende Maßnahme – nämlich das Abfertigungssystem EasyPass – Medienberichten zufolge auf einige von Deutschlands größten Flughäfen (München, Hamburg, Düsseldorf, Berlin-Brandeburg) ausgeweitet werden. Dieses bisher nur am Frankfurter Flughafen installierte System der Firma L1 Identify Solutions könne mittels einer automatisierten und freiwilligen Selbstkontrolle in sog. eGates das Prozedere der Abfertigung beschleunigen, indem das Gesicht der Fluggastes nach vorheriger Messung der Körpergröße eingescannt und mit dem auf dem Pass hinterlegten Bild abgeglichen werde. Bei einer positiven Übereinstimmung entfalle die anschließende Kontrolle durch einen Bundesbeamten. Zuvor müsse sich der Fluggast jedoch registrieren und dabei seine biometrische Daten hinterlegen.

Facebook: Neuer Abstimmungsversuch zum Datenschutz

11. Dezember 2012

Abermals unternimmt der Social-Network-Marktführer Facebook den Versuch, mittels einer Abstimmung unter den Nutzern Regeländerungen vorzunehmen. Die letzte Woche Montag gestartete und noch bis diese Woche Donnerstag andauernde Abstimmung sieht dabei umfangreiche Änderungen im Bezug auf den Datenschutz der Nutzerdaten vor. So beabsichtigt Facebook etwa, dass bisher den Nutzern zustehende Mitspracherecht bei Änderungen abzuschaffen und diesbezüglich und darüber hinausgehende Änderungen an der Datenschutzerklärung vorzunehmen. Ziel von Facebook ist es, Nutzerdaten zukünftig konzernweit nutzen zu dürfen. Dies würde es Facebook, welches durch diverse Übernahmen wie zuletzt dem Foto-Netzwerk Instagram mehr und mehr zu einem Konglomerat von Network-Unternehmen heranwächst, ermöglichen, den Datenfluss zwischen den Firmen zu Werbe- und Erwerbszwecken erheblich effektiver auszugestalten, ohne durch Datenschutzrechte der Nutzer “eingeschränkt” zu werden.

Das Streben könnte jedoch wieder einmal umsonst sein. Alle bisherigen von Facebook initiierten Abstimmungen scheiterten an der notwendigen Beteiligung der User. Die Beteiligung an der letzten Nutzer-Abstimmung lag beispielsweise gerade einmal bei 0,04%. Ob die notwendige Teilnahmequote von 30% der Facebook Nutzer erreicht wird, kann daher bezweifelt werden. Zudem geht der allgemeine Trend von Nutzern im Social-Network klar in Richtung Datenschutzsensibilität und damit entgegen der Bestrebungen von Facebook.

Jüngste WhatsApp Lücke teilweise geschlossen

10. Dezember 2012

Zumindest die Nutzer, die WhatsApp auf ihren Android und iOS Geräten verwenden, dürfen aufatmen: Mit der aktuellsten Version des populären Messengers, der allein auf Geräten mit Googles Android bereits über 100 Millionen mal installiert wurde, ist eine (neuerliche) Lücke, die die Übernahme von fremden Accounts ermöglichte, geschlossen worden.

Bezüglich jeglicher Schwachstellen gibt sich der Hersteller der App, die US-amerikanische WhatsApp Inc., wie üblich sehr zugeknöpft und lässt in den Release Notes lediglich verlauten, dass Verbesserungen bei der Telefonnummerverifikation (improvements to phone number verification) vorgenommen wurden.

Medienberichten zufolge bleiben die Nutzer von Windows Phone 7.5 mit der aktuellsten Version 2.8.8.0 für dieses Betriebssystem jedoch weiterhin verwundbar. Bezüglich der Frage, ob und wann auch ein Bugfix für Windows Phone 7.5 Nutzer kommt, gibt es bisher keine Aussage der WhatsApp Inc.

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Staatlicher Zugriff auf TK-Daten soll vereinfacht werden

Der Bundesrat plant, dass der staatliche Zugriff auf TK-Daten erleichtert werden soll. Ein Gesetzesentwurf  der Bundesregierung liegt bereits vor.

Der zuständige Rechtsausschuss der Länderkammer empfiehlt , dass dem Provider eine verstärkte Mitwirkungspflicht bei dem Datenzugriff auferlegt werden soll.

Insbesondere soll hierdurch, so die Initiative, die Strafverfolgung effektiver werden, da Providern Auskunftspflichten für PIN-Codes und Passwörter obliegen. Hierdurch werde der staatliche Zugriff auf die Endgeräte und/ oder auf die Cloudspeicher erleichtert.

Verschärft werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die Überprüfungspflichten der Provider bezüglich der Richtigkeit der Bestandsdaten ihrer Kunden. Es sei angemessen, dass sich die Provider von potentiellen Kunden Personalausweise vorlegen lassen.

Der Wirtschaftsausschuss hegt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der unterbreiteten Vorschläge und verweist auf die bisherigen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur verfassungsmäßigen Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes in der Vergangenheit an die Strafverfolgung und Geheimdienste aufgestellt hat. Besonderes problematisch sei die Vereinbarkeit des Entwurfes  mit dem grundrechtlichen Fernmeldegeheimnisses, da Provider hiernach dynamische IP-Adressen und die Inhaber von Internetzugängen zuordnen können. Dies stelle einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.

 

Vatikan: Neue Sicherheitsvorkehrungen nach VatiLeaks-Skandal

Nach einem Bericht von The Telegraph werden im Vatikan neue Sicherheitsmaßnahmen als Reaktion auf in die Öffentlichkeit geratene Insider-Informationen (“VatiLeaks“) eingeführt. Man plane ab Januar 2013 allen geistlichen und weltlichen Mitarbeitern einen mit Mikrochip versehenen Ausweis auszuhändigen. Damit werde es ermöglicht, die genaue Lage des jeweiligen Mitarbeiters auf dem Gelände zu orten. Bereits eingeführt worden seien strengere Kontrollmaßnahmen für Personen, die Zugang zu dem Vatikanarchiv und Einsicht in das Archivmaterial begehren. Ohne die Durchführung eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens sei außerdem das Betreten der päpstlichen Räumlichkeiten sowie der Büros seines persönlichen Stabes nicht möglich. Von nun an ist dem Bericht zufolge überdies ein Spezialist für Spionageabwehr für die Übermittlung von Daten zwischen dem Vatikan und Dritten (z.B. Diplomaten, Nuntien) und für die Anfragebearbeitung von vertraulichen Dokumenten zuständig.

China: Vorabkontrolle von Smartphone-Apps

7. Dezember 2012
Medienberichten zufolge beabsichtigt das chinesische Informationsministerium MIIT die Implementierung neuer Regeln zur Kontrolle von Smartphone-Herstellern. Der diesbezüglich vorgelegte Entwurf beinhalte u.a. das Vorschreiben einer Unbedenklichkeitsprüfung für Applikationen (Apps) hinsichtlich der Einhaltung der Standards der chinesischen Kommunikationsgesellschaft. Ohne das Bestehen einer solchen Unbedenklichkeitsprüfung sollen künftig keine Apps mehr in China angeboten werden dürfen. Dies gelte insbesondere für vorinstallierte Apps, die den Behörden vor der Veröffentlichung zugänglich gemacht werden müssen und umfangreichen Testläufen zu unterziehen sind. Außerdem seien die Hersteller aufgefordert, die Regierung über jede Software-Aktualisierung zu informieren.
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